Aktion Gleichberechtigte Krebsvorsorge; um eure Hilfe wird gebeten
Liebe Gleichgesinnte,
ich möchte hier eine Aktion vorstellen und um rege Unterstützung bitten.
Um was geht es?
Es geht um die Ungleichbehandlung von Männern in der gesetzlichen Krebsfrüherkennung (Frauen ab 20, Männer ab 45; mehr siehe unten). Alle Regelungen im Bereich der gesetzlichen Versicherung, der beamtenrechtlichen Beihilfe und der privaten Versicherungen beziehen sich auf die Regelungen im Sozialgesetzbuch und den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien. Deshalb zieht meine Petition auf diese beiden Regelungen ab.
Wie wird die Aktion durchgeführt?
Die Aktion besteht aus mehreren Teilen:
- Petition
- Petitionsunterstützung
- Schreiben an Bundes- und Landtagsabgeordnete
- Leserbriefe
Ich gebe die unten aufgeführte Petition am Samstag, den 05.04.03 per Einschreiben im Postamt ab. Die Petition geht an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.
Um die Petition etwas wirkungsvoller zu gestalten, habe ich unten eine Unterstützungserklärung aufgeführt, die jeder oder jede ausdrucken, ewtas sauberer formatieren (Format ist bei Kopie auf diese Seite leider futsch gegangen; ich habe diesmal aber deshalb keine Word-Tabellen integriert!) und ebenfalls an den Petitionsausschuss verschicken kann (sinnvoller Weise erst ab dem 06.04.03). Diese Unterstützungserklärung enthält praktisch die Beschwerdepunkte und Bitten meiner Petition, so dass sie für sich selbst schon als eigenständige Petition aufgefasst werden könnte. Wichtig ist, dass Adresse und Unterschrift der unterstützenden Person nicht fehlen (mehrere Unterschriften auf Grund einer Unterschriftenaktion natürlich möglich).
Die Petition ist nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden, wobei ich natürlich Übertragungs- oder Interpretationsfehler nicht zu 100% ausschließen kann. Alle Quellen sind in der Petition angegeben und im Internet zu finden. Etwaige noch vorhandene Schreibfehler bitte ich zu entschuldigen, aber ich kann´s jetzt fast nicht mehr lesen.
Zudem habe ich unten ein drittes Schreiben verfasst, das parallel zu der Petition an die Landtags- und Bundestagsabgeordneten des eigenen Wahlkreises geht. Auch dieses Schreiben wäre eine sinnvolle Unterstützung der Petition, da dadurch direkt die gesetzgebende Kraft angesprochen würde. Auch hier gilt: Einfach Adressen eintragen, ausdrucken, Unterschrift und ab. Natürlich können auch hier nach eigenem Ermessen eigene Ergänzungen oder Streichungen gemacht werden. Die Adressen der Abgeordneten könnt ihr z.B. entweder aus dem Internet, über die Kreisverbände der Parteien oder über die Gemeinde bzw. Stadt erfahren.
Parallel dazu können Briefe oder E-Mails zu passenden Zeitungsartikeln oder Radio- und Fernsehberichten o.ä. geschrieben werden. Fakten können aus der Petition entnommen werden.
Ich bitte alle, auch diejenigen, denen mein Stil ich meine damit meinen Schreibstil und meine Ansichten in diesem Forum nicht ganz zusagen, bei dieser Aktion mitzuhelfen. Je mehr Leute teilnehmen, desto beeindruckender die Aktion. Ich weiß nicht, was es bringt, aber zumindest werden Teile unserer Ideen wieder einmal den politisch entscheidenden Leuten mitgeteilt und nur durch stetige Erinnerung, dass es auch eine reale Welt jenseits des fiktiven Patriarchats gibt, können wir den Zeitgeist vielleicht etwas in unserem Sinne verändern.
Weitere Aktivitäten zu diesem Thema sind natürlich jederzeit herzlich willkommen.
Es wäre gut, wenn diejenigen, die teilnehmen durch eine kurze Info ihre Teilnahme mitteilen könnten. Die ungefähre Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer könnte bei einer eventuellen Beschwerde über die Bearbeitung der Petition nützlich sein.
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Bezüglich Fragen zu dieser Aktion, möchte ich sagen, dass ich vermutlich vom 05.04.03 bis zum 28.04.03 internetlos.
Gruß
Bruno
Anlage:
1. Petition (12 Seiten)
2. Unterstützungsschreiben (4 Seiten)
3. Schreiben an Abgeordnete (5 Seiten)
1.Petition
04.04.03
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Petition
Gleichberechtigte Krebsfrüherkennung für Frauen und Männer
Sehr geehrte Damen und Herren,
Anlass
Als Familienvater von zwei Kindern, stellt sich für mich eine weit aus größere Verantwortung für die eigene Gesundheitsvorsorge als bisher. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Gesundheitsvorsorge ist dem Staat bekannt und braucht deshalb hier nicht näher erläutert zu werden. Zur Gesundheitsvorsorge gehört auch die Krebsvorsorge. Gerade Krebserkrankungen sind in den letzten Jahrzehnten zu einem immer größeren Problem in unserer Gesellschaft geworden. Aus Gründen der Gesundheitsfürsorge hatte ich vor, eine Krebsvorsorgeuntersuchung durchführen zu lassen.
Als Landesbeamter musste ich feststellen, dass in der Beihilfeverordnung des Landes eine Benachteiligung von Männern in der Krebsfrüherkennung vorhanden ist. Anfragen bei den zuständigen Behörden zeigten, dass sich die Beihilfeverordnung des Landes ebenso wie die der anderen Länder und des Bundes an der Regelung des Sozialgesetzbuches orientiert. Tatsächlich zeigte ein kurzer Blick in das Sozialgesetzbuch, dass dort diese Benachteiligung verankert ist.
Eine solche geschlechtsspezifische Ungleichbehandlung ließe sich nur durch ebenso geschlechtsspezifische Ungleichheiten in der Krebsstatistik erklären.
Detaillierte und zeitaufwändige Studien, deren Ergebnisse nachfolgend ausführlich dargestellt sind, zeigten jedoch keinerlei Anhaltspunkte, weshalb eine solche geschlechtsspezifische Ungleichbehandlung zu Ungunsten der Männer gerechtfertigt wäre. Zwar gibt es Krebsarten, die frauenspezifisch sind (z.B. Brustkrebs oder Gebärmutterhalskrebs) aber die generelle Krebshäufigkeit, insbesondere wenn noch die höhere Lebenserwartung von Frauen korrigiert wurde, ist bei Männern gleich, ja sogar höher.
Vertrauensvoll wende ich mich an Sie, da die eingeholten Daten und Fakten die Ungleichbehandlung offensichtlich werden lassen. Ich bitte Sie um Ihre schnelle Hilfe zur Wahrung der Gleichheit in der Gesundheitsfürsorge und zur Verhinderung weiteren unsäglichen Leides das durch Krebserkrankungen für die betroffenen Menschen selbst und deren Angehörige ausgelöst wird.
