Re: Mehr Recht für Väter
Als Antwort auf: Mehr Recht für Väter von Ferdi am 30. Mai 2003 09:55:44:
Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will die Stellung nicht verheirateter Väter beim Streit um das Sorgerecht für ihre Kinder stärken. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine Regelung, die für Eltern gilt, die mit ihrem gemeinsamen Kind unverheiratet zusammengelebt und sich vor dem 1. Juli 1998 getrennt haben. Bislang konnte derjenige Elternteil, der nicht das Sorgerecht hatte, dieses in keinem Fall erhalten. Das soll sich nun ändern.
Die Bundesregierung folgt damit einer Auflage des Bundesverfassungsgerichts aus dem Sorgerechtsurteil von Anfang Januar dieses Jahres. Seit 1998 können durch eine damals in Kraft getretene Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Eltern, die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren, ein gemeinsames Sorgerecht ausüben, wenn sie sich darauf einigen.
Stimmt die Mutter oder der Vater einem gemeinsamen Sorgerecht nicht zu, gibt es auch nach dieser Neuregelung keine gemeinsame Vertretung für das Kind. Diese Vorschrift hatte das Bundesverfassungsgericht in der damals mit Spannung erwarteten Entscheidung bestätigt. Die Richter hatten das "Veto-Recht" eines der Elternteile als Schutz des Kindes für verfassungsgemäß erklärt.
Die Richter hatten allerdings dem Gesetzgeber aufgegeben, eine Regelung für Paare zu erlassen, die sich schon vor der 1998er Reform getrennt hatten. Begründung: Diese hatten keine Möglichkeit, noch während des Zusammenlebens das neue Sorgerecht zu beantragen. Diese Gesetzeslücke will das Bundeskabinett nun ausfüllen.
Der Gesetzentwurf sieht ein neues familiengerichtliches Antragsverfahren vor. Das kann der Vater eines nicht-ehelichen Kindes beantragen, der zum Beispiel in den Jahren 1996 und 1997 mit der Mutter des gemeinsamen Kindes in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft zusammengelebt hat. Bisher hatte der Vater keine Möglichkeit, das Sorgerecht zu bekommen, wenn die Mutter nicht von sich aus zustimmte. Starke emotionale Bindungen zu dem Kind spielten keine Rolle. Das geplante Antragsverfahren soll die Diskriminierung nun nach Mitteilung des Bundesjustizministeriums beseitigen. Das Familiengericht könne in diesen Fällen die fehlende Sorgerechtserklärung der Mutter ersetzen, wenn eine gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl dient.
Allerdings gibt es damit eine Ungleichbehandlung zu den Neufällen. Hier gibt es ein solches Antragsverfahren nicht. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber vermutet, dass es nach der Geburt eines Kindes in einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft beide Teile ohnehin das gemeinsame Sorgerecht vereinbaren werden.
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Ferdi,
30.05.2003, 12:55
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