Re: Nicht immer das Schlimmste vermuten...
Als Antwort auf: Nicht immer das Schlimmste vermuten... von Stefan G. am 21. August 2002 19:46:00:
Hallo Stefan,
wenn es um den Brustkrebs gehen würde, dann würde sicherlich ein Sonderstatus im SozialGesetzBuch verankert sein, so wie es den Prostatakrebs bei Männer gibt? Der Brustkrebs und Prostatakrebs nur in diesem Bereich untersucht werden darf, darüber hinaus jeder Versicherte die Kosten für allgemeine Krebsuntersuchung alleine tragen muss. Die allgemeine kostenlose Krebsvorsorgeuntersuchung muss für Frauen und Männer gleich sein und darf weder bevorzugt nocht benachteiligt für ein Geschlecht sein!
gruss
Joachim
gesamter Thread:
- Männer werden bei kostenloser Krebsvorsorgeuntersuchung benachteiligt! -
Joachim,
21.08.2002, 19:58
- SGB 5 § 25 Gesundheitsuntersuchungen (unverschähmtheit!) -
pit b.,
21.08.2002, 21:21
- Re: Danke für den Hinweis! n/t - Joachim, 22.08.2002, 00:35
- Nicht immer das Schlimmste vermuten... -
Stefan G.,
21.08.2002, 22:46
- Re: Nicht immer das Schlimmste vermuten... -
Joachim,
21.08.2002, 23:50
- Re: Nicht immer das Schlimmste vermuten... - Stefan G., 22.08.2002, 00:38
- Re: Nicht immer das Schlimmste vermuten... -
pit b.,
22.08.2002, 22:49
- Re: Nicht immer das Schlimmste vermuten... - Sven, 23.08.2002, 00:22
- Re: Nicht immer das Schlimmste vermuten... -
Joachim,
21.08.2002, 23:50
- Re: Versicher dich privat, dann hast du das Problem nicht... (n/t) -
terVara,
23.08.2002, 00:33
- Dafür hat man dann ein anderes Problem -
Jörg,
23.08.2002, 01:13
- Re: Das will die GKV, das man das glaubt... - terVara, 23.08.2002, 04:09
- Dafür hat man dann ein anderes Problem -
Jörg,
23.08.2002, 01:13
- SGB 5 § 25 Gesundheitsuntersuchungen (unverschähmtheit!) -
pit b.,
21.08.2002, 21:21