Menschenrechtsgericht weist Beschwerde von deutschem Vater ab
Menschenrechtsgericht weist Beschwerde von deutschem Vater ab
Straßburg (AFP) - Ein deutscher Vater ist mit einer Sorgerechtsbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gescheitert. Das Gericht wies am Donnerstag die Beschwerde des 45-Jährigen mit dem Hinweis ab, das Verfahren vor den deutschen Gerichten sei korrekt abgelaufen. Der Vater wollte die Aufteilung des Sorgerechts zwischen ihm und seiner geschiedenen Frau für die gemeinsame Tochter erreichen.