Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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ANFRAGE AN DIE PARTEIEN

Joachim, Tuesday, 02.07.2002, 18:58 (vor 8561 Tagen)

ANFRAGE AN DIE PARTEIEN

Der folgende Text wurde am 1. Juli 2002 auf postalischem Weg und per Einschreiben an die sechs etablierten Parteien geschickt. Beabsichtigt ist, durch die Antwort der Parteien Menschen Entscheidungshilfe zu bieten, die ihre Stimme nicht unabhängig davon einer Partei abgeben wollen, wie weit und in welchem Sinn diese Partei die männliche Bevölkerungsgruppe in ihren Programmen berücksichtigt.

Es wurde versucht, das Schreiben möglichst kurz zu halten. Doch selbst die bloße Aufzählung der einzelnen Punkte und die knappe Erläuterung ihrer Bedeutung benötigen drei DIN-A4-Seiten. Doch was sind schon drei Seiten, gemessen am Schweigen der Männer in einem nunmehr dreißigjährigen "Geschlechterkrieg"?

Sie können Ihre Zustimmung zu den Anliegen dieses Schreibens bekunden, indem Sie sich in das dafür vorgesehene elektronische Formular in der dort beschriebenen Weise eintragen.















Betr.: Männer wählen auch

Sehr geehrte Damen und Herren,

neulich erschienen Meldungen in der Presse, nach welchen im ersten Quartal des Jahres 2002 und im Rahmen der Vollstreckung des seit Beginn des Jahres in Kraft getretenen sog. Gewaltschutzgesetzes einige hundert "prügelnder Männer" bereits ihrer Wohnungen verwiesen worden seien.

Für sensibilisierte und informierte Bürger ergibt sich hier bedenklich Einseitiges:

Zum einen ist es die erschreckende Gleichschaltung der Print- und anderer Medien, die sich in ihrem Täter/Opfer=Mann/Frau-Klischee nahezu totalitaristisch verhaftet zeigen!

Zum anderen ist es die denkwürdige Asymmetrie, die sich darin zeigt, daß ausschließlich Männer als vom genannten Gesetz Verfolgte auftreten, während die Beteiligung der Geschlechter in Sachen häuslicher Gewalt zahlreichen internationalen Untersuchungen zufolge gleich ist, in einigen Ländern sogar ein weibliches Übergewicht aufweist.
(Siehe unter: http://www.vafk.de/themen/expanhbock.htm#1.2. und dort: "Erfahrungswissenschaftliche Grundlagen" wie auch: http://www.igg.uni-bremen.de/unterseiten/newsletter1.html)

Doch selbst nach den Studien, von welchen die Bundesministerin für Familie, Frauen, Senioren und Jugend auszugehen beliebte, und nach welchen 90% der Opfer häuslicher Gewalt Frauen sein sollen, wären die Quartalsergebnisse immer noch fragwürdig und realitätsfremd!

Als am 18. Juni 2002 in einem Bürgerforum Ministerin Bergmann mit der Frage konfrontiert wurde, ob sich die hier gemeinten Resultate mit ihrem Welt- und Geschlechterbild decken, verneinte sie dies und ergänzte sehr richtig: "Das ist nicht die Frage, die Frage ist, warum rufen Männer die Polizei nicht an?"

Im folgenden die Antwort auf die Frage der Ministerin:

a) Psychologische Gründe: Durch Untersuchungen und ebenso in Gesprächen (auch öffentlichen) mit Betroffenen zeigte sich, daß Männer immensen Hemmungen unterliegen, eine behördliche Instanz anzurufen, um die Auseinandersetzung mit ihrer Frau zu bewältigen. Gefühle von Scham und solche des Versagens hindern sie; dazu die Befürchtung, kein Gehör für ihr Problem zu finden, ja ausgelacht zu werden, eine Befürchtung, die sich immer wieder bewahrheitete. Freilich gehören diese Empfindungen veraltet geglaubten Klischees an, doch sind das Klischees, die keineswegs wirklich veraltet sind; gilt doch für die gesamte Gesellschaft und ist selbst in der Gesetzgebung verankert, daß Männer für härtere, gefährlichere, Kraft und Gesundheit fordernde Aufgaben als verfügbarer angesehen werden; Frauen dagegen als schwächer und 'besonders schützenswert'. Wie einfach kann sich ein Mann als Opfer desjenigen angeben, den er als schwächeren anzusehen hat und besonders schützen soll?

