Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Klage eines Vaters in Elternzeit

Ferdi, Thursday, 07.11.2002, 13:12 (vor 8437 Tagen)

Hallo guten Morgen zusammen!

Heute fand ich einen sehr interessanten Leserbrief im Bonner General-Anzeiger. Unter dem Titel "Väter sind Müttern nicht gleichgestellt" beklagt sich ein Vater, der die Elternzeit genommen hat und seine zweieinhalb Jahre alte Tochter betreut, über die sture, bürokratische Handhabung der Frauenparkplätze. Er beklagt, dass nach dem Umbau eines Parkhauses die Parkplätze der ersten und zweiten Etage für Frauen, Mütter mit Kind und Behinderte reserviert seien. Das Aufsichtspersonal würde konsequent auf die Einhaltung diesr Regeln achten.

"Darf es dennoch soweit gehen, dass ein Vater mit Kind nicht zu dem Personenkreis *Mutter und Kind* zählen kann, da Väter mit Kindern eher die Ausnahme darstellen?" fragt er. Und weiter: "Mehrmals wurde ich bereits von Mitarbeitern der Betreibergesellschaft auf mein nicht der Aufschrift der Tafeln entsprechendes Geschlecht aufmerksam gemacht und somit des Stellplatzes verwiesen. Ich bin um die Erfahrung reicher geworden: *Mutter und Kind* darf nicht mit *Vater und Kind* verwechselt werden, der Ordnung wegen." Er fährt fort: "Abschliessend ist ergänzend anzumerken, dass die Reservierung von zwei Etagen des Parkhauses durch Fahrzeuge von Frauen (ohne männliche Beifahrer übrigens) für Frauenparkplätze meiner Ansicht nach über das Ziel des Kundenservices hinausschiesst".

Es wird ständig beklagt, dass zuwenig Männer die Elternzeit nehmen und sich um ihren Nachwuchs kümmern, ihn betreuen und erziehen. Es wirkt ganz bestimmt nicht sehr motivierend auf die Männer, die sich neben den bekannten, abwertenden Lästereien der anderen Männer und neben dem Widerstand vieler Ehefrauen dagegen auch noch mit typisch deutschen, sturen und unflexiblen Bürokraten herumschlagen müssen. Muss das denn sein, dass den wenigen Männern, die die Elternzeit nehmen und damit eine wichtige Forderung der Frauen erfüllen, auch noch solche völlig unnötigen und auch diskriminierenden (Art 3 Abs. 3 GG) Knüppel zwischen die Beine geworfen werden? Sollte man den Männern die Entscheidung pro Elternzeit nicht schmackhafter machen?

Oh heiliger Sankt Bürokratius, erbarme Dich den elternzeitwilligen Männern!

Gruss,
Ferdi

Re: Klage eines Vaters in Elternzeit

Martin, Thursday, 07.11.2002, 14:23 (vor 8437 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Klage eines Vaters in Elternzeit von Ferdi am 07. November 2002 11:12:53:

Hallo guten Morgen zusammen!

Morgen Ferdi. Musst du mich so früh schon wecken ...

"Darf es dennoch soweit gehen, dass ein Vater mit Kind nicht zu dem Personenkreis *Mutter und Kind* zählen kann, da Väter mit Kindern eher die Ausnahme darstellen?"

Aufschlussreiche Argumentation. Andererseits stellen Frauen auch (noch) die Minderheit unter den Mördern. Demzufolge müssten die ja straffrei ausgehen!

"... typisch deutschen, ... Bürokraten ..."

An den Leserbriefschreiber:
Nanana! Sowas wollen wir nicht mehr hören! Das hat die gleiche Qualität wie typisch Ausländer, typisch Frau und typisch Mann! Jedes Land hat seine Regeln (dumme und gescheite), die es strikt überwacht. Guck mal, wie in manchen Orten der USA das Überschreiten der Geschwindigkeitsbeschränkung, das Küssen oder das Rauchen in der Öffentlichkeit unterbunden werden. Unter Knast läuft da nix! Schlimm genug, dass von außen dümmliche Klischees über Deutsche am Leben gehalten werden. Müssen wir doch nicht auch noch tun!

Bis dann,
Martin

Korrektur!

Martin, Thursday, 07.11.2002, 14:28 (vor 8437 Tagen) @ Martin

Als Antwort auf: Re: Klage eines Vaters in Elternzeit von Martin am 07. November 2002 12:23:24:

Habe wohl die Anordnung der Anführungszeichen nicht beachtet. Der letzte Absatz richtet sich daher wohl doch nicht an den Leserbriefschreiber, sondern direkt an dich, Ferdi ;-)

Re: Klage eines Vaters in Elternzeit

Jörg, Thursday, 07.11.2002, 15:01 (vor 8437 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Klage eines Vaters in Elternzeit von Ferdi am 07. November 2002 11:12:53:

Hallo Ferdi,

wenn es nach mir ginge, müßten die Frauen-und-Kind-Parkplätze ohnehin
in Eltern-und-Kind-Parkplätze umbenannt werden.

Weg mit den Frauenprivilegien!

Gruß, Jörg

Re: Klage eines Vaters in Elternzeit

Norbert, Thursday, 07.11.2002, 15:09 (vor 8437 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Klage eines Vaters in Elternzeit von Jörg am 07. November 2002 13:01:34:

Hallo Ferdi,
wenn es nach mir ginge, müßten die Frauen-und-Kind-Parkplätze ohnehin
in Eltern-und-Kind-Parkplätze umbenannt werden.
Weg mit den Frauenprivilegien!
Gruß, Jörg

Hi
Der Anfang ist gemacht.
In der Umgebung von Stuttgart sind schon einige Parkplätze als 'Eltern + Kind'-Parkplätze ausgewiesen, wobei bei manchen vorher 'Mutter + Kind' stand.

