Als Antwort auf: Frau musste wegen Verleumdung hinter Gitter von Damian am 25. September 2002 23:57:44:
Hallo Damian
[Larry Ellison] Der viel gescholtene Rechtsstaat in den USA scheint zeitweise doch noch zu funktionieren.
Als reicher Mann hat Ellison natuerlich den Vorteil, die besten Anwaelte dingen zu koennen. Allerdings scheinen reiche oder prominente Angeklagte vor US-Gerichten keinerlei Popularitaetsbonus zu geniessen, schon eher das Gegenteil.
Einer der wesentlichen Grundsätze des Rechtsstaates ist die Unschuldsvermutung d.h. der Angeklagte wird bis zur Verurteilung durch unabhängige Richter als nicht schuldig betrachtet. Dem Angeklagten muss die Ausübung seiner Tat zweifelsfrei nachgewiesen werden. Soweit so gut.
IMHO duerfen keine erheblichen Zweifel mehr an seiner Taeterschaft bestehen. Insbesondere Zeugen koennen in ihrem Erinnerungsvermoegen recht ungenau sein bzw. mehrere Zeugen desselben Ereignisses koennen sich in einzelnen Punkten gegenseitig widersprechen. Bei Vergewaltigungen gibt es ueberdies selten Zeugen ausser dem Opfer selber. Da ist es fuer die Justiz dann sehr schwierig zu entscheiden, wer glaubwuerdiger ist: der Taeter oder das Opfer.
Leider ist eine Tendenz festzustellen, diese Beweislast umzukehren und eine Verurteilung auf blossen Unterstellungen aufzubauen, wenn sich z.B. eine Frau belästigt fühlt, ist dies sexuelle Belästigung.
Solche Bestrebungen der Beweislastumkehr gibt es in der Tat. Feministische Frauenschuetzerinnen fordern immer wieder, den Opfern muesse bedingungslos geglaubt werden (aehnliches ist in gewissen Kinderschuetzerkreisen festzustellen). Solch summarische Glaubwuerdigkeitsatteste zu Gunsten von weiblichen Opfern sind unsinnig und behindern die Wahrheitsfindung vor Gericht. Ausserdem sind sie (sofern nur auf Frauen und Maedchen angewendet) sexistisch und deshalb verfassungswidrig.
Oder das Gew.Schutzgesetz, bei dem die Beweislast umgekehrt wird und der vermeintliche Täter nicht die geringste Chance hat, sich gegen Willkür zu wehren. Im Zweifelsfall wird der Frau geglaubt. Die Umkehrung der Beweislast ist eines der größten Verbrechen unserer Demokratie.
Das GewSchG wurde hier mehrmals ausfuehrlich diskutiert; es war sogar mit ein Grund fuer die Einrichtung dieses Forums. Mittels dieses Gesetzes sind Massnahmen moeglich, die den Beschuldigten erheblich in seinen buergerlichen Rechten verletzen ohne dass ein fairer Prozess gegen ihn gefuehrt worden waere. Vielmehr reicht die blosse Behauptung einer Gewaltandrohung aus, um einen Beschuldigten praeventiv aus der Wohnung zu weisen. Wie Du ganz richtig feststellst, wird hier einer der wichtigsten Grundpfeiler der westlichen Rechtsprechung ausser Kraft gesetzt, naemlich die Unschuldsvermutung. Eine genuegend skrupellose Person kann mit solchen Beschuldigungen ohne jegliches Risiko strategische Vorteile z.B. in Wohnungszuteilungs-, Sorge- oder Umgangsrechtsprozessen erlangen.
Weiss jemand, wie es bei einem ähnlich gelagerten Fall im deutschsprachigen Raum ausssieht? Muss die Frau im Falle einer erfundenen Vergewaltung auch mit harten Strafen rechnen? Wie sieht die Rechtslage aus?
Im beigefuegten Link findest Du einen solchen Fall aus der Schweiz. Die Alfschbeschuldigerin wurde strafrechtlich verurteilt. Allerdings war diese Vergewaltigungsbehauptung Teil eines groesseren Justiz- und Medienskandal in den beiden Basler Halbkantonen; deshalb wurde ausgiebig darueber berichtet. Ansonsten ist ueber Falcshanschuldigungen in Vergewaltigungsfaellen nur sehr spaerlich zu lesen. Auch die unruehmliche Beteiligung eines Journalisten der groessten Schweizer Tageszeitung 'Blick' (entspricht in etwa der Bild-Zeitung in D) wird dabei angeschnitten.
Wie die Praxis bei unbewiesenen oder nicht beweisbaren Vergewaltigungsanschuldigungen ist, weiss ich leider nicht. IMHO sind die Gerichte ziemlich haeufig auf Glaubwuerdigkeitsgutachten angewiesen. Problematisch ist fuer mich weniger die Gerichtspraxis sondern vielmehr eine emotionalisierte Bevoelkerung. Bei bestimmten Verbrechensarten (z.B. sexuelle Ausbeutung von Kindern oder eben auch Vergewaltigungen von Frauen) herrscht manchmal eine richtiggehende Lynchjustiz; da wird dann schonmal die Todesstrafe oder eine Kastration (insbesondere bei Triebtaetern) gefordert. Der Verdaechtigte wird schnell einmal zum Taeter gestempelt, obwohl noch gar keine Verurteilung vorliegt. Es waere naiv zu glauben, dass solche Stroemungen nicht auch Richter, v.a. aber Ermittlungsbeamte beeinflussen, die sind ja schliesslich ebenfalls nur Menschen. Trotzdem glaube ich, dass im Grossen und Ganzen Strafrichter fair urteilen.
Gruss
Maesi
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[link=http://www.onlinereports.ch/organisiertekrimipeople.htm" target="_top]http://www.onlinereports.ch/organisiertekrimipeople.htm[/link]