Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Scheidungsopfer...

XRay, Thursday, 13.06.2002, 19:01 (vor 8580 Tagen) @ elwu

Als Antwort auf: Re: Scheidungsopfer... von elwu am 13. Juni 2002 15:38:20:

wenn aber kein Missbrauch statt gefunden hat, dann bin ich der Meinung, dass so eine Falschbeschuldigung bestraft werden sollte.

In Deutschland wird so eine nachgewiesene Mißbrauchs-Falschbeschuldigung nicht mal auf Strafanzeige hin verfolgt. Mangelndes öffentliches Interesse heisst es dann immer.
Gruß,
Stephan

..zudem gibt es auch Psychologen, die bezweifeln, daß solche Falschbeschuldigung bewusst gemacht wird...
..und Maya gibts natürlich auch.. für die sind solche Fälle dann mit hoher Wahrscheinlichkeit "Missbrauch mit dem Missbrauch des Missbrauchs"


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