Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert

Rüdiger, Wednesday, 12.06.2002, 17:27 (vor 8581 Tagen)

Wie die heutige FAZ in einer Kurzmeldung berichtet, muß laut einem am Dienstag veröffentlichten Beschluß des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster ein Fahrlehrer, der wegen "Grapschens" an Fahrschülerinnen vorbestraft ist, den Verlust seiner Fahrlehrererlaubnis hinnehmen. Dem aus Bochum stammenden Fahrlehrer hatte die Stadt nach der Verurteilung wegen Grapschens die Lizenz entzogen. Das OVG bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das geurteilt hatte, die Übergriffe des Mannes auf zwei Fahrschülerinnen ließen erkennen, daß der Fahrlehrer nicht die nötige Zuverlässigkeit für seinen Beruf habe.
AZ: 8 B 636/02.

Gruß, Rüdiger

Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert

Hemmaneddo, Wednesday, 12.06.2002, 17:44 (vor 8581 Tagen) @ Rüdiger

Als Antwort auf: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert von Rüdiger am 12. Juni 2002 14:27:31:

mit Recht....

Jörg

Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert

Jörg, Wednesday, 12.06.2002, 20:13 (vor 8581 Tagen) @ Hemmaneddo

Als Antwort auf: Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert von Hemmaneddo am 12. Juni 2002 14:44:50:

mit Recht....
Jörg

Hallo Namensvetter,

ich würde sagen, das kommt ganz darauf an, wie man Grabschen definiert und
unter welchen Umständen das passiert ist.

Jörg

Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert

Hemmaneddo, Wednesday, 12.06.2002, 20:32 (vor 8581 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert von Jörg am 12. Juni 2002 17:13:06:

ich würde sagen, das kommt ganz darauf an, wie man Grabschen definiert und
[quote]unter welchen Umständen das passiert ist.
[/quote]

Jo, aber die Gerichte haben scheinbar definiert.
Sorry, aber wenn 2 Mädchen vor Gericht ziehen, dann wird das schon seinen Grund haben.Und wenn 2 Gerichte gleich entscheiden, geh ich mal davon aus, dass was dran ist.
Oder fällt das auch unter "feministische Verschwörung"?

Jörg

Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert

Jörg, Wednesday, 12.06.2002, 20:43 (vor 8581 Tagen) @ Hemmaneddo

Als Antwort auf: Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert von Hemmaneddo am 12. Juni 2002 17:32:50:

Oder fällt das auch unter "feministische Verschwörung"?

Ich kenne mittlerweile zwar eine Menge Unfug, der von Feministinnen und
Feministen so verzapft wird, aber keine "feministische Verschwörung".
Bitte kläre mich doch einmal auf: Worum soll es sich dabei handeln?

Jörg

Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert

Hemmaneddo, Wednesday, 12.06.2002, 22:01 (vor 8581 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert von Jörg am 12. Juni 2002 17:43:02:

"feministische Verschwörung".
[quote]Bitte kläre mich doch einmal auf: Worum soll es sich dabei handeln?
[/quote]

Um die allseits gerne kolportierte Meinung, dass "der Feminismus" an sich daran schuld ist, wenn Männner verurteilt werden...:-))

Jörg

Verhältnismäßigkeit

Rüdiger, Wednesday, 12.06.2002, 22:18 (vor 8581 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert von Jörg am 12. Juni 2002 17:13:06:

ich würde sagen, das kommt ganz darauf an, wie man Grabschen definiert und
unter welchen Umständen das passiert ist.

In der Tat. So wie ich den Laden aber kenne (sprich: die Definitionen für Belästigung), halte ich es für durchaus möglich, ja sogar wahrscheinlich, daß hier aus einer Mücke ein Elefant gemacht und die berufliche Lebensgrundlage eines Menschen wegen einer vergleichsweisen Lappalie zugrunde gerichtet wird. Mit 1000 Euro Bußgeld pro Fall sollte so was eigentlich erledigt und ausreichend gebüßt sein; erst wenn es immer wieder vorkommt, sollte man über einen Entzug der Fahrlehrerlizenz nachdenken. Fußballspielern zeigte man ja auch nicht sofort die rote Karte ...

Gruß, Rüdiger

Re: Verhältnismäßigkeit

Chrissi, Wednesday, 12.06.2002, 23:18 (vor 8581 Tagen) @ Rüdiger

Als Antwort auf: Verhältnismäßigkeit von Rüdiger am 12. Juni 2002 19:18:50:

In den Staaten wird das sicherlich noch extremer gehandhabt.

Aber wie geistlose Urteile dort gefällt werden weiß bekanntlich fast jeder Deutsche.

Man hat ihn weder abgemahnt noch gewarnt. Wenn man eine Existenz mit einer belässtigten Frau vergleicht,ist die Belästigung eher harmlos.Doch den Verlust einer Lebensgrundlage kann man weniger verschmerzen.