Rechtlicher Hintergrund
Die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie die Verpflichtung des Staates auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken, ergeben sich aus der UNO-Resolution 217 A (II) und dem Grundgesetz:
UNO-Resolution 217 A (II)
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede unterschiedliche Behandlung, welche die vorliegende Erklärung verletzen würde, und gegen jede Aufreizung zu einer derartigen unterschiedlichen Behandlung.
Die Bundesrepublik Deutschland bekennt sich in Artikel 1 (2) des Grundgesetzes zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Grundgesetz
Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
16. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Gender Mainstreaming
Gleichstellungspolitik ist Bestandteil aller Politikfelder. Chancengleichheit ist bei allen politischen Entscheidungen, Maßnahmen und Aktivitäten als durchgängiges Leitprinzip explizit mit einzubeziehen. So müssen bei der Entwicklung von Programmen und Maßnahmen, bei der Vergabe von Fördermitteln, bei Umsetzung und Evaluation Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden. (aus http://www.bmbf.de/249.html)
Die gesetzliche Regelung der finanziellen Unterstützung bei Krebsvorsorgeuntersuchungen ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch:
Sozialgesetzbuch Fünftes Buch
Gesetzliche Krankenversicherung
In der Fassung des Gesetzes zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz BSSichG) vom 23.Dezember 2002 (BGBl. I Bl. 4637)
§ 25 SGB V
Gesundheitsuntersuchungen
(2) Versicherte haben höchstens einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen, Frauen frühestens vom Beginn des zwanzigsten Lebensjahres an, Männer frühestens vom Beginn des fünfundvierzigsten Lebensjahres an.
(3) Voraussetzung für die Untersuchungen nach den Absätzen 1 und 2 ist, dass
1. es sich um Krankheiten handelt, die wirksam behandelt werden können,
2. das Vor- oder Frühstadium dieser Krankheiten durch diagnostische Maßnahmen erfassbar ist,
3. die Krankheitszeichen medizinisch-technisch genügend eindeutig zu erfassen sind,
4. genügend Ärzte und Einrichtungen vorhanden sind, um die aufgefundenen Verdachtsfälle eingehend zu diagnostizieren und zu behandeln.
(4) Die Untersuchungen nach Absatz 1 und 2 sollen, soweit berufsrechtlich zulässig, zusammen angeboten werden. Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bestimmt in den Richtlinien nach § 92 das Nähere über Art und Umfang der Untersuchungen sowie die Erfüllung der Voraussetzungen nach Absatz 3. Er kann für geeignete Gruppen von Versicherten eine von Absatz 1 und 2 abweichende Altersgrenze und Häufigkeit der Untersuchungen bestimmen.
Die Konkretisierung erfahren diese gesetzlichen Regelungen in den
Richtlinien
des Bundesausschusses
der Ärzte und Krankenkassen
über die Früherkennung von Krebserkrankungen
(Krebsfrüherkennungs-Richtlinien)
in der Fassung vom 26. April 1976
zuletzt geändert am 21. Juni 2002
veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 186 (S. 23077) vom 5. Oktober 2002
in Kraft getreten am 1. Oktober 2002
A
Allgemeines
1. Die nach diesen Richtlinien durchzuführenden ärztlichen Maßnahmen dienen
a) bei Frauen
der Früherkennung von Krebserkrankungen des Genitales vom Beginn des 20. Lebensjahres an sowie zusätzlich der Brust und der Haut vom Beginn des 30.Lebensjahres an sowie zusätzlich des Rektums und des übrigen Dickdarms vom Beginn des 50. Lebensjahres an,
b) bei Männern
der Früherkennung von Krebserkrankungen der Prostata, des äußeren Genitales und der Haut vom Beginn des 45. Lebensjahres an sowie des Rektums und des übrigen Dickdarms vom Beginn des 50. Lebensjahres an.
Die vorgenannten Regelungen sind Grundlage der staatlichen Unterstützung bei Krebsfrüherkennungsuntersuchungen und sind die Grundlage für die Leistungen der Krankenkassen, aber auch Grundlage der beamtenrechtlichen Beihilfe, die sowohl im Bundes- als auch in die Landesbeihilfeverordnungen übernommen wurden.
Weitere Recherchen bei Krankenkassen oder Krebshilfeorganisationen und Krebsinformationszentren ergaben ein etwas verworrenes Bild der tatsächlichen Leistungen, die gesetzlich bezahlt werden. So erteilte mir ein Informationszentrum, dass das gesetzliche Früherkennungsprogramm aktuell (21.03.03) wie folgt aussähe:
Frauen:
Ab 20: Innere und äußere Geschlechtsorgane
Ab 30: Brust und Haut
Ab 45: Enddarm und Mastdarm
Männer:
Ab 45: Enddarm, Mastdarm und Prostata
Fakten
Die nachfolgenden Daten stammen, soweit nicht explizit anders erwähnt, aus dem Krebsatlas des Deutschen Krebsforschungszentrums DKFZ (aus http://www.dkfz-heidelberg.de/epi/Home_d/Programm/AG/Praevent/Krebshom/main/deutsch/fra...
Die Betrachtung der 18 im Krebsatlas des DKFZ aufgeführten geschlechtsunspezifischen Krebsarten des Jahres 2000 zeigt eine erhöhte Erkrankungsgefahr für Männer deutlich. Bei 12 dieser Krebsarten ist bei Männern die Fallhäufigkeit größer als bei Frauen und sogar bei 16 der Krebsarten ist die Standardisierte Mortalitätsrate bei Männern höher als bei Frauen.
Die relativen Fünfjahres-Überlebensraten werden für Männer im Westen mit 38.9 % und im Osten mit 26.5 % angegeben sowie für Frauen im Westen mit 50.4 % und im Osten mit 44.8 %. Die Überlebenswahrscheinlichkeit ist damit in beiden Landesteilen übereinstimmend für Männer niedriger als für Frauen.
Im Jahr 1990 liegt die altersbereinigte Sterblichkeitsrate für Männer bei 180.0 (West) und 159.3 (Ost) und für Frauen bei 109.4 (West) bzw. 97.0 (Ost).
Betrachtet man die oben bei Rechtlicher Hintergrund genannten geschlechtsunspezifischen Krebsarten Haut und Darm näher, ergeben sich folgende Zahlen:
Darm
Männer: 13658 Fälle/100000
Frauen: 15329 Fälle/100000
Männer 18,94 Stand. Mort. Rate
Frauen 12,03 Stand. Mort. Rate
Haut
Männer: 1161 Fälle/100000
Frauen: 1017 Fälle/100000
Männer 1,79 Stand. Mort. Rate
Frauen 1,12 Stand. Mort. Rate
Man erkennt, das die Krebsgefährdung bei beiden Krebsarten für Männer und Frauen etwa gleich ist.
