Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Männer werden bei kostenloser Krebsvorsorgeuntersuchung benachteiligt!

Joachim, Wednesday, 21.08.2002, 19:58 (vor 8513 Tagen)

Heute habe ich ein Telefonat mit der AOK-Bayern geführt, Telefon 01802- 246465 und wollte Auskunft über die kostenlose Krebsvorsorgeuntersuchung haben. Mir wurde folgendes mitgeteilt:

Kostenlose Krebsvorsorgeuntersuchung für Frauen ab 20 Jahre!
Kostenlose Krebsvorsorgeuntersuchung für Männer erst ab 45 Jahre!

Auf die Frage, warum hier Männer benachteiligt werden, hat man mich auf das Sozialgesetzbuch5 §25 verwiesen. Auf die Frage "Ob der Krebs bei Männer erst im Alter von 45 Jahren ausbricht", konnte man mir die Frage auch nicht beantworten!
Überwiegend zahlen die Männer in die Krankenkassen ein, dann werden sie noch massiv benachteiligt!

SGB 5 § 25 Gesundheitsuntersuchungen (unverschähmtheit!)

pit b., Wednesday, 21.08.2002, 21:21 (vor 8513 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Männer werden bei kostenloser Krebsvorsorgeuntersuchung benachteiligt! von Joachim am 21. August 2002 16:58:10:

SGB 5 § 25 Gesundheitsuntersuchungen

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Versicherte, die das fünfunddreißigste Lebensjahr vollendet haben, haben jedes zweite Jahr Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten, insbesondere zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit.

(2) Versicherte haben höchstens einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen, Frauen frühestens vom Beginn des zwanzigsten Lebensjahres an, Männer frühestens vom Beginn des fünfundvierzigsten Lebensjahres an.

(3) Voraussetzung für die Untersuchungen nach den Absätzen 1 und 2 ist, daß

1. es sich um Krankheiten handelt, die wirksam behandelt werden können,2. das Vor- oder Frühstadium dieser Krankheiten durch diagnostische Maßnahmen erfaßbar ist,3. die Krankheitszeichen medizinisch-technisch genügend eindeutig zu erfassen sind,4. genügend Ärzte und Einrichtungen vorhanden sind, um die aufgefundenen Verdachtsfälle eingehend zu diagnostizieren und zu behandeln.
(4) Die Untersuchungen nach Absatz 1 und 2 sollen, soweit berufsrechtlich zulässig, zusammen angeboten werden. Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen bestimmt in den Richtlinien nach § 92 das Nähere über Art und Umfang der Untersuchungen sowie die Erfüllung der Voraussetzungen nach Absatz 3. Er kann für geeignete Gruppen von Versicherten eine von Absatz 1 und 2 abweichende Altersgrenze und Häufigkeit der Untersuchungen bestimmen.

Re: Danke für den Hinweis! n/t

Joachim, Thursday, 22.08.2002, 00:35 (vor 8512 Tagen) @ pit b.

Als Antwort auf: SGB 5 § 25 Gesundheitsuntersuchungen (unverschähmtheit!) von pit b. am 21. August 2002 18:21:37:

SGB 5 § 25 Gesundheitsuntersuchungen
--------------------------------------------------------------------------------
(1) Versicherte, die das fünfunddreißigste Lebensjahr vollendet haben, haben jedes zweite Jahr Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten, insbesondere zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit.
(2) Versicherte haben höchstens einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen, Frauen frühestens vom Beginn des zwanzigsten Lebensjahres an, Männer frühestens vom Beginn des fünfundvierzigsten Lebensjahres an.
(3) Voraussetzung für die Untersuchungen nach den Absätzen 1 und 2 ist, daß
1. es sich um Krankheiten handelt, die wirksam behandelt werden können,2. das Vor- oder Frühstadium dieser Krankheiten durch diagnostische Maßnahmen erfaßbar ist,3. die Krankheitszeichen medizinisch-technisch genügend eindeutig zu erfassen sind,4. genügend Ärzte und Einrichtungen vorhanden sind, um die aufgefundenen Verdachtsfälle eingehend zu diagnostizieren und zu behandeln.
(4) Die Untersuchungen nach Absatz 1 und 2 sollen, soweit berufsrechtlich zulässig, zusammen angeboten werden. Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen bestimmt in den Richtlinien nach § 92 das Nähere über Art und Umfang der Untersuchungen sowie die Erfüllung der Voraussetzungen nach Absatz 3. Er kann für geeignete Gruppen von Versicherten eine von Absatz 1 und 2 abweichende Altersgrenze und Häufigkeit der Untersuchungen bestimmen.

Nicht immer das Schlimmste vermuten...

Stefan G., Wednesday, 21.08.2002, 22:46 (vor 8512 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Männer werden bei kostenloser Krebsvorsorgeuntersuchung benachteiligt! von Joachim am 21. August 2002 16:58:10:

Hallo Joachim,

hmmmm...schwierige Frage. Da müßte man wirklich mal bei einer entsprechenden Stelle nachfragen, warum das so ist. Interessieren würde mich das schon, obwohl ich mir vorstellen kann, daß es hier weniger um Benachteiligung geht, sondern eher um das Ergebnis statistischer Erhebungen. Frauen erkranken leider schon sehr oft in jungen Jahren an Brustkrebs. Bei Männern sind Krebserkrankungen im Alter zwischen 20 und 40 Jahren wahrscheinlich vergleichsweise selten. Ich kann mir vorstellen, daß der Anteil an Frauen, die in jüngeren Jahren an Krebs erkranken, wesentlich höher ist als der Anteil an Männern. Und das deswegen Männer erst im späteren Alter von der Vorsorge erfaßt werden. Das ist aber nur eine Vermutung von mir!