Übrigens habe ich mich auch immer auf letztere gestellt, wenn ich mit meinen kleinen Kindern unterwegs war.
Und bin deswegen nie doof angemacht worden.

Also, Mut und gegen solche Rechtswidrigkeiten vorgehen.

Gruß
Norbert

Re: Klage eines Vaters in Elternzeit

Ferdi, Thursday, 07.11.2002, 15:11 (vor 8437 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Klage eines Vaters in Elternzeit von Jörg am 07. November 2002 13:01:34:

Hallo Ferdi,
[quote]wenn es nach mir ginge, müßten die Frauen-und-Kind-Parkplätze ohnehinin Eltern-und-Kind-Parkplätze umbenannt werden.
Weg mit den Frauenprivilegien!
Gruß, Jörg
[/quote]

Hallo Jörg,

sowas schwebt mir auch vor, es wäre die einzig richtige Lösung und kostet auch nicht viel. Aber ich fürchte der gute Wille ist nicht da. Sowas wäre doch absolut frauenfeindlich!*lololol*

Gruss,
Ferdi

Re: Klage eines Vaters in Elternzeit

Karin, Thursday, 07.11.2002, 18:57 (vor 8437 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Klage eines Vaters in Elternzeit von Jörg am 07. November 2002 13:01:34:

bei uns am HL Markt steht tatsaechlich ein Schild "Eltern und Kind" Parkplätze...

Gruss,
Karin

Re: Klage eines Vaters in Elternzeit

Sven, Thursday, 07.11.2002, 15:57 (vor 8437 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Klage eines Vaters in Elternzeit von Ferdi am 07. November 2002 11:12:53:

Hallo guten Morgen zusammen!
Heute fand ich einen sehr interessanten Leserbrief im Bonner General-Anzeiger. Unter dem Titel "Väter sind Müttern nicht gleichgestellt" beklagt sich ein Vater, der die Elternzeit genommen hat und seine zweieinhalb Jahre alte Tochter betreut, über die sture, bürokratische Handhabung der Frauenparkplätze. Er beklagt, dass nach dem Umbau eines Parkhauses die Parkplätze der ersten und zweiten Etage für Frauen, Mütter mit Kind und Behinderte reserviert seien. Das Aufsichtspersonal würde konsequent auf die Einhaltung diesr Regeln achten.
"Darf es dennoch soweit gehen, dass ein Vater mit Kind nicht zu dem Personenkreis *Mutter und Kind* zählen kann, da Väter mit Kindern eher die Ausnahme darstellen?" fragt er. Und weiter: "Mehrmals wurde ich bereits von Mitarbeitern der Betreibergesellschaft auf mein nicht der Aufschrift der Tafeln entsprechendes Geschlecht aufmerksam gemacht und somit des Stellplatzes verwiesen. Ich bin um die Erfahrung reicher geworden: *Mutter und Kind* darf nicht mit *Vater und Kind* verwechselt werden, der Ordnung wegen." Er fährt fort: "Abschliessend ist ergänzend anzumerken, dass die Reservierung von zwei Etagen des Parkhauses durch Fahrzeuge von Frauen (ohne männliche Beifahrer übrigens) für Frauenparkplätze meiner Ansicht nach über das Ziel des Kundenservices hinausschiesst".

Ich würde folgende Vorgehensweise empfehlen:

1. Handelt es sich um einen öffentlichen Parkplatz (Betreiber ist die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung), so haben m.E. nur die Behindertenparkplätze eine rechtliche Bedeutung. MANN sollte sich juristisch darüber informieren und dann den "Wachhunden" ggf. eine paar saftige Paragraphen um die Ohren hauen.

2. Auch wenn es sich um einen privaten Parkplatz handelt, kann man dies versuchen. Desweiteren sollte man sich die Namen der "Wachhunde" geben lassen und mit einem netten Presseartikel + Anwalt drohen. Einschüchterungstaktiken haben mir schon oft zu meinem Recht verholfen.

Ich bin wirklich kein Prinzipienreiter aber an der Stelle des Vaters würde ich dem Betreiber und seinen "Wachhunden" viele Kopfschmerzen bereiten.

Sven

Re: Klage eines Vaters in Elternzeit

Dieter, Thursday, 07.11.2002, 22:49 (vor 8436 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Klage eines Vaters in Elternzeit von Ferdi am 07. November 2002 11:12:53:

Hallo Ferdi,

wenn es im Gernalanzeiger stand, dann muss das ja ein Parkhaus bei uns in der Gegend sein. Hast Du nähere Informationen? Ich habe soc richtig Lust, mit meinen beiden Kleinen da mal ein Grundsatzdiskussion anzuzetteln und dann den Presseausweis raus zu holen.

Gruß

Dieter

Re: Klage eines Vaters in Elternzeit

Ferdi, Friday, 08.11.2002, 19:18 (vor 8436 Tagen) @ Dieter

Als Antwort auf: Re: Klage eines Vaters in Elternzeit von Dieter am 07. November 2002 20:49:42:


Hi Dieter,

das muss ein Parkhaus in Bonn-City gewesen sein, ich versuchs mal rauszubekommen. Fahr am besten diesem Schild nach:

[image]
Dann kannst Du ihn nicht verfehlen!;-)))

Gruss,
Ferdi

Re: Klage eines Vaters in Elternzeit

Dieter, Friday, 08.11.2002, 23:08 (vor 8435 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Klage eines Vaters in Elternzeit von Ferdi am 08. November 2002 17:18:49:

Hehe, das Schild ist gut!

Mmm, welches ist denn gerade renoviert worden?
Irgendwie bekomme ich das raus ...

Danke

Gruß

Dieter

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