Betrachtet man die Krebshäufigkeit z.B. dieser beiden Krebsarten (Krebsatlas Daten 1998 2000), die auch im Vorsorgeuntersuchungsprogramm aufgeführt sind, bezogen auf die Altersgruppen, zeigt sich, dass die Krebshäufigkeit bei den Männern in jeder Altersstufe höher ist als die der Frauen. Dies gilt auch für den Darmkrebs, bei dem eine geringfügig höhere Gesamtzahl an Krebserkrankungen bei Frauen zu erkennen ist. Nachfolgend möchte ich bei diesen beiden Krebsarten auf die Relation der Krebshäufigkeit mit den Altersgruppen eingehen.
Hautkrebs
Betrachtet man die Fallzahlen des Hautkrebses für die Altersgruppe 30 bis 44, also der Altersgruppe, die die Frauen früher eine Krebsfrüherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs bezahlt bekommen, ergeben sich folgende Zahlen:
Haut Altersgruppe 30 bis 44:
Männer: 109 Fälle/100000
Frauen: 74 Fälle/100000
Männer 3,2 Stand. Mort. Rate
Frauen 2,2 Stand. Mort. Rate
Dies bedeutet fast 50% (!) mehr Hautkrebserkrankungen und eine um etwa 50% höhere Mortalitätsrate von Männern als von Frauen in dieser Altersgruppe. Trotzdem bekommen Frauen eine Krebsfrüherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs in dieser Altersgruppe bezahlt, Männer nicht.
Beim Melanom kommt hinzu, dass nach Aussage des DKFZ die Therapiemöglichkeiten bei rechtzeitiger Erkennung des Tumors günstig sind.
Weiterhin nimmt nach http://www.3sat.de/3sat.php?http://www.3sat.de/nano/astuecke/07957/ zum ersten Mal seit Jahrzehnten die Häufigkeit der Melanomerkrankungen bei Frauen nicht mehr zu. Bei Männern dagegen wird immer noch ein Anstieg der Hautkrebsrate beobachtet.
Darmkrebs
Die Krebsfrüherkennungs-Richtlinien haben sich in den letzten Jahren mehrfach geändert. Die Sachlage ist sehr verwirrend. Soweit ich mit meinen intensiven Recherchen nachvollziehen konnte, ergaben sich vier Phasen:
1994 Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (Bundesanzeiger Nr. 160 vom 25. August 1994)
Frauen ab 45: Rektum und übriger Teil des Dickdarms
Männer ab 45: Dickdarm
Zwischenzeitlich (http://www.medizin.uni-tuebingen.de/itz/itzgesfr.html)
Frauen ab 40: Rektum und übriger Teil des Dickdarms
Männer ab 45: Dickdarm
2002 (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie; siehe oben)
Frauen ab 50: Rektum und übriger Teil des Dickdarms
Männer ab 50: Dickdarm
2003 (Mitteilung eines Infodienstes)
Frauen ab 45: Mastdarm, Enddarm
Männer ab 45: Mastdarm, Enddarm
Das gleiche Bild wie beim Hautkrebs ergibt sich beim Darmkrebs. Auch hier ist die Krebshäufigkeit in allen Altersgruppen bei Männern höher als bei Frauen. In den Altersgruppen von 40 bis 44, also der Altersgruppe, für die nur die Frauen zeitweise eine Krebsfrüherkennungsuntersuchung auf Darmkrebs bezahlt bekommen haben, ergeben sich folgende Zahlen:
Darm Altersgruppe 40 bis 44:
Männer: 122 Fälle/100000
Frauen: 103 Fälle/100000
Männer 3,9 Stand. Mort. Rate
Frauen 3,4 Stand. Mort. Rate
Dies bedeutet etwa 20% (!) mehr Krebserkrankungen von Männern als von Frauen in dieser Altersgruppe.
Die höhere Gesamtzahl der Krebserkrankung beim Darmkrebs hängt mit der wesentlich höheren Lebenserwartung der Frauen und dem Umstand, dass die Krebshäufigkeit mit dem Alter exponentiell zunimmt, zusammen. Wie man aus dem Krebsatlas erkennen kann (Daten 1998 2000), sind die Krebshäufigkeiten bei allen Altersgruppen bis zur Altersgruppe 70 74 bei Männern höher als bei Frauen. Erst ab der Altersgruppe 75 79 (worunter auch die durchschnittliche Lebenserwartung von Männern fällt!) sind natürlich die Krebshäufigkeiten allein schon wegen der höheren Anzahl von Frauen bei den Frauen höher.
Hodenkrebs
Bei dieser männerspezifschen Krebsart zeigt sich das seltene Phänomen einer zweigipfligen Altersverteilung mit einer hohen Inzidenz bzw. Mortalität bei jüngeren Männern im Alter zwischen 20 und 40 Jahren, einer Altersgruppe, die durch das Sozialgesetzbuch nicht abgedeckt ist.
So zeigt laut Krebsatlas die Altersgruppe 20 bis 45 (1998-200) eine Fallzahl von 110/HTsd und die nachfolgende Altersgruppe von 45 bis 70 (19982000) eine Fallzahl von 55/HTsd.
Prostatakrebs
Krebs der Prostata ist nach Lungen- und Darmkrebs mit einem Anteil von 10,3% im Westen die dritthäufigste und im Osten mit 8,2% die vierthäufigste Krebstodesursache bei Männern. Die altersbereinigte Sterblichkeit stieg seit Beginn der 50er Jahre im Westen kontinuierlich an und stabilisiert sich erst in den letzten Jahren auf hohem Niveau.
Prostatakrebstodesfälle:
1952: 2.920
1995: über 10.000
Zwar sind die Fallzahlen bis zum 45.Lebensjahr laut Krebsatlas (1998-2000) geringer als in der vergleichbaren Altersgruppe bei den frauenspezifischen Krebsarten wie z.B. Brust oder Gebärmutterhalskrebs, der o.g. rapide Anstieg der Prostatakrebsfälle ließe doch auf einen früheren Einstieg der Früherkennungsuntersuchung wünschen.
Chronik der Krebsvorsorge
Die Krebsvorsorgeuntersuchung wurde ab 1970 von den Kassen bezahlt. Die Untersuchungen beschränkten sich damals auf Brust- und Genitalkrebs bei Frauen ab 30 Jahren und auf Rektum und Prostatakrebs bei Männern ab 45 Jahren. 1982 trat eine Änderung in Kraft. Frauen bekamen jetzt ab 20 Jahren die Krebsvorsorge des Genitals, ab 30 Jahren zu der Brust auch die Haut und ab 45 Jahren zusätzlich das Rektum und den Dickdarm. (vgl. http://www.kvberlin.de/STFrameset165/index.html?/Homepage/organ/chronik/chronik70.html) Eine Verbesserung der Männerkrebsvorsorge fand nicht statt.
