Diskriminierung im Grundgestz
In Artikel 6,Absatz 4 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland steht"Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der
Gemeinschaft"
Dies ist sehr lobenswert aber warum nur die Mutter und nicht auch der Vater
Welche Auswirkungen in der Praxis dies hat weiß ich nicht,zumindest vom Text her ist es jedoch eine massive Diskriminierung von Vätern.
Gruß Florian
Re: Diskriminierung im Grundgestz
Als Antwort auf: Diskriminierung im Grundgestz von Florian am 10. August 2002 21:12:23:
Welche Auswirkungen in der Praxis dies hat weiß ich nicht,zumindest vom Text her ist es jedoch eine massive Diskriminierung von Vätern.
Naja, die kann man doch tagtäglich sehen ... Sorgerecht, Unterhaltspflicht, Verfügungsgewalt über das ungeborene Leben etc.
Dieter