Re: Verhältnismäßigkeit

Jörg, Wednesday, 12.06.2002, 23:22 (vor 8581 Tagen) @ Chrissi

Als Antwort auf: Re: Verhältnismäßigkeit von Chrissi am 12. Juni 2002 20:18:46:

Wenn man eine Existenz mit einer belässtigten Frau vergleicht,ist die Belästigung eher harmlos.Doch den Verlust einer Lebensgrundlage kann man weniger verschmerzen.

Sehe ich auch so.

Gruß, Jörg

Re: Verhältnismäßigkeit

Alfred, Friday, 14.06.2002, 02:22 (vor 8580 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Verhältnismäßigkeit von Jörg am 12. Juni 2002 20:22:37:

Erschwerend kommt mit Sicherheit noch dazu mit welcher leichtfertigkeit
manche Frauen an die Thematik *sexuelle Belästigung* herangehen.

Wenn man sich die Situation in den dt. Betrieben so ansieht gewinnt man
den Eindruck, daß jede Verhältnismässigkeit im wahrsten Sinne des Wortes
verloren gegangen sind .
Allein der magische Begriff *sexuelle Belästigung* , da meist nicht
nachprüfbar ist da schon das aus für den Mann, aber dies dürfte ja so oder
so jedem klar sein.

Dies trifft echte Fälle sexueller Belästigung ebenso wie die üblichen
*Bestrafungen* , Racheaktionen der Frauen.

Das *Falschbeschuldigunen* eh keine Konsequenzen nach sich ziehen macht
die Sache dann noch einfacher.

Alfred

*war selbst mal in so einen Fall *sexueller Belästigung* verstrickt und
weiss seit dem wie leichtfertig und Geschlechtsneutral damit umgegangen
wird*

Re: Verhältnismäßigkeit

Hemmaneddo, Thursday, 13.06.2002, 00:09 (vor 8581 Tagen) @ Chrissi

Als Antwort auf: Re: Verhältnismäßigkeit von Chrissi am 12. Juni 2002 20:18:46:

Man hat ihn weder abgemahnt noch gewarnt. Wenn man eine Existenz mit einer belässtigten Frau vergleicht,ist die Belästigung eher harmlos.Doch den Verlust einer Lebensgrundlage kann man weniger verschmerzen.

Hätt er die Finger von den Mädels gelassen, hätte er seine Lebensgrundlage noch.

Jörg

Dein Vergleich ist ...

Jörg

Re: Respektsperson / Dunkelziffer

Karin, Thursday, 13.06.2002, 13:10 (vor 8580 Tagen) @ Chrissi

Als Antwort auf: Re: Verhältnismäßigkeit von Chrissi am 12. Juni 2002 20:18:46:

Wenn man eine Existenz mit einer belässtigten Frau vergleicht,ist die Belästigung eher harmlos.Doch den Verlust einer Lebensgrundlage kann man weniger verschmerzen.

Hier gehts nicht um "erwachsene" Frauen, die sowas eventuell einfacher wegstecken können oder sich "sogar" wehren....
Fahrschülerinnnen sind typischerweise 17, unsicher und trauen sich oft nicht zu widersprechen.... und ein Lehrer (auch ein Fahrleher) ist eine Person, die eine Repektsperson darstellt, wenn es ein echter Lehrer wäre sogar fürsorgepflichtig, und das kann garde von den junden Mädels nicht immer so strikt getrennt werden.. insofern ist ein Lehrer (welcher Art auch immer) immer in einer besonderen Situation, und die darf er keinesfalls ausnutzen....

und (KEINE explizite Unterstellung in diesem speziellen Fall, einfach ein Erfahrungswert) wenn 2 derartige Fälle zur Anzeige kommen, ist die Dunkelziffer im allgemeinen wesentlich höher.....

Gruss,
Karin

Nicht nachvollziehbares Urteil

Odin, Thursday, 13.06.2002, 15:09 (vor 8580 Tagen) @ Chrissi

Als Antwort auf: Re: Verhältnismäßigkeit von Chrissi am 12. Juni 2002 20:18:46:

Man hat ihn weder abgemahnt noch gewarnt. Wenn man eine Existenz mit einer belässtigten Frau vergleicht,ist die Belästigung eher harmlos.Doch den Verlust einer Lebensgrundlage kann man weniger verschmerzen.

Hi Chrissi,
ich kann Deiner Argumentation schon was abgewinnen: Bevor man eine Existenz gefährdet (das Leben muß ja noch nicht gleich zu Ende sein) muß man derlei Typen schon abgemahnt haben. Jeder verdient auch die Chance zur Besserung.

Auf der anderen Seite kann so ein Fahrlehrer natürlich auch gut die Unsicherheit und Nervosität von solchen jungen Dingern ausnutzen und da gehört ihm auch auf die Finger geklopft.

Vielleicht ist das wieder einer von jenen Urteilen, über die die Presse nur aufhetzerisch berichtet, nur in Schlagzeilenform vielleicht und dann fehlen einem die Infos um das Urteil nachvollziehen zu können.
Leider ist da die Presse am negativen Image unserer Gerichte gehörig mitschuld.