Der jetzige Umfang der Krebsvorsorge geht aus den o.g. rechtlichen Hintergrund hervor.
Die gesetzliche Früherkennungsuntersuchung für den Mann ist also vor 30 Jahren ausgearbeitet worden. Das ursprünglich festgelegte Eintrittsalter der gesetzlichen Vorsorge blieb. Zwischenzeitlich ist die Urinuntersuchung aus der gesetzlichen Früherkennungsuntersuchung sogar nachträglich herausgenommen worden.
In der Zwischenzeit sind aber mehrere diagnostische Möglichkeiten entwickelt worden, die nachweislich in vielen Fällen eine sicherere und schnellere Diagnose von Krebserkrankungen gerade auch im Anfangsstadium ermöglichen. (aus http://www.drs-beerboom.de/urologie/igel.htm)
Die Gesundheitsministerin Fischer der Rot-Grünen Regierung versprach schon im Jahr 2000, in Zusammenarbeit mit Ärzten und Vorsorgestellen die Krebsfrüherkennung fördern zu wollen (vgl. http://www.profile.de/aktuelles/72.html). Die Regierung blieb, die Benachteiligung in der Krebsfrüherkennung für Männer auch.
Nach wie vor gelten für Männer immer noch die archaische Einstiegsaltersgrenze für die Krebsvorsorge von vor über 30 Jahren. Verbesserungen werden einseitig nur für die Frauenvorsorge gemacht. Dies ist paradox, wenn man die Tatsache berücksichtigt, dass mehr Männer als Frauen an Krebs erkranken. Dies ist auch deshalb besonders paradox, da diese archaischen Einstiegsdiskriminierungen für Männer auch für Krebsarten gelten, die bei Männern wesentlich häufiger auftreten als bei den Frauen in dieser Altersgruppe (Hautkrebs).
Schlussfolgerung
Die vorliegenden Informationen zeigen, dass eine ungleiche Vorsorgepolitik für Männer und Frauen nicht belegbar gerecht ist.
Die Fakten lassen das Deutsche Krebsforschungszentrum Heidelberg zu dem Schluss kommen:
Die Krebssterblichkeit könnte in Deutschland wesentlich niedriger liegen, wenn man das Wissen über die Vermeidbarkeit von Krebskrankheiten, das in den letzten Jahren und Jahrzehnten zusammengetragen wurde, zügig in wirksame Maßnahmen zur Prävention umsetzen würde. (aus http://www.dkfz-heidelberg.de/einblick/ein1997/3_1997/3_97_3.htm)
Und die Österreichische Krebshilfe empfiehlt deshalb sogar Geschlechter unabhängig die Einhaltung folgender Richtlinien für die Krebsvorsorge:
Durchführung einer krebsbezogenen Kontrolluntersuchung durch einen Arzt alle drei Jahre bei Personen zwischen 20 und 39 Jahren, jährlich bei Personen ab 40 Jahren. (aus http://medwell24.at/CDA_Master/1,3008,832_1449_0,00.html)
Petition
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte bezüglich der benachteiligten Behandlung der Männer bei der Krebsfrüherkennung mehrere Beschwerden und Bitten einreichen. Die Gründe ergeben sich aus dem oben genannten. Die einzelnen Beschwerden und Bitten lauten wie folgt:
1. Ich beschwere mich über die benachteiligte Behandlung von Männern bei der finanziellen staatlichen Unterstützung von Krebsfrüherkennungsuntersuchungen auf Grund der unterschiedlichen Altersgrenzen in §25 SGB V (2).
Auch wenn es bisher nur Krebsvorsorgeuntersuchungen geben würde, die für Männer ab 45 und für Frauen ab 20 schon sinnvoll einsetzbar wären, wäre dies für die Regelung im SGB unerheblich. Denn durch die bestehende Regelung sind die Männer schon allein deshalb benachteiligt, dass wenn eine neue Untersuchungsmethode entwickelt würde, die Frauen diese durch die erheblich schneller zu ändernden Krebsfrüherkennungs-Richtlinien eher in Anspruch nehmen könnten (so wie es zeitweilig bei Darmkrebs der Fall war und momentan auch bei Hautkrebs schon seit über 20 Jahren der Fall ist) als die Männer, die auf die langwierige Änderung des Gesetzes warten müssten und jetzt schon seit über 20 Jahren bei der Hautkrebsvorsorge vergeblich darauf warten.
Ein Missbrauch der herabgesetzten Altersgrenzen für die Vorsorgeuntersuchungen bei Männern wird durch die durch den Stand der Wissenschaft, Medizin und der Technik angepassten Krebsfrüherkennungs-Richtlinien verhindert.
2. Ich beschwere mich über die benachteiligte Behandlung von Männern bei der finanziellen Unterstützung von Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchungen auf Grund der unterschiedlichen Altersgrenzen in §25 SGB V (2) und den bestehenden Regelungen in den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien.
Obwohl Männer in allen Altersgruppen eine höhere Krebserkrankungs- und Mortalitätsrate haben, wird eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs bei Frauen schon seit über 20 Jahren ab 30 Jahren, bei Männern jedoch wie vor über 30 Jahren erst ab 45 Jahren staatlich bezahlt. In den betroffenen 15 Jahren liegt die Krebserkrankungsrate bei den Männern nahezu um 50% höher als die der Frauen. Es grenzt schon an einen Skandal, dass diese Benachteiligung nicht schon lange behoben wurde.
3. Ich beschwere mich über die benachteiligte Behandlung von Männern bei der staatlichen Unterstützung der Gesundheitsfürsorge auf Grund des § 25 des SGB V i.V.m. den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien. Die wesentlich geringere Lebenserwartung der Männer und die schlechtere staatliche Unterstützung in der Gesundheitsvorsorge ist paradox und kontraproduktiv für eine gleichberechtigte Volksgesundheit.
4. Ich beschwere mich wegen des überflüssigen Schadens, den die Volkswirtschaft durch die Ungleichbehandlung der Männer in §25 des SGB V in der Krebsfrüherkennung erleidet. Volkswirtschaftlich gesehen ist die Krebsbehandlung wesentlich teurer als die Vorsorgeuntersuchungen. Zudem wird durch die Erkrankung und der damit zusammenhängende Verlust der Arbeitskraft die Volkswirtschaft zusätzlich geschädigt.
5. Ich beschwere mich, dass eine Hodenkrebsfrüherkennungsuntersuchung nicht schon ab dem 20.Lebensjahr durch finanzielle Hilfe staatlich unterstützt wird.
Obwohl bei Hodenkrebs der außergewöhnliche Fall auftritt, dass eine erste Häufung der Krebsfälle schon in der Altersgruppe von 20 bis 40 auftritt wird einer Hodenkrebs-Vorsorge auf Grund der längst überholten Regelung im § 25 des SGB V i.V.m. der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien die staatliche Unterstützung versagt.
