Pedition zum mitmachen
Leite ich mal weiter:
GESCHLECHTERDISKRIMINIERUNG-Petition: Mitmachen ?
WER KANN MITMACHEN ?
Individualpersonen, Initiativen, Vereine, Organisationen...
WAS IST ZU TUN ?
Als thematischer Aufhänger ist die folgende Fragestellung zu beachten:
Welche Formen, Methoden und Auswirkung der Diskriminierung und Benachteiligung von Männern und Kindern gibt es in gesellschafts-/familienpolitischen und rechtspolitischen Bereichen und Zusammenhängen ?
Wählt Euch einen/mehrere Aspekt(e) als thematisch/inhaltliche Kernaussage bzw. Kernforderungen Eurer Argumentation/Berichterstattung.
WIE FUNKTIONIERT DAS ?
Ihr gebt mir eine Kurzbeschreibung: Wer ihr seid ? Was Ihr bemängelt ? Was Eure Änderungsvorschläge bzw. Forderungen sind ? (Gesamtumfang 5 bis 10 Zeilen)
Zusätzlich eine Auflistung Eurer Referenz- Beweismaterialien, die ihr beifügt (z.B. Gesetzestexte, Gerichtsdokumente, Jugendamtsberichte, Medienberichte, Fallbeschreibungen, Fallsammmlung, etc. und die Medienform: Print, CD-ROM oder Online)
Ich schreibe Euch eine Vollmacht, dass ich Euch als Zeuge/Sachverständiger zur schriftlichen Berichterstattung im laufenden Petitionsverfahren hinzuziehe.
Diese Vollmacht schicke ich Euch und Ihr fügt Sie den Materialen und Anschreiben bei, die Ihr selbst an den Petitionsauschuss zum laufenden Verfahren einschickt.
Gleichzeitig informiere ich den Petitionsausschuss über die Hinzuziehung des schriftlichen Zeugen- bzw. Sachverständigenberichtes.
UM WAS GEHT'S ?
Pet 1-14-06-10000-043352
Pet 4-14-07-40325-043352
Politische Mittel, die auf der innerstaatlichen Ebene beim Deutschen Bundestag eingelegt wurden : zu speziellen Themen, die in den Arbeitsbereich von Kinderrechten und Menschenrechten fallen und Nachbesserung des deutschen Grundgesetzes
"Grundgesetz Artikel 6 (6) :
Kind und Vater sowie die Vater-Kind-Beziehung stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung in unserem Vaterland. Jeder Vater hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. Den Männern und Vätern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den Frauen und
Müttern. Schutz vor Diskriminierung ist das natürliche Recht der Männer. Über diesen Schutz wacht die staatliche Gemeinschaft."
Am 31. Januar 2002: Erste Manipulation von Akte und Verfahren -
vorsätzliches Eliminieren von Beweis- und Referenzmaterial durch den Petitionsausschuss des deutschen Bundestages, der die CD-ROM mit dem Beweis- und Referenzmaterial an den Petenten zurücksendet. Der Petitionsausschuss des deutschen Bundestages bearbeitet dann die vorliegende Petition ohne Beweis- und Referenzmaterial.
Am 3 September 2002: Zweite Manipulation von Akte und Verfahren - Vorsätzliche Verfahrensverschleppung
Die Petition wird vorsätzlich an das falsche Ministerium (Bundesministerium des Inneren) gesandt.
Nichtsdestotrotz hält es der Deutsche Bundestag nicht für notwendig zu erklären, warum er eine Petition "Schutz für Männer und Väter gegen Diskriminierung, Ausbeutung und Gewalt" als eine Angelegenheit von innerer Sicherheit und weiterer Aufgaben des Bundesministerium des Inneren betrachtet.
Der Deutsche Bundestag unter der Präsidentschaft von Wolfgang Thierse verweigert entgegen offizieller Anträge eine Erklärung, welche politische Idee und Ideologie hinter der Diskriminierung von Männern und Kindern und hinter der Diskriminierung von Petenten steht, die "Schutz für Männer und Väter gegen Diskriminierung, Ausbeutung und Gewalt" beim Deutschen Bundestag offiziell beantragen.
