Re: Gewaltenschutz-Gesetz und feministische Staatsgewalten
Als Antwort auf: Re: Gewaltenschutz-Gesetz und feministische Staatsgewalten von Ferdi am 12. Juli 2002 09:15:57:
Keine rechtlichen Bedenken? Ich vermute mal, wenn mit solcherlei erwirktem Bildmaterial ein Ehemann seine Frau belasten könnte würde es vor Gericht abgeschmettert werden. Eher könnte ich mir noch vorstellen, der Mann würde wegen verletzung der Intim/Privatsphäre der Frau belangt werden.
Wenn das gesetz durch Drehung sowas nicht hergibt kann man es dehnen. Reicht das noch nicht aus, kann man es beugen und notfalls auch ändern.
Bin ich wieder zu mißmutig?
Gruß Manfred
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Damian Demento,
12.07.2002, 03:08
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Joachim,
12.07.2002, 09:14
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HemmaNedDo,
12.07.2002, 09:48
- Re: Gewaltenschutz-Gesetz und feministische Staatsgewalten - Odin, 13.07.2002, 15:07
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Ferdi,
12.07.2002, 12:15
- Re: Gewaltenschutz-Gesetz und feministische Staatsgewalten - Manfred, 13.07.2002, 23:32
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HemmaNedDo,
12.07.2002, 09:48
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Joachim,
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