wehrpflicht unrecht
pit, Sunday, 11.08.2002, 23:02 (vor 8523 Tagen)
das die wehrpflicht rechtlich nicht zu begründen ist beweisen auch die Urteile des BVG. die urteile zu zwei klagen gegen die wehrpflicht wurden umgangen indem man sie einfach für unzulässig erklährt. denn ein urtei zu gunsten der wehrpflicht darf nicht gefällt werden weil die heutige sicherheitspolitische situation und vor allem die gleichberechtigung (spätestens seit jan 2000) eine wehrpflicht nicht mehr begründen.
Re: wehrpflicht unrecht
felice, Monday, 12.08.2002, 14:05 (vor 8522 Tagen) @ pit
Als Antwort auf: wehrpflicht unrecht von pit am 11. August 2002 20:02:52:
Stimmt. Dies trifft ebenso auf die Schweiz zu und für den Europäischen Gerichtshof auch noch gleich. Ich hab die Verantwortlichen hier in der Schweiz mal danach gefragt und daraufhin lediglich eine sehr schnauzige Antwort erhalten, ich könne ja eine Verfassungsänderung beantragen, das Vorgehen sei mir sicher bekannt. In der Hinsicht scheinen die ziemlich dünnhäutig zu sein.
felice
Re: wehrpflicht unrecht
Maesi, Wednesday, 14.08.2002, 23:07 (vor 8520 Tagen) @ felice
Als Antwort auf: Re: wehrpflicht unrecht von felice am 12. August 2002 11:05:23:
Hallo felice
Stimmt. Dies trifft ebenso auf die Schweiz zu und für den Europäischen Gerichtshof auch noch gleich. Ich hab die Verantwortlichen hier in der Schweiz mal danach gefragt und daraufhin lediglich eine sehr schnauzige Antwort erhalten, ich könne ja eine Verfassungsänderung beantragen, das Vorgehen sei mir sicher bekannt. In der Hinsicht scheinen die ziemlich dünnhäutig zu sein.
Die Antwort, die Du erhalten hast, mag tatsaechlich etwas 'schnauzig' sein; sie entspricht nichtsdestotrotz der Wahrheit. Da in der Schweiz die Wehrpflicht in der Verfassung verankert ist, muesste bei einem Parlamentsbeschluss zur Abschaffung der Wehrpflicht ohnehin eine Volksabstimmung anberaumt werden (obligatorisches Referendum bei Verfassungsaenderungen, Annahme der Verfassungsaenderung nur mit der Mehrheit von Volk und Staenden).
Bedenke bitte auch, dass die Moeglichkeit einer Verfassungsinitiative zwar den Schweizern offensteht, den Deutschen (und IMHO auch den anderen Europaeern) hingegen nicht. Wir haben deshalb eindeutig mehr Moeglichkeiten als die Deutschen. Allerdings ist es ein recht grosser Aufwand eine Verfassungsinitiative zu lancieren; ohne ein gutes Initiativkomitee und etliche freiwillige Helfer ist da nichts zu machen.
Ob mittels internationaler Gremien eine Aenderung erzwungen werden koennte (sozusagen ueber den Kopf des Souveraens hinweg), wage ich zu bezweifeln. Auch internationale Gremien wie der Europaeische Gerichtshof sind letzten Endes auf den guten Willen der einzelnen Staaten beim Vollzug von ihren Entscheiden angewiesen; eine internationale Exekutive, die solche Gerichtsentscheide vollziehen koennte, gibt es ja nicht.
Gruss
Maesi
Re: wehrpflicht unrecht
felice, Thursday, 15.08.2002, 12:37 (vor 8519 Tagen) @ Maesi
Als Antwort auf: Re: wehrpflicht unrecht von Maesi am 14. August 2002 20:07:14:
Hallo Maesi
Leider muss ich Dir in allen Punkten zustimmen. Tatsächlich habe ich mir 30 Sekunden lang überlegt, ob ich mich in Richtung Verfassungsinitiative mal schlau machen soll. Nach diesen 30 Sekunden hab ich mich dann dagegen entschieden, weil mir dazu einfach die Zeit fehlt. Schlecht.
Gruess!
felice
kenn ich
Pit, Sunday, 18.08.2002, 03:01 (vor 8516 Tagen) @ felice
Als Antwort auf: Re: wehrpflicht unrecht von felice am 12. August 2002 11:05:23:
Lebst du in der schweiz?
Ich hatte auch mal eine E-Mail an die Bundeswehr geschickt und als ich zwei Wochen Später immer noch nichts gehört hatte, noch eine.
Dann wurden die ranzik und meinten dass man auf solche frechen und vorlauten Mail nicht antworten würde.
Gruß
Re: kenn ich
felice, Monday, 19.08.2002, 09:23 (vor 8515 Tagen) @ Pit
Als Antwort auf: kenn ich von Pit am 18. August 2002 00:01:45:
Lebst du in der schweiz?
Ja. 
Ich hatte auch mal eine E-Mail an die Bundeswehr geschickt und als ich zwei Wochen Später immer noch nichts gehört hatte, noch eine.
Dann wurden die ranzik und meinten dass man auf solche frechen und vorlauten Mail nicht antworten würde.
Gruß
Naja, ich hab sofort Antwort bekommen, weil mir die aber vom Informationsgehalt nicht gereicht hat, hab ich dann nachgefragt (sehr höflich!) und dann eben ne ziemlich patzige Antwort erhalten.