Odin

Re: Nicht nachvollziehbares Urteil

Minnie, Thursday, 13.06.2002, 17:21 (vor 8580 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Nicht nachvollziehbares Urteil von Odin am 13. Juni 2002 12:09:03:

Woher wisst Ihr denn, ob er die Konsequenzen nicht gewusst hat. Immerhin ist der Mann vorbestraft.
Wer als Fahrlehrer arbeitet, sollte auch normalerweise wissen, daß er damit seinen Beruf gefährden kann. Ich bin z. B. Reiterin und weiß auch, daß ich meinen Führerschein verlieren kann, wenn ich "betrunken am Zügel" erwischt werde.

Man hat ihn weder abgemahnt noch gewarnt. Wenn man eine Existenz mit einer belässtigten Frau vergleicht,ist die Belästigung eher harmlos.Doch den Verlust einer Lebensgrundlage kann man weniger verschmerzen.

Hi Chrissi,
ich kann Deiner Argumentation schon was abgewinnen: Bevor man eine Existenz gefährdet (das Leben muß ja noch nicht gleich zu Ende sein) muß man derlei Typen schon abgemahnt haben. Jeder verdient auch die Chance zur Besserung.
Auf der anderen Seite kann so ein Fahrlehrer natürlich auch gut die Unsicherheit und Nervosität von solchen jungen Dingern ausnutzen und da gehört ihm auch auf die Finger geklopft.
Vielleicht ist das wieder einer von jenen Urteilen, über die die Presse nur aufhetzerisch berichtet, nur in Schlagzeilenform vielleicht und dann fehlen einem die Infos um das Urteil nachvollziehen zu können.
Leider ist da die Presse am negativen Image unserer Gerichte gehörig mitschuld.
Odin

Re: Nicht nachvollziehbares Urteil

Norbert, Thursday, 13.06.2002, 18:37 (vor 8580 Tagen) @ Minnie

Als Antwort auf: Re: Nicht nachvollziehbares Urteil von Minnie am 13. Juni 2002 14:21:49:

Woher wisst Ihr denn, ob er die Konsequenzen nicht gewusst hat. Immerhin ist der Mann vorbestraft.
Wer als Fahrlehrer arbeitet, sollte auch normalerweise wissen, daß er damit seinen Beruf gefährden kann. Ich bin z. B. Reiterin und weiß auch, daß ich meinen Führerschein verlieren kann, wenn ich "betrunken am Zügel" erwischt werde.

Im Grunde nach richtig.
Es muß verhindert werden, daß es Übergriffe gibt.
Ob ein faktisches Berufsverbot verhältnismäßig ist, kann ich nach Wissenslage nicht beurteilen.
Es gibt schließlich noch andere wirkungsvolle Strafmöglichkeiten.

Und ich möchte aufmerksam machen: es sind reine Verwaltungsakte, bzw. Verwaltungsgerichte damit befaßt gewesen, kein Strafgericht.
Bzw. darüber wurde aktuell nicht berichtet.

Des weiteren möchte ich noch auf das aktuelle Posting von Jolanda hinweisen. Die dort beschriebenen Handlungsweisen können hier auch zutreffen. Und es gab ja schon Berichte in denen Männern mit vielen Anschuldigerinnen konfrontiert wurden, und sich erwiesen hat, daß alle Anschuldigungen haltlos waren.
Der Umkehrschluß, jede Anschuldigung ist unwahr, darf daraus natürlich nicht abgeleitet werden.
Es bleibt die Pflicht zur Prüfung, und da haben es die Männer schwer ihre Unschuld zu beweisen. Denn inzwischen muß faktisch nicht mehr die Schuld bewiesen werden, wie es unsere Gesetze eigentlich fordern.

Ich erinnere an den Fall einer 13-Jährigen, die einen Mann beschuldigt hatte, sie vergewaltigt zu haben. Nach drei Jahren gab sie zu, daß dieser unschuldig war. Nun beschuldigt sie ihren Freund.
Und natürlich ist dieser gleich wieder schuldig.
Oder vielleicht auch nicht?
Die Auffassung "Anschuldigung = Beweis", hat hier schon eine Menge Unheil angerichtet.
Denn der erste Mann war nun nachweislich unschuldig, und mußte trotzdem ins Gefängnis. Hätte das Mädchen nun nicht gesprochen, wie lange hätte er noch dort bleiben müssen, uneinsichtig, da er seine Schuld nicht zugab?
So weit ist dies nicht von der Inqusition entfernt.

Ich hatte diese Frage in einem anderen Forum gestellt.
"Natürlich gab es eine Vergewaltigung", nur der Täter war nun ein anderer.
Grundlage: einzig die Behauptung eines Mädchens, die diesbezüglich schon die Unwahrheit gesagt hatte.
Sprich die Täter sind beliebig austauschbar. Es wird schon einer gewesen sein.

Dieses Klima ist das Problem.