b) Intentionale Gründe: Um so sträflicher erscheint uns nach Betrachtung der oben genannten Hemmnisse die gesamte Konzeption im Vorfeld und während der Gesetzesinstallation. Schon zu Beginn verstand sich der Gesetzesentwurf als Initiative im Rahmen eines "Aktionsplanes gegen Gewalt gegen Frauen". Als Ziel wurde eine Änderung des gesellschaftlichen "Klimas" in der Weise, daß Gewalt gegen Frauen allseits geächtet und wirksam bekämpft wird, angegeben. Mit "der Täter geht, die Geschlagene bleibt" warben Politikerinnen für das Gesetz in den Medien. Informationsblätter und andere Texte fügen sich diesem Ansinnen. Immer wieder kommt im kurzen Text der Bundesregierung zum Gesetz das Wort "Frauen", kein einziges Mal das Wort "Männer" vor. Der Text schließt mit der Bestätigung dieser Einseitigkeit: "Mit dem Gesetz verbessert die Bundesregierung den Schutz von Frauen vor Gewalt und setzt damit gleichzeitig Maßnahmen ihres Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen um." (Homepage http://www.bundesregierung.de/...)

Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Damen,

das Gewaltschutzgesetz ist nur der Gipfel eines Eisbergs in der Antimännerpolitik der letzten Jahrzehnte. Hier ein kurz gezeichnetes Profil dieser inzwischen zu einer politischen Bewegung gewordenen Tendenz:

Der Mann in der jüngeren Gesetzgebung

In der Geschichte des Scheidungsrechts nach 1977 wurde die Position des Mannes in folgenden Punkten derart gegenüber der Frau abgeschwächt, daß es für viele Menschen Gründe zu geben scheint, hier von einer Entrechtung des Mannes zu sprechen:

a) Durch die Abkehr vom Schuldprinzip nicht nur für den Tatbestand der Ehescheidung, sondern darüber hinaus für Scheidungsfolgen und Unterhaltsanspruch wurden die Grundlagen für ein Ausnutzen des Unterhaltspflichtigen (in aller Regel also des Mannes) gelegt. Geradezu reizvoll wurde diese Option zudem durch die Aufhebung fast jeglicher Verantwortlichkeit gegenüber dem Partner (außer 'grober Unbilligkeit', welche eheliche Untreue nicht einschließt!) und die radikale Verkürzung der Ehedauer für den Anspruch auf Unterhalt.

Der Anstieg von Scheidungen seither (Antragsteller höchst vorwiegend Frauen) ist der Beleg der Lukrativität dieser Maßnahmen.

b) Die Verknüpfung des Sorgerechts mit dem Unterhaltsrecht stellte Weichen, Kinder zur begehrten Beute zu machen, deren Entzug vom besser verdienenden Elternteil sich lohnte und ein Mittel zur Erpressung bot. Das 1998 in Kraft getretene Kindschaftsrechtsreformgesetz veränderte in dieser Hinsicht nicht viel, da auf Antrag eines der Ehegatten ihm das alleinige Sorgerecht immer noch übertragen werden kann. Der Anstieg vaterlos Heranwachsender und bitter 'entsorgter' Väter wurde zu einem gesellschaftlichen Phänomen. Im vergangenen Jahr wurde die Bundesregierung mehrmals vom Europäischen Gerichtshof zu Entschädigungszahlungen an Väter verurteilt, die nicht ihr Recht als solche bekamen. Hungerstreiks ungerecht entsorgter Väter fanden auch in diesem Jahr statt.

c) Zusätzlich wurden mit dem 1977 reformierten Scheidungsrecht Verpflichtungen, für welche sonst der Staat aufkam, dem Unterhaltspflichtigen aufgebürdet. So muß er Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit des unterhaltsberechtigten Ex-Partners leisten, und zwar unabhängig jeglichen Zusammenhanges der Arbeitslosigkeit der begehrenden Person mit der Ehe. Die zeitliche Anspruchsbegrenzung ist sehr vage formuliert, Befristung soll nach dem Willen des Gesetzgebers Ausnahme sein. Unterhalt wegen Aus- und Fortbildung, wegen Alters, Krankheit oder Gebrechen runden die Übertragung staatlicher Verpflichtungen auf die Unterhaltspflichtigen ab.

