Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ohne Kommentar. Das Frauenstatut der einen Regierungspartei:

Karl, Wednesday, 24.07.2002, 14:08 (vor 8539 Tagen)

Ich war schon lange nicht mehr hier, weil mich das ganze Thema hochgradig aufregt und meiner Gesundheit nicht gut tut. Aber jetzt las ich was, das müßt ihr lesen, ich dachte, ich lese nicht recht, als ich es fand. Es ist das berühmte Frauenstatut der Ober-"Gleichberechtigungs"-Partei:

FRAUENSTATUT
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
I. Rahmenbedingungen
§ 1 MINDESTQUOTIERUNG
Wahllisten sind grundsätzlich alternierend mit Frauen und Männern zu besetzen, wobei den Frauen die
ungeraden Plätze zur Verfügung stehen (Mindestparität). Frauen können auch auf den geraden Plätzen kandidieren. Reine Frauenlisten sind möglich.
Sollte keine Frau für einen Frauen zustehenden Platz kandidieren bzw. gewählt werden, entscheidet die Wahlversammlung über das weitere Verfahren. Die Frauen der Wahlversammlung haben diesbezüglich ein
Vetorecht entsprechend § 4 des Frauenstatuts.
§ 2 VERSAMMLUNGEN
(1) Präsidien von Bundesversammlungen werden paritätisch besetzt. Die Versammlungsleitung übernehmen
Frauen und Männer abwechselnd. Redelisten werden getrennt geführt, Frauen und Männer reden abwechselnd.
Ist die Redeliste der Frauen erschöpft, ist die Versammlung zu befragen, ob die Debatte fortgesetzt werden soll.
(2) Diese Regelungen sollen auch für sonstige Veranstaltungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gelten.
§ 3 GREMIEN
(1) Alle Gremien von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu beschickende Gremien sind paritätisch zu besetzen.
§ 4 FRAUENABSTIMMUNG UND VETORECHT
(1) Eine Abstimmung unter Frauen (Frauenvotum) wird auf einer Bundesversammlung auf Antrag von
mindestens 10 stimmberechtigten Frauen vor der regulären Abstimmung durchgeführt.
Für ein Frauenvotum beim Länderrat sowie allen anderen Gremien genügt der Antrag einer
stimmberechtigten Frau für ein Frauenvotum.
(2) Die Mehrheit der Frauen einer Bundesversammlung, eines Länderrates und anderer Gremien hat ein
Vetorecht mit aufschiebender Wirkung. Eine von den Frauen abgelehnte Vorlage kann erst auf der
nächsten Bundesversammlung erneut eingebracht bzw. von der Versammlung mehrheitlich an den
Länderrat überwiesen werden.
Das Vetorecht kann je Beschlussvorlage nur einmal wahrgenommen werden.
Die Landes- und Kreisverbände sind aufgefordert, analoge Regelungen in ihre Satzungen aufzunehmen.
§ 5 EINSTELLUNG VON ARBEITNEHMERINNEN
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird als Arbeitgeberin die Gleichstellung von Männern und Frauen
sicherstellen. Bezahlte Stellen werden auf allen Qualifikationsebenen mindestens zur Hälfte an Frauen
vergeben. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden so lange bevorzugt Frauen
eingestellt, bis die Mindestparität erreicht ist. Bei der Vergabe von Aufträgen wird analog verfahren.
§ 6 WEITERBILDUNG
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestaltet in Zusammenarbeit mit anderen Trägern der Erwachsenenbildung auf
Bundesebene Angebote zur politischen Weiterbildung für Frauen und Mädchen.
II. Innerparteiliche Strukturen
§ 7 BUNDESFRAUENKONFERENZ (BFK)
(1) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lädt jährlich zu einer Bundesfrauenkonferenz ein und stellt die dafür
notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung. Die BFK ist öffentlich für alle Frauen. Sie hat u.a. die
Aufgabe, den Dialog mit der Frauenöffentlichkeit herzustellen.
(2) Der Frauenrat bereitet die BFK vor.
§ 8 FRAUENRAT
