UPS-Paketzusteller soll keinen Bart tragen
Joachim, Wednesday, 09.10.2002, 23:42 (vor 8464 Tagen)
In meinen Augen ist es reine Geschlechterdiskriminierung!
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MÜNCHEN. Vor dem Münchener Arbeitsgericht hat ein Prozess um die Frage begonnen, ob ein Paketzusteller einen Bart tragen darf. Der Versanddienst UPS hatte einen Mitarbeiter gezwungen, seinen Posten aufzugeben, weil er sich einen Bart hatte wachsen lassen. Die Firma begründete dies damit, "dass die Kunden von UPS bestimmte Vorstellungen im Hinblick auf Haartracht und Rasur eines UPS-Paketzustellers haben". Der Betroffene reichte Klage ein. Die erste Güteverhandlung scheiterte jetzt. (Reuters)
Re: UPS-Paketzusteller soll keinen Bart tragen
Ferdi, Thursday, 10.10.2002, 00:18 (vor 8463 Tagen) @ Joachim
Als Antwort auf: UPS-Paketzusteller soll keinen Bart tragen von Joachim am 09. Oktober 2002 20:42:42:
Hallo Joachim,
in diesem Falle sehe ich keine Geschlechterdiskriminierung, weil Frauen ja keinen Bart tragen können. Aber auf jeden Fall ist es eine Einschränkung der persönlichen Freiheit, die Bestandteil der Menschenrechte ist. In diesem Fall ist die Barttracht auch nicht mit Sicherheitsargumenten begründbar. Die Begründung des Arbeitgebers, die Kunden erwarten von den Paketzustellern ein entsprechendes Aussehen, halte ich für an den Haaren herbeigezogen. Als Richter würde ich den Typ mal fragen, wie er diese Behauptung belegen will. Hat er etwa eine Unfrage unter den Kunden gemacht und kann ein entsprechendes Ergebnis vorlegen? IMHO ist der Klage des Betroffenen stattzugeben, da Dresscodes und ähnliche Vorschriften im Arbeitsvertrag stehen müssen. Bin mal gespannt, wie die Sache ausgeht.
Typische Geschlechterdiskriminierung liegt aber dann vor, wenn ein Arbeitgeber zum Beispiel im Sommer den weiblichen Mitarbeiterinnen luftige Kleidung gestattet, den Männern aber nicht. Auch hier gibt es schon Urteile, die das abgelehnt haben, weil es nicht in den Arbeitsverträgen stand.
Gruss,
Ferdi
Re: UPS-Paketzusteller soll keinen Bart tragen
Joseph S, Thursday, 10.10.2002, 17:06 (vor 8463 Tagen) @ Ferdi
Als Antwort auf: Re: UPS-Paketzusteller soll keinen Bart tragen von Ferdi am 09. Oktober 2002 21:18:47:
Hallo Ferdi,
Das ist indirekte Geschlechterdiskriminierung. Bart Tragen ist männlich, gerade weil Frauen
keinen richtigen Bart haben können. Und der Arbeitgeber ist der Ansicht, daß derart
männlich aussehende Austräger die Kunden stören. Das zeigt doch eine tief steckende
Ablehnung von Männlichkeit in der Gesellschaft.
Gruß
Joseph
(schon lange Zeit Bartträger)
Re: UPS-Paketzusteller soll keinen Bart tragen
Ferdi, Thursday, 10.10.2002, 18:21 (vor 8463 Tagen) @ Joseph S
Als Antwort auf: Re: UPS-Paketzusteller soll keinen Bart tragen von Joseph S am 10. Oktober 2002 14:06:33:
Hallo Ferdi,
Das ist indirekte Geschlechterdiskriminierung. Bart Tragen ist männlich, gerade weil Frauen keinen richtigen Bart haben können. Und der Arbeitgeber ist der Ansicht, daß derart männlich aussehende Austräger die Kunden stören. Das zeigt doch eine tief steckende Ablehnung von Männlichkeit in der Gesellschaft.
GrußJoseph(schon lange Zeit Bartträger)
Hi Joseph,
so gesehen hast Du natürlich Recht. Der Bart gehört wie vieles andere zur individuellen Entfaltung der Persönlichkeit. Im vorliegenden Falle will der Arbeitgeber nur seine persönliche Geschmacksvorstellung mit Gewalt durchsetzen. Das zeigt schon die Aussage: "Es geht um´s Prinzip." Ich nehme an, dass er damit nicht durchkommt.
