und noch ein Denkzettel für deutsche Rechtsfindung..
Als Antwort auf: Narrenfreiheit für Frauenbeauftragte von Harald am 26. November 2002 08:32:13:
ich sollte in Zukunft vielleicht erst mal zu Ende lesen... ;)
"Kein Geld für Männer ist frauenfeindlich"
"Eine einschränkende Bestimmung für den Anspruch auf Witwerversorgung ist unmittelbar frauendiskriminierend und verstößt deshalb gegen europäisches Recht.
Im hierzu vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall ging es um einen Witwer, dessen verstorbene Ehefrau langjährig bei einer Arbeitgeberin beschäftigt gewesen war, die ihr Versorgungsleistungen unter Einschaltung der beklagten Pensionskasse versprochen hatte. Nach der Satzung der Pensionskasse waren als Leistungen u.a. "Witwenpension" zu gewähren, "Witwerpension" jedoch nur dann, "wenn die Verstorbene den Unterhalt ihrer Familie überwiegend bestritten hat." Nach dem Tod seiner Frau hat der Kläger eine Witwerpension eingeklagt. Die Pensionskasse hatte eine Zahlung abgelehnt, weil die Verstorbene nicht die Haupternährerin der Familie gewesen sei.
Aufgrund des Verstoßes der Anspruchseinschränkung gegen europäisches Recht ist diese Regelung jedoch unanwendbar.(!) Der Anspruch auf Witwerrente besteht unabhängig davon, ob die verstorbene Ehefrau des Klägers den Unterhalt der Familie überwiegend bestritten hat."
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- Narrenfreiheit für Frauenbeauftragte -
Harald,
26.11.2002, 10:32
- und noch ein Denkzettel für deutsche Rechtsfindung.. - Harald, 26.11.2002, 10:39