Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Menschenrechtsgericht weist Beschwerde von deutschem Vater ab

michail, Thursday, 05.12.2002, 23:13 (vor 8409 Tagen)

Menschenrechtsgericht weist Beschwerde von deutschem Vater ab

Straßburg (AFP) - Ein deutscher Vater ist mit einer Sorgerechtsbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gescheitert. Das Gericht wies am Donnerstag die Beschwerde des 45-Jährigen mit dem Hinweis ab, das Verfahren vor den deutschen Gerichten sei korrekt abgelaufen. Der Vater wollte die Aufteilung des Sorgerechts zwischen ihm und seiner geschiedenen Frau für die gemeinsame Tochter erreichen.

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