(1) Der Frauenrat beschließt über die Richtlinien der Frauenpolitik der Partei zwischen den
Bundesversammlungen. Er koordiniert die Arbeit zwischen den Gremien der Bundespartei, den Fraktionen
und den Landesverbänden. Er entwickelt und plant gemeinsame politische Initiativen. Er berät den
Bundesvorstand und befasst sich mit Angelegenheiten, die die Bundesversammlung an ihn delegiert. Der
Frauenrat kontrolliert die Einhaltung und die Umsetzung des Bundesfrauenstatuts.
(2) Dem Frauenrat gehören an:
1. die weiblichen Mitglieder des Bundesvorstandes;
2. je zwei weibliche Delegierte der Landesverbände, von denen eine von der LAG Frauen vorzuschlagen
ist. Landesverbände mit mehr als 4.000 Mitgliedern entsenden eine weitere weibliche Delegierte,
Landesverbände mit mehr als 8.000 Mitgliedern zwei weitere weibliche Delegierte. Gegen das Votum
der Frauen einer Landesversammlung kann keine Frau in den Frauenrat gewählt werden;
3. zwei weibliche Mitglieder der Bundestagsfraktion und zwei weibliche Mitglieder der Gruppe von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Europaparlament, die von der Fraktion bzw. der Gruppe entsandt
werden;
4. je zwei Delegierte der Bundesarbeitsgemeinschaften Frauenpolitik und Lesbenpolitik, die von den
BAGen bestimmt werden;
5. die Bundesfrauenreferentin, die Landesfrauenreferentinnen sowie eine Frauenreferentin der
Bundestagsfraktion mit beratender Stimme.
(3) Die Amtszeit der Mitglieder im Frauenrat beträgt zwei Jahre; Wiederwahl ist möglich.
(4) Der Frauenrat tagt mindestens zweimal jährlich. Er wird vom Bundesvorstand einberufen. Zu weiteren
Sitzungen tritt der Frauenrat zusammen, wenn ein Fünftel der Mitglieder oder der Bundesvorstand dies
verlangen.
(5) Der Frauenrat tagt in der Regel frauenöffentlich; er kann die Öffentlichkeit mit einfacher Mehrheit
ausschließen
(6) Der Frauenrat gibt sich eine Geschäftsordnung.
§ 9 BUNDESARBEITSGEMEINSCHAFTEN
Zu den innerparteilichen Frauenstrukturen gehören weiter die Bundesarbeitsgemeinschaften
„Frauenpolitik“ und „Lesbenpolitik“.
Näheres regelt das Statut der Bundesarbeitsgemeinschaften.
§ 10 BUNDESFRAUENREFERAT
(1) In der Bundesgeschäftsstelle wird ein Frauenreferat eingerichtet. Hierzu stellt der Bundesvorstand eine
Frauenreferentin ein.
Die Auswahl der Bundesfrauenreferentin trifft eine Kommission, die vom Frauenrat eingesetzt wird. Sie
besteht aus zwei Ländervertreterinnen, zwei Frauen des Bundesvorstandes und je einer Vertreterin der
BAGen Frauen- und Lesbenpolitik.
(2) Das Bundesfrauenreferat wird finanziell und materiell angemessen ausgestattet. Es wird ein eigener
Haushaltstitel eingerichtet. Über die Verwendung der Mittel entscheidet die Frauenreferentin in Absprache
mit dem Bundesvorstand.
(3) Das Bundesfrauenreferat entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand und den
frauenpolitischen Gremien Maßnahmen, die zur politisch und satzungsmäßig angestrebten Verbesserung
der Situation von Frauen innerhalb von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und in der Gesellschaft beitragen.
(4) Die Frauenreferentin hat in Abstimmung mit den Frauen des Bundesvorstandes ein eigenes
Öffentlichkeitsrecht. Sie hat Zutritts-, Einsichts- und Mitspracherecht in allen bundesweiten Gliederungen
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
se(5) Die Bundesfrauenreferentin legt dem Frauenrat jährlich einen Arbeitsbericht vor.
III. Geltung
=
§ 11 GELTUNG DES FRAUENSTATUTES
Das Frauenstatut ist Bestandteil der Satzung des Bundesverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Es tritt am Tag seiner Beschlussfassung in Kraft.

