Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

"Emma" fordert zum Schnüffeln auf

Jörg, Thursday, 05.12.2002, 15:33 (vor 8409 Tagen)

Hallo,

auch wenn ich kein Freund der Pornographie bin - das ist ja schon
einigermaßen dreist:

Auf einer Seite im Internet hat "Emma" eine Anleitung veröffentlicht, wie
man den vom Partner benutzten PC nach Pornographie durchschnüffeln kann.

Schon fast ein wenig krank sowas, oder?

Gruß, Jörg

Hier klicken

Na und

Mischa, Thursday, 05.12.2002, 16:03 (vor 8409 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: "Emma" fordert zum Schnüffeln auf von Jörg am 05. Dezember 2002 13:33:06:

Hallo Jörg,

ich habe mal reingeschaut. Technik für 5jährige. Keine Gefahr. Die Art, wie Emma erklärt lässt auf die Mädels dort in der Reda heftige Rückschlüsse zu. Keine Gefahr für uns.
Den Kopftuchartikel fand ich lesenswert. Ich bin auf das Forum gespannt.

Gruss

Mischa

Re: Na und

Jörg, Thursday, 05.12.2002, 16:20 (vor 8409 Tagen) @ Mischa

Als Antwort auf: Na und von Mischa am 05. Dezember 2002 14:03:54:

Hallo Mischa,

naja, ob das Emma-Forum seinen Namen zu Recht trägt, wird sich erst noch
erweisen müssen.

Einerseits kann man bei emma.de folgendes lesen:

"Interaktive Kommunikation war schon EMMAs Spezialität, als es noch gar
kein Internet gab. Die Leserinnen-Debatten in EMMA gehören von je her zu
den aufregendsten Seiten im Heft. Mit EMMAonline bekommt die Kommunikation
nochmal eine ganz andere Dimension: Sie ist zwischen EMMA-Interessierten
auch direkt möglich."

Der darauf folgende Absatz lautet jedoch sogleich:

"Ins Gästebuch» kann sich ab sofort eingetragen werden. Wir bitten nur
immer um ein wenig Geduld: Die Eintragungen werden zunächst von EMMA
geprüft - und in der Regel erst 24 Stunden später ins Internet gestellt
(um Belästigungen auszuschalten)."

Das kann im Endeffekt darauf hinauslaufen, daß nur das freigeschaltet
wird, was auch deren Meinung entspricht.

Gruß, Jörg

Hier klicken

Re: Na und

Oberkellner, Thursday, 05.12.2002, 23:16 (vor 8409 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Na und von Jörg am 05. Dezember 2002 14:20:52:

Der darauf folgende Absatz lautet jedoch sogleich:
"Ins Gästebuch» kann sich ab sofort eingetragen werden. Wir bitten nur
immer um ein wenig Geduld: Die Eintragungen werden zunächst von EMMA
geprüft - und in der Regel erst 24 Stunden später ins Internet gestellt
(um Belästigungen auszuschalten)."
Das kann im Endeffekt darauf hinauslaufen, daß nur das freigeschaltet
wird, was auch deren Meinung entspricht.
Gruß, Jörg

Davon kannst du ausgehen, Jörg. Ich habe gerade eben einen Eintrag ins Emma-Gästebuch geschrieben, den ich für kritisch, aber sachlich halte. Mal sehen, ob die ihn wirklich veröffentlichen. Oder ob wir bei Emma noch ein paar Jahre auf Glasnost warten müssen.

Re: Na und

Ralphi, Thursday, 05.12.2002, 19:49 (vor 8409 Tagen) @ Mischa

Als Antwort auf: Na und von Mischa am 05. Dezember 2002 14:03:54:

Hallo Jörg,
ich habe mal reingeschaut. Technik für 5jährige. Keine Gefahr. Die Art, wie Emma erklärt lässt auf die Mädels dort in der Reda heftige Rückschlüsse zu. Keine Gefahr für uns.
Den Kopftuchartikel fand ich lesenswert. Ich bin auf das Forum gespannt.
Gruss
Mischa

Hi,

das mag schon stimmen, dass die propagierte Technik vielleicht Kinderkram ist, aber es geht schließlich ums PRINZIP. Dass sich Menschen - und zwar keine Fremden, sondern welche die sich ja eigentlich lieben (müßten)? - gegenseitig bespitzeln sollen, ist schon sehr abartig. Obs funktioniert oder nicht ist ja dabei egal.

Andererseits find ich's fast schon wieder witzig. Zum 60. Geburtstag geht die wackere Alice daran, Deutschland mit Divisionen von Ehe-/Beziehungs-IMs zu übersäen.

Der gute Aldous Huxley würde sich im Grab rumdrehen.

PS. (für alle die's vielleicht nicht wissen) IM=Inoffizieller Mitarbeiter, so wurden die Stasispitzel "offiziell" bezeichnet.

Re: "Emma" fordert zum Schnüffeln auf

Odin, Thursday, 05.12.2002, 16:27 (vor 8409 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: "Emma" fordert zum Schnüffeln auf von Jörg am 05. Dezember 2002 13:33:06:

Hallo,
auch wenn ich kein Freund der Pornographie bin - das ist ja schon
einigermaßen dreist:
Auf einer Seite im Internet hat "Emma" eine Anleitung veröffentlicht, wie
man den vom Partner benutzten PC nach Pornographie durchschnüffeln kann.
Schon fast ein wenig krank sowas, oder?
Gruß, Jörg

Naja, wer aussieht wie Alice Schwarzer wird zurecht mißtrauisch *g*

Re: "Emma" fordert zum Schnüffeln auf

Arne Hoffmann, Thursday, 05.12.2002, 20:22 (vor 8409 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: "Emma" fordert zum Schnüffeln auf von Jörg am 05. Dezember 2002 13:33:06:

Die Meldung ging auch gerade über unsere SM-News-Mailliste, versehen mit dem Kommentar:

"Der Text ist ziemlich fehlerhaft - unter anderem wird angenommen, dass jedes Linux-System KDE installiert hat. Generell ist der Text nicht wirklich professionell - was mich bei der Emma nicht überrascht."

Arne

Re: "Emma" fordert zum Schnüffeln auf

Arne Hoffmann, Friday, 06.12.2002, 11:56 (vor 8408 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: "Emma" fordert zum Schnüffeln auf von Jörg am 05. Dezember 2002 13:33:06:

Inzwischen habe ich eine Mail von jemandem erhalten, der befürchtet, "Emma" könne hier unter Umständen zu einer strafbaren Handlung aufrufen:

§ 202a StGB Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich bin ja kein Jurist und kann das nicht bewerten, aber bedenklich finde ich die Vorstellung einer feministischen Stasi bis hinein in private Beziehungen schon. Sie passt IMHO allerdings zum totalitären Konzept dieses Flügels der Frauenbewegung.

Re: "Emma" fordert zum Schnüffeln auf

Ferdi, Friday, 06.12.2002, 12:24 (vor 8408 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Re: "Emma" fordert zum Schnüffeln auf von Arne Hoffmann am 06. Dezember 2002 09:56:09:

Inzwischen habe ich eine Mail von jemandem erhalten, der befürchtet, "Emma" könne hier unter Umständen zu einer strafbaren Handlung aufrufen:
[quote]§ 202a StGB Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich bin ja kein Jurist und kann das nicht bewerten, aber bedenklich finde ich die Vorstellung einer feministischen Stasi bis hinein in private Beziehungen schon. Sie passt IMHO allerdings zum totalitären Konzept dieses Flügels der Frauenbewegung.
[/quote]

Hallo Arne!

man kann das vergleichen mit der unbefugten Öffnung von Briefen, die an den Partner gerichtet sind. Das darf ein Ehepartner auch nicht. Wenn ein Mann seinen Computer und dessen Inhalt mit einem Passwort gesichert hat und die Frau das Passwort ausspioniert, zum Beispiel in dem sie ihrem Mann über die Schulter schaut, was er eintippt, dann ist das vergleichbar mit der Öffnung eines Briefes über Wasserdampf, anschliessender Lektüre und unauffälligem Wiederverschliessen des Briefes. Das ist Bruch des Briefgeheimnisses und müsste analog auch für Computer gelten.

Stellt Euch nur mal vor, was für ein Gezeter losbrechen würde, wenn ein Ehemann die Handtasche seiner Frau durchwühlen würde. Was würde Emma denn wohl dazu sagen?

Gruss,
Ferdi

Skepsis hinsichtlich Strafbarkeit

Arne Hoffmann, Friday, 06.12.2002, 15:02 (vor 8408 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: "Emma" fordert zum Schnüffeln auf von Ferdi am 06. Dezember 2002 10:24:56:

Ob "Emma" sich der Aufforderung zu einer strafbaren Handlung schuldig gemacht hat, wird auf meiner Mailliste inzwischen kontrovers diskutiert. Auch Skepsis wird geäußert:

--- Es ist jedoch zu beachten:
Der Wortlaut von § 202a StGB schützt nur Daten, die "gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind".

Das dürfte bei Bildschirminhalten, die ohne Passwortschutz oder andere
spezielle, auf Datenschutz ausgerichtete Sicherheitsmaßnahmen abgerufen
werden, nicht der Fall sein.
Die Tatsache, dass der überwachte PC in einer privaten Räumlichkeit des
Überwachten steht, genügt nach herrschender Meinung nicht, um den Schutz
von § 202a StGB greifen zu lassen.
Nun weist EMMA aber ausdrücklich darauf hin, dass die Überwindung eines
Passwortschutzes illegal ist, und deutet das rechtliche Risiko eines entsprechenden Einsatzes an. Eine Strafbarkeit des Aufrufs dürfte daher schwer nachzuweisen sein.
LITERATURGRUNDLAGE dieser Auslegung:
Theodor LENCKNER in SCHÖNKE-SCHRÖDER, Strafgesetzbuch-Kommentar, 26.
Auflage, München: C.H. Beck 2001, § 202a Randnr. 7f. (S. 1617f.) ---

Arne

Re: Skepsis hinsichtlich Strafbarkeit

Jörg, Friday, 06.12.2002, 22:11 (vor 8408 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Skepsis hinsichtlich Strafbarkeit von Arne Hoffmann am 06. Dezember 2002 13:02:04:

Hallo Arne!

>Nun weist EMMA aber ausdrücklich darauf hin, dass die Überwindung eines
Passwortschutzes illegal ist, und deutet das rechtliche Risiko eines entsprechenden Einsatzes an. Eine Strafbarkeit des Aufrufs dürfte daher schwer nachzuweisen sein.

Das Vorgehen von Emma ist sicherlich ethisch fragwürdig, aber an eine
strafrechtliche Relevanz glaube auch ich nicht.

Gruß, Jörg

Re: Skepsis hinsichtlich Strafbarkeit

Maesi, Thursday, 12.12.2002, 22:14 (vor 8402 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Skepsis hinsichtlich Strafbarkeit von Jörg am 06. Dezember 2002 20:11:22:

Hallo Joerg

> > Nun weist EMMA aber ausdrücklich darauf hin, dass die Überwindung eines

Passwortschutzes illegal ist, und deutet das rechtliche Risiko eines entsprechenden Einsatzes an. Eine Strafbarkeit des Aufrufs dürfte daher schwer nachzuweisen sein.[/i]

Das Vorgehen von Emma ist sicherlich ethisch fragwürdig, aber an eine
strafrechtliche Relevanz glaube auch ich nicht.

In einschlaegigen Broschueren wird solche Schnueffelei als psychische haeusliche Gewalt (vgl. Link: permanente Kontrolle) bezeichnet; der EMMA-Artikel ist somit nichts anderes als ein Aufruf zu haeuslicher Gewalt.
Vielleicht sollte man(n) in einem solchen Fall die Polizei rufen und die schnueffelnde Frau wegen haeuslicher Gewalt aufgrund des GewSchG aus der gemeinsamen Wohnung weisen lassen *eg*.

Gruss

Maesi

http://www.frauenforum-unna.de/fh2.htm

Re: Skepsis hinsichtlich Strafbarkeit

JürgenB, Friday, 10.01.2003, 23:36 (vor 8373 Tagen) @ Maesi

Als Antwort auf: Re: Skepsis hinsichtlich Strafbarkeit von Maesi am 12. Dezember 2002 20:14:47:

Hallo Leute,

von Ferdi bin ich in einem anderen Forum auf diesen Beitrag hingewiesen worden und mußte ihn einfach mal durchlesen.

Die juristische Seite des Datenschutzes ist sicherlich eine Sache. Eine, von der ich nicht viel verstehe, weshalb ich mich da raushalte.

In einschlaegigen Broschueren wird solche Schnueffelei als psychische haeusliche Gewalt (vgl. Link: permanente Kontrolle) bezeichnet; der EMMA-Artikel ist somit nichts anderes als ein Aufruf zu haeuslicher Gewalt.
Vielleicht sollte man(n) in einem solchen Fall die Polizei rufen und die schnueffelnde Frau wegen haeuslicher Gewalt aufgrund des GewSchG aus der gemeinsamen Wohnung weisen lassen *eg*.

Das kommt meiner Empfindung zu diesem Thema schon näher. Wenn ich es schon nötig habe, den Wunsch solche Seiten aufzurufen gezielt vor meiner Frau zu verbergen, stimmt m. E. in der Ehe schon etwas nicht. Unter diesen Umständen würde ich solche Seiten am heimischen PC nur dann aufrufen, wenn ich meine Frau bewußt zu solchem Verhalten lenken will um die Ehe etwas schneller zu beenden! - Dann allerdings mit Überwachung der Frau in einer Form, die Beweiskraft im Sinne des GewSchG hat!

Gruß
JürgenB

ups, hätte ich das früher gelesen :-)(n/t)

Markus, Saturday, 07.12.2002, 01:49 (vor 8407 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Skepsis hinsichtlich Strafbarkeit von Arne Hoffmann am 06. Dezember 2002 13:02:04:


Stichwort

Markus, Saturday, 07.12.2002, 01:48 (vor 8407 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: "Emma" fordert zum Schnüffeln auf von Ferdi am 06. Dezember 2002 10:24:56:

Hallo Ferdi,

stafbar ist sicher das Anwenden eines ausgespähten Passwortes. Beim Suchen aber nach Dateien, oder Protokollieren sieht die Sache anders aus. Gerade bei "trojanischen Pferden", also dem Ausspähen von Daten mittels dieses "Virus" gibt es hier eine Grauzone. Es bestehen Urteile, die hier besagen, dass die Dateien nur mit einem zusätzlichen Passwortschutz (wie in Word oder Excel möglich), als gesichert gelten. Alles andere ist innerhalb dieser Grauzone nicht strafbar.
Die Frau kann also mittels Keylogger alle Aktivitäten protokollieren lassen. Selbst Passworte - erst wenn sie diese dann nutzt ist es ein definitifer Tatbestand.

So zumindest ist mein Wissensstand - aber ich bin auch kein Jurist.

Gruß, Markus

eine Rechtsfrage oder besser eine Moralfrage

egal, Monday, 09.12.2002, 04:34 (vor 8405 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: "Emma" fordert zum Schnüffeln auf von Ferdi am 06. Dezember 2002 10:24:56:

man kann das vergleichen mit der unbefugten Öffnung von Briefen

Wie steht es eigentlich mit wegwerfen oder zensieren von Briefen?

powered by my little forum