Gruß
Norbert

Re: Nicht nachvollziehbares Urteil

Chrissi, Sunday, 16.06.2002, 20:13 (vor 8577 Tagen) @ Norbert

Als Antwort auf: Re: Nicht nachvollziehbares Urteil von Norbert am 13. Juni 2002 15:37:02:

Im Mittelalter war es die Inquisation und heute ist es der Feminismus.

"Der hat mich vergewaltigt", eine Lüge um unliebsame Männer eine Zeit lang auszuschalten.

Mal sehen, was diesen fröhlichen Pseudoopfern noch so an interessanten Späßen einfällt.

Re: Verhältnismäßigkeit

Norbert, Thursday, 13.06.2002, 01:39 (vor 8581 Tagen) @ Rüdiger

Als Antwort auf: Verhältnismäßigkeit von Rüdiger am 12. Juni 2002 19:18:50:

ich würde sagen, das kommt ganz darauf an, wie man Grabschen definiert und
unter welchen Umständen das passiert ist.

In der Tat. So wie ich den Laden aber kenne (sprich: die Definitionen für Belästigung), halte ich es für durchaus möglich, ja sogar wahrscheinlich, daß hier aus einer Mücke ein Elefant gemacht und die berufliche Lebensgrundlage eines Menschen wegen einer vergleichsweisen Lappalie zugrunde gerichtet wird. Mit 1000 Euro Bußgeld pro Fall sollte so was eigentlich erledigt und ausreichend gebüßt sein; erst wenn es immer wieder vorkommt, sollte man über einen Entzug der Fahrlehrerlizenz nachdenken. Fußballspielern zeigte man ja auch nicht sofort die rote Karte ...
Gruß, Rüdiger

Hmm, Berufsverbot in einem nichtstaatlichen Bereich.
Die genauen Umstände kann ich aber nicht prüfen, die Grundlage ist dafür zu klein.
Aber die Hysterie 'sexuelle Belästigung' ist inzwischen allseits bekannt.

Gruß
Norbert

Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert

Minnie, Thursday, 13.06.2002, 14:20 (vor 8580 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert von Jörg am 12. Juni 2002 17:13:06:

Ich kann Dir mal meine höchst subjektive Meinung zum Thema Grapschen und Belästigung sagen:
Grapschen ist für mich, wenn mich jemand gegen meinen Willen anfasst und auch nach mehrmaligem Auffordern nicht damit aufhört. Abhängig ist das natürlich auch von den Körperzonen, kritisch sind für mich v. a. Busen, Hinterteil und Kopf!
Nicht belästigungen sind: blöde Sprüche, Anstarren, Witze, Bilder, etc. Also alles, was mich nicht körperlich und gegen meinen Willen betrifft!

>mit Recht....

Jörg[/i]

Hallo Namensvetter,
ich würde sagen, das kommt ganz darauf an, wie man Grabschen definiert und
unter welchen Umständen das passiert ist.
Jörg

Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert

Hemmaneddo, Thursday, 13.06.2002, 14:27 (vor 8580 Tagen) @ Minnie

Als Antwort auf: Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert von Minnie am 13. Juni 2002 11:20:51:

Grapschen ist für mich, wenn mich jemand gegen meinen Willen anfasst und auch nach mehrmaligem Auffordern nicht damit aufhört.

Meine ist kürzer:

Grapschen ist für mich, wenn man jemand gegen seinen Willen anfasst.

mehrmaliges Auffordern...das ist ja wohl nciht Dein Ernst, oder?

Jörg

Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert

Joachim, Wednesday, 12.06.2002, 20:29 (vor 8581 Tagen) @ Hemmaneddo

Als Antwort auf: Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert von Hemmaneddo am 12. Juni 2002 14:44:50:

mit Recht....
Jörg

Wenn es nach dem ginge, gehörten schon lange manchen RichterInnen und Staatsanwälte lebenslänglich ein Berufsverobot erteilt, was sie an Kinder und Väter ein Leid zugefügt haben! Stimmst Du mir da zu? Lies Dir den Link unten nochmal durch! Wie gut dass es den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gibt!

http://www.zdf.de/wissen/frontal21/62512/index.html

Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert

Hemmaneddo, Wednesday, 12.06.2002, 20:34 (vor 8581 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert von Joachim am 12. Juni 2002 17:29:55:

Och mensch,

du kannst doch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen! Bleib mal beim Thema!
Wenn der Fahrlehrer meiner Tochter -oder die Fahrlehrerin meines Sohnes- dies/n angrabschen würde, würd ich dafür sorgen wollen, dass der/die niemand mehr alleine ins Auto kriegt.

Jörg

Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert

Joachim, Wednesday, 12.06.2002, 20:40 (vor 8581 Tagen) @ Hemmaneddo

Als Antwort auf: Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert von Hemmaneddo am 12. Juni 2002 17:34:59:

Och mensch,
du kannst doch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen! Bleib mal beim Thema!
Wenn der Fahrlehrer meiner Tochter -oder die Fahrlehrerin meines Sohnes- dies/n angrabschen würde, würd ich dafür sorgen wollen, dass der/die niemand mehr alleine ins Auto kriegt.
Jörg

Wenn es um die Wehrpflicht geht, werden auch Äpfel mit Birnen vergliechen, stimmst Du mir da zu?

Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert

Hemmaneddo, Wednesday, 12.06.2002, 22:00 (vor 8581 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert von Joachim am 12. Juni 2002 17:40:51:

Wenn es um die Wehrpflicht geht, werden auch Äpfel mit Birnen vergliechen, stimmst Du mir da zu?

Ich versteh kein Wort...und mit dem Thema Fahrlehrer hat das auch wenig zu tun. Oder war das ein Fahrlehrer beim Bund?

Jörg

Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert

Joachim, Wednesday, 12.06.2002, 22:11 (vor 8581 Tagen) @ Hemmaneddo

Als Antwort auf: Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert von Hemmaneddo am 12. Juni 2002 19:00:20:

Wenn es um die Wehrpflicht geht, werden auch Äpfel mit Birnen vergliechen, stimmst Du mir da zu?
Ich versteh kein Wort...und mit dem Thema Fahrlehrer hat das auch wenig zu tun. Oder war das ein Fahrlehrer beim Bund?
Jörg

Ich weiss nicht, die Kommunikation scheint ausgefallen zu sein und verstehe daher nur noch Bahnhof?!

Joachim

Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert

frankie, Thursday, 13.06.2002, 15:54 (vor 8580 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert von Joachim am 12. Juni 2002 19:11:07:

Wenn es um die Wehrpflicht geht, werden auch Äpfel mit Birnen vergliechen, stimmst Du mir da zu?
Ich versteh kein Wort...und mit dem Thema Fahrlehrer hat das auch wenig zu tun. Oder war das ein Fahrlehrer beim Bund?
Jörg

Ich weiss nicht, die Kommunikation scheint ausgefallen zu sein und verstehe daher nur noch Bahnhof?!
Joachim

Scheint so Joachim .. ich vestehe bei deinen Vergleichen auch nur noch Bahnhof. Du kannst doch nicht mit einem Unrecht (naemlich dass manche Maenner ihre Kinder nicht sehen duerfen) ein anderes Unrecht (das Grabschen eines Fahrlehrers) legitimieren! So jedenfalls sieht deine Antwort aus. Nach dem Motto zum Thema sag ich nix, aber ich bring irgendein Beispiel in dem Maenner benachteiligt werden...

Gruss, frankie

Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert

Jörg Rupp, Thursday, 13.06.2002, 22:18 (vor 8580 Tagen) @ Hemmaneddo

Als Antwort auf: Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert von Hemmaneddo am 12. Juni 2002 14:44:50:

Muss mir langsam mal angewöhnen unter meinem richtigen Namen zu posten
als immer Hemmaneddo.

Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert

Hemmaneddo, Friday, 14.06.2002, 01:48 (vor 8580 Tagen) @ Jörg Rupp

Als Antwort auf: Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert von Jörg Rupp am 13. Juni 2002 19:18:21:

Muss mir langsam mal angewöhnen unter meinem richtigen Namen zu posten
[quote]als immer Hemmaneddo.
[/quote]

ROFL, Baby.
Nun hast Du aber ein großes Geheimnis verraten. Und was soll das jetzt?
Darüber hinaus: da gibts noch andere E-Mail-Adressen:-)
Also, Jörg Forenmaster: Das ist ein Fake-Eintrag. Bemerkt man ja...

Grüße

Jörg

P.S.: Ich werd auch weiterhin unter dem Namen posten, der mir genehm ist.

und damit dann auch alles klar ist:

Outing Konkret

Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert

Jens, Thursday, 13.06.2002, 04:23 (vor 8581 Tagen) @ Rüdiger

Als Antwort auf: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert von Rüdiger am 12. Juni 2002 14:27:31:

Das Urteil ist vollkommen richtig. Der Fahrlehrer hat seine Hände bei sich zu behalten und damit nicht auf Wanderschaft zu gehen, erst recht nicht im Auto! Wer das nicht verstehen kann, soll sich vorstellen, seine Tochter oder Frau oder Feundin würde Führerschein machen.
Meine Freundin wurde vor kurzem auch begrapscht. Leider ist der unbekannte Typ auf und davon und sie kann nicht sages wer es war, ich habe es auch nicht gesehen. Ich würde diesen Typ am liebsten zu Brei schlagen, zusammentreten und die Finger brechen - das gleiche würde ich auch mit einer Frau machen, würde sie meinen Sohn auf die Weise belästigen - da mache ich keine Untschiede und die Konsequenzen wären mir in dem Augenblick egal.

Jens - immer für Gleichberechtigung zu haben.

P.S.: Dieses Posting soll nicht zur Gewalt aufrufen.