d) Eine konsequente Schmälerung des Gewichts und der Bedeutung der Vaterschaft als eines Aktes der freien Entscheidung fand währenddessen in Etappen statt. Das alleinige Recht der Frau, über Austragung oder Abtreibung eines Kindes zu entscheiden, erweiterte sich durch gerichtliche Akte auch zum Recht, über Entscheidungen zu weiteren Belangen der Vaterschaft, ja sogar über Entstehung oder Nichtentstehung derselbigen zu verfügen. Von Frauen willkürlich erkorene Väter, sei dies über den Weg einer künstlichen Befruchtung gegen den Willen des betroffenen 'Samenspenders' oder über den der Unterschiebung eines bereits existierenden Kindes, mußten - entgegen jedem Recht auf Selbstbestimmung - das ihnen aufgezwungene Schicksal hinnehmen.

Die durch die erwähnten Erschwernisse entstandenen Krisen im Leben vieler Männer wurden nie zur Genüge untersucht. Welche Zersetzung im Wesen und in den Formen von Familie und Gesellschaft durch die hier gemeinten Eingriffe entstehen, wird in ihrem gesamten Ausmaß sicher erst in Zukunft mit Deutlichkeit gesehen werden können. Doch bereits heute zeigen sich Auswirkungen im Erziehungsbereich.

Jungen in Bildung und Erziehung

Im vergangenen Jahrzehnt wurde deutlich, daß Jungen die Problemgruppe in Bildung und Erziehung sind. Jungen zeitigten geringere Erfolge, geringere Beteiligung an höheren Bildungsstufen, die größere Anzahl fehlender Schulabschlüsse und an Sonderschülern; dabei häufigere Ansätze von Beeinträchtigungen im psychologischen Bereich (ADS-Syndrom, Legasthenie). Abgeschmackte Annahmen biologistischen Deutens machten - auch in offiziellen Kreisen - die Runde. Da Jungen sich aber in außerschulischen Einrichtungen und Forschungsprojekten weiterhin blendend vertreten, dürfte der Verdacht nahe liegen, daß eher mit den Schulen als mit den Jungen etwas nicht mehr stimmt.

Wie kommt es aber, daß weiterhin allein nach den Grundsätzen der siebziger und achtziger Jahre verfahren wird, wonach sich alle geschlechterorientierten Maßnahmen weiterhin nur als "Mädchenförderung" verstehen? In der Vergangenheit wurden Millionen Gelder der allgemeinen Jugendhilfe entzogen, damit spezielle, jungenausgrenzende Projekte verwirklicht werden konnten; Millionen gab vor nicht allzu langer Zeit das Ministerium für Bildung dafür aus, daß Frauen aus aller Welt 'Internationale Frauenuniversität' drei Monate lang üben dürfen, aber nie geschah etwas speziell für Jungen, keine einzige Jungenstudie, nirgends ein Jungenprojekt. Lediglich offizielle Anfragen an Landesregierungen darüber, ob Jungen dümmer seien!?

Durch Untersuchungen um die Ergebnisse der Pisa-Studie kommen Experten allmählich auf Indizien dafür, daß sich Gründe, die weiter oben schon angedeutet wurden, Vater- und Lehrerlosigkeit, verweiblichte Pädagogik ("Kuschelpädagogik") und das Fehlen männlicher Autoritätspersonen auf Leistung wie Sozialisation der Jungen negativ auswirken (Deutscher Grundschulverband, Hessischer Verband der Lehrer).

Allgemeine Diskriminierung

Die Einstellungen in der Politik der letzten Jahrzehnte gehen von einem Bild des Mannes als eines bloßen Leistungsträgers aus. Der Mann als Individuum wird ignoriert, sein Wohl automatisiert. Es ist mit dem Wohl der Wirtschaft, mit dem Funktionieren des Staates in seinen Innen- und Außenbelangen verschmolzen.

Wie wenig Männer als Personen wahrgenommen werden, zeigt sich in der einseitigen (aber "allgemein" genannten) Wehrpflicht. Während Frauen als freientscheidende Individuen behandelt werden, werden Männer als Masse begriffen, da sie allesamt fürs Gleiche verfügbar gemacht werden können. Und dieses im angeblichen Anliegen einer "Gleichbehandlung"!