6. Ich beschwere mich, dass, obwohl die Überlebenschancen bei einer Krebserkrankung bei Männern geringer sind als bei Frauen, den Männer auf Grund § 25 des SGB V i.V.m. den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien erst viel später eine Krebsfrüherkennung zugestanden wird als Frauen.
7. Ich beschwere mich, dass eine Prostatakrebsfrüherkennungsuntersuchung nicht schon früher als dem 45.Lebensjahr durch finanzielle Hilfe staatlich unterstützt wird.
Obwohl Prostatakrebs zu einer der bedeutendsten Krebserkrankungen bei Männern gehört und der Anstieg der Fall- und Mortalitätsraten in der Vergangenheit enorm war, wird einer frühzeitigen Prostatakrebs-Vorsorge auf Grund der Regelung im § 25 des SGB V i.V.m. der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien die staatliche Unterstützung versagt.
8. Ich beschwere mich, dass bei der Weiterentwicklung der staatlichen Förderung der Krebsvorsorge Männer benachteiligt werden.
Seit etwa 30 Jahren ist der Einstieg in die gesetzliche Krebsvorsorge bei Männern nicht verbessert worden. Immer noch gilt die pauschale Einstiegsaltersgrenze von 45 Jahren. Änderungen werden nur im Frauenbereich aufgenommen.
Dies widerspricht dem Gleichberechtigungsgrundsatz des GG und der Forderung des Gender Mainstreaming, nach dem bei der Entwicklung von Programmen und Maßnahmen, bei der Vergabe von Fördermitteln, bei Umsetzung und Evaluation Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden.
9. Ich beschwere mich, dass die Forschung für die Erforschung von Frauenkrebserkrankungen bevorzugter finanziert wird als die der Männerkrebserkrankungen, obwohl die Männerkrebsvorsorge immer noch in den Anfängen vor über 30 Jahren verharrt.
Dies widerspricht dem Gleichberechtigungsgrundsatz des GG und der Forderung des Gender Mainstreaming, nachdem bei der Entwicklung von Programmen und Maßnahmen, bei der Vergabe von Fördermitteln, bei Umsetzung und Evaluation Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden.
10. Ich bitte darum, die Ungerechtigkeit und Ungleichbehandlung entsprechend der vorgenannten Punkte durch Änderung des Sozialgesetzbuches und der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien sowie bei den Beamten durch Änderung der Beihilfeverordnung auszuräumen und damit den Gleichberechtigungsgrundsatz wieder herzustellen.
11. Ich bitte darum, die Gesetze, Verordnungen und Richtlinien so abzuändern, dass Männer die gleiche, ihnen seit mehr als 20 Jahren vorenthaltene staatliche Unterstützung bei der Hautkrebsvorsorge erfahren wie Frauen (d.h. momentan ab dem 30. Lebensjahr).
12. Ich bitte darum, die Gesetze, Verordnungen und Richtlinien so zu ändern, dass Männer schon vor dem 45. Lebensjahr eine Prostatakrebsfrüherkennungsuntersuchung bezahlt bekommen, da Prostatakrebs einer der häufigsten Krebsarten bei Männern ist und die Krebsrate hier in der Vergangenheit enorm anstieg.
13. Ich bitte darum, durch Änderung der Gesetze, Verordnungen und Richtlinien einen Beitrag zu leisten, die Gesundheitsvorsorge für Männer attraktiver zu machen und somit der für Männer wesentlich geringeren Lebenserwartung keinen Vorschub mehr zu leisten und der Forderung des Gender-Mainstreaming nachzukommen.
14. Ich bitte darum, die Gesetze, Verordnungen und Richtlinien so zu ändern, dass Männer schon ab dem 20. Lebensjahr eine Hodenkrebsfrüherkennungsuntersuchung bezahlt bekommen, da in der Altersgruppe von 20 bis 40 Jahren hier eine hohe und gehäufte Zahl von Krebserkrankungen auftritt.
15. Ich bitte darum, die Krebsfrüherkennungsforschung für Männer im Sinne des Gender-Mainstreaming in dem gleichen Maße finanziell zu fördern wie die der Frauenvorsorgeforschung, so dass auch bessere Früherkennungsmaßnahmen für Hoden oder Prostatakrebs entworfen werden können.
16. Ich bitte darum, die Nichtbeachtung der notwendigen Anpassung des Einstiegsalters für die Krebsvorsorge bei Männern aufzugeben und sie wie bei den Frauen jetzt und zukünftig zu berücksichtigen.
Hinweis
Diese Petition werde ich versuchen an geeigneter Stelle im Internet zu veröffentlichen. Gleichzeitig bitte ich, Ihre Antwort an entsprechender Stelle zu veröffentlichen. Ich denke, dem steht nichts entgegen, da die Sache alle Bürgerinnen und Bürger dieses Staates betrifft.
Mit freundlichen Grüßen
- Ende Petition! -
2. Unterstützungsschreiben:
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Ort, Datum
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Adresse
Unterstützung der Petition
Gleichberechtigte Krebsfrüherkennung für Frauen und Männer
vom 04.04.03 von Herrn Dr. Köhler
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit erkläre ich meine Unterstützung zu o.g. Petition bezüglich der benachteiligten Behandlung der Männer bei der Krebsfrüherkennung und reiche hiermit folgende Beschwerden und Bitten ein:
1. Ich beschwere mich über die benachteiligte Behandlung von Männern bei der finanziellen staatlichen Unterstützung von Krebsfrüherkennungsuntersuchungen auf Grund der unterschiedlichen Altersgrenzen in §25 SGB V (2).
Auch wenn es bisher nur Krebsvorsorgeuntersuchungen geben würde, die für Männer ab 45 und für Frauen ab 20 schon sinnvoll einsetzbar wären, wäre dies für die Regelung im SGB unerheblich. Denn durch die bestehende Regelung sind die Männer schon allein deshalb benachteiligt, dass wenn eine neue Untersuchungsmethode entwickelt würde, die Frauen diese durch die erheblich schneller zu ändernden Krebsfrüherkennungs-Richtlinien eher in Anspruch nehmen könnten (so wie es zeitweilig bei Darmkrebs der Fall war und momentan auch bei Hautkrebs schon seit über 20 Jahren der Fall ist) als die Männer, die auf die langwierige Änderung des Gesetzes warten müssten und jetzt schon seit über 20 Jahren bei der Hautkrebsvorsorge vergeblich darauf warten.
Ein Missbrauch der herabgesetzten Altersgrenzen für die Vorsorgeuntersuchungen bei Männern wird durch die durch den Stand der Wissenschaft, Medizin und der Technik angepassten Krebsfrüherkennungs-Richtlinien verhindert.
2. Ich beschwere mich über die benachteiligte Behandlung von Männern bei der finanziellen Unterstützung von Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchungen auf Grund der unterschiedlichen Altersgrenzen in §25 SGB V (2) und den bestehenden Regelungen in den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien.