Wie die heutige FAZ in einer Kurzmeldung berichtet, muß laut einem am Dienstag veröffentlichten Beschluß des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster ein Fahrlehrer, der wegen "Grapschens" an Fahrschülerinnen vorbestraft ist, den Verlust seiner Fahrlehrererlaubnis hinnehmen. Dem aus Bochum stammenden Fahrlehrer hatte die Stadt nach der Verurteilung wegen Grapschens die Lizenz entzogen. Das OVG bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das geurteilt hatte, die Übergriffe des Mannes auf zwei Fahrschülerinnen ließen erkennen, daß der Fahrlehrer nicht die nötige Zuverlässigkeit für seinen Beruf habe.
AZ: 8 B 636/02.
Gruß, Rüdiger

Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert

Jörg, Thursday, 13.06.2002, 15:11 (vor 8580 Tagen) @ Jens

Als Antwort auf: Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert von Jens am 13. Juni 2002 01:23:49:

Das Urteil ist vollkommen richtig. Der Fahrlehrer hat seine Hände bei sich zu behalten und damit nicht auf Wanderschaft zu gehen, erst recht nicht im Auto! Wer das nicht verstehen kann, soll sich vorstellen, seine Tochter oder Frau oder Feundin würde Führerschein machen.
Meine Freundin wurde vor kurzem auch begrapscht. Leider ist der unbekannte Typ auf und davon und sie kann nicht sages wer es war, ich habe es auch nicht gesehen. Ich würde diesen Typ am liebsten zu Brei schlagen, zusammentreten und die Finger brechen - das gleiche würde ich auch mit einer Frau machen, würde sie meinen Sohn auf die Weise belästigen - da mache ich keine Untschiede und die Konsequenzen wären mir in dem Augenblick egal.
Jens - immer für Gleichberechtigung zu haben.
P.S.: Dieses Posting soll nicht zur Gewalt aufrufen.

Hallo Jens,

Deine Aufregung in Ehren - aber hast Du schonmal von so etwas wie
Verhältnismäßigkeit gehört!?

Gruß, Jörg *kopfschüttelnd*

Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert

Jens, Thursday, 13.06.2002, 17:04 (vor 8580 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert von Jörg am 13. Juni 2002 12:11:22:


[quote]Hallo Jens,
Deine Aufregung in Ehren - aber hast Du schonmal von so etwas wie
Verhältnismäßigkeit gehört!?
Gruß, Jörg *kopfschüttelnd*
[/quote]

Klar - und?

Jens

Beweislage?

Rüdiger, Thursday, 13.06.2002, 19:37 (vor 8580 Tagen) @ Jens

Als Antwort auf: Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert von Jens am 13. Juni 2002 14:04:11:

Hallo Jens,
Deine Aufregung in Ehren - aber hast Du schonmal von so etwas wie
Verhältnismäßigkeit gehört!?
Gruß, Jörg *kopfschüttelnd*[/i]

Klar - und?
Jens

Also da ist auf einen Seite ein unrechtmäßiges Angrabbeln. Okay, gehört sich nicht. Auf der anderen Seite ist eine ruinierte berufliche Existenz, tausende von Mark bei der Einrichtung der Fahrschule in den Sand gesetzt, der Mann muß sich beruflich völlig neu orientieren, vielleicht ist er auch schon über 40, wo die Dauerarbeitslosigkeit und das soziale Aus schon halb vorprogrammiert sind, und da fragst Du allen Ernstes, was Verhältnismäßigkeit in diesem Zusammenhang bedeutet?

Genauso gut könntest Du einem, sagen wir mal: 45jährigen Berufskraftfahrer wegen eines zweimaligen Lenkzeitenverstoßes einen lebenslangen Führerscheinentzug aufs Auge drücken - der Mann ist doch dann erledigt, vielleicht mitsamt einer dranhängenden Familie! Ohne den Verstoß entschuldigen zu wollen - übermüdete Fahrer sind schließlich eine Gefahr - aber wer da die fehlende Verhältnismäßigkeit nicht mehr erkennt, der hat schon eine eigenartige Sicht der Dinge. Leute wie Hemmaneddo und Du scheinen die sacrosanctitas weiblichen Fleisches ein bißchen arg hoch einzuschätzen, so als wäre Grabbelei ein Kapitalverbrechen und nicht etwas, das wahlweise mit einer Backpfeife oder einer 1000-Euro-Buße aus der Welt geschafft werden könnte.

Mal 'ne ganz andere Frage: Wie steht es denn eigentlich mit der Beweislage? Außer Fahrlehrer und Schülerin dürfte doch wohl keiner mit im Auto gewesen sein, oder? Und dann verurteilt das Gericht allein aufgrund der Aussage der Schülerin? Merkwürdig, daß dieser Aspekt hier noch gar nicht diskutiert wurde, und das, obwohl hier früher diese Art gerichtlicher "Beweiswürdigung" oft genug zu Recht kritisiert wurde. Wenn Aussage gegen Aussage steht, müßte eigentlich gemäß dem Grundsatz "In dubio pro reo" Freispruch erfolgen. Okay, in unserem Falle waren es ZWEI Mädchen, die offenbar unabhängig voneinander ähnliches aussagten, das erhöht die Glaubwürdigkeit der Mädchen, aber insgesamt gewinne ich hier doch den Eindruck, daß aufgrund einer äußerst fragwürdigen Beweislage ein sehr weitreichendes Urteil gefällt worden ist.