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Ich erübrige mir jeden Kommentar. Es sprich für sich...
Es handelt sich dabei nicht etwa um einen "unbedeutenden Text". Sondern es heißt in $ 26 der Satzung von Bündnis90/Die Grünen ausdrücklich:

§ 26 FRAUENSTATUT
Das Frauenstatut ist Bestandteil der Satzung.
wers immer noch nicht glaubt, kann dies nachprüfen unter:
http://archiv.gruene-partei.de/dokumente/satzung-bundesverband.pdf

Wers immer noch nicht glaubt, findet die Quelle hier:

Re: Ohne Kommentar. Das Frauenstatut der einen Regierungspartei:

Manfred (Lonny), Thursday, 25.07.2002, 02:31 (vor 8539 Tagen) @ Karl

Als Antwort auf: Ohne Kommentar. Das Frauenstatut der einen Regierungspartei: von Karl am 24. Juli 2002 11:08:26:

Hallo Karl, bist Du etwa der Karl, mit dem ich vor geraumer Zeit ca. 2Jahre so manche Diskussion bei Parsimony hatte? Hatte damals das Pseudonym 'Lonny'
es gab einen 'Anton' einen 'Chris' und andere...
Gruß Manfred

Schön, dich wieder zu treffen !

Karl, Thursday, 25.07.2002, 16:54 (vor 8538 Tagen) @ Manfred (Lonny)

Als Antwort auf: Re: Ohne Kommentar. Das Frauenstatut der einen Regierungspartei: von Manfred (Lonny) am 24. Juli 2002 23:31:22:

Hallo Manfred "Lonny",
schön, dich wieder zu treffen. Ja ich war damals der irre "Prof. Karl Freud". Mal wieder was von "Chrissiboy" oder "Anton aus Tirol" gehört ? *g*
Bin nur noch selten im Netz, habe sehr wenig Zeit zur Zeit.
Schön, daß du noch aktiv bist.
Als ich hier mit dem Maskulismus in Berührung kam, vor allem als ich Arnes Buch las, bekam ich eine kleine Depression, so erschütterte mich das alles.
Das Buch habe ich inzwischen mindestens 10 Leuten zum Lesen gegeben, denen es allen ausnahmslos genauso wie mir ging.
Aber nachdem ich die Krise überstanden habe, gehts mir viel besser als vorher. Denn endlich kapiere ich viele Dinge besser, die mir vorher völlig unverständlich waren. Z.B. den sexistischen Terror gegen uns Männer durch Wehrpflicht, Scheidungsgesetzgebung oder die Heuchelei mit der Opferrolle der Frau.
Die Begegnung mit dem Maskulismus war für mich ein Eerlebnis, wie wenn in einem langen, undurchdringlichen Nebel endlich die Sonne hervorbricht.
*strahl*

Karl (ehemals "Prof. Karl Freud", ehem. "Depp, weil Mann")

@ Jörg: Karl oder Kalle ?

Karl (früher Kalle), Thursday, 25.07.2002, 18:10 (vor 8538 Tagen) @ Karl

Als Antwort auf: Schön, dich wieder zu treffen ! von Karl am 25. Juli 2002 13:54:51:

Ich sah beim Nachlesen des Archives, daß ich hier früher als "Kalle" (ehemals "Depp, weil Mann") schrieb. Entschuldigung, war unabsichtlich.
Zur Erklärung: Heiße wirklich Karl, werde von vielen Kalle genannt.
Wie soll ich mich jetzt nennen, wenn ich ab und zu mal wieder teilnehme ?
Karl oder Kalle ?

