"Der prügelnde Ehemann muss gehen"
"Der prügelnde Ehemann muss gehen"
Polizei macht gute Erfahrungen mit neuem Gewaltschutzgesetz
Weiden. (kä) Wer schlägt, der geht. Das ist ein Kernpunkt des neuen Gewaltschutzgesetzes (seit Januar 2002 in Kraft). Der prügelnde Ehemann muss die Wohnung verlassen. "Der muss dann eben schauen, wo er bleibt", berichtete Fritz Sternkopf, Sachbearbeiter für häusliche Gewalt bei der Polizeiinspektion Weiden, über die guten Erfahrungen mit dem neuen Gesetz. "Die Polizisten vor Ort machen regen Gebrauch von den Möglichkeiten: Platzverweis, Kontaktverbot, Annäherungsverbot oder Gewahrsam."
Polizeidirektor Josef Wittmann legte Zahlen auf den Tisch: Im Bereich der Direktion sind im letzten Jahr 154 Fälle häuslicher Gewalt registriert worden. Allein 66 in der Stadt Weiden, 24 im Bereich der Inspektion Eschenbach, 17 in Tirschenreuth, 28 in Kemnath, elf in Neustadt und nur acht in Vohenstrauß. Das muss nicht bedeuten, dass in der Stadt mehr Männer zuschlagen: Gerade im ländlichen Bereich verzichteten nur viele Frauen auf die Polizei, um Aufsehen zu vermeiden. Selbst, "wenn das ganze Dorf weiß, dass die Frau geschlagen wird", so Gertrud Bäumler-Lenz, Chefin des Frauenhauses in Weiden.
Zwei Haftstrafen
Sternkopf ging detaillierter auf die 66 Weidener Fälle von häuslicher Gewalt ein. Dabei handelte es sich um 53 Körperverletzungen (sieben gefährlich), sechs Drohungen, fünf Beleidigungen, eine Freiheitsberaubung, eine Nötigung. Fünf Männer mussten eine Geldstrafe bezahlen. Sechs Mal gab es Freiheitsstrafe ohne Bewährung. 56 (!) der Verfahren wurden eingestellt. "Die Justiz kann nicht handeln, wenn Strafanträge zurückgezogen werden", begründete Wittmann. "Es liegt an den Opfern. Aber darüber sollten wir nicht den Stab brechen: Das muss jeder selbst entscheiden."
Der Weg zur Polizei scheint in den meisten Fällen als "Schuss vor den Bug" verstanden zu werden. Als Schuss, der sitzt. "Wir haben kaum Wiederholungstäter", sagt Sternkopf. "Wenn man unmissverständlich klar macht, dass es beim nächsten Mal Sanktionen gibt, kapieren das die meisten." Viele der Opfer lebten wieder mit ihrem Partner zusammen. Die Installation der sieben Sachbearbeiter bei den einzelnen Inspektionen, wie Sternkopf in Weiden, hat sich bewährt. "Die Opfer haben anscheinend mehr Vertrauen zu einem festen Ansprechpartner", so Wittmann. Die Polizisten pflegen auch einen guten Kontakt zu amtlicher und ehrenamtlicher Seite, wie etwa zu den Gleichstellungsbeauftragten der Städte und Landkreise. Die Beauftragten helfen den Opfern dann in ganz praktischen Dingen weiter (neue Wohnung, Arbeit). "Es ist ein gutes Netzwerk geschaffen", meinte Hannelore Schmidt-Opitz (Neustadt/ WN).
Geprügelte Männer sind im übrigen rar, aber vorhanden. Am Wochenende verzeichnete das Frauenhaus einen Mann, der um Hilfe bat und nach einem "Männerhaus" fragte.
Re: "Frauen seien so gut wie nie die Täter"
Als Antwort auf: "Der prügelnde Ehemann muss gehen" von Joachim am 20. Mai 2003 17:44:37:
Mehr Schutz für Frauen vor häuslicher Gewalt
Polizei kann prügelnde Männer aus der Wohnung verweisen/Weiter Geld für Zufluchtsstätten
Von Bernd Baumann
Frauen sollen besseren Schutz vor prügelnden (Ehe-)Männern erhalten. Gestern stellte Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) die Ergebnisse des im November 2001 beschlossenen Aktionsplans zur Bekämpfung häuslicher Gewalt vor. Sie seien die Grundlage für weitere Verbesserungen im Opferschutz, sagte er.
Im vergangenen Jahr wurden im Bereich häusliche Gewalt 1402 Straftaten registriert. Die Polizei musste zu über 1700 Einsätzen ausrücken. Rund zwei Drittel aller Straftaten (1047) im häuslichen Bereich in dieser Zeit seien Körperverletzungen gewesen, sagte Schönbohm. 151-mal handelte es sich sogar um schwere Körperverletzung, auch zwei Tötungsdelikte habe es gegeben. Die Opfer seien überwiegend Frauen gewesen, aber auch 147 Kinder und Jugendliche. Insgesamt 1432 Tatverdächtige seien ermittelt worden, 88 Prozent davon waren männlich. In weiteren Fällen sei die häusliche Gewalt von Kindern und Jugendlichen ausgegangen. Frauen seien so gut wie nie die Täter. Laut Schönbohm hat die Polizei 137 Platzverweise sowie sechs Aufenthaltsverbote ausgesprochen, 210 Männer seien vorläufig in Gewahrsam genommen wurden.
»Wer schlägt, geht, während das Opfer in der Wohnung bleibt«, so Schönbohm. Umgesetzt wird dieses Prinzip inzwischen nach dem Anfang 2002 verabschiedeten Gewaltschutzgesetz des Bundes. Zuvor flohen zumeist die Opfer aus ihrer Wohnung, um bei Verwandten oder im Frauenhaus Schutz zu suchen.