Der Deutsche Bundestag unter der Präsidentschaft von Wolfgang Thierse verweigert entgegen offizieller Anträge eine Erklärung, warum das Bundesjustizministerium unter der ehrenwerten und aufrichtigen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin es vorsätzlich ablehnt, eine Stellungnahme vor laufender Fernsehkamera in der Sendung "Väter ohne Rechte (11. Juni 2002 Frontal 21, ZDF)" zu den unkorrekten Verfahrensweisen der deutschen Familiengerichte, den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes gegen die Verfahrensweisen in deutschen Familiensachen und zur Veto-Strategie der deutschen Regierung gegen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abzugeben, wenn doch andererseits das Bundesjustizministerium behauptet es gebe weder Diskriminierung noch ein Problem.
Der Deutsche Bundestag unter der Präsidentschaft von Wolfgang Thierse verweigert entgegen offizieller Anträge eine Erklärung, welche deutsche, politische Mentaltität und deutsche, politische Ideologie hinter der entschlossenen Verteidigung von Menschenrechtsverletzungen durch die deutsche Justiz steht, obwohl die deutsche Verfassung offiziell auf der Menschenwürde und den Menschenrechten basiert and der offizielle Sinn und Zweck der deutschen Verfassung ist, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen.
Der Deutsche Bundestag unter der Präsidentschaft von Wolfgang Thierse verweigert entgegen offizieller Anträge eine Erklärung, welche deutsche, politische Mentaltität und deutsche, politische Ideologie hinter der Missachtung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte steht, indem das Bundesjustizministerium und die deutsche Regierung mit ihren Verfahrensweisen aussagen, die Europäischen Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte seien weder zuständig noch fähig sind, die Europäische Konvention zum Schutze der Grundfreiheiten und Menschenrechte zu interpretieren und anzuwenden.
Der Deutsche Bundestag unter der Präsidentschaft von Wolfgang Thierse verweigert entgegen offizieller Anträge eine Erklärung, warum der Deutsche Bundestag den offiziellen Antrag auf eine unabhängige Untersuchungskommission zur Überprüfung der Arbeit und der Verfahrensweisen der zentralen deutschen Behörde beim Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof (Bundesbehörde) nicht bearbeitet.
Der Deutsche Bundestag unter der Präsidentschaft von Wolfgang Thierse verweigert entgegen offizieller Anträge eine Erklärung, warum der Deutsche Bundestag den offiziellen Antrag auf eine Unabhängige Untersuchungskommission zur Überprüfung der Arbeit und der Verfahrensweisen der deutschen Familiengerichte (zuständige Bundesbehörde = Bundesjustizminsterium) nicht bearbeitet.
Am 3 September 2002, informiert der Petitionsausschuss den Petenten über die Stellungnahme des Bundesjustizministeriums im vorliegenden Petitionsverfahren.
Der Petitionsausschuss informiert den Petenten auch, dass der Petent der Stellungnahme des Bundesjustizministeriums innerhalb von sechs Wochen widersprechen kann.
Gleichzeitig informiert der Petitionsausschuss den Petenten, dass der Petitionsausschuss, die Petition ablehnen wird und es somit egal ist, ob der Petent widerspricht und was er als Beweis- und Referenzmaterial einreicht.
Der Deutsche Bundestag unter der Präsidentschaft von Wolfgang Thierse verweigert entgegen offizieller Anträge eine Erklärung, welche deutsche, politische Mentaltität und deutsche, politische Ideologie hinter der Strategie des Bundesjustizministeriums steht, das keine Pressemitteilungen, Gesetzesinitiativen und Broschüren im Rahmen der Familienpolitik und der Familienrechtspolitik veröffentlicht, um Kindesentführung und Umgangsboykott öffentlich zu verurteilen und zu stoppen.