Im Gesundheitswesen werden (um nur ein Beispiel zu nennen) erheblich mehr Leistungen für die Bekämpfung des Brustkrebses als solche für die Bekämpfung des Prostatakrebses erbracht, und das, obwohl die Ursachenforschung für das männliche Leiden - anders als beim Brustkrebs - noch nicht allzuweit gediehen ist!

Während es wiederholt zu Erwägungen über gesetzliche Zwangsmaßnahmen für eine stärkere Einbindung des Mannes in die Arbeiten des familiären Haushalts kommt, wird mit Selbstverständlichkeit hingenommen, daß 95% aller schweren, gefährlichen und tödlichen Berufe und Aufgaben von Männern ausgeführt werden, die noch dazu eine längere Lebensarbeitszeit einhalten müssen und das bei kürzerer Lebenserwartung!

Geschlechterpolitik, das ist Frauenpolitik, Geschlechterforschung ist Frauenforschung; Aufträge für die Gleichstellung werden auch dort nur von Frauen überwacht, wo Mangel an Männern vorherrscht!

Durch Quotenregelungen werden Männer aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert. Die Ziele des Gender-Mainstreaming (40 % Frauenanteil an IT-Berufsausbildungen, 40% Frauenanteil an Unternehmensgründungen) sind so weit von den wahren Bestrebungen der Frauen entfernt (über 50% ziehen Familie und Teilzeitarbeit vor), daß die Kompensation der Unerreichbarkeit solcher Ziele kein Ende der Männerdiskriminierung und der zusätzlich damit verbundenen Vereitelung des Leistungsprinzips in Sicht stellt. Nicht zu vergessen die katastrophalen Wirkungen in diversen Bereichen - insbesondere solchen der Forschung.

Weitere Diskriminierungsfelder sind heute: Schulen und schulische Veranstaltungen, Jugendhäuser, Bibliotheken und Buchläden, Sportzentren, Bäder, Parkhäuser und Parkplätze, Stiftungen, kulturelle Aktivitäten, Gremien verschiedener Art, Preisverleihungen und vieles mehr.

Frauenfriedhöfe, wie im Vorjahr in Hamburg einer entstand, lassen sich schlecht mit Absichten des Schutzes oder der Förderung - wessen auch immer - erklären.

Wir verzichten hier vom Schaden zu sprechen, der dem Bild des Mannes in der Gesellschaft durch die Entwicklungen der letzten Jahre zugefügt wurde, da solches nur mittelbar mit der Wahrnehmung des Mannes in der Politik zusammenhängt.

Sehr geehrte Mitglieder Ihrer Partei,

immer mehr Männer werden der Fraglichkeit gewahr, die den hier angedeuteten Entwicklungen anhaftet und der Benachteiligung, die sich für sie aus alledem ergibt. Viele wollen ihre Stimme nicht mehr unabhängig von der Haltung vergeben, die eine Partei zu ihren Fragen einnimmt. Grund dieses Schreibens ist, solchen Männern zu einem Orientierungsmittel bei den kommenden Bundestagswahlen zu verhelfen.

Ich bitte Sie daher, uns eine Stellungnahme Ihrer Partei zu den hieraus resultierenden Problemen zukommen zu lassen und konkret Ansichten und Programme Ihrer Partei zum Thema Männer zu erläutern. Was hat der männliche Wähler von Ihnen zu erwarten? Inwieweit tritt er als ebenso geschlechtsspezifische Entität auf, deren Bedürfnisse und Anliegen explizit die Inhalte Ihres Parteiprogramms mitbestimmen? Welche Fördermaßnahmen und Programme sind der Problemgruppe Jungen in der Erziehung zugedacht? Wie stehen Sie zu den hier aufgezählten Benachteiligungen?

Ihre Antwort wird zum Vergleich auf die eigens dafür vorgesehene Internetseite unter www.manndat.de mit der der anderen Parteien vorgestellt.

Aus technischen Gründen bitte ich Sie, Ihre Antwort auch auf digitalem Weg (möglichst PDF-Format) zu versenden. Die dafür zu benutzende E-Mail-Adresse ist: maennerrecht@manndat.de

Mit freundlichen Grüßen

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