Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Unterhaltsverzicht

Norbert, Tuesday, 27.08.2002, 12:48 (vor 8507 Tagen)

Ein 'aktueller' Hinweis des OLG Celle auf Urteile des BVerfG's
( die wohl aber schon 1992 gefällt wurden )
Link

Das OLG Celle hat sich m.W. nach noch nie mit Ruhm bzgl. Familienauseinandersetzungen bekleckert, was diesem Hinweis seine Bedeutung zu geben scheint.

Besonders interessant:

Die Richter hatten jeweils geurteilt, die Eheschließungsfreiheit rechtfertige keine einseitige Lastenteilung, weil die Ehe eine gleichberechtigte Partnerschaft darstelle. Vor allem bei Verträgen, die vor dem Hintergrund von Schwangerschaften geschlossen würden, sei von ungleichen Verhandlungspositionen auszugehen.

Es ging aber um Scheidungsfragen, nicht um die Planung der Ehe.
Soweit zur Qualität von Begründungen von Urteilen.

Gruß
Norbert

Re: Unterhaltsverzicht

Peter, Wednesday, 28.08.2002, 02:21 (vor 8506 Tagen) @ Norbert

Als Antwort auf: Unterhaltsverzicht von Norbert am 27. August 2002 09:48:20:

Hallo Norbert,

du schreibst:

Es ging aber um Scheidungsfragen, nicht um die Planung der Ehe.
Soweit zur Qualität von Begründungen von Urteilen.

Ich verstehe nicht, was du in diesem Fall mit deinem Kommentar sagen willst. Koenntest du das ausführen? es interessiert mich.

Gruß,

Peter

Re: Unterhaltsverzicht

Norbert, Wednesday, 28.08.2002, 12:25 (vor 8506 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Unterhaltsverzicht von Peter am 27. August 2002 23:21:56:

Hallo Norbert,
du schreibst:

Es ging aber um Scheidungsfragen, nicht um die Planung der Ehe.
Soweit zur Qualität von Begründungen von Urteilen.

Ich verstehe nicht, was du in diesem Fall mit deinem Kommentar sagen willst. Koenntest du das ausführen? es interessiert mich.
Gruß,
Peter

Hi Peter
Für mich ist es eine Diskrepanz:
Die betroffenen Eheverträge sollten die Problematiken bei der Scheidung regeln.
Die Richter heben diese Regelungen auf, weil die 'Ehe als gleichberechtigte Partnerschaft mit gerechter Lastenverteilung anzusehen sei'.

Es wird hier mit einer (zu romantischen) Vorstellung, wie die Ehe zu sein hat, die Regelungen beim Scheitern (d.h. nach faktischem Ende der Ehe) in Verbindung gebracht.

Dies sind m.E. aber zwei von einander ganz unterschiedlich zu bewertende Sachverhalte.
Das eine ist die Planung der Ehezeit, in der die Lasten wohl verteilt sein sollen.
Das andere, die Zeit nach der Ehe.

Und so eine diffuse Vermengung als Begründung eines (so schwer wiegenden) Urteils zu benutzen, halte ich als pures Armutszeugnis.
Damit wird die Freiheit der zukünftigen Ehepartner massiv eingeschränkt.
Vor allem für den zukünftigen Ehemann, da die Lasten nach der Scheidung in der Regel auf ihm liegen.

Erklärbar aus dem vermuteten Zeitraum 1992, in der die Priviligerung von Scheidungsfrauen noch weiter fortgeführt wurde.

Alle, die Eheverträge anpreisen, müssen sich im klaren sein, daß die schwerwiegensten Themen darin gar nicht geklärt werden können/dürfen.
Da diese Regelungen dann 'sittenwidrig' sein würden, und bei Gericht aufgehoben werden.
Somit ist der Wert von Eheverträgen sehr gering, bzgl. z.B. Unterhalt gar nicht vorhanden.
Für die betroffenen Ehemänner wäre es demnach besser gewesen, ledig zu bleiben. Eben als uneheliche Väter.
Denn, ob sie mehr Rechte als geschiedene Väter haben, muß stark bezweifelt werden.

Gruß
Norbert

powered by my little forum