Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Renate Schmidt strikes back?

Uwe, Thursday, 24.04.2003, 16:21 (vor 8322 Tagen)

Ist das die Reaktion auf die Focus-Reportage?

Grüße

Uwe

PS: Ebenfalls meine Bitte an Dich. Versuch irgendwie, dieses Forum am Leben zu halten.

Pressestelle BMFSFJ

Pressemitteilung Nr. 47
Veröffentlicht am 24. April 2003

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Bundesministerin Renate Schmidt legt Leitfaden zur Entgeltgleichheit
von Männern und Frauen vor

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Der Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit" ist
seit langem rechtlich verankert, nicht jedoch in der Praxis
verwirklicht. Dem Prinzip der Entgeltgleichheit, das in den
Regelungsbereich der Tarifparteien fällt, will das Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur tatsächlichen
Durchsetzung verhelfen. Das Ministerium legt einen neuen Leitfaden zur
Entgeltgleichheit vor, der eine Arbeitshilfe für Arbeitgeberverbände
und Gewerkschaften darstellt, wie sie den Grundsatz der
Entgeltgleichheit für Männer und Frauen bei gleichwertiger Arbeit
umsetzen können. Der Leitfaden gibt einen Überblick über die
einschlägigen Rechtsnormen, den Nachweis von Entgeltdiskriminierung
und Strategien zur Entgeltgleichheit; er zeigt Schritte zur Prüfung
und Durchsetzung von Entgeltgleichheit auf und nennt Arbeitshilfen und
Instrumente.

"Entgeltgleichheit von Frauen und Männern muss zum durchgängigen
Prinzip im Erwerbsleben werden. Obwohl Frauen die Männer bei Bildung
und Ausbildung inzwischen überholt haben und sich in hohem Maße am
Erwerbsleben beteiligen, verdienen sie noch immer weniger als ihre
männlichen Kollegen. Dies muss sich ändern", erklärt die
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate
Schmidt. "Warum gelten Reinigungstätigkeiten als einfachste
Tätigkeiten, Lagerarbeiter-Tätigkeiten aber als höherwertige? Warum
wird die Kompetenz, die für die Übernahme von Verantwortung und Sorge
für Menschen - seien es Kinder, Kranke oder alte Menschen - nötig ist,
generell niedriger bewertet als die Kompetenz, die man für technische
Tätigkeiten benötigt? Diese und andere Fragen müssen geklärt und
gelöst werden. Mit dem Leitfaden unterstützen wir die Tarifparteien,
gemeinsame Initiativen zu ergreifen und die Tarifverträge systematisch
zu prüfen und umzugestalten."

Die Europäische Union und die deutsche Bundesregierung haben sich zum
Ziel gesetzt, jegliche Art von Ungleichbehandlung und Diskriminierung
auf dem Arbeitsmarkt zu bekämpfen und die Durchsetzung des Prinzips
der Entgeltgleichheit voranzubringen. Neben dem Grundsatz "Gleiches
Entgelt für gleiche Arbeit" ist der Grundsatz "Gleiches Entgelt für
gleichwertige Arbeit" in Artikel 141 des EG-Vertrags von 1999
verankert; entsprechende Regelungen finden sich im nationalen Recht.

Der Lohn- und Einkommensbericht, den das Bundesministerium im Jahr
2002 vorgelegt hat, zeigt die Ursachen der Lohn- und
Einkommensdifferenzen zwischen Frauen und Männern auf. Eine Frau in
Westdeutschland verdient durchschnittlich knapp 75 Prozent des
Jahresbruttoeinkommens eines Mannes, in Ostdeutschland knapp
94 Prozent. Zu der Differenz trägt unter anderem die unterschiedliche
Bewertung von eher frauendominierten Tätigkeiten im Vergleich zu eher
männerdominierten Tätigkeiten bei. In frauendominierten Branchen ist
in der Regel das Lohnniveau niedriger, selbst wenn die dort
verrichteten Tätigkeiten im Vergleich zu männerdominierten Branchen
hinsichtlich der Anforderungen und Belastungen gleichwertig sind.

Der Leitfaden bietet Hilfe, wie Entgeltgleichheit für Frauen und
Männern für gleiche wie für verschiedenartige, aber gleichwertige
Tätigkeiten verwirklicht werden kann. Er soll nicht nur den
Tarifparteien, sondern auch interessierten Frauen und
Interessenvertretungen eine Grundlage zur Überprüfung möglicher
Diskriminierungen beim Arbeitsentgelt bieten. Der neue Leitfaden
stellt die überarbeitete Fassung des von der Europäischen Kommission
im Jahre 1996 veröffentlichten Leitfadens dar und wird in Kürze auch
in englisch verfügbar sein.

Darüber hinaus liegt eine Dokumentation der Internationalen Konferenz
"Equal Pay" vor, die das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend in Kooperation mit den Partnerländern Niederlande,
Irland und Österreich sowie mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund und
ver.di im Juni 2002 durchgeführt hat. Sie hat dazu beigetragen,
Initiativen einer diskriminierungsfreien Bewertung von Arbeit
voranzubringen.

Der "Leitfaden zur Anwendung des Grundsatzes der Entgeltgleichheit für
Männer und Frauen bei gleichwertiger Arbeit" sowie die "Dokumentation
der Internationalen Konferenz 'Equal Pay'" sind hier abrufbar und
kostenlos erhältlich über die Broschürenstelle des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Postfach 201551, 53145 Bonn,
Telefon 0180-5 329 329, E-Mail broschuerenstelle@bmfsfj.bund.de
<mailto:broschuerenstelle@bmfsfj.bund.de>.

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