Obwohl Männer in allen Altersgruppen eine höhere Krebserkrankungs- und Mortalitätsrate haben, wird eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs bei Frauen schon seit über 20 Jahren ab 30 Jahren, bei Männern jedoch wie vor über 30 Jahren erst ab 45 Jahren staatlich bezahlt. In den betroffenen 15 Jahren liegt die Krebserkrankungsrate bei den Männern nahezu um 50% höher als die der Frauen. Es grenzt schon an einen Skandal, dass diese Benachteiligung nicht schon lange behoben wurde.
3. Ich beschwere mich über die benachteiligte Behandlung von Männern bei der staatlichen Unterstützung der Gesundheitsfürsorge auf Grund des § 25 des SGB V i.V.m. den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien. Die wesentlich geringere Lebenserwartung der Männer und die schlechtere staatliche Unterstützung in der Gesundheitsvorsorge ist paradox und kontraproduktiv für eine gleichberechtigte Volksgesundheit.
Gleichstellungspolitik ist Bestandteil aller Politikfelder. Chancengleichheit ist bei allen politischen Entscheidungen, Maßnahmen und Aktivitäten als durchgängiges Leitprinzip explizit mit einzubeziehen. So müssen bei der Entwicklung von Programmen und Maßnahmen, bei der Vergabe von Fördermitteln, bei Umsetzung und Evaluation Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden.
4. Ich beschwere mich wegen des überflüssigen Schadens, den die Volkswirtschaft durch die Ungleichbehandlung der Männer in §25 des SGB V in der Krebsfrüherkennung erleidet. Volkswirtschaftlich gesehen ist die Krebsbehandlung wesentlich teurer als die Vorsorgeuntersuchungen. Zudem wird durch die Erkrankung und der damit zusammenhängende Verlust der Arbeitskraft die Volkswirtschaft zusätzlich geschädigt.
5. Ich beschwere mich, dass eine Hodenkrebsfrüherkennungsuntersuchung nicht schon ab dem 20.Lebensjahr durch finanzielle Hilfe staatlich unterstützt wird.
Obwohl bei Hodenkrebs der außergewöhnliche Fall auftritt, dass eine erste Häufung der Krebsfälle schon in der Altersgruppe von 20 bis 40 auftritt wird einer Hodenkrebs-Vorsorge auf Grund der längst überholten Regelung im § 25 des SGB V i.V.m. der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien die staatliche Unterstützung versagt.
6. Ich beschwere mich, dass, obwohl die Überlebenschancen bei einer Krebserkrankung bei Männern geringer sind als bei Frauen, den Männer auf Grund § 25 des SGB V i.V.m. den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien erst viel später eine Krebsfrüherkennung zugestanden wird als Frauen.
Die relativen Fünfjahres-Überlebensraten werden im Krebsatlas für Männer im Westen mit 38.9 % und im Osten mit 26.5 % angegeben sowie für Frauen im Westen mit 50.4 % und im Osten mit 44.8 %. Die Überlebenswahrscheinlichkeit ist damit in beiden Landesteilen übereinstimmend für Männer niedriger als für Frauen.
Im Jahr 1990 liegt laut Krebsatlas die altersbereinigte Sterblichkeitsrate für Männer bei 180.0 (West) und 159.3 (Ost) und für Frauen bei 109.4 (West) bzw. 97.0 (Ost).
7. Ich beschwere mich, dass eine Prostatakrebsfrüherkennungsuntersuchung nicht schon früher als dem 45.Lebensjahr durch finanzielle Hilfe staatlich unterstützt wird.
Obwohl Prostatakrebs zu einer der bedeutendsten Krebserkrankungen bei Männern gehört und der Anstieg der Fall- und Mortalitätsraten in der Vergangenheit enorm war, wird einer frühzeitigen Prostatakrebs-Vorsorge auf Grund der Regelung im § 25 des SGB V i.V.m. der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien die staatliche Unterstützung versagt.
8. Ich beschwere mich, dass bei der Weiterentwicklung der staatlichen Förderung der Krebsvorsorge Männer benachteiligt werden.
Seit etwa 30 Jahren ist der Einstieg in die gesetzliche Krebsvorsorge bei Männern nicht verbessert worden. Immer noch gilt die pauschale Einstiegsaltersgrenze von 45 Jahren. Änderungen werden nur im Frauenbereich aufgenommen.
Dies widerspricht dem Gleichberechtigungsgrundsatz des GG und der Forderung des Gender Mainstreaming, nach dem bei der Entwicklung von Programmen und Maßnahmen, bei der Vergabe von Fördermitteln, bei Umsetzung und Evaluation Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden.
9. Ich beschwere mich, dass die Forschung für die Erforschung von Frauenkrebserkrankungen bevorzugter finanziert wird als die der Männerkrebserkrankungen, obwohl die Männerkrebsvorsorge immer noch in den Anfängen vor über 30 Jahren verharrt.
Dies widerspricht dem Gleichberechtigungsgrundsatz des GG und der Forderung des Gender Mainstreaming, nachdem bei der Entwicklung von Programmen und Maßnahmen, bei der Vergabe von Fördermitteln, bei Umsetzung und Evaluation Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden.
10. Ich bitte darum, die Ungerechtigkeit und Ungleichbehandlung entsprechend der vorgenannten Punkte durch Änderung des Sozialgesetzbuches und der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien sowie bei den Beamten durch Änderung der Beihilfeverordnung auszuräumen und damit den Gleichberechtigungsgrundsatz wieder herzustellen.
11. Ich bitte darum, die Gesetze, Verordnungen und Richtlinien so abzuändern, dass Männer die gleiche, ihnen seit mehr als 20 Jahren vorenthaltene staatliche Unterstützung bei der Hautkrebsvorsorge erfahren wie Frauen (d.h. momentan ab dem 30. Lebensjahr).
12. Ich bitte darum, die Gesetze, Verordnungen und Richtlinien so zu ändern, dass Männer schon vor dem 45. Lebensjahr eine Prostatakrebsfrüherkennungsuntersuchung bezahlt bekommen, da Prostatakrebs einer der häufigsten Krebsarten bei Männern ist und die Krebsrate hier in der Vergangenheit enorm anstieg.
13. Ich bitte darum, durch Änderung der Gesetze, Verordnungen und Richtlinien einen Beitrag zu leisten, die Gesundheitsvorsorge für Männer attraktiver zu machen und somit der für Männer wesentlich geringeren Lebenserwartung keinen Vorschub mehr zu leisten und der Forderung des Gender-Mainstreaming nachzukommen.
14. Ich bitte darum, die Gesetze, Verordnungen und Richtlinien so zu ändern, dass Männer schon ab dem 20. Lebensjahr eine Hodenkrebsfrüherkennungsuntersuchung bezahlt bekommen, da in der Altersgruppe von 20 bis 40 Jahren hier eine hohe und gehäufte Zahl von Krebserkrankungen auftritt.