Klarname bevorzugt

Peter, Thursday, 25.07.2002, 18:53 (vor 8538 Tagen) @ Karl (früher Kalle)

Als Antwort auf: @ Jörg: Karl oder Kalle ? von Karl (früher Kalle) am 25. Juli 2002 15:10:17:

Hallo Karl,

ich bin zwar nicht Jörg, aber ich antworte trotzdem mal.

Ich bevorzuge Klarnamen, das heißt den Namen, den der Schreiber auch im Realleben führt. Künstlernamen können einem Anfänger bei den ersten Schritten helfen, und manchmal sind sie nötig, um einen Schreiber zu schützen vor Repressionen; aber bei einer längeren Diskussion nutzt sich auch der lustigste Nick ab, finde ich.

Gruß,

Peter
(der auch so heißt)

Re: @ Jörg: Karl oder Kalle ?

Jörg , Thursday, 25.07.2002, 21:12 (vor 8538 Tagen) @ Karl (früher Kalle)

Als Antwort auf: @ Jörg: Karl oder Kalle ? von Karl (früher Kalle) am 25. Juli 2002 15:10:17:

Ich sah beim Nachlesen des Archives, daß ich hier früher als "Kalle" (ehemals "Depp, weil Mann") schrieb. Entschuldigung, war unabsichtlich.
Zur Erklärung: Heiße wirklich Karl, werde von vielen Kalle genannt.
Wie soll ich mich jetzt nennen, wenn ich ab und zu mal wieder teilnehme ?
Karl oder Kalle ?

Ist Deine persönliche Entscheidung, in die ich Dir nicht hineinreden möchte.

Beide Namen erscheinen mir sinnvoll.

Wenn Du mich danach fragst, was mir besser gefällt, so muß ich sagen, daß
mir Karl eher zusagt als Kalle.

Unter welchem der beiden Namen Du hier in Erscheinung trittst, liegt
letztlich jedoch ganz allein bei Dir.

Ich möchte Dich nur darum bitten, nach Möglichkeit nicht unter
wechselnden Namen im Forum aufzutreten.

Gruß, Jörg

Re: Schön, dich wieder zu treffen ! off topic

Manfred (Lonny), Saturday, 27.07.2002, 03:14 (vor 8537 Tagen) @ Karl

Als Antwort auf: Schön, dich wieder zu treffen ! von Karl am 25. Juli 2002 13:54:51:

Hallo Karl,

ja freut mich auch, so klein ist doch das Internet ;-)

Nein ich habe von den andern nichts mehr gehört, aber muß mal sehen ob nicht sogar Chris reaktivierbar ist. Der war ja bei einer Website engagiert, mal sehen.
Ich bin auch ziemlich eingespannt.
Naja was solls. Jedenfalls: die Aufmerksamkeit für das Anliegen "Männerprobleme" wird immer größer. Ich glaube nicht, daß ich mir das einbilde.
In diesem Sinne hoffe ich Dich wieder öfter zu "lesen". Deine psychologisch geschulte Sichtweise der Dinge war für mich immer sehr erfrischend und interessant.

Schöne Grüße
Manfred (Lonny)

Re: Ohne Kommentar. Das Frauenstatut der einen Regierungspartei:

Rudy, Friday, 26.07.2002, 22:24 (vor 8537 Tagen) @ Manfred (Lonny)

Als Antwort auf: Re: Ohne Kommentar. Das Frauenstatut der einen Regierungspartei: von Manfred (Lonny) am 24. Juli 2002 23:31:22:

Wahllisten sind grundsätzlich alternierend mit Frauen und Männern zu besetzen, wobei den Frauen die
ungeraden Plätze zur Verfügung stehen (Mindestparität). Frauen können auch auf den geraden Plätzen kandidieren. Reine Frauenlisten sind möglich.

Hmm reine Frauenlisten sind Möglich umgekehrt aber nicht das nene ich GLEICHberechtigung muss ich schon sagen toll gemacht...

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