Babymord
Noch kein Urteil im Babymord-Prozess
Übersee/Innsbruck (ls/gg) - Zu keinem Urteil kam es am Mittwoch im Prozess gegen eine 31-jährige Frau, die in Innsbruck wegen zweifachen Kindsmordes angeklagt ist.
Der Prozess wurde gegen 22.30 Uhr nach einem zwölfstündigen Verhandlungsmarathon auf 21. Mai vertagt, nachdem der Verteidiger der Angeklagten das psychiatrische Gutachten Wort für Wort hinterfragt hatte. Die 31-Jährige, die auch Mutter von fünf- und sechsjährigen Kindern ist, soll zwei neugeborene Buben unmittelbar nach zwei Hausgeburten in der Badewanne ertränkt haben. Eines der Kinder wurde, vergraben in einer Holzkiste, im Garten eines Hauses in Übersee gefunden.
Die Angeklagte Tanja B. bekannte sich mit tränenerstickter Stimme vor dem Schwurgericht nur teilweise schuldig: «Ich fühle mich schuldig, soweit es das Kind in Innsbruck betrifft. Da ist etwas Schreckliches passiert.» An die Geburt und wie das Kind zu Tode gekommen ist, konnte oder wollte sich die Frau nicht mehr erinnern. Schuld am Tod des Babys, das Traunsteiner Kripo-Beamte am 4. September in Übersee gefunden hatten, sei aber der Kindesvater gewesen: «Er hat das Kind ertränkt und vergraben.»
Einem Zufall ist es zu verdanken, dass die Tötung der beiden Babys ans Licht gekommen ist. Wegen einer Blutvergiftung im Unterleib wurde Tanja B. im Juli 2002 in die Klinik eingeliefert. Dort erkannte man, dass die Frau Tage zuvor ein Kind geboren hatte. Die alarmierte Kriminalpolizei fand in der Wohnung der Angeklagten in einem Plastiksack die Leiche eines wenige Stunden alten Buben. Laut Gutachten ist das Kind ertrunken.
Die Kripo entdeckte mit Hilfe des Lebensgefährten der Verdächtigen eine weitere Kinderleiche in Übersee. Der Lebensgefährte gestand, den im Juli 2001 angeblich tot geborenen Säugling im Garten vergraben zu haben.
Die Behauptung der Mutter, ihr Lebensgefährte habe das Kind ertränkt, bezeichnete Staatsanwalt Thomas Schirhakl als unglaubwürdig: «Der Mann wird doch nicht die Polizei zur Leiche führen und sich damit selbst ans Messer liefern, wenn er der Mörder war.» Der Lebensgefährte beteuerte als Zeuge, das Kind bereits tot in einem Plastiksack gefunden zu haben: «Dann habe ich es begraben.»
Verteidiger Martin Wolf hofft auf einen Freispruch. Im Fall Übersee stehe Aussage gegen Aussage. Im Innsbrucker Fall, so der Anwalt, sei die Mutter unter Geburtsschock gestanden, habe also lediglich die «Tötung eines Kindes bei der Geburt» zu verantworten. Für dieses Delikt beträgt die Höchststrafe fünf Jahre, für Mord lebenslange Haft.
In den Augen des Staatsanwalts hat Tanja B., die bis November 2001 in Übersee wohnte, die Morde eiskalt geplant, um durch weitere Kinder nicht ihre Karriere als Modedesignerin zu gefährden. Verteidiger Wolf bezeichnete Tanja dagegen als Opfer ihres tyrannischen Lebensgefährten, der auch schon bei den ersten beiden Kindern behauptet hätte, sie seien nicht von ihm.
Gerichtspsychiaterin Karin Treichl attestierte der Beschuldigten eine schwere Persönlichkeitsstörung und befürchtet, dass Tanja B. auch eine Gefahr für ihre beiden anderen Kinder bedeuten könnte. Sie empfiehlt die Einweisung der Beschuldigten in eine Anstalt. Dass die Gutachterin die Angeklagte als «gefährlich» einstufte, brachte Verteidiger Wolf in Rage. Stundenlang versuchte er, das psychiatrische Gutachten Treichls zu zerpflücken und bezweifelte dessen Stichhaltigkeit. Deshalb war ein weiterer Prozesstag nötig. Das Urteil wird nun frühestens am 21. Mai gesprochen.
Re: Babymord
Als Antwort auf: Babymord von Odin am 25. April 2003 12:30:19:
Freitag 25. April 2003, 11:39 Uhr
Sozialarbeiterin wegen Verletzung der Fürsorgepflicht verurteilt
Gelnhausen (AP)
Drei Jahre nach dem spurlosen Verschwinden der 20 Monate alten Sabrina aus dem Main-Kinzig-Kreis hat das Amtsgericht Gelnhausen eine Sozialarbeitern wegen Verletzung der Fürsorgepflicht verurteilt. Wie die Staatsanwaltschaft Hanau am Freitag bestätigte, wurde die 54-Jährige rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt. Vor Gericht habe die Angeklagte eingeräumt, nicht nachdrücklich genug die tatsächliche Lebenssituation der Familie überprüft zu haben.
Dem Gericht zufolge wurden die extremen Umstände, in denen die drei zwischen ein und fünf Jahre alten Kinder mit ihrer alkoholabhängigen Mutter leben mussten, erst durch das bis heute ungeklärte Verschwinden der kleinen Sabrina bekannt. Die Angeklagte hatte vor Gericht zu ihrer Verteidigung gesagt, die Anzeichen von Verwahrlosung bei den Kindern seien keinesfalls so alarmierend gewesen wie behauptet. Sie sei der Überzeugung, dass die Mutter glaubwürdig sei, die immer versichert habe, dass das verschwundene Kind noch am Leben und von seinem türkischen Vater entführt worden sei.
Zwischen der Mutter und der Familie des Vaters habe es erhebliche Spannungen gegeben. Außerdem sei die Mutter ohne Auto gar nicht in der Lage gewesen, das Kind so verschwinden zu lassen, dass Hundertschaften der Polizei mit allen technischen Hilfsmitteln trotz wochenlanger Suche keine Spur von Sabrina hätten finden können.
http://de.news.yahoo.com/030425/12/3evcw.html
Noch kein Urteil im Babymord-Prozess
Übersee/Innsbruck (ls/gg) - Zu keinem Urteil kam es am Mittwoch im Prozess gegen eine 31-jährige Frau, die in Innsbruck wegen zweifachen Kindsmordes angeklagt ist.
Der Prozess wurde gegen 22.30 Uhr nach einem zwölfstündigen Verhandlungsmarathon auf 21. Mai vertagt, nachdem der Verteidiger der Angeklagten das psychiatrische Gutachten Wort für Wort hinterfragt hatte. Die 31-Jährige, die auch Mutter von fünf- und sechsjährigen Kindern ist, soll zwei neugeborene Buben unmittelbar nach zwei Hausgeburten in der Badewanne ertränkt haben. Eines der Kinder wurde, vergraben in einer Holzkiste, im Garten eines Hauses in Übersee gefunden.
Die Angeklagte Tanja B. bekannte sich mit tränenerstickter Stimme vor dem Schwurgericht nur teilweise schuldig: «Ich fühle mich schuldig, soweit es das Kind in Innsbruck betrifft. Da ist etwas Schreckliches passiert.» An die Geburt und wie das Kind zu Tode gekommen ist, konnte oder wollte sich die Frau nicht mehr erinnern. Schuld am Tod des Babys, das Traunsteiner Kripo-Beamte am 4. September in Übersee gefunden hatten, sei aber der Kindesvater gewesen: «Er hat das Kind ertränkt und vergraben.»
Einem Zufall ist es zu verdanken, dass die Tötung der beiden Babys ans Licht gekommen ist. Wegen einer Blutvergiftung im Unterleib wurde Tanja B. im Juli 2002 in die Klinik eingeliefert. Dort erkannte man, dass die Frau Tage zuvor ein Kind geboren hatte. Die alarmierte Kriminalpolizei fand in der Wohnung der Angeklagten in einem Plastiksack die Leiche eines wenige Stunden alten Buben. Laut Gutachten ist das Kind ertrunken.
Die Kripo entdeckte mit Hilfe des Lebensgefährten der Verdächtigen eine weitere Kinderleiche in Übersee. Der Lebensgefährte gestand, den im Juli 2001 angeblich tot geborenen Säugling im Garten vergraben zu haben.
Die Behauptung der Mutter, ihr Lebensgefährte habe das Kind ertränkt, bezeichnete Staatsanwalt Thomas Schirhakl als unglaubwürdig: «Der Mann wird doch nicht die Polizei zur Leiche führen und sich damit selbst ans Messer liefern, wenn er der Mörder war.» Der Lebensgefährte beteuerte als Zeuge, das Kind bereits tot in einem Plastiksack gefunden zu haben: «Dann habe ich es begraben.»
Verteidiger Martin Wolf hofft auf einen Freispruch. Im Fall Übersee stehe Aussage gegen Aussage. Im Innsbrucker Fall, so der Anwalt, sei die Mutter unter Geburtsschock gestanden, habe also lediglich die «Tötung eines Kindes bei der Geburt» zu verantworten. Für dieses Delikt beträgt die Höchststrafe fünf Jahre, für Mord lebenslange Haft.
In den Augen des Staatsanwalts hat Tanja B., die bis November 2001 in Übersee wohnte, die Morde eiskalt geplant, um durch weitere Kinder nicht ihre Karriere als Modedesignerin zu gefährden. Verteidiger Wolf bezeichnete Tanja dagegen als Opfer ihres tyrannischen Lebensgefährten, der auch schon bei den ersten beiden Kindern behauptet hätte, sie seien nicht von ihm.
Gerichtspsychiaterin Karin Treichl attestierte der Beschuldigten eine schwere Persönlichkeitsstörung und befürchtet, dass Tanja B. auch eine Gefahr für ihre beiden anderen Kinder bedeuten könnte. Sie empfiehlt die Einweisung der Beschuldigten in eine Anstalt. Dass die Gutachterin die Angeklagte als «gefährlich» einstufte, brachte Verteidiger Wolf in Rage. Stundenlang versuchte er, das psychiatrische Gutachten Treichls zu zerpflücken und bezweifelte dessen Stichhaltigkeit. Deshalb war ein weiterer Prozesstag nötig. Das Urteil wird nun frühestens am 21. Mai gesprochen.
Re: Babymord
Als Antwort auf: Babymord von Odin am 25. April 2003 12:30:19:
Verteidiger Martin Wolf hofft auf einen Freispruch. Im Fall Übersee stehe Aussage gegen Aussage. Im Innsbrucker Fall, so der Anwalt, sei die Mutter unter Geburtsschock gestanden, habe also lediglich die «Tötung eines Kindes bei der Geburt» zu verantworten. Für dieses Delikt beträgt die Höchststrafe fünf Jahre, für Mord lebenslange Haft.
Sehr interessant, daß ein "Geburtsschock" offenbar ausreicht, damit eine
Mutter, die ihr Neugeborenes umbringt, nicht die volle Haftstrafe erhält,
sondern maximal fünf Jahre.
Erinnert mich irgendwie an den Persilschein "prämenstruelles Syndrom".
Jörg