15. Ich bitte darum, die Krebsfrüherkennungsforschung für Männer im Sinne des Gender-Mainstreaming in dem gleichen Maße finanziell zu fördern wie die der Frauenvorsorgeforschung, so dass auch bessere Früherkennungsmaßnahmen für Hoden oder Prostatakrebs entworfen werden können.
16. Ich bitte darum, die Nichtbeachtung der notwendigen Anpassung des Einstiegsalters für die Krebsvorsorge bei Männern aufzugeben und sie wie bei den Frauen jetzt und zukünftig zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
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- Ende Unterstützungsschreiben -
3. Schreiben an Abgeordnete:
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Ort, Datum
Adresse
des
Abgeordneten
Adresse
Gleichberechtigte Krebsfrüherkennung für Frauen und Männer
Sehr geehrte ,
ich habe mich lange Zeit mit der Krebsvorsorge beschäftigt und festgestellt, dass eine grobe Benachteiligung von Männern bei der gesetzlichen Krebsfrüherkennung besteht. Dies widerspricht Artikel 3 des Grundgesetzes, nach dem der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin zu wirken hat und niemand wegen seines Geschlechtes benachteiligt werden darf.
1. In §25 SGB V (2) Sozialgesetzbuch ist für Frauen ein Einstiegsalter von 20 Jahren und für Männer ein Einstiegsalter von 45 Jahren festgelegt.
Auch wenn es bisher nur Krebsvorsorgeuntersuchungen geben würde, die für Männer ab 45 und für Frauen ab 20 schon sinnvoll einsetzbar wären, wäre dies für die Regelung im SGB unerheblich. Denn durch die bestehende Regelung sind die Männer schon allein deshalb benachteiligt, dass wenn eine neue Untersuchungsmethode entwickelt würde, die Frauen diese durch die erheblich schneller zu ändernden Krebsfrüherkennungs-Richtlinien eher in Anspruch nehmen könnten (so wie es zeitweilig bei Darmkrebs der Fall war und momentan auch bei Hautkrebs schon seit über 20 Jahren der Fall ist) als die Männer, die auf die langwierige Änderung des Gesetzes warten müssten und jetzt schon seit über 20 Jahren bei der Hautkrebsvorsorge vergeblich darauf warten.
Ein Missbrauch der herabgesetzten Altersgrenzen für die Vorsorgeuntersuchungen bei Männern wird durch die durch den Stand der Wissenschaft, Medizin und der Technik angepassten Krebsfrüherkennungs-Richtlinien verhindert.
2. Laut den bestehenden Regelungen in den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien wird eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs bei Frauen schon seit über 20 Jahren ab 30 Jahren, bei Männern jedoch wie vor über 30 Jahren erst ab 45 Jahren staatlich bezahlt.
Die Auswertung der Daten aus dem Krebsatlas des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) ergibt aber für Männer in allen Altersgruppen eine höhere Krebserkrankungs- und Mortalitätsrate als für Frauen. In den betroffenen 15 Jahren liegt die Krebserkrankungsrate bei den Männern nahezu um 50% höher als die der Frauen. Es grenzt schon an einen Skandal, dass diese Benachteiligung nicht schon lange behoben wurde.
3. Die wesentlich geringere Lebenserwartung der Männer und die schlechtere staatliche Unterstützung in der Krebsvorsorge ist paradox und kontraproduktiv für eine gleichberechtigte Volksgesundheit. Sie widerspricht auch eindeutig gegen die Gender Mainstream-Politik.
Gleichstellungspolitik ist Bestandteil aller Politikfelder. Chancengleichheit ist bei allen politischen Entscheidungen, Maßnahmen und Aktivitäten als durchgängiges Leitprinzip explizit mit einzubeziehen. So müssen bei der Entwicklung von Programmen und Maßnahmen, bei der Vergabe von Fördermitteln, bei Umsetzung und Evaluation Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden.
4. Die Volkswirtschaft erleidet durch die Ungleichbehandlung der Männer in §25 des SGB V in der Krebsfrüherkennung einen unnötigen Schaden. Volkswirtschaftlich gesehen ist die Krebsbehandlung wesentlich teurer als die Vorsorgeuntersuchungen. Zudem wird durch die Erkrankung und der damit zusammenhängende Verlust der Arbeitskraft die Volkswirtschaft zusätzlich geschädigt.
5. Obwohl bei Hodenkrebs der außergewöhnliche Fall auftritt, dass eine erste Häufung der Krebsfälle schon in der Altersgruppe von 20 bis 40 auftritt wird einer Hodenkrebs-Vorsorge auf Grund der längst überholten Regelung im § 25 des SGB V i.V.m. der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien die staatliche Unterstützung versagt.
So zeigt laut Krebsatlas des DKFZ die Altersgruppe 20 bis 45 (1998-200) eine Fallzahl von 110/HTsd und die nachfolgende Altersgruppe von 45 bis 70 (19982000) eine Fallzahl von 55/HTsd.
6. Obwohl die Überlebenschancen bei einer Krebserkrankung bei Männern geringer sind als bei Frauen, wird den Männer auf Grund § 25 des SGB V i.V.m. den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien erst viel später eine Krebsfrüherkennung zugestanden wird als Frauen.
Die relativen Fünfjahres-Überlebensraten werden im Krebsatlas für Männer im Westen mit 38.9 % und im Osten mit 26.5 % angegeben sowie für Frauen im Westen mit 50.4 % und im Osten mit 44.8 %. Die Überlebenswahrscheinlichkeit ist damit in beiden Landesteilen übereinstimmend für Männer niedriger als für Frauen.
Im Jahr 1990 liegt laut Krebsatlas die altersbereinigte Sterblichkeitsrate für Männer bei 180.0 (West) und 159.3 (Ost) und für Frauen bei 109.4 (West) bzw. 97.0 (Ost).
7. Obwohl Prostatakrebs zu einer der bedeutendsten Krebserkrankungen bei Männern gehört und der Anstieg der Fall- und Mortalitätsraten in der Vergangenheit enorm war, wird einer frühzeitigen Prostatakrebs-Vorsorge auf Grund der Regelung im § 25 des SGB V i.V.m. der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien die staatliche Unterstützung versagt.
Krebs der Prostata ist nach Lungen- und Darmkrebs mit einem Anteil von 10,3% im Westen die dritthäufigste und im Osten mit 8,2% die vierthäufigste Krebstodesursache bei Männern. Die altersbereinigte Sterblichkeit stieg seit Beginn der 50er Jahre im Westen kontinuierlich an und stabilisiert sich erst in den letzten Jahren auf hohem Niveau (siehe Krebsatlas).
