Re: Richtet sich das Gewaltschutzgesetz nur gegen Männer?
Als Antwort auf: Re: Richtet sich das Gewaltschutzgesetz nur gegen Männer? von Jörg am 03. Dezember 2002 21:21:56:
Hallo Joachim,
man kann fast den Eindruck bekommen, als ob zwischen den Städten eine Art
geheimer Wettbewerb ausgebrochen wäre, wer denn nun die meisten Männer aus
ihrer Wohnung rausgeschmissen hat.
Vielleicht sollte diesbezüglich mal eine bundesweite Topliste eingeführt
werden.
Gruß, Jörg
Hi jörg,
hatte ich oder nicht...
Bereits darüberr geschreiben, mit welchem stolz das lokalradio NRW berichtet in welcher anzahl männer aus wohnungen verwiesen wurden?
Wenngleich, die zahl der fälle in denen dies gerechtfertigt war und wo nicht, spart sich der sender. Fragt sich warum ?!
wie beim fussballspiel.
A hat X mal aufs tor geschossen.
wie oft hat er denn getroffen ?
ínb wievielen fällen kehrte der mann in die wohnung zurüch, bzw. stellten die Vorwürfe siuch als nicht haltbar heraus ?
Gruss ´Frank
gesamter Thread:
- Richtet sich das Gewaltschutzgesetz nur gegen Männer? -
Joachim,
03.12.2002, 23:06
- Re: Richtet sich das Gewaltschutzgesetz nur gegen Männer? -
Jörg,
03.12.2002, 23:21
- Re: Richtet sich das Gewaltschutzgesetz nur gegen Männer? - Quixote, 04.12.2002, 00:26
- Re: Richtet sich das Gewaltschutzgesetz nur gegen Männer? -
Jörg,
03.12.2002, 23:21