Justizministerin Barbara Richstein (CDU) sprach sich gestern für eine Ergänzung im Polizeigesetz aus. Neu geregelt werden müsse die Dauer der Platzverweise, sagte sie. Gegenwärtig können die Opfer nur kurzzeitig vor den gewalttätigen Partnern geschützt werden. Laut Richstein leiteten die Staatsanwaltschaften im vergangenen Jahr 618 Ermittlungsverfahren ein. Häufig würden allerdings Anzeigen von den betroffenen Frauen wieder zurückgezogen. Auch die Anrufung der Gerichte sei noch zu gering, kritisierte sie. Frauenstaatssekretärin Angelika Thiel-Vigh teilte mit, dass die 22 Frauenhäuser auch künftig finanziell vom Land unterstützt werden. Im vergangenen Jahr suchten hier 830 Frauen mit 750 Kindern Zuflucht.
(ND 20.05.03)
Re: Eine weitere Propaganda gegen Männer
Als Antwort auf: "Der prügelnde Ehemann muss gehen" von Joachim am 20. Mai 2003 17:44:37:
Besonders dieser Abschnitt sei erwähnenswert: "Am liebsten ist es vielen Beamten, wenn der Täter stockbesoffen ist und sie ihn für 24 Stunden in die Ausnüchterungszelle stecken können." Das Problem der Beamten: Sie müssen vor Ort eine Gefahrenprognose erstellen und "konkrete Anhaltspunkte" für die Dauer der Gefährdung finden.
Umgesetzt heisst das für mich, sie können den Wunsch der Frau den Partner/Ehemann loszuwerden so lange nicht erfüllen bis konkrete Tatsachen vorliegen!
meint Joachim
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JAN STERNBERG
POTSDAM "Gewalt gegen Frauen verletzt uns alle", verkündet Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) seit Monaten landesweit von Plakaten. Gestern war auch sein Vize Jörg Schönbohm (CDU) um deutliche Worte nicht verlegen: "Wer schlägt, geht - das Opfer bleibt." Erstmals legte die Landesregierung gestern Statistiken über die Dimension häuslicher Gewalt vor. Demnach gab es im vergangenen Jahr landesweit 1402 Straftaten und mehr als 1700 Polizeieinsätze. Fast drei Viertel (1047 Fälle) der Straftaten waren Körperverletzungen, sagte Schönbohm. Auch zwei Fälle von Totschlag wurden verzeichnet. Die überwiegende Zahl der Opfer waren mit 847 Fällen Frauen, aber auch 147 Kinder und Jugendliche und 294 Männer. 88 Prozent der Tatverdächtigen waren Männer, 210 mussten in Polizeigewahrsam genommen werden, darüber hinaus wurden 137 Platzverweise und sechs Aufenthaltsverbote verhängt.
Platzverweis für den Täter statt Frauenhaus für das Opfer: Seit einem Jahr gibt es diese Möglichkeit mit dem Gewaltschutzgesetz. Zudem kann das Opfer zivilrechtlich gegen den Schläger vorgehen. Dieses Recht werde allerdings kaum in Gebrauch genommen, musste Justizministerin Barbara Richstein (CDU) gestern einräumen. Im laufenden Jahr gab es nur 12 Anträge auf Kontaktverbot und 13 auf Überlassung der Wohnung.
Trotz der neuen Möglichkeiten werden auch Frauenhäuser weiterhin vom Land unterstützt, versprach Frauen-Staatssekretärin Angelika Thiel-Vigh (SPD). Ab 2004 bekommt jeder Kreis dafür allerdings nur noch pauschal 50 000 Euro. Die Schließung einzelner der 22 Häuser ist somit wahrscheinlich.
In der Arbeit der Frauenhäuser habe sich durch das Gewaltschutzgesetz fast nichts geändert, sagt Catrin Seeger, Leiterin des Rathenower Hauses. Kaum jemand würde die neuen Möglichkeiten kennen. "Es gibt viel zu wenig Öffentlichkeitsarbeit", sagt Seeger. "Die Polizei hat ein Merkblatt für Opfer erstellt - das muss doch verteilt werden. Wir haben nur ein Probepäckchen bekommen." Ines Lippert von der Oranienburger Frauennotwohnung erzählt: "Den Frauen sitzt [bei einem Hausverbot des Täters, d. Red.] die Angst im Nacken, dass er sich trotzdem nähert." Zudem scheuten viele Geschädigte vor einer Anzeige gegen ihren Partner zurück. Ohne den Weg über das Gericht läuft jedoch nichts. "Dann nehmen die Frauen lieber in Kauf, dass sie ins Frauenhaus einziehen müssen."
Auch bei der Polizei läuft noch nicht alles rund: Während Innenminister Schönbohm die Beamten lobt, die in "besonders schwierigen Einsätzen" gegen häusliche Gewalttäter vorgingen, sind die Beraterinnen vor Ort mit der Rolle der Ordnungshüter unzufrieden. "Die Polizei ist oft sehr unsicher, wie sie mit den Platzverweisen umgehen soll", sagt Regine Grabowski von der Potsdamer Koordinierungsstelle der Frauenhäuser. "Am liebsten ist es vielen Beamten, wenn der Täter stockbesoffen ist und sie ihn für 24 Stunden in die Ausnüchterungszelle stecken können." Das Problem der Beamten: Sie müssen vor Ort eine Gefahrenprognose erstellen und "konkrete Anhaltspunkte" für die Dauer der Gefährdung finden. Viele Polizisten zeigten sich hier überfordert, so Grabows-ki. Sie begrüßt daher eine Novellierung des Polizeirechts, in der die Höchstdauer eines Wohnungsverbots bei häuslicher Gewalt mit zehn Tagen festgeschrieben wird.