Gruß, Rüdiger

PS: Du bist nach Carlos hier schon der zweite, der bekundet, in solchen Fällen gleich "rot zu sehen", nach dem Wildwestmotto "zuerst schießen, dann fragen" erstmal die vermeintlich Schuldigen in den Boden zu stampfen usw. usf. - nicht daß ich vorhätte, demnächst zu belästigen oder zu grabbeln, aber blümerant wird mir schon bei der Vorstellung, daß solche unbesonnenen, aufbrausenden Typen unsere Städte bevölkern. Ich kann mir schon vorstellen, wie das läuft. Frau sagt zu ihrem Freund: "Der Typ hat mich angemacht!" Freund hat dicke tätowierte Arme und hört gar nicht zu, sondern haut einem gleich aufs Maul;-) - nee danke, auf solche selbstgerechten Typen kann ich verzichten .....

Re: Beweislage?

Jens, Thursday, 13.06.2002, 21:31 (vor 8580 Tagen) @ Rüdiger

Als Antwort auf: Beweislage? von Rüdiger am 13. Juni 2002 16:37:46:


[quote][quote][quote]Hallo Jens,
Deine Aufregung in Ehren - aber hast Du schonmal von so etwas wie
Verhältnismäßigkeit gehört!?
Gruß, Jörg *kopfschüttelnd*
[/quote][/quote][/quote]

Klar - und?
Jens

Also da ist auf einen Seite ein unrechtmäßiges Angrabbeln. Okay, gehört sich nicht. Auf der anderen Seite ist eine ruinierte berufliche Existenz, tausende von Mark bei der Einrichtung der Fahrschule in den Sand gesetzt, der Mann muß sich beruflich völlig neu orientieren, vielleicht ist er auch schon über 40, wo die Dauerarbeitslosigkeit und das soziale Aus schon halb vorprogrammiert sind, und da fragst Du allen Ernstes, was Verhältnismäßigkeit in diesem Zusammenhang bedeutet?[/i]

Hi Rüdiger!

Wenn ich mich recht entsinne, hat er es zwei mal gemacht. Wenn er sich da also nicht zurückhalten kann, obwohl er weiß, daß ihm diese Strafe droht, stimmt also etwas nicht. Wie weit soll das gehen, was soll noch passieren, bis er die Erlaubnis verliert, seinen Beruf auszuüben?

Genauso gut könntest Du einem, sagen wir mal: 45jährigen Berufskraftfahrer wegen eines zweimaligen Lenkzeitenverstoßes einen lebenslangen Führerscheinentzug aufs Auge drücken - der Mann ist doch dann erledigt, vielleicht mitsamt einer dranhängenden Familie! Ohne den Verstoß entschuldigen zu wollen - übermüdete Fahrer sind schließlich eine Gefahr - aber wer da die fehlende Verhältnismäßigkeit nicht mehr erkennt, der hat schon eine eigenartige Sicht der Dinge. Leute wie Hemmaneddo und Du scheinen die sacrosanctitas weiblichen Fleisches ein bißchen arg hoch einzuschätzen, so als wäre Grabbelei ein Kapitalverbrechen und nicht etwas, das wahlweise mit einer Backpfeife oder einer 1000-Euro-Buße aus der Welt geschafft werden könnte.

Wie ich schon gesagt habe. Ich würde keine Untschiede machen, ob ein Junge oder Mädchen belästigt wird, und von wem sie belästigt würden. Ich weiß nur, daß man Grenzen ziehen muß, daß es offensichtlich perverse Frauen und Männer gibt. Irgendwann reicht gegrapsche eben nicht mehr aus oder befriedigt nicht mehr.... was dann? Durch lasche Strafen in diesem Berreich würde man solche Handlungen bagatellisieren. Das darf nicht passieren und zu Vergewaltigung oder stärkeren Mißbrauch darf es nicht kommen. Und DIESER Mensch zeigt Tendenzen zum Mißbrauchsverhalten. Natürlich müssen im Gegenzug Strafen über Falschaussagen und ungerechtfertigter Sexueller Vorwurf auf das HÄRTESTE Bestraft werden.

Mal 'ne ganz andere Frage: Wie steht es denn eigentlich mit der Beweislage? Außer Fahrlehrer und Schülerin dürfte doch wohl keiner mit im Auto gewesen sein, oder? Und dann verurteilt das Gericht allein aufgrund der Aussage der Schülerin? Merkwürdig, daß dieser Aspekt hier noch gar nicht diskutiert wurde, und das, obwohl hier früher diese Art gerichtlicher "Beweiswürdigung" oft genug zu Recht kritisiert wurde. Wenn Aussage gegen Aussage steht, müßte eigentlich gemäß dem Grundsatz "In dubio pro reo" Freispruch erfolgen.

Das ist richtig.

