Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frau Meister

hotstepper, Thursday, 31.10.2002, 16:09 (vor 8444 Tagen)

Quelle: Wirtschaftswoche 45 vom 31.10.2002

Der Staat darf Handwerksmeisterinnen bei der Existenzgründung länger fördern als männliche Kollegen. Das ist zulässig, solange das Handwerk immer noch fest in Männerhand ist (Bundesverwaltungsgericht, 3 C53-56.01).

Nordrhein-Westfalen zahlt Handwerkern mit Meisterbrief 10.000 Euro als Startgeld in die Selbständigkeit. Der Unterschied: Frauen bekommen die Prämie auch noch im fünften Jahr nach der bestandenen Meisterprüfung, bei Männern ist schon nach dem dritten Jahr Schluss. Das beklagten mehrere Blaumänner an Rhein und Ruhr als ungerecht.

So urteilte das Bundesverwaltungsgericht: Der Frauenbonus ist zulässig. Weder Grundgesetz noch EG-Vertrag zwingen zu absoluter Gleichbehandlung. Wichtiger ist vielmehr, dass der Staat die Chancengleichheit der Geschlechter im Visier hat.

am besten gefällt mir der vorletzte satz. dieser zwang zur gleichbehandlung ist in deutschland ansonsten natürlich völlig unbekannt.

hotstepper


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