Am 13. Oktober 2002 widerspricht, der Petent der Stelllungnahme des Bundesjustizministeriums und weist nach, dass das Bundesjutizministerium im vorliegenden Petitionsverfahren lügt und vorsätzlich Falschaussagen macht.
Der Petent beantragt erneut eine Überprüfung des Bundesjustizministeriums.
Der Deutsche Bundestag unter der Präsidentschaft von Wolfgang Thierse verweigert die weitere Bearbeitung des Widerspruchs des Petenten, der offiziellen Anträge und des Petitionsverfahrens.
Diese Petition ist vorsätzlich nicht erwähnt im Bericht des Petitionsauschusses über die 14. Wahlperiode.
Seit Eröffnung der vorliegenden Petition vor anderthalb Jahren, existiert keine Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses beim Deutschen Bundestages an den Deutschen Bundestag zu dieser Petition.
Der objektive Sachverhalt ist, dass während der Petitionsauschuss des Deutschen Bundestages die Verfahren der Petition Pet 4-14-07-40325-043352 zu Eliminierung aller Formen der Diskriminierung von Männern und Kindern vorsätzlich verschleppt, Deutschland zum siebten Mal vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf Grund der Praxis der deutschen Familienrechtsprechung und der daraus resultierenden Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Grundfreiheiten und Menschenrechte verurteilt wird.
Dies bedeutet, dass in der vorliegenden Petition Pet 4-14-07-40325-043352 das Verhalten sämtlicher involvierten staatlichen, juristischen, sozialen und administrativen Behörden und Institutionen; d.h. Familiengerichte, Jugendämter, Deutscher Bundestag; in Geschlechterdiskriminierung und Geschlechterapartheid zu berücksichtigen ist.
Nach kontinuierlichen Beschwerden an den Präsidenten des deutschen Bundestages Wolfgang Thierse, wird nun die Petition Pet 4-14-07-40325-043352, die vor anderthalb Jahren eröffnet wurde, fortgeführt.
DOKUMENTATION & HISTORIE DES PETITIONSVERFAHRENS
findet Ihr unter :
http://www.crc-watchdog.org/content/crc_wd/pol_art_6_6_db_pet.html
Dort findet Ihr Eingaben an den Petitionsauschuss und die Antworten des Petitionsauschusses als Scans.
PROJEKTKOORDINATEN
Projektinitiator und Leiter:
Bernd Michael Uhl
CRY- Children Rights International
cry_international@web.de
Der Aktionskreis Internationale Kinderrechte findet erstmals seine geschichtliche Erwähnung in folgendem Medienbeitrag:
Wilhelmshavener Zeitung, 29.09.2001
Protest vor dem Jugendamt
Der Aktionskreis "Internationale Kinderrechte" hat für den heutigen
Sonnabend eine Demonstration vor dem Wilhelmshavener Jugendamt
angemeldet.
Nach den Worten des Sprechers der Aktion, Bernd Michael Uhl, will man
sich zusammen mit Kindern, Eltern und Großeltern "gegen die Unmenschlichkeit wehren, mit der wir auf den Behörden behandelt werden". Dazu zähle auch das Jugendamt. Uhl hat nach einem Hungerstreik in Berlin zusammen mit dem
südafrikanischen Staatsangehörigen Michael Hickman seit Wochen für
umfassende Besuchsrechtsregelungen für geschiedene Elternteile
demonstriert. Mit dem Protest zwischen 10 und 15 Uhr auf dem Rathausplatz vor dem City-Haus, in dem das Jugendamt untergebracht ist, wolle man auch
zeigen, dass man sich nicht auf eine "Nicht-Zuständigkeitsodyssee" quer
durch die Behörden schicken lassen wolle.
DEADLINE DES PROJEKTES
24. Juni 2003
ERFOLGSGARANTIE
Keine. Die Möglichkeiten eines Beitrages oder der Eröffnung einer eigenen Petition muss jeder für sich selber abschätzen.
BITTE WEITERLEITEN UND ZIRKULIEREN LASSEN...