Okay, in unserem Falle waren es ZWEI Mädchen, die offenbar unabhängig voneinander ähnliches aussagten, das erhöht die Glaubwürdigkeit der Mädchen

Eben!

aber insgesamt gewinne ich hier doch den Eindruck, daß aufgrund einer äußerst fragwürdigen Beweislage ein sehr weitreichendes Urteil gefällt worden ist.

Ich kenne den genauen Fall nicht, auch nicht den genauen Verlauf der Verhandlung. Er hat immer noch das REcht in Berufung zu gehen, vielleicht hat er es auch zugegeben....

Du bist nach Carlos hier schon der zweite, der bekundet, in solchen Fällen gleich "rot zu sehen", nach dem Wildwestmotto "zuerst schießen, dann fragen" erstmal die vermeintlich Schuldigen in den Boden zu stampfen usw. usf. - nicht daß ich vorhätte, demnächst zu belästigen oder zu grabbeln, aber blümerant wird mir schon bei der Vorstellung, daß solche unbesonnenen, aufbrausenden Typen unsere Städte bevölkern.

In dem Fall meiner Freundin ist das anders. Sie wurde mit Absicht und wissentlich belästigt. Das schlimme ist, es ist schon zum zweiten mal passiert, an gleicher stelle vor 2 Jahren mit der gleichen methode von hinten begrapscht und abhauen und vermutlich der gleiche Typ. Was wird er noch tun? Würder mehr passieren, wenn die Situation es zulassen würde?

Ich kann mir schon vorstellen, wie das läuft. Frau sagt zu ihrem Freund: "Der Typ hat mich angemacht!" Freund hat dicke tätowierte Arme und hört gar nicht zu, sondern haut einem gleich aufs Maul;-) - nee danke, auf solche selbstgerechten Typen kann ich verzichten .....

So ist es nun nicht. Ich weiß auch, daß man keine Selbstjustiz üben darf. Ich habe jedoch, was sexuelle Belästigung angeht - egal welches Geschlecht es betrifft - kein Verständnis dafür und ich glaube nicht, daß eine Anzeige, die im Sand verläuft, ihn oder sie davon abhält so etwas noch mal zu tun. Also was tun, um sich nicht völlig hilflos vorzukommen? Welche Auswirkungen diese Belästigungen auf meine Freundin hatte möchte ich jetzt hier nicht schreiben. Mit Sensibiliät hat das nichts zu tun, aber dem eigentlichen Opfer fragt an dieser Stelle niemand. Das strafmaß ist korrekt, es muß nur für beide Geschlechter gelten.

Gruß,
Jens

Re: Beweislage?

SabineK, Thursday, 13.06.2002, 21:44 (vor 8580 Tagen) @ Rüdiger

Als Antwort auf: Beweislage? von Rüdiger am 13. Juni 2002 16:37:46:

Hallo Rüdiger,

hm, meine Tochter ist süße 17, hat eine tolle Figur und macht jetzt gerade ihren Führerschein. Darum äußere ich mich einfach auch mal zu diesem Thema, weil diese Geschichte mich schon berührt und auch zum Nachdenken anregt.

Wenn ich mir vorstelle, daß ein neben meiner Tochter sitzender Fahrlehrer sich nicht beherrschen kann und einfach 'mal so' grapscht, weil das Mädel doch einen recht appetitlichen Eindruck auf ihn macht oder weil es der Meinung des Fahrlehrers nach zu aufreizend die Kupplung getreten hat oder sich beim 'über die Schultern schauen' sich ihm eine Brust entgegenstreckt (?), dann fällt mir wirklich nichts Gutes mehr zu diesem Thema ein. Und es ist völlig egal, ob hier ein Mann ein Mädel angrapscht oder eine Frau einen knackigen 17jährigen mal so einfach an oder in die Hose packt. Welche Entschuldigung gibt es hierfür? KEINE! Das ist Belästigung oder schlimmstenfalls sexuelle Nötigung. Eine Straftat ist es allemal. Und warum bitte sollen Straftaten dann nicht auch verfolgt werden? Das Gericht hat die Straftat bewertet und entschieden. Ich finde, es hat sogar gerecht entschieden, denn in gewissen Berufen darf man halt seine Position gegenüber Abhängigen nicht ausnutzen. Basta! An seine Existenz hätte er halt vor dem Grapschen denken sollen.

Und andererseits, was heißt schon, da steht Aussage gegen Aussage? Was hätten die beiden Mädels denn ernsthaft gegen das Grapschen ausrichten können? Zuschlagen? Oder hätten die Väter der beiden jungen Damen ein ernstes Wort mit dem Fahrlehrer reden sollen? Mal so ganz unter Männer? Weißt Du, was mein Ex-Mann mit dem Typen gemacht hätte? Mensch Rüdiger, Eltern lieben ihre Kinder, glaubst Du ernsthaft, so ein Verhalten, wie das vom Fahrlehrer, bleibt ungestraft? Kleine Zwischenfrage, hast Du Kinder?

Und meines Erachtens hat diese ganze Thematik überhaupt gar nichts mit