Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Presse berichtet über Platzverweis für prügelnde Männer

Joachim, Saturday, 31.08.2002, 10:32 (vor 8503 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Presse berichtet über Platzverweis für prügelnde Männer von Arne Hoffmann am 30. August 2002 10:06:25:

Hier ist noch so ein Artikel über die so bösen Männer und den unschuldigen braven Frauen!
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Rettungsanker für Frauen, wenn Männer zuschlagen

Polizisten beraten Frauen am Opfertelefon rund um die Uhr, wenn's zu Hause kracht. Mehr Handlungsmöglichkeiten mit neuem Gesetz

Von unserer Mitarbeiterin
PETRA GEISBÜSCH

BERNKASTEL-WITTLICH. Schlagen, treten, nötigen: Wenn Ehemänner oder Partner zu Hause ausflippen, greift die Polizei längst hart durch. Das neue Opfertelefon bietet kompetente Hilfe für die Frauen.

Die Zahlen sind nur schätzbar. Jede siebte Frau zwischen 21 und 59 Jahren soll laut einer Erhebung des Niedersächsischen Kriminologischen Forschungsinstituts bereits Opfer von häuslicher Gewalt geworden sein. Die äußert sich keineswegs allein in körperlicher Gewalt mit sichtbaren und damit beweisbaren Verletzungen, häufig kommt es auch zur seelischen Zerstörung der Frau.
"Regionaler Runder Tisch in der Eifel"

"Männer behaupten gerne, dass sie genauso von häuslicher Gewalt betroffen seien wie die Frauen und erzählen von prügelnden Frauen", berichtet Gerd Schneider, Leiter des Kommissariats 2 in der Kriminalinspektion Wittlich. "Das können wir nicht bestätigen." Es sind zu 99,9 Prozent die Frauen, die darunter leiden, und denen geholfen werden muss.

Das hat nicht nur der Gesetzgeber erkannt. Auch lokal werden Konsequenzen aus dieser Erkenntnis gezogen. In den Kreisen Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Daun und dem Altkreis Zell, wurde im vergangenen Jahr ein "Regionaler Runder Tisch Eifel" zu diesem Thema gegründet. Vertreter der Politik, Justiz, Polizei, von Frauenhäusern, Beratungsstellen sowie Frauenbeauftragte werden darin richtungsweisend tätig. Dazu gehört die Einrichtung eines Opfertelefons, das ab dem 1. September rund um die Uhr betroffene Frauen berät und stärkt. "Wir versuchen zumindest, die Leitung 24 Stunden zu besetzen", sagen Kommissariatsleiter Schneider und sein Vertreter Bernd Rehm und weisen darauf hin, dass sie hin und wieder zu Einsätzen gerufen werden und deshalb nicht immer zu erreichen sind. Sie raten, es dann später noch einmal zu versuchen.

Die Hilfe, die die Polizisten den Frauen am Telefon anbieten können, ist umfassender als das noch vor einem Jahr der Fall war. Denn ähnlich wie im Bereich der sexuellen Gewalt wurden die Gesetze, die die häusliche Gewalt betreffen, zugunsten der Frauen verbessert. Seit dem 1. Januar ist in Deutschland das Gewaltschutzgesetz in Kraft, mit dessen Hilfe dem Gewalttäter umgehend und mit nachhaltigen Konsequenzen die Rote Karte gezeigt werden kann.

Gewalt zu Hause keine Privatangelegenheit mehr

Das Gesetz klassifiziert Gewalt innerhalb der Familie nicht mehr als Privatangelegenheit ab, sondern behandelt sie als einen Straftatbestand, dessen Bestrafung im Interesse der gesamten Gesellschaft liegt. Die eigenen vier Wände werden nicht länger als rechtsfreier Raum behandelt, in dem "das Familienoberhaupt" schalten und walten kann, wie es ihm gerade in den Sinn kommt. Was in weiten Kreisen nach wie vor als Kavaliersdelikt betrachtet wird, fällt längst in den Bereich der Kriminalität: Es beginnt bei Körperverletzung wie zum Beispiel einer Ohrfeige, und reicht über Nötigungen wie "Wenn du nicht mit mir schläfst, kriegst du kein Haushaltsgeld!" oder "Ich schicke dich zurück ins Ausland!" bis zur Bedrohung: "Ich bring dich um!" mit dem Messer in der Hand.

In all diesen Fällen ist durch das Gewaltschutzgesetz der Handlungsspielraum von Polizei und Amtsgericht enorm vergrößert worden. Schneider: "Konnten wir früher höchstens den randalierenden Mann auf die Wache mitnehmen und mussten ihn morgens wieder nach Hause entlassen, wo die Gewalt ihre Fortsetzung fand, so werden heute weitreichendere Maßnahmen ergriffen." Der Schlüssel wird dem Täter weggenommen und vom Amtsgericht ohne Zeitverzögerung ein so genannter Platzverweis ausgesprochen, was für den Mann bedeutet, dass er sich eine neue Bleibe suchen muss.

Auch die weit verbreitete Unsitte, Frau und Kindern in der Nähe des Hauses aufzulauern oder sie telefonisch zu belästigen, führt für den Mann inzwischen zu empfindlichen Konsequenzen. Die Verletzung von Schutzanordnungen, die von den Gerichten schriftlich ausgesprochen wurden, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Für die Opfer bedeuten diese Maßnahmen ein Aufatmen und gewonnene Zeit, die sie dazu nutzen können, sich über die Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes zu informieren und sie, wenn nötig, anzuwenden.

Der "Regionale Runde Tisch" bleibt allerdings beim Thema Gewalt gegen Frauen nicht stehen. Beim Treffen in der vergangenen Woche ging es um das Thema Kinder. Denn selbst, wenn der Vater "nur" die Mutter quält, schafft das Klima der Angst eine Situation, die für die sie kaum zu bewältigen ist.

Die Nummer des Opfertelefons: 0160/97856155. Sollte eine Frau trotzdem vorübergehend eine andere Bleibe brauchen, hilft auch weiterhin das Frauenhaus Trier: 0651/74444. Wer die Nummern im Notfall nicht parat hat, erfährt sie bei der Notrufnummer 110.

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