Ich habe gerade heute morgen wieder von einem ähnlichen Fall gehört. Einer türkischen Frau wurde das Tragen eines Kopftuches am Arbeitsplatz verboten, auch wieder mit der fadenscheinigen Begründung, diese Kleidung könne zu Umsatzeinbussen führen.
Solche "Begründungen" führen doch nur Geschäftsleute an, die schlechte Produkte verkaufen um damit ihre schlechten Umsatzzahlen zu begründen. Lügen in die eigene Tasche. Wenn die angebotenen Produkte gut sind, dann ist das egal, ob die Verkäuferin ein Kopftuch trägt oder sonst was. Hauptsache, die gesamte Erscheinung ist in Ordnung.
Gruss,
Ferdi
Re: UPS-Paketzusteller soll keinen Bart tragen
terVara, Saturday, 12.10.2002, 01:58 (vor 8461 Tagen) @ Ferdi
Als Antwort auf: Re: UPS-Paketzusteller soll keinen Bart tragen von Ferdi am 10. Oktober 2002 15:21:35:
Moin Ferdi,
Ich habe gerade heute morgen wieder von einem ähnlichen Fall gehört. Einer türkischen Frau wurde das Tragen eines Kopftuches am Arbeitsplatz verboten, auch wieder mit der fadenscheinigen Begründung, diese Kleidung könne zu Umsatzeinbussen führen.
die andere Hälfte dazu lautet: Das Gericht hat die Kündigung wegen Verstoßes gegen die Religionsfreiheit (um die ging es in dem Fall primär) für nichtig erklärt...
Und das ist auch vollkommen i.O.
Es würde mich allerdings interessieren, ob die Gerichte auch so entschieden hätten, wenn ein Mann religiöse Gründe (z.B. für das Tragen eines Turbans, wie bei den Sikh üblich) vorgebracht hätte...
Da hätte ich meine Zweifel, daß die Entscheidung genauso ausgegangen wäre...
Gruß
terVara
Re: UPS-Paketzusteller soll keinen Bart tragen
Doc, Thursday, 10.10.2002, 21:26 (vor 8463 Tagen) @ Joachim
Als Antwort auf: UPS-Paketzusteller soll keinen Bart tragen von Joachim am 09. Oktober 2002 20:42:42:
Das erinnert mich an einen sehr ähnlichen Prozess, in dem es darum ging, ob ein Polizist lange Haare und Ohrring tragen darf. Sogar der Ausdruck vom einheitlichen Aussehen kommt mir bekannt vor.
Der Polizist hat den Prozeß gewonnen. Nach altem römischen Recht (also basierend auf der bereits für Recht erkannten Rechtsprechung) müßte der Bartträger ihn auch gewinnen.
Im deutschen Rechtssystem, das in den Gesetzen nur eine freundliche Empfehlung für den Richter sieht, ist der Ausgang natürlich noch offen.
Doc
Re: Moslemische Verkäuferin darf Kopftuch tragen
Joachim, Thursday, 10.10.2002, 22:09 (vor 8463 Tagen) @ Doc
Als Antwort auf: Re: UPS-Paketzusteller soll keinen Bart tragen von Doc am 10. Oktober 2002 18:26:16:
Ich hoffe auch, dass Männer bei der Arbeit einen Bart tragen dürfen!
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Moslemische Verkäuferin darf Kopftuch tragen
Eine moslemische Verkäuferin darf bei der Arbeit ein Kopftuch tragen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Es verwarf damit die Kündigung einer 30-jährigen Kaufhausmitarbeiterin.
HB ERFURT. Das Unternehmen hatte negative Reaktionen der Kunden und Umsatzeinbußen befürchtet. Der Arbeitgeber habe zwar das Recht, in seinem Betrieb eine Kleiderordnung einzuführen, begründete der Senat seine Entscheidung. Das Unternehmen müsse dabei aber Auswirkungen auf Grundrechte berücksichtigen. Zur grundgesetzlich geschützten Glaubensfreiheit gehöre auch das Tragen eines Kopftuches. Es sei außerdem nicht erkennbar, dass das Kopftuch zwangsläufig zu erheblichen wirtschaftlichen Beeinträchtigungen führe.
Als die Moslemin nach ihrem zweiten Erziehungsurlaub im Jahr 1999 ankündigte, ein Kopftuch zu tragen, befürchtete das Unternehmen eine Verschlechterung des Betriebsklimas und Geschäftseinbußen, wie die Geschäftsleiterin des Kaufhauses Langer, Andrea Marburger, in Schlüchtern sagte.