Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fasst einstimmiges
Votum zur Stärkung der Gleichstellung in der Europäischen Verfassung
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat mit seiner
einstimmigen Positionierung der Bedeutung der Gleichstellungspolitik in
der Europäischen Verfas-sungsdiskussion Nachdruck verliehen, erklärt
die Vorsitzende des Ausschusses, Kerstin Griese, MdB.
Die Position des Ausschusses hat folgenden Wortlaut:
Um der Gleichstellungspolitik einen angemessenen Platz in der
Verfassung einzuräumen und nicht hinter den gegenwärtigen Acquis
zurückzufallen, sind folgende Maßnahmen nötig:
- Verankerung der Gleichstellung in der Verfassung als einer der Werte,
am besten an "Gleichstellung" noch "insbesondere zwischen Männern und
Frauen" anfügen.
- Verankerung der Gleichstellung nicht nur als Ziel, sondern als
übergreifendes Ziel, d.h. es bedarf einer Gender Mainstreaming-Klausel
entsprechend Artikel 3 Absatz 2 des EG-Vertrages, die sich auf alle
Ziele bezieht und die Bekämpfung von Diskriminierung und die
Verpflichtung zur Gewährleistung einer effektiven Gleichstellung von
Frauen und Männern in alle Politikbereiche der EU integriert.
- Im Politikteil der Verfassung sollten die verschiedenen bestehenden
Artikel zur Gleichstellungspolitik (Art. 137 Abs. 1, Art. 141 und Art.
13 EG-Vertrag) in einem eigenen Artikel zusammengefasst werden. Dieser
Artikel sollte spezifische und direkt anwendbare Vorgaben zur
Gleichstellung der Geschlechter, zum Schutz der Mutter- bzw.
Elternschaft und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf enthalten.
- Die Bekämpfung von Gewalt, insbesondere gegen Frauen und Kinder,
sollte als ein Ziel der Union in die Verfassung aufgenommen werden.
- Die EU-Charta der Grundrechte soll in die Verfassung integriert
werden.
Himmel hilf! - n/t -
Als Antwort auf: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von Uwe am 22. Mai 2003 22:53:00: