EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland
EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland
Luxemburg (AFP) - Die einseitige Wehrpflicht nur für Männer verstößt nach Ansicht einer Rechtsgutachterin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht gegen europäisches Recht. Das Europarecht sei gar nicht betroffen, erklärte am Donnerstag die so genannte Generalanwältin Christine Stix-Hackl. Ein junger Mann aus Württemberg, der sich mit dem Hinweis auf die Ungleichbehandlung der eigenen Wehrpflicht entziehen wollte, hat danach mit seiner Klage nur noch geringe Aussicht auf Erfolg. Denn der EuGH, der sein abschließendes Urteil voraussichtlich im Frühjahr verkünden wird, folgt den Gutachten seiner Generalanwälte in den aller meisten Fällen. (Az: C-186/01)
Re: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland
Als Antwort auf: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland von michail am 28. November 2002 14:03:41:
Natürlich kann ich das nicht gutheißen, daß es mich jedoch furchtbar überraschen würde könnte ich auch nicht grade sagen.
Das gleiche gilt aber auch, wenn ich wieder mal höre, daß jemand das Gesetz "in die eigenen Hand genommen hat". Wer das Gesetz nicht als seinen Freund erkennen kann, wird in ihm seinen Feind sehn.
Traurig aber nicht ganz ohne Logik.
Manfred
Re: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland
Als Antwort auf: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland von michail am 28. November 2002 14:03:41:
Ich muss mich jetzt ganz schwer zusammennehmen, um zu verhindern, dass ich jetzt wieder fürchterlich böse Sachen schreibe.
Das Europarecht sei gar nicht betroffen, erklärte am Donnerstag die so genannte Generalanwältin Christine Stix-Hackl.
Soviel ich weiss, steht im Europäischen Recht so ein ähnlicher Text wie im deutschen Grundgesetz Art. 3 Abs. 3. Wenn´s nicht stimmt möge man mich aufklären. Aber was will man anderes erwarten? Das hat ja natürlich wieder eine Frau geschrieben.
Ich hör jetzt besser auf, was ich sonst hier wieder lesen musste reicht mir mal wieder dicke!
Ferdi
Re: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland
Als Antwort auf: Re: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland von Manfred am 28. November 2002 14:21:39:
Hallo Manfred
Natürlich kann ich das nicht gutheißen
Das heißt doch, daß Du es als falsch siehst, vermutlich als ungerecht.
daß es mich jedoch furchtbar überraschen würde könnte ich auch nicht grade sagen.
Also ist solche Ungerechtigkeit gewöhnlich.
Das gleiche gilt aber auch, wenn ich wieder mal höre, daß jemand das Gesetz "in die eigenen Hand genommen hat".
Wen zitierst Du hier?
Wer das Gesetz nicht als seinen Freund erkennen kann, wird in ihm seinen Feind sehn.
Das mußte nach dem Bisherigen eigentlich heißen: Wer Ungerechtigkeit nicht als seinen Freund erkennen kann, wird in ihr seinen Feind sehn.
Traurig aber nicht ganz ohne Logik.
Vielleicht verstehe ich etwas falsch, aber von welcher Logik ist hier die Rede?
Grüße
Re: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland
Als Antwort auf: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland von michail am 28. November 2002 14:03:41:
hallo,
Allerdings sei der hier beanstandete zeitweise unterbundene und später zeitverzögerte Zugang der Männer zum zivilen Arbeitsmarkt nicht Inhalt bzw. Gegenstand des deutschen Wehrpflichtgesetzes, sondern vielmehr dessen Auswirkung. Es handle sich also nicht um eine Regulierung des Zugangs zu einer Beschäftigung, sondern um eine nationale Maßnahme, die sich auf den Zugang zur Beschäftigung lediglich auswirke.
Somit stelle sich die Frage, ob innerstaatliche Maßnahmen, welche derart einen unterschiedlichen Zugang zur Beschäftigung lediglich bewirken oder bewirken könnten, in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Der sachliche Anwendungsbereich der Richtlinie 76/207 ist dabei nach Ansicht der Generalanwältin eng auszulegen. Eine Analyse der Rechtsprechung des Gerichtshofes der EG ergebe, dass nationale Maßnahmen, die eine Beschränkung dieses Zugangs bewirken oder bewirken könnten, aber keine Regulierung zum Gegenstand hätten, außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie lägen. Auch aus der Richtlinie selbst ergäben sich entsprechende Hinweise.
alles klar? da im wehrpflichtgesetz nicht steht, männer mögen einen schlechteren weil verspäteten start ins berufleben auf sich nehmen, sondern vielmehr diese tatsache nur eine auswirkung desselben sei, kann leider, leider nicht dagegen angegangen werden...
<a href = "http://www.curia.eu.int/de/cp/aff/cp0295de.htm[/link]wer bis hierher noch nicht genug hatte... viel spaß beim lesen![/link]
gruß,
vapautunut
Re: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland
Als Antwort auf: Re: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland von Ferdi am 28. November 2002 14:39:19:
Hallo,
es geht hier nur um die Frage, ob Wehrpflicht nur für Männer gelte oder nicht, aber noch nicht um die entscheidende Frage ob auch Frauen in einer anderen Form einen Pflichdienst ausüben müssen. Ich glaube, dass der EuGH in Brüssel die falsche Ardesse ist, wo gegen die Wehrpflicht geklagt wird, die richtige Adresse ist der EGMR in Straßburg. Der EGMR (Europäischer Gerichtshof Für Menschenrechte) befasst sich ausschliesslich mit Menschenrechte. In Deutschland werden nur Männer zu Zwangsdiensten gezwungen und ist meiner Meinung nach eine klare Menschenrechtsverletzung! Die Frage ist, soll man das Urteil des EuGH abwarten, oder gleich eine Klage beim EGMR einreichen, aber wie geht man vor, wahrscheinlich ist eine Sammelklage die beste Lösung und Amnesty International für Unterstützung einschalten! Was haltet ihr davon?
Gruß
Joachim
Zitat:
"Die Wehrpflicht ist ein so tiefer Eingriff in die individuelle Freiheit des jungen Bürgers, dass ihn der demokratische Rechtsstaat nur fordern darf, wenn es die äußere Sicherheit des Staates wirklich gebietet. Sie ist also kein allgemein-gültiges ewiges Prinzip, sondern sie ist auch abhängig von der konkreten Sicherheitslage. Ihre Beibehaltung, Aussetzung oder Abschaffung und ebenso die Dauer des Grundwehrdienstes müssen sicherheitspolitisch begründet werden."
(Bundespräsident Roman Herzog, 15. November 1995)
Re: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland
Als Antwort auf: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland von michail am 28. November 2002 14:03:41:
EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland
Luxemburg (AFP) - Die einseitige Wehrpflicht nur für Männer verstößt nach Ansicht einer Rechtsgutachterin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht gegen europäisches Recht. Das Europarecht sei gar nicht betroffen, erklärte am Donnerstag die so genannte Generalanwältin Christine Stix-Hackl. Ein junger Mann aus Württemberg, der sich mit dem Hinweis auf die Ungleichbehandlung der eigenen Wehrpflicht entziehen wollte, hat danach mit seiner Klage nur noch geringe Aussicht auf Erfolg. Denn der EuGH, der sein abschließendes Urteil voraussichtlich im Frühjahr verkünden wird, folgt den Gutachten seiner Generalanwälte in den aller meisten Fällen. (Az: C-186/01)
Das schlimmste ist, dass genau diese Frauen dann Männer für Gewalt und Kriege veranwortlich machen und diese Frauen sich in die Opferrolle verkriechen, das Leben eines Mannes ist eben nichts WERT, es ist für mich die reinste menschenverachtung, männerfeindlichkeit und männerdiskriminierung der Übelsten Art!
Re: Nachtrag!
Als Antwort auf: Re: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland von Joachim am 28. November 2002 16:49:57:
Es darf keinesfalls gegen die Wehrpflicht geklagt werden, man sieht eben wie man Schlupflöcher sucht um die MännerWehrpflicht zu erhalten. Die Klage muss eindeutig lauten "Pflichtdienst auch für Frauen"!
Re: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland
Als Antwort auf: Re: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland von Manfred am 28. November 2002 14:21:39:
Ich finde das schon unlogisch.
Ok, von einer Frau nicht anders zu erwarten.
Die hat offensichtlich nix anderes um ihre Minderwertigkeitskomplexe zu unterdrücken als den Männern unangenehme Pflichten aufzubürgen die sie selber nicht am Hals haben.
Aber ich denke wenn der EuGH den Frauen die Möglichkeit eröffnet einen Beruf als Soldat auszuüben, dann können die es nicht legitimieren wenn man Männer zwingt diesen Beruf, sei es auch nur kurzfristig, auszuführen.
Egal was die sagen, ich halte an meiner Meinung fest:
Die Männerwehrpflicht ist diskriminierend und Dienstpflichten allgemein sind menschenrechtswidrig.
Jeder der an der Wehrpflicht festhält ist also ein Menschenrechtsverbrecher und sollte auf der stelle gehänkt werden.
Heute brauchen wir den Scheiß nicht mehr und solange Frauen nicht zu einen gleichwertigen Diest verpflichtet sind ist die Wehrpflicht für Männer absolut inakzeptabel.
Feuer frei!
Am besten, sofort loslegen!
Als Antwort auf: Re: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland von Joachim am 28. November 2002 16:43:26:
So wie es momentan aussieht bringts der EuGH nicht.
Ignorants und Arroganz scheinen zu überwiegen.
Und die deutsche Politik wird, anstatt sich um alternativen zu bemühen, all ihre Kräfte in eine Beibehaltung der Wehrpflicht konzentrieren.
Hier ist Geitz und Inkompetens der treibende Faktor.
Leider habe ich auch keine Ahnung wie man bei solch einer Klage vorgeht.
Re: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland
Als Antwort auf: Re: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland von michail am 28. November 2002 16:01:23:
Hallo Manfred
Natürlich kann ich das nicht gutheißen
Das heißt doch, daß Du es als falsch siehst, vermutlich als ungerecht.
So ist es!
daß es mich jedoch furchtbar überraschen würde könnte ich auch nicht grade sagen.
Also ist solche Ungerechtigkeit gewöhnlich.
Das ist lediglich DEINE Schlußfolgerung! Ich sage nur, es überrascht mich nicht besonders.
Das gleiche gilt aber auch, wenn ich wieder mal höre, daß jemand das Gesetz "in die eigenen Hand genommen hat".
Wen zitierst Du hier?
Hältst Du das für ein Zitat? Nicht alles was in Anführungsstrichen steht ist eines...
Wer das Gesetz nicht als seinen Freund erkennen kann, wird in ihm seinen Feind sehn.
Das mußte nach dem Bisherigen eigentlich heißen:
Wer Ungerechtigkeit nicht als seinen Freund erkennen kann, wird in ihr seinen Feind sehn.
Wenn Du das sagst... Mit Verlaub, Deine Schlußfolgerungen mußt Du vertreten nicht ich! Allerdings sehe ich tatsächlich momentan keinen Grund zu widersprechen wenn DU sagst:
Wer Ungerechtigkeit nicht als seinen Freund erkennen kann, wird in ihr seinen Feind sehn."
Traurig aber nicht ganz ohne Logik.
Vielleicht verstehe ich etwas falsch, aber von welcher Logik ist hier die Rede?
Mittlerweile ist es Deine Kausalkette geworden. Die Logik in ihr mußt DU begründen können.
Aber seis drum, ICH wollte nur sagen, daß ich manchmal befürchte, Menschen könnten sich zu schlimmen Handlungen (Gewalttaten, Verzweiflungsaktionen) hingerissen sehen, oder im harmloseren Fall nur staatsverdrossen werden, wenn sie das Gericht mehr und mehr als Institution erkennen, daß ihnen nur noch den Eindruck eines Erfüllungsgehilfen einer ebenso miserablen Regierung vermittelt. Viele menschen möchten eben gerechtigkeit nicht erst im Himmel erfahren, sondern schon auf Erden. Dafür zu sorgen ist im wesentlichen Aufgabe der Gesetzgebung und der Gerichte. Wenn diese moralische Instanz quasi wegfällt, verlieren u.U. manche Menschen ihren diesbezüglichen Leitfaden. Und das finde ich ist tatsächlich "nicht ganz ohne Logik"
Hoffe, ich habe dir meine Einschätzung etwas näherbringen können.
Gruß,
Manfred
Stimmt!
Als Antwort auf: Re: Nachtrag! von Joachim am 28. November 2002 16:55:47:
Es darf keinesfalls gegen die Wehrpflicht geklagt werden, man sieht eben wie man Schlupflöcher sucht um die MännerWehrpflicht zu erhalten. Die Klage muss eindeutig lauten "Pflichtdienst auch für Frauen"!
Genau so ist es!
Jens
Re: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland
Als Antwort auf: Re: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland von Ferdi am 28. November 2002 14:39:19:
Das Europarecht sei gar nicht betroffen, erklärte am Donnerstag die so genannte Generalanwältin Christine Stix-Hackl.
Soviel ich weiss, steht im Europäischen Recht so ein ähnlicher Text wie im deutschen Grundgesetz Art. 3 Abs. 3. Wenn´s nicht stimmt möge man mich aufklären. Aber was will man anderes erwarten? Das hat ja natürlich wieder eine Frau geschrieben.
Wenn ich mich recht erinnere, war das so: Ein EU-Staat kann nach innen nach Herzenslust diskriminieren (leichte Übertreibung *g*), solange diese Diskriminierung nicht auch für Bürger anderer EU-Staaten gilt.
Das meinte dir Frau bestimmt - wohl leider zu recht (gemeint: nach den Buchstaben des Gesetzes).
K.
Re: Stimmt!
Als Antwort auf: Stimmt! von Jens am 28. November 2002 19:20:36:
Es darf keinesfalls gegen die Wehrpflicht geklagt werden, man sieht eben wie man Schlupflöcher sucht um die MännerWehrpflicht zu erhalten. Die Klage muss eindeutig lauten "Pflichtdienst auch für Frauen"!
Genau so ist es!
Jens
Das Problem ist allerdings, wenn ich das richtig weiß, dass keiner für andere klagen kann. In unserem Rechtsstaat kann man grundsätzlich immer nur für sich klagen, sprich wenn man selbst unrecht erfährt. Pflichtdienst für Frauen einzuklagen funktioniert nicht. Die Klage würde abgewiesen werden.
Sofern ich unser Rechtssystem richtig verstanden habe.
Gruß, Markus
Re: Stimmt!
Als Antwort auf: Re: Stimmt! von Markus am 28. November 2002 19:59:46:
Es darf keinesfalls gegen die Wehrpflicht geklagt werden, man sieht eben wie man Schlupflöcher sucht um die MännerWehrpflicht zu erhalten. Die Klage muss eindeutig lauten "Pflichtdienst auch für Frauen"!
Genau so ist es!
Jens
Das Problem ist allerdings, wenn ich das richtig weiß, dass keiner für andere klagen kann. In unserem Rechtsstaat kann man grundsätzlich immer nur für sich klagen, sprich wenn man selbst unrecht erfährt. Pflichtdienst für Frauen einzuklagen funktioniert nicht. Die Klage würde abgewiesen werden.
Sofern ich unser Rechtssystem richtig verstanden habe.
Gruß, Markus
Nicht unbedingt, schließlich begründet man die Klage mit dem Gleichstellungsartikel im Grundgesetzt. Außerdem gibt es genügend Beispiele, wo Betroffene durch Klage erreicht haben, daß andere ebenfalls zahlen - wegen was auch imm - müssen, weil sie es vorher nicht getan haben. Somit klagt man ja nicht für den anderen, sondern gegen den anderen.
Jens
Re: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland
Als Antwort auf: Re: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland von K. am 28. November 2002 19:22:42:
Wie konnte es dann aber geschehen, daß vor etwa zwei Jahren eine Frau (Kreil...?) recht bekam, die dagegen klagte NICHT in der kämpfenden Truppe zur Bundeswehr zu dürfen?
Re: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland
Als Antwort auf: Re: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland von Manfred am 28. November 2002 17:16:49:
Wenn die bloße Wiedergabe einer AFP-Meldung über ein enttäuschendes Gutachten, all die Befürchtungen hervorruft, die DU wolltest nur sagen, daß DU manchmal befürchtest, dann sollten wir uns vorerst lieber etwas schonen.
Hoffe, ich habe dir meine Einschätzung etwas näherbringen können
Das ist DEINE Hoffnung
Gruß
Michail
Re: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland
Als Antwort auf: Re: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland von michail am 28. November 2002 22:34:18:
Das ist DEINE Hoffnung
und es scheint mir im Moment so, als würdest du sie enttäuschen wollen...

Gruß,
Manfred
wichtig - die Begründung
Als Antwort auf: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland von michail am 28. November 2002 14:03:41:
steht hier nicht drin aber klingt mir noch im Ohr, war gestern im
Radio. irgendeine deutsche Stelle meinte dazu , das Männer aufgrund
der Wehrpflicht benachteiligt sind, weil sie 1 Jahr verlieren,
das wäre unbeachtlich, weil es nicht die ABSICHT des Gesetzgebers war,
sondern nur die WIRKUNG ist.
da frage ich: Was ist das für eine Begründung? Das ist im Endeffekt
ein Zugeständnis.
(Man stelle sich vor, ein Gesetz das sich Frauen ab jetzt allen
potenten Männnern zur Verfügung halten müssen: Das ist gültig
, weil es nur diskriminierend in seiner Auswirkung ist, aber der
Gesetzgeber es nicht im Sinn hatte. der reinste Hohn!)
und gestern auf Fritz..
Als Antwort auf: Stimmt! von Jens am 28. November 2002 19:20:36:
die Frage, warum das männerdiskriminierend ist .
Die Frauenargumente: eine meinte , als Ausgleich weil die Frauen
ja später mal Kinder kriegen (HAHA wieviel kriegen denn heut noch
kinder, außerdem werden die nicht dazu gezwungen, es ist deren RECHT)
die Andere meinte, es sei ja nicht so schlimm, Frauen machen ja
auch oft erstmal ein Jahr im Ausland (da fasst man sich an den Kopf,
als ob das nun dasselbe ist).
Re: wichtig - die Begründung
Als Antwort auf: wichtig - die Begründung von Harald am 29. November 2002 09:27:05:
Stellt Euch vor diese gedanklichen perversionen würden wir auf andere Rechtsgebiete übertragen! Beinahe jedes Delikt wäre plötzlich entschuldbar.
Z.B: das allseits im Konsens geächtete Alkoholverbot am Steuer.
Ich kenne keinen Fall, bei dem der Alkoholgenuß eines KFZ-Lenkers UNMITTELBAR zum Schaden einer anderen Person gewesen wäre. Immer war der Alkoholgenuß "nur" der Auslöser für einen Unfall. Absicht für den Unfall dürfte kaum jemals vorgelegen haben. Ich glaube dazu muß ich nicht mehr sagen.
Gruß,
Manfred
Re: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland
Als Antwort auf: Re: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland von Manfred am 28. November 2002 21:12:57:
Wie konnte es dann aber geschehen, daß vor etwa zwei Jahren eine Frau (Kreil...?) recht bekam, die dagegen klagte NICHT in der kämpfenden Truppe zur Bundeswehr zu dürfen?
Da hast Du Recht, und es ist für den Normaldenkenden völlig unverständlich, warum es jetzt auf einmal anders sein soll!
Aber lies mal z.B. das hier ... da hagelt es nur so von Wörtern wie Ermessensspielraum, Ausnahmen etc.
IMHO ist schon dieses Urteil nur gerade noch so gefallen, weil es "politisch" gewollt war.
Daß es politisch nicht gewollt ist, den Staaten (indirekt) in ihre Sicherheitspolitik (nahezu ihre einzige verbliebene Bastion gegenüber der EU) reinzupfuschen, ist aber nicht überraschend. Das würde ich jetzt nicht dran festmachen, daß eine Frau die Empfehlung für eine Ablehnung der Klage abgegeben hat.
Es wäre ein Wunder, wenn sich der EuGH gegen die Wehrpflicht der Bundesrepublik positionieren würde, auch wenn es die richtige Entscheidung wäre.
K.
Re: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland
Als Antwort auf: Re: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland von Manfred am 28. November 2002 21:12:57:
Die Frau klagte weil ihr der Beruf als SoldatIn vorenthalten wurde.
Ok, was viele nicht wißen, die Frau ist ist nacher nie zur Bundeswehr gegeangen.
Aber es entsprach der europäischen Richtlinie zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Beruf.
Daher ist das durchgekommen.
Die Klage von dem Alexander Dori, um die es jetzt geht, handelt von der Zugangsbehinderung für Männer zu, ich sag mal, "normalen" Berufen durch die Männerwehrpflicht.
Und da diese Ungleichbehandlung nur aAls Folge der Wehrpflicht und nicht als Absicht gesehen wird, zieht das Europarecht hier nicht.
Mußte ich mir auch erklähren lassen!
Ich persöhnlich denke so: Wenn man den Beruf "SoldatIn" auf Grund der Richtlinie zur Gleichbehandlung für Frauen ermöglicht für Männer aber, wenn auch nur kurzfristig, erzwingt, dann ist das eine ungleiche Behandlung im Beruf.
So könnte man auch nochmal klagen.
Auch bietet das Europarecht, wie wir ja jetzt sehen, viel Spielraum für indirekte Diskriminierung.
Wie fühlen wir uns angesichts solcher Niederlagen ?
Als Antwort auf: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland von michail am 28. November 2002 14:03:41:
Wir dürfen angesichts solcher Schläge vor allem eines nicht: Resignieren oder etwa gar zynisch werden.
Die Gefahr besteht, daß viele sagen: Es hat ja doch keinen Zweck. Die Strukturen, die jahrtausendealten Denkweisen, sind ZU festgefahren, als daß da in überschaubarer Zeit irgendetwas geändert werden könnte.
Doch wir müssen solche Ereignisse auch als Chance sehen:
An ihnen wird uns deutlich, wie mächtig und gefährlich die von uns kritisierten und bekämpften Strukturen und Denkweisen sind.
Und wie notwendig unser Kampf ist. Daß es eine bitterernste, schwere Aufgabe ist, die wir uns gestellt haben.
Es wird uns an solchen Ereignissen verdeutlicht, daß wir unsere Bemühungen verstärken müssen.
Vor allem müssen wir uns darum bemühen, eine breitere gemeinsame Basis hinzubekommen, uns noch mehr zu vernetzen, unser Denken in alle gesellschaftlichen Bereiche hineinzutragen, überall unsere Themen zur Sprache zu bringen.
Wir müssen uns folgendes ganz dringend hinter die Ohren schreiben:
Unsere Basis können wir nur verbreitern, indem wir uns bemühen, in uns und bei uns radikale Übertreibungen zu vermeiden. Die schrecken nämlich potentielle Symphatisanten ab.
Wir müssen uns zusammenreißen, so schwer es fällt: immer sachlich zu bleiben.
Wir müssen unsere Argumente immer mehr schärfen, die Worte immer mehr verbessern und ausfeilen.
Ich rechne mit 30 Jahren, bis sich für Männer spürbar etwas bewegen wird, ohne Witz. Und das auch nur, wenn es eine wachsende Männerbewegung geben wird.
Habt Mut und gebt nicht auf!
Als Antwort auf: Re: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland von pit b. am 28. November 2002 17:01:53:
Deine emotionale Reaktion ist völlig verständlich, den meisten geht es sicherlich ähnlich. Es entstehen unglaubliche Aggressionen angesichts dieser allgegegenwärtigen männerfeindlichen Gemeinheiten, die sich dann noch als "Recht" tarnen.
Aber versuchen wir, dennoch den Verstand einzuschalten:
Nehmen wir mal an, wir würden tatsächlich "Feuer frei" machen, also z.b. gewaltsam reagieren in Form von Attentaten oder gewaltsamen Krawallen.
Ich garantiere mit 100%iger Sicherheit:
Nichts, aber auch gar nichts würden wir dadurch an der Situation ändern. Im Gegenteil. Sie würden es zum Anlaß nehmen, um uns noch mehr zu unterdrücken.
Mach übers Wochenende Sport, tob Dich aus. Und dann schöpfe aufs neue Mut und gehe den Weg, Deine sprachlichen Überzeugungskünste zu schärfen, damit nützt Du unserer Sache am allermeisten.
Habt Mut und gebt nicht auf! Das wir aufgeben und uns widerspruchslos fügen, wollen sie nur. Würden wir resignieren, hätten sie ihr Ziel erreicht.
Karl
Re: Habt Mut und gebt nicht auf!
Als Antwort auf: Habt Mut und gebt nicht auf! von Karl am 29. November 2002 15:28:20:
Volle Zustimmung! Solange noch nichts entschieden ist, sollte man Ruhe bewahren, aber bei mir klingeln dann die Alarmklocken wenn zum Nachteil gegen Männer ein Urteil gefällt wird, dann wird es nämlich Zeit den EGMR und Amnesty International einzuschalten! Wir müssen dann gemeinsam eine Basis schaffen um gegen Unrecht vorzugehen!
Gruß
Joachim
Re: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland
Als Antwort auf: Re: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland von pit b. am 28. November 2002 17:01:53:
Jeder der an der Wehrpflicht festhält ist also ein Menschenrechtsverbrecher und sollte auf der stelle gehänkt werden.
[...]
Feuer frei![/i]
Und ansonsten geht es Dir noch gut?
Nur mal so zur Info: Du bist hier nicht in Deiner Stammkneipe, sondern in
einem öffentlichen und von vielen Leuten gelesenen Internetforum.
Diesen Beitrag lasse ich noch stehen. Der nächste Beitrag dieser Art wird
kommentarlos gelöscht.
Jörg
Was ist denn Fritz.. ?
Als Antwort auf: und gestern auf Fritz.. von Harald am 29. November 2002 09:34:54:
die Frage, warum das männerdiskriminierend ist .
Die Frauenargumente: eine meinte , als Ausgleich weil die Frauen
ja später mal Kinder kriegen (HAHA wieviel kriegen denn heut noch
kinder, außerdem werden die nicht dazu gezwungen, es ist deren RECHT)
die Andere meinte, es sei ja nicht so schlimm, Frauen machen ja
auch oft erstmal ein Jahr im Ausland (da fasst man sich an den Kopf,
als ob das nun dasselbe ist).
Schonmal was von freiher Meinungsäußerung gehört?
Als Antwort auf: Re: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland von Jörg am 29. November 2002 19:33:43:
Oder weiß du etwa dass ich Wehrpflichtiger bin und so gut wie keine Grundrechte habe?
Re: Schonmal was von Diskussionskultur gehört?
Als Antwort auf: Schonmal was von freiher Meinungsäußerung gehört? von pit b. am 29. November 2002 20:17:56:
Oder weiß du etwa dass ich Wehrpflichtiger bin ...
Na und? Dann geht es Dir nicht anders wie vielen anderen auch
(dies soll jedoch kein Plädoyer für die Wehrpflicht sein).
... und so gut wie keine Grundrechte habe?
Grundrecht: verfassungsmäßig gewährleistetes, unantastbares Recht eines
Bürgers gegenüber dem Staat.
Du bist als Wehrpflichtiger einem Zwangsdienst unterworfen.
Nicht mehr und nicht weniger.
Jörg
Re: Leserbrief an die Welt
Als Antwort auf: EuGH-Gutachterin billigt Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland von michail am 28. November 2002 14:03:41:
Mag sein, dass Wehrpflicht nur für Männer gelte, aber eine entscheidende Frage steht noch aus "Müssen Frauen statt Wehrpflicht zum Ausgleich einen anderen Pflichtdienst leisten, wie z.B. einen Sozialdienst?"
Meiner Meinung nach ist der einseitige Zwangsdienst eine sehr schwere Menschenrechtsverletzung, weil nur Männer aufgrund seines Geschlechts dazu missbraucht werden und hier sollte man vor dem EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte)in Strassburg klagen. Sollte der EuGH in Luxemburg ein Urteil zum Nachteil gegen Männer sprechen, so empfehle ich Alexander Dory den EGMR einzuschalten!
Es kann und darf nicht sein, dass man Männer sämtliche Pflichten auferlegt, während Frauen die Rechte in die Tasche stecken!
-----------
Re: Zusatz
Als Antwort auf: Re: Leserbrief an die Welt von Joachim am 30. November 2002 07:31:59:
Mag sein, dass Wehrpflicht nur für Männer gelte, aber eine entscheidende Frage steht noch aus "Müssen Frauen statt Wehrpflicht zum Ausgleich einen anderen Pflichtdienst leisten, wie z.B. einen Sozialdienst?"
Meiner Meinung nach ist der einseitige Zwangsdienst eine sehr schwere Menschenrechtsverletzung, weil nur Männer aufgrund seines Geschlechts dazu missbraucht werden und hier sollte man vor dem EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte)in Strassburg klagen. Sollte der EuGH in Luxemburg ein Urteil zum Nachteil gegen Männer sprechen, so empfehle ich Alexander Dory den EGMR einzuschalten!
Es kann und darf nicht sein, dass man Männer sämtliche Pflichten auferlegt, während Frauen die Rechte in die Tasche stecken! Im übriegen hat Artikel 3 GrundGesetz den Verfassungsrang vor Artikel 12a GG. Der einseitige MännerZwangsdienst ist meiner Meinung nach männerfeindlich, männerdiskriminierend und staatlich verordneter Sexismus an Männer, es ist dann keine Diskriminierung mehr, wenn auch Frauen statt Wehrpflicht einen anderen Pflichtdienst ausüben müssen!
Artikel 3 GG
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
ein Radiosender n/t
Als Antwort auf: Was ist denn Fritz.. ? von pit b. am 29. November 2002 20:14:22:
die Frage, warum das männerdiskriminierend ist .
Die Frauenargumente: eine meinte , als Ausgleich weil die Frauen
ja später mal Kinder kriegen (HAHA wieviel kriegen denn heut noch
kinder, außerdem werden die nicht dazu gezwungen, es ist deren RECHT)
die Andere meinte, es sei ja nicht so schlimm, Frauen machen ja
auch oft erstmal ein Jahr im Ausland (da fasst man sich an den Kopf,
als ob das nun dasselbe ist).
ich verstehe das mittlerweile auch nicht mehr
Als Antwort auf: Re: Zusatz von Joachim am 30. November 2002 08:35:57:
Hallo Joachim,
Ich würde noch den Artikel 12(2) und 12(3) mit dazunehmen. Merkwürdig, daß die beiden im Zusammenhang mit der Wehrpflicht nie erwähnt werden. Deinen Einwand, daß Artikel 3 Vorrang hat vor Artikel 12a, wird von den Gerichten ja nicht geteilt. Irgendwie habe ich langsam den Eindruck, daß diese Verfassung einen stark "esoterischen" Charakter bekommen hat und offensichtlich die Beschlüsse des Verfassungsgerichts nur noch von "geheimen Zirkeln" verstanden werden und zwar auf der Grundlage von geheimen Wissen, das dem normalen Bürger nicht mehr zugänglich ist.
Prinzipiell müßte doch eine Klage dann erfolgreich sein, wenn - jetzt mal abgesehen von dieser ganzen Männer-Frauen-Problematik - man statistisch nachweisen kann, daß nur noch ein Bruchteil der Männer eingezogen wird, denn dieser Umstand widerspricht ganz erheblich dem Prinzip von Allgemeinheit.
Artikel 12 [Recht auf freie Berufswahl]
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden,
außer im Rahmen einer herkömmlichen ALLGEMEINEN, für ALLE
GLEICHEN öffentlichen Dienstleistungspflicht.
und schließlich:
(3) Zwangsarbeit ist NUR bei einer gerichtlich angeordneten
Freiheitsentziehung zulässig.
hmmmmm.....wenn ich mir das recht überlege...da könnte ich vielleicht sogar einen Brief an die SPD daraus machen....
Gruß
Stefan
Re: Noch ein Zusatz
Als Antwort auf: Re: Zusatz von Joachim am 30. November 2002 08:35:57:
Mag sein, dass Wehrpflicht nur für Männer gelte, aber eine entscheidende Frage steht noch aus "Müssen Frauen statt Wehrpflicht zum Ausgleich einen anderen Pflichtdienst leisten, wie z.B. einen Sozialdienst?"
Meiner Meinung nach ist der einseitige MännerZwangsdienst eine sehr schwere Menschenrechtsverletzung, weil nur Männer aufgrund seines Geschlechts dazu missbraucht werden und hier sollte man vor dem EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) in Strassburg klagen. Sollte der EuGH in Luxemburg ein Urteil zum Nachteil gegen Männer sprechen, so empfehle ich Alexander Dory den EGMR einzuschalten!
Es kann und darf nicht sein, dass man Männer sämtliche Pflichten auferlegt, während Frauen die Rechte in die Tasche stecken! Im übriegen hat Artikel 3 GrundGesetz den Verfassungsrang vor Artikel 12a GG. Der einseitige MännerZwangsdienst ist meiner Meinung nach männerfeindlich, männerdiskriminierend und staatlich verordneter Sexismus an Männer, es ist dann keine Diskriminierung mehr, wenn auch Frauen statt Wehrpflicht einen anderen Pflichtdienst ausüben müssen!
Artikel 3 GG
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Artikel 12 GG [Recht auf freie Berufswahl]
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden,
außer im Rahmen einer herkömmlichen ALLGEMEINEN, für ALLE
GLEICHEN öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist NUR bei einer gerichtlich angeordneten
Freiheitsentziehung zulässig.
Re: ich verstehe das mittlerweile auch nicht mehr
Als Antwort auf: ich verstehe das mittlerweile auch nicht mehr von Stefan G. am 30. November 2002 11:08:29:
Hallo Stefan,
danke für die Info! Mittlerweile schon die dritte Email die DIE WELT von mir bekommen hat
. Es wäre vielleicht gut, wenn sich andere auch daran beteiligen würden. Ich habe das Gefühl, wenn es um die Wehrpflicht geht, dann werden die Gesetze gebogen, gedreht und gewendet wie man es gerade braucht und sogar andere Gesetze völlig ignoriert werden zum Nachteil gegen die Männer!
gruß
Joachim
Re: und gestern auf Fritz..
Als Antwort auf: und gestern auf Fritz.. von Harald am 29. November 2002 09:34:54:
Wenn es um die Wehrpflicht geht, dann höre ich manchmal folgenden Ausspruch von PolitikerInnen "Die Bürger in Deutschland haben neben ihre bürgerlichen Rechte auch die bürgerliche Pflichten zu übernehmen". Wie meinen solche PolitkerInnen das nun, vielleicht so "Die Bürger in Deutschland haben neben ihren bürgerlichen Rechte (Frauen) auch die bürgerlichen Pflichten (Männer) zu übernehmen", das Puzzle zusammengesetzt (Männer/Frauen) ergibt dann die Bürger!
Re: ich verstehe das mittlerweile auch nicht mehr
Als Antwort auf: ich verstehe das mittlerweile auch nicht mehr von Stefan G. am 30. November 2002 11:08:29:
Es ist im Grunde eine Schande, was wir, die Deutschen, aus dem Grundgesetz manchen, daß ja allerseits (in seiner ursprünglichen Fassung, also ohne den nachträglich eingequetschten Wehrpflichtartikel) als sehr gelungen gilt. Es bedurfte ca. 50 Millionen Toter und dem Druck allierter Kräfte, bis es endlich soweit war und Deutschland eine gute freiheitliche Verfassung bekam. Heute tun wir so, als wäre uns diese lieb und teuer, zugleich nutzen wir aber im Grunde alle unsere Kräfte um an dieser Verfasssung zu drehen und sie ins Bodenlose zu verbiegen. Kaum ein Gedanke ist zu perfide, kaum eine Auslegung zu pervers, als daß sie nicht dazu gebraucht würde dieses Grundegesetz in seiner positiven Kraft zu zersetzen und uns damit charakterlich, gesetzmäßig und gesamtstaatlich wieder ein Stück in die Richtung zu bringen, die wir eben VOR diesem Grundgesetz hatten. Das war ja bekanntlich nicht unser bester geschichtlicher Abschnitt, naja für die meisten zumindest, für manche eben schon.
Re: Schonmal was von Diskussionskultur gehört?
Als Antwort auf: Re: Schonmal was von Diskussionskultur gehört? von Jörg am 29. November 2002 21:15:18:
Du bist als Wehrpflichtiger einem Zwangsdienst unterworfen.
Nicht mehr und nicht weniger.
Un um dies zu ermöglichen, werden mir ein ganzer Haufen Grundrechte eingeschränkt(ausgesetzt)
Re: ich verstehe das mittlerweile auch nicht mehr
Als Antwort auf: Re: ich verstehe das mittlerweile auch nicht mehr von Joachim am 30. November 2002 11:58:43:
Hallo Stefan,
danke für die Info! Mittlerweile schon die dritte Email die DIE WELT von mir bekommen hat. Es wäre vielleicht gut, wenn sich andere auch daran beteiligen würden. Ich habe das Gefühl, wenn es um die Wehrpflicht geht, dann werden die Gesetze gebogen, gedreht und gewendet wie man es gerade braucht und sogar andere Gesetze völlig ignoriert werden zum Nachteil gegen die Männer!
gruß
Joachim
Ich habe zu dem Thema bereits einen Brief an das SPD-Präsidium geschrieben. Das ist bereits einige Wochen her. Geantwortet hat bislang niemand. Ich denke, denen gehen bereits die Argumente aus - deswegen antworten die einfach nicht mehr.
Gruß
Stefan
Re: ich verstehe das mittlerweile auch nicht mehr
Als Antwort auf: Re: ich verstehe das mittlerweile auch nicht mehr von Stefan G. am 30. November 2002 18:25:22:
Vielleicht bereitet es ihnen sogar Freude. Wer Ideologien durchdrücken will, rechnet normalerweise damit, daß dies Ärger und Leid hervorruft.
Der ärgerliche Bürger ist womöglich sogar eine willkommene Bestätigung dafür.
Gruß
Manfred
Re: ich verstehe das mittlerweile auch nicht mehr
Als Antwort auf: Re: ich verstehe das mittlerweile auch nicht mehr von Manfred am 30. November 2002 17:11:54:
Damit habe ich auch ein Problem. Im allgemeinen sagt man ja auch, daß die Verfassung von einem - pathetisch gesprochen - entsprechenden "Geist" getragen werden muß. Die Tatsache, daß es möglich ist, Artikel in die Verfassung einzutragen, die in ihrem Gehalt anderen grundlegenden Artikeln widersprechen und wenn dies auch noch damit gerechtfertigt wird, daß widersprüchliche Aussagen gültig sind, solange sie den gleichen Rang besitzen, kann ich nicht mehr nachvollziehen. Stell Dir mal vor, jemand würde behaupten 2+2=4, ein anderer hingegen fügt dann die Behauptung 2+2 ungleich 4 mit hinzu und jetzt taucht jemand auf und erzählt Dir, das gehe alles schon in Ordnung, da beide Aussagen denselben mathematischen Rang besitzen. Da würdest Du Dir doch an den Kopf fassen und denken, der hat nicht mehr alle Tassen im Schrank!
Aber bei uns ist diese Situation Verfassungsrealität. Das ist schlimm, denn wenn einer Verfassung keine konsistente Logik zugrundeliegt, dann läßt sich alles daraus ableiten und soweit sind wir ja schon.
Gruß
Stefan
Es ist im Grunde eine Schande, was wir, die Deutschen, aus dem Grundgesetz manchen, daß ja allerseits (in seiner ursprünglichen Fassung, also ohne den nachträglich eingequetschten Wehrpflichtartikel) als sehr gelungen gilt. Es bedurfte ca. 50 Millionen Toter und dem Druck allierter Kräfte, bis es endlich soweit war und Deutschland eine gute freiheitliche Verfassung bekam. Heute tun wir so, als wäre uns diese lieb und teuer, zugleich nutzen wir aber im Grunde alle unsere Kräfte um an dieser Verfasssung zu drehen und sie ins Bodenlose zu verbiegen. Kaum ein Gedanke ist zu perfide, kaum eine Auslegung zu pervers, als daß sie nicht dazu gebraucht würde dieses Grundegesetz in seiner positiven Kraft zu zersetzen und uns damit charakterlich, gesetzmäßig und gesamtstaatlich wieder ein Stück in die Richtung zu bringen, die wir eben VOR diesem Grundgesetz hatten. Das war ja bekanntlich nicht unser bester geschichtlicher Abschnitt, naja für die meisten zumindest, für manche eben schon.
Re: ich verstehe das mittlerweile auch nicht mehr
Als Antwort auf: Re: ich verstehe das mittlerweile auch nicht mehr von Stefan G. am 30. November 2002 18:25:22:
Ich habe zu dem Thema bereits einen Brief an das SPD-Präsidium geschrieben. Das ist bereits einige Wochen her. Geantwortet hat bislang niemand. Ich denke, denen gehen bereits die Argumente aus - deswegen antworten die einfach nicht mehr.
Stimmt, zu 99% erhält man keine Antwort, egal ob es Parteien, Medien usw. sind, für mich ist das eine Bestätigung dass ich Recht habe und ich weiss was gespielt wird, nämlich psychologische Kriegsführung, man will einfach damit erreichen dass Du mit deiner Meinung alleine dastehst und keiner sie mit Dir teilen will, aber das stärkt mich mehr und mehr in meinem Gerechtigkeitsbewusstsein.
Gruß
Joachim
Re: ich verstehe das mittlerweile auch nicht mehr
Als Antwort auf: Re: ich verstehe das mittlerweile auch nicht mehr von Stefan G. am 30. November 2002 18:38:54:
Damit habe ich auch ein Problem. Im allgemeinen sagt man ja auch, daß die Verfassung von einem - pathetisch gesprochen - entsprechenden "Geist" getragen werden muß. Die Tatsache, daß es möglich ist, Artikel in die Verfassung einzutragen, die in ihrem Gehalt anderen grundlegenden Artikeln widersprechen und wenn dies auch noch damit gerechtfertigt wird, daß widersprüchliche Aussagen gültig sind, solange sie den gleichen Rang besitzen, kann ich nicht mehr nachvollziehen. Stell Dir mal vor, jemand würde behaupten 2+2=4, ein anderer hingegen fügt dann die Behauptung 2+2 ungleich 4 mit hinzu und jetzt taucht jemand auf und erzählt Dir, das gehe alles schon in Ordnung, da beide Aussagen denselben mathematischen Rang besitzen. Da würdest Du Dir doch an den Kopf fassen und denken, der hat nicht mehr alle Tassen im Schrank!
Aber bei uns ist diese Situation Verfassungsrealität. Das ist schlimm, denn wenn einer Verfassung keine konsistente Logik zugrundeliegt, dann läßt sich alles daraus ableiten und soweit sind wir ja schon.
Das Leben läßt sich aber nicht immer aus einer stringenten Logik herleiten. So gibt es z. B. einen Paragraphen im HGB, der Kartelle und Preisabsprachen verbietet, und gleich danach kommt die Ausnahme: die Preisbindung im Buchhandel. Daraus folgt, daß der Gesetzgeber diesen Bereich anders behandelt wissen will als den Rest (ob nun zu Recht oder nicht, sei mal dahingestellt). Ebenso heißt es im StGB: Wer einen anderen tötet, hat einen Mord begangen - ABER wenn's im Affekt geschah oder unabsichtlich etc., dann war's eben kein Mord, sondern Totschlag, fahrlässige Tötung oder sonst eins von dem halben Dutzend Tötungsdelikten. Was der Gesetzgeber wolle - so ein Jurist -, ersehe man niemals aus einem Paragraphen allein, sondern aus dem Zusammenspiel mehrerer Paragraphen. Und so isses halt auch mit der Wehrpflicht ...
Natürlich bin ich auch gegen die Wehrpflicht - aber so isses nun mal, daß der Gesetzgeber da bewußt diesen Bereich so geregelt hat, als Ausnahme von den allgemeinen Regeln, und das wurde von einem weit überwiegend männlichen Parlament 1955 so beschlossen ... "Lex specialis" nennt man so eine Ausnahmeregelung, die die allgemeine Regel durchbricht.
Gruß, Rüdiger
Re: ich verstehe das mittlerweile auch nicht mehr
Als Antwort auf: Re: ich verstehe das mittlerweile auch nicht mehr von Rüdiger am 30. November 2002 23:21:16:
Ok, wenn man in die Straßenverkehrsordnung schaut, kann man den Paragraphen 1 auch in folgenden Worten zusammenfassen: Der Verkehr muß fließen. Natürlich gibt es da wiederum Einschränkungen, bspw. Straßenverkehrskontrollen, die diesem Grundsatz eher zuwiderhandeln und den Verkehr eher behindern, aber trotzdem notwendig sind. Diese Einschränkungen sind einigermaßen nachvollziehbar, weil sie die Gefahren im Straßenverkehr reduzieren sollten. Ich kann ja verstehen, daß man Einschränkungen von Grundsätzen dort vornimmt, wo es sinnvoll ist, um einen einigermaßen reibungslosen Fortgang der Dinge zu garantieren. Aber bei der Männerwehrpflicht sehe ich das eben nicht. Die Preisbindung im Buchhandel soll ja gerade kleinere Buchläden schützen, weil sie sonst von den großen Unternehmen unterboten werden können. Ebenso bei Kartellgesetzen, die eine schädliche Verzerrung des Wettbewerbs verhindern sollen. Auch beim Töten im Affekt trägt man im wesentlichen der Natur des Menschen Rechnung, weil in einem solchen Fall seine Handlungen nicht mehr Bereich dessen liegen, was noch seiner Kontrolle unterliegt. Irgendwo steckt in diesen Einschränkungen ein Sinn, den man noch erfassen kann. Aber bei der Männerwehrpflicht? Das ist ja nur reine Willkür. Dort wird ohne jeglichen ersichtlichen Grund ein Grundrecht beschnitten und zwar nur bezüglich Männer. Und das kann ich nicht mehr nachvollziehen.
Gruß
Stefan
Damals und heute
Als Antwort auf: Re: ich verstehe das mittlerweile auch nicht mehr von Rüdiger am 30. November 2002 23:21:16:
1955 war die Wehrpflicht auch sinnvoller.
Nicht gerecht, aber sinnvoller.
Die BRD war noch jung und der Feind(Kommunismuß, Sozialismus) war in unmitterbarer Nähe.
Der junge, demokratische, kapitalistische Staat war in Gefahr. Da aber die BRD noch so jung war hatte dessen Bürger natürlicht auch kein vertrauen in die Regierung und das Kriegstrauma saß tief.
Da war es klar, dass die Bundeswehr keinen Nachwuchs finden wird.
Ich will nicht sagen das die Wehrpflicht eine fäire lösung gewesen war, aber wohl eine sinnvolle.
Damals hatte Frauen ja auch noch nicht so viel Rechte und Möglichkeiten wie heute.
Da konnte man es schonmal eher verschmerzen dass man als Mann zur Armee mußte und dafür aber auch weit bessere berufliche Möglickeiten hatte.
Heute hat sich das geändert.
Frauen habe die gleichen Rechte aber keine gleichwertigen Pflichten.
Frauendiskriminierung ist verpöhnt, Männerdiskriminierung eine gesetzliche selbstverständlichkeit.
Und keinen stört's.
Und die Sache mit der Wehrpflicht?
Die ist doch wohl klar.
Der einzige Sinn der Wehrpflicht ist es Berufssoldaten anzuwerben und billige Zwangsarbeiter für das Sozialwesen zu bekommen.
Das mit den Berufssoldaten könnte man anders regeln.
Klar steht die Wehrpflicht für den engen kontackt der Bundeswehr mit der Gesellschaft.
Wenn man jede andere Möglichkeit unterbindet.
Ich habe zum Beispiel noch nie etwas von einem Tag der offenen Tür in einer Bundeswehrkaserne gehört.
Auch gibt es keine Allgemeinen Berufsinformationstage bei der Bundeswehr.
Alleine ins Kreiswehrersatzamt zu gehen um sich zu informieren trauen sich viele nicht.
Klar, wenn man die Leute nicht einläd sich für den Beruf als Soldat zu interessieren so muß man sie halt zwingen zu sehen wie das ist.
Eben noch habe ich gelesen, dass Struck in der Bundeswehr 6Mrd Euro (12Mrd DM)
unter anderem an Waffensysteme einsparen will.
War da nicht mal in der Diskussion das die Bundeswehr ohnehin schon auf dem Zahnfleisch kaut weil kein Geld da ist?
Wo liegt der sicherheitspolitische Sinn wenn man an den onehin schon veralteten Waffensystemen noch weiter sparen will, die Wehrpflichtigen aber sicherheitspolitisch wichtig sind?
Wie soll man sich einen solchen Einsatz von Wehrpflichtigen vorstellen?
Soldaten die in Unterwäsche auf dem Schlachtfeld stehen und mit Zivis schmeißen?
Re: ich verstehe das mittlerweile auch nicht mehr
Als Antwort auf: Re: ich verstehe das mittlerweile auch nicht mehr von Rüdiger am 30. November 2002 23:21:16:
Guten Morgen!
- aber so isses nun mal, daß der Gesetzgeber da bewußt diesen Bereich so geregelt hat, als Ausnahme von den allgemeinen Regeln, und das wurde von einem weit überwiegend männlichen Parlament 1955 so beschlossen ... "Lex specialis" nennt man so eine Ausnahmeregelung, die die allgemeine Regel durchbricht.
Dann brauchen wir eigentlich keine Gesetze mehr, die allgemeine Gültigkeit haben, sondern nur Spezialgesetze. Dann könnte man für jeden und jede Gruppe Lex specialis machen. Dann könnte man zum Beispiel den Mercedesfahrern eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h in Ortschaften erlauben. Ich habe immer geglaubt, das Grundgesetz und die Verfassung hätten einen ganz besonderen Rang, der über allen anderen Gesetzen steht. Dafür spricht ja auch, dass eine Änderung dieser Gesetze nur mit 2/3 Mehrheit möglich ist. Wenn man also solche Gesetze mit anderen Gesetzen paralysiert, dann sind sie nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt wurden. Man kann deshalb auch nicht "einfache" Gesetze wie das HGB, BGB oder die Strassenverkehrsordnung mit dem Grundgesetz vergleichen. Denn das Grundgesetz heisst ja so, weil es die Grundlage aller anderen Gesetze sein soll und weil es bestimmte unverzichtbare Ansprüche verbindlich für alle, auch für den Gesetzgeber, festschreiben soll, zum Beispiel die Menschenrechte. Was habe ich von einem Grundgesetz, dessen Bestimmungen durch andere GG-Artikel neutralisiert werden? Garnichts! Kippe Salzsäure und Natronlauge zusammen, beide Substanzen haben für sich getrennt "Biss", aber das entstehende Salzwasser kann man wegkippen.
In meinen Augen ist und bleibt der Männerwehrpflichtartikel 12 GG eine Menschenrechtsverletzung.Ich fordere ein für alle, auch für den Gesetzgeber und die Juristen, unantastbares Grundgesetz, dass unverbiegbar wie z. B. das Ohm`sche Gesetz die Grundlage für ein friedliches und gerechtes Zusammenleben in der menschlichen Gemeinschaft bildet.
Gruss,
Ferdi
Re: ich verstehe das mittlerweile auch nicht mehr
Als Antwort auf: Re: ich verstehe das mittlerweile auch nicht mehr von Stefan G. am 30. November 2002 18:25:22:
Bei mir hat immer funktioniert wenn ich geschrieben habe, dass ich damit rechne dass der Brief garnicht erst gelesen wird.
gruß
pit
Re: ich verstehe das mittlerweile auch nicht mehr
Als Antwort auf: Re: ich verstehe das mittlerweile auch nicht mehr von Ferdi am 02. Dezember 2002 10:08:39:
Hallo Ferdi
- aber so isses nun mal, daß der Gesetzgeber da bewußt diesen Bereich so geregelt hat, als Ausnahme von den allgemeinen Regeln, und das wurde von einem weit überwiegend männlichen Parlament 1955 so beschlossen ... "Lex specialis" nennt man so eine Ausnahmeregelung, die die allgemeine Regel durchbricht.
Dann brauchen wir eigentlich keine Gesetze mehr, die allgemeine Gültigkeit haben, sondern nur Spezialgesetze. Dann könnte man für jeden und jede Gruppe Lex specialis machen.
Auch mir ist eine so eigenartige Hierarchie zwischen an sich gleichgestellten Verfassungsartikeln suspekt. Aber Ruediger hat mit seiner Erklaerung der Maennerwehrpflicht (die er damit selber keineswegs billigt) leider recht.
Grundsaetzlich koennte auch der groesste Verfassungsbruch grundgesetzlich als Ausnahmeregelung verankert werden. In der Praxis kann man das natuerlich nicht machen; ob eine Neuverankerung einer Nur-Maennerwehrpflicht beispielsweise heute noch moeglich waere, wage ich zu bezweifeln. Aber damals (Wiedereinfuehrung in der BRD: 1956) galten fuer die Geschlechter gesellschaftlich gesehen verschiedene Aufgabengebiete, und die Maennerwehrpflicht ist ein Kind aus dieser Zeit.
Andererseits stehen die Menschenrechte ueber der Verfassung, und die beinhalten (zumindest theoretisch) eine Gleichbehandlung der Geschlechter. IMHO hatte es das Verfassungsgericht feigerweise versaeumt, hier eine unbequeme Stellung zu beziehen und hat sich auf eine formale Rechtsposition zurueckgezogen. Ein unguter Nachgeschmack bleibt damit zurueck; zu oft haben sich Gerichte in Diktaturen zu willigen Helfern von Willkuer machen lassen, indem sie zwar Recht gesprochen aber die Gerechtigkeit mittels juristischem Formalismus abgewuergt haben. Einer Demokratie ist solch ein Entscheid IMHO unwuerdig.
Gruss
Maesi