Rechte leiblicher Vaeter gestaerkt!
Halloechen!
Hier ein n-tv Artikel ueber ein neues Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
Dienstag, 29. April 2003
Karlsruher Urteil
Rechte leiblicher Väter
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von biologischen Vätern gestärkt. Sie können ein Umgangsrecht einklagen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.
Nach einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung muss es den Betroffenen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein, ihre leibliche Vaterschaft gerichtlich feststellen zu lassen, auch wenn ein anderer Mann die Vaterschaft anerkannt hat.
Außerdem kann ein leiblicher Vater ein Umgangsrecht erstreiten. Voraussetzung ist, dass es dem Wohl des Kindes dient und dass der Vater bereits eine Zeit lang eine familiäre Beziehung zu dem Kind unterhalten hat. Das gilt auch dann, wenn die Mutter mit einem anderen Mann verheiratet ist.
Die Karlsruher Richter trugen dem Gesetzgeber auf, die bisherigen Regelungen bis zum 30. April 2004 zu ändern. In der Begründung heißt es, der leibliche Vater habe zwar nicht automatisch das Elternrecht, er stehe aber auch unter dem Schutz des Grundgesetzes.
Mit der Entscheidung hatte die Verfassungsbeschwerde zweier Väter Erfolg, die nach längerem Zusammenleben nach der Geburt des Kindes von den Müttern verlassen wurden. Im einen Fall erklärte ein anderer Mann, er sei der Vater des Kindes. Die Anfechtungsklage des ersten Mannes scheiterte jedoch, weil das Gesetz eine Anfechtungsmöglichkeit des mutmaßlichen leiblichen Vaters ausnahmlos ausschließt. Das wurde nun vom Ersten Senat beanstandet.
Im zweiten Fall war die verheiratete Mutter nach längerem Zusammenleben mit einem anderen Partner zu ihrem Ehemann zurückgekehrt. Da der Ehemann die Vaterschaft nie angefochten hatte, gilt er als der rechtliche Vater, obwohl die leibliche Vaterschaft des zeitweiligen Lebensgefährten feststeht. Der leibliche Vater wollte weiter Kontakt zu seinem Kind haben und verlangte ein Umgangsrecht. Das schließt das geltende Gesetz aber aus. Auch hier verlangten die Karlsruher Richter eine Korrektur.
(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1724/01 und 1493/96)
schoenen Gruss
Andreas
Re: Dazu gab es einen Beitrag in BRISANT...
Als Antwort auf: Rechte leiblicher Vaeter gestaerkt! von Andreas am 29. April 2003 16:15:54:
Hallo,
Das ARD-Boulevard-Magazin BRISANT nahm sich gestern auch dieses Themas an.
Exemplarisch wirde das anhand eines Vaters (ein Anwalt...) gezeigt, dem es nur mit illegalen Mitteln gelang, nach 16,5 Jahren Kontakt zu seiner Tochter zu bekommen.
Die Beziehung zur Mutter seiner Tochter ging in die Brüche, als die Tochter 3,5 Jahre alt war. Auf dem juristischem Weg gelang es ihm nicht, an seine Tochter zu gelangen.
Als er schon fast am Ziel war, versuchte die Mutter via Verleumdung (sexueller Mißbrauch am Kind, was sonst?) die Kontaktaufnahme zu verhindern.
Letztlich gelang es ihm dennoch.
Sein tweilweise illegales Handeln begründete er mit der Tatsache, daß seine Tochter merken sollte, daß er um sie kämpfe.
Eine dazu befragte Familienrechtlerin bestätigte, daß es sehr häufig vorkomme, daß Mütter mittels Verleumdung des Vaters eine Kontaktaufnahme verhindern.
Man kann dem Beutrag zugute halten, daß er relativ ausgewogen war.
Gruß
Collantix