8. Seit etwa 30 Jahren ist der Einstieg in die gesetzliche Krebsvorsorge bei Männern nicht verbessert worden. Immer noch gilt die pauschale Einstiegsaltersgrenze von 45 Jahren. Änderungen werden nur im Frauenbereich aufgenommen.
Dies widerspricht dem Gleichberechtigungsgrundsatz des GG und der Forderung des Gender Mainstreaming, nach dem bei der Entwicklung von Programmen und Maßnahmen, bei der Vergabe von Fördermitteln, bei Umsetzung und Evaluation Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden.
9. Die bevorzugte Finanzierung der von Frauenkrebserkrankungen widerspricht dem Gleichberechtigungsgrundsatz des GG und der Forderung des Gender Mainstreaming, nachdem bei der Entwicklung von Programmen und Maßnahmen, bei der Vergabe von Fördermitteln, bei Umsetzung und Evaluation Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden. Die Männerkrebsvorsorge verharrt immer noch in den Anfängen vor über 30 Jahren.
10. Ich bitte Sie darum, sich aktiv dafür einzusetzen, die Ungerechtigkeit und Ungleichbehandlung entsprechend der vorgenannten Punkte durch Änderung des Sozialgesetzbuches und der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien sowie bei den Beamten durch Änderung der Beihilfeverordnung auszuräumen und damit den Gleichberechtigungsgrundsatz wieder herzustellen.
11. Ich bitte Sie darum, sich aktiv dafür einzusetzen, die Gesetze, Verordnungen und Richtlinien so abzuändern, dass Männer die gleiche, ihnen seit mehr als 20 Jahren vorenthaltene staatliche Unterstützung bei der Hautkrebsvorsorge erfahren wie Frauen (d.h. momentan ab dem 30. Lebensjahr).
12. Ich bitte Sie darum, sich aktiv dafür einzusetzen, die Gesetze, Verordnungen und Richtlinien so zu ändern, dass Männer schon vor dem 45. Lebensjahr eine Prostatakrebsfrüherkennungsuntersuchung bezahlt bekommen, da Prostatakrebs einer der häufigsten Krebsarten bei Männern ist und die Krebsrate hier in der Vergangenheit enorm anstieg.
13. Ich bitte Sie darum, sich aktiv dafür einzusetzen, durch Änderung der Gesetze, Verordnungen und Richtlinien einen Beitrag zu leisten, die Gesundheitsvorsorge für Männer attraktiver zu machen und somit der für Männer wesentlich geringeren Lebenserwartung keinen Vorschub mehr zu leisten und der Forderung des Gender-Mainstreaming nachzukommen.
14. Ich bitte Sie darum, sich aktiv dafür einzusetzen, die Gesetze, Verordnungen und Richtlinien so zu ändern, dass Männer schon ab dem 20. Lebensjahr eine Hodenkrebsfrüherkennungsuntersuchung bezahlt bekommen, da in der Altersgruppe von 20 bis 40 Jahren hier eine hohe und gehäufte Zahl von Krebserkrankungen auftritt.
15. Ich bitte Sie darum, sich aktiv dafür einzusetzen, die Krebsfrüherkennungsforschung für Männer im Sinne des Gender-Mainstreaming in dem gleichen Maße finanziell zu fördern wie die der Frauenvorsorgeforschung, so dass auch bessere Früherkennungsmaßnahmen für Hoden oder Prostatakrebs entworfen werden können.
16. Ich bitte Sie darum, sich aktiv dafür einzusetzen, die Nichtbeachtung der notwendigen Anpassung des Einstiegsalters für die Krebsvorsorge bei Männern aufzugeben und sie wie bei den Frauen jetzt und zukünftig zu berücksichtigen.
Die Fakten lassen das Deutsche Krebsforschungszentrum Heidelberg zu dem Schluss kommen:
Die Krebssterblichkeit könnte in Deutschland wesentlich niedriger liegen, wenn man das Wissen über die Vermeidbarkeit von Krebskrankheiten, das in den letzten Jahren und Jahrzehnten zusammengetragen wurde, zügig in wirksame Maßnahmen zur Prävention umsetzen würde. (aus http://www.dkfz-heidelberg.de/einblick/ein1997/3_1997/3_97_3.htm)
Vertrauensvoll wende ich mich an Sie, da die eingeholten Daten und Fakten die Ungleichbehandlung offensichtlich werden lassen. Ich bitte Sie um Ihre intensive Unterstützung zur Wahrung der Gleichheit in der Gesundheitsfürsorge und zur Verhinderung weiteren unsäglichen Leides das durch Krebserkrankungen für die betroffenen Menschen selbst und deren Angehörige ausgelöst wird.
Hinweis
Dieses Schreiben werde ich versuchen an geeigneter Stelle im Internet zu veröffentlichen. Gleichzeitig bitte ich Sie, Ihre Antwort an entsprechender Stelle zu veröffentlichen. Ich denke, dem steht nichts entgegen, da die Sache alle Bürgerinnen und Bürger dieses Staates betrifft.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
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- Ende Schreiben an Abgeordnete -
gesamter Thread:
- Aktion Gleichberechtigte Krebsvorsorge; um eure Hilfe wird gebeten -
Bruno,
01.04.2003, 15:14
- Re: Aktion Gleichberechtigte Krebsvorsorge -
Peter,
01.04.2003, 18:41
- Re: Aktion Gleichberechtigte Krebsvorsorge - Bruno, 02.04.2003, 14:46
- Re: Aktion Gleichberechtigte Krebsvorsorge; um eure Hilfe wird gebeten -
Andreas,
01.04.2003, 23:01
- Re: Aktion Gleichberechtigte Krebsvorsorge; um eure Hilfe wird gebeten - Bruno, 02.04.2003, 14:44
- Alle Achtung! -
Odin,
02.04.2003, 01:58
- Re: Alle Achtung! - Bruno, 02.04.2003, 14:50
- Prostata-Früherkennung - mia, 02.04.2003, 18:17
- Re: Aktion Gleichberechtigte Krebsvorsorge; um eure Hilfe wird gebeten -
mia,
02.04.2003, 18:26
- Re: Aktion Gleichberechtigte Krebsvorsorge; um eure Hilfe wird gebeten -
Bruno,
02.04.2003, 18:35
- Re: Aktion Gleichberechtigte Krebsvorsorge; um eure Hilfe wird gebeten -
mia,
02.04.2003, 18:46
- Re: Aktion Gleichberechtigte Krebsvorsorge; um eure Hilfe wird gebeten - Bruno, 03.04.2003, 14:35
- Re: Aktion Gleichberechtigte Krebsvorsorge; um eure Hilfe wird gebeten -
mia,
02.04.2003, 18:46
- Re: Aktion Gleichberechtigte Krebsvorsorge; um eure Hilfe wird gebeten -
Bruno,
02.04.2003, 18:35
- Re: Aktion Gleichberechtigte Krebsvorsorge -
Peter,
01.04.2003, 18:41