Gruß
Stefan

Re: Nicht immer das Schlimmste vermuten...

Joachim, Wednesday, 21.08.2002, 23:50 (vor 8512 Tagen) @ Stefan G.

Als Antwort auf: Nicht immer das Schlimmste vermuten... von Stefan G. am 21. August 2002 19:46:00:

Hallo Stefan,
wenn es um den Brustkrebs gehen würde, dann würde sicherlich ein Sonderstatus im SozialGesetzBuch verankert sein, so wie es den Prostatakrebs bei Männer gibt? Der Brustkrebs und Prostatakrebs nur in diesem Bereich untersucht werden darf, darüber hinaus jeder Versicherte die Kosten für allgemeine Krebsuntersuchung alleine tragen muss. Die allgemeine kostenlose Krebsvorsorgeuntersuchung muss für Frauen und Männer gleich sein und darf weder bevorzugt nocht benachteiligt für ein Geschlecht sein!

gruss
Joachim

Re: Nicht immer das Schlimmste vermuten...

Stefan G., Thursday, 22.08.2002, 00:38 (vor 8512 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: Nicht immer das Schlimmste vermuten... von Joachim am 21. August 2002 20:50:01:

Hi Joachim,

jetzt habe ich auch mal ein wenig im Netz rumgestöbert. Jetzt wundert mich die ganze Geschichte auch etwas. Jedenfalls habe ich gelesen, daß Männer ein wesentlich höheres Risiko tragen, an Krebs zu erkranken. Außerdem sind 50% aller krebskranken Männer über 50, d.h. die anderen 50% müssen demnach jünger als 50 Jahre sein. Ich hab' mal eine mail an meine Krankenkasse geschickt, um mal nachzufragen, was da los ist! Ich schreibe nochmal hier im Forum, wenn ich eine Antwort bekomme. Hier noch ein Link...die Österreicher sind uns mal in dieser Hinsicht wieder voraus!

[link=http://www.br-online.de/natur-gesundheit/sprechstunde/200206/st20020611.shtml" target="_top]http://www.br-online.de/natur-gesundheit/sprechstunde/200206/st20020611.shtml[/link]

Gruß
Stefan

Re: Nicht immer das Schlimmste vermuten...

pit b., Thursday, 22.08.2002, 22:49 (vor 8511 Tagen) @ Stefan G.

Als Antwort auf: Nicht immer das Schlimmste vermuten... von Stefan G. am 21. August 2002 19:46:00:

Hodenkrebs tritt nicht selten schon bei Jungs zwischen 15 und 17 auf.

Re: Nicht immer das Schlimmste vermuten...

Sven, Friday, 23.08.2002, 00:22 (vor 8511 Tagen) @ pit b.

Als Antwort auf: Re: Nicht immer das Schlimmste vermuten... von pit b. am 22. August 2002 19:49:35:

Hodenkrebs tritt nicht selten schon bei Jungs zwischen 15 und 17 auf.

Lance Amstrong hatte auch Hodenkrebs und dies mit unter 30 Jahren!

Re: Versicher dich privat, dann hast du das Problem nicht... (n/t)

terVara, Friday, 23.08.2002, 00:33 (vor 8511 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Männer werden bei kostenloser Krebsvorsorgeuntersuchung benachteiligt! von Joachim am 21. August 2002 16:58:10:

Dafür hat man dann ein anderes Problem

Jörg, Friday, 23.08.2002, 01:13 (vor 8511 Tagen) @ terVara

Als Antwort auf: Re: Versicher dich privat, dann hast du das Problem nicht... (n/t) von terVara am 22. August 2002 21:33:40:

Nämlich unbezahlbare Krankenkassenbeiträge im Alter und keine Möglichkeit
mehr, in die gesetzliche Krankenkasse zurückzuwechseln.

Gruß, Jörg

Re: Das will die GKV, das man das glaubt...

terVara, Friday, 23.08.2002, 04:09 (vor 8511 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Dafür hat man dann ein anderes Problem von Jörg am 22. August 2002 22:13:03:

Moin Jörg,

Nämlich unbezahlbare Krankenkassenbeiträge im Alter und keine Möglichkeit mehr, in die gesetzliche Krankenkasse zurückzuwechseln.

das ist ein weit verbreitetetes Ammenmärchen...

Die Beiträge werden nicht unbezahlbar, weil die Versicherer gesetzlich dazu verpflichtet sind, entsprechende Rücklagen zu bilden, damit das eben nicht passiert. Bei einem vernünftigen Versicherer sinken die Prämien sogar, weil sie aus dem Rücklagefond gespeist werden...

Die diskutierten Ausalterungsproblem betreffen die Leute, die mit 50 oder älter in die PKV wechseln, weil sie eben diese Rücklage nicht aufgebaut haben...

Und in die GKV zurück ist kein besonderes Problem; da gibt es auch Wege... nur wer sollte das schon wollen...

Fakt ist, daß es die Zwei-Klassen-Medizin schon lange gibt. Und sie im Falle der GKV sogar Dritt-Klassig ist, weil Männer im Bereich der Vorsorge, wie es Joachim sehr richtig erkannt hat, diskriminiert werden...

Gruß

terVara

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