Frau Meister
Quelle: Wirtschaftswoche 45 vom 31.10.2002
Der Staat darf Handwerksmeisterinnen bei der Existenzgründung länger fördern als männliche Kollegen. Das ist zulässig, solange das Handwerk immer noch fest in Männerhand ist (Bundesverwaltungsgericht, 3 C53-56.01).
Nordrhein-Westfalen zahlt Handwerkern mit Meisterbrief 10.000 Euro als Startgeld in die Selbständigkeit. Der Unterschied: Frauen bekommen die Prämie auch noch im fünften Jahr nach der bestandenen Meisterprüfung, bei Männern ist schon nach dem dritten Jahr Schluss. Das beklagten mehrere Blaumänner an Rhein und Ruhr als ungerecht.
So urteilte das Bundesverwaltungsgericht: Der Frauenbonus ist zulässig. Weder Grundgesetz noch EG-Vertrag zwingen zu absoluter Gleichbehandlung. Wichtiger ist vielmehr, dass der Staat die Chancengleichheit der Geschlechter im Visier hat.
am besten gefällt mir der vorletzte satz. dieser zwang zur gleichbehandlung ist in deutschland ansonsten natürlich völlig unbekannt.
hotstepper
Re: Frau Meister
Als Antwort auf: Frau Meister von hotstepper am 31. Oktober 2002 14:09:12:
Ein schönes Beispiel dafür, wie weit Männer hierzulande bereits auf deutsch
gesagt verarscht werden.
Kein Dichter interpretiert die Natur so frei wie der Jurist die Wirklichkeit.
Giraudoux
Gruß, Jörg
Re: Frau Meister
Als Antwort auf: Frau Meister von hotstepper am 31. Oktober 2002 14:09:12:
Wichtiger ist vielmehr, dass der Staat die Chancengleichheit der Geschlechter im Visier hat.
Komische Kausalität. Wer mehr gefördert wird, hat doch auch größere Chancen, oder?
Wieder mal ein Beispiel, wie Individualrecht zu Kollektivrecht umgebogen wird! Ein unsicherer Mann wird weniger gefördert, weil er ein Mann ist, eine dynamische Frau wird mehr gefördert, weil sie eine Frau ist. Nur der Gruppendurchschnitt zählt als Maßstab für die Leistung, nicht der Einzelfall!
Martin
Re: Frau Meister
Als Antwort auf: Frau Meister von hotstepper am 31. Oktober 2002 14:09:12:
Weder Grundgesetz noch EG-Vertrag zwingen zu absoluter Gleichbehandlung. Wichtiger ist vielmehr, dass der Staat die Chancengleichheit der Geschlechter im Visier hat.
Mir gefallen beide gut.
Ist das nicht ein Wiederspruch?
Gefährdet diese Regelung nicht die Chancsengleicheheit.
Re: Frau Meister
Als Antwort auf: Re: Frau Meister von Martin am 31. Oktober 2002 17:56:39:
Unsere Regierung vertritt eine Ideologie, die alles mögliche ist nur nicht liberal oder demokratietauglich. Traurig aber wahr.
Manfred
Re: Frau Meister
Als Antwort auf: Frau Meister von hotstepper am 31. Oktober 2002 14:09:12:
Das wär mal so ein Fall wo die Klage gegen Deutschland beim EuGH sich lohnt!