Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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hingerichtete Frauen(US), Missbrauchsvorwürfe

Norbert, Friday, 25.04.2003, 13:13 (vor 8321 Tagen) @ Uwe

Als Antwort auf: Re: Karla Faye Tucker von Uwe am 24. April 2003 21:51:04:

Hi
Somit wäre van Creveld's Aussage, so sie im Orginal auch so war, nicht korrekt.
Wobei wir mit unseren Recherchen immer noch bei einer Zahl kleiner 10 für ein ganzes Jahrhundert

Diese Aussage sollte also noch einmal verifiziert werden.
(Hat jemand den Orginaltext?)
Es kann auch eine Überspitzung der Aussage beabsichtigt gewesen sein, was aber dann doch als eher kontraproduktiv gelten muss, da einfach angreifbar.

Es bleibt aber die Feststellung, dass bei verurteilten Mördern (m/w) und sich daraus ergebenden Hinrichtungen eine immense Diskrepanz zwischen den Geschlechtern zeigt.

Die meisten der angeführten Mörderinnen müssen als Massenmörderinnen gelten.
<hr>

Bei solchen Aussagen habe ich inzwischen einige Probleme(und vermutlich nicht nur ich):

Die Geschworenen hatten kein Mitleid mit der Angeklagten und ihrer Geschichte über Mißbrauch in der Kindheit (Aileen´s Vater hatte sich als verurteilter Kinderschänder im Gefängnis erhängt).

Vermutlich hat besagte Aileen als Zeugin gegen ihren Vater ausgesagt.
Bei Bekanntwerden der Vielzahl von verurteilten Delikten, die sich inzwischen als unwahr herausgestellt haben (wg. Vergewaltigung, Mißbrauch u.ä.), bleibt bei mir nur mehr übrig:
Der Vater ist deswegen verurteilt worden.
Ob er tatsächlich ein Kinderschänder war, läßt sich daraus nicht ableiten.
( Das er Selbstmord begangen hat, liegt vermutlich auch daran, dass als Kinderschänder Verurteilte in Gefängnissen durch die anderen Mitgefangenen nicht zu lachen haben. Sollte er auch noch unschuldig gewesen sein, wäre die psychische Belastung völlig unerträglich. )
Ob diese Aileen also auch ein Mißbrauchsopfer war, läßt sich ebenso wenig daraus ableiten.
Genau so gut kann dieses als bloße Schutzbehauptung angesehen werden.

Dieses ist eine Folge der hysterischen Haltung bzgl. dieser Delikte, und den sich daraus ergebenden Fehlurteilen.

Krasses Beispiel aus den letzten Jahren aus Deutschland:
Eine junge Frau beschuldigte Vater und Onkel mehrerer brutaler Vergewaltigungen an ihr.
Obwohl sie danach immer noch ein unverleztes Hymen hatte, also als Jungfrau gelten musste, wurden die Männer verurteilt!
Wie solche brutale Vergewaltigungen ein Hymen unbeschädigt lassen könnte, war unerheblich.
Später gab die Frau zu, dass es gar keine Vergewaltigungen gegeben hatte, sie hatte sich nur an ihrem Vater rächen wollen (wegen ganz anderen Vorkommnissen).
Warum sie ihren Onkel auch noch beschuldigt hatte, der sich anscheinend gar nichts zu Schulden hatte kommen lassen, blieb aber im Dunkeln.

Aber weibliches 'Opfer' beschuldigt Mann = Beweis = Verurteilung

Normaldenkende Menschen hätten schon bei der Tatsache, dass das Hymen unbeschädigt war, erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit diese Anschuldigungen haben müssen.
<hr>

Das Bekanntwerden solcher absoluter Fehlleistungen der Richterschaft senken damit auch die Bereitschaft solche Beschuldigungen als wahr anzuerkennen.
Damit werden natürlich die wirklichen Opfer solcher Delikte auch nicht mehr so ernst genommen, wie es eigentlich notwendig ist, da man sie nicht mehr von den vorgeblichen Opfern unterscheiden kann.
Somit schadet diese Hysterie, den wirklichen Opfern.

Um zu van Creveld zurückzukehren.
Besagte Aussage geht in die gleiche Richtung (Hysterie), sollte also korrigiert bzw. richtig gestellt werden.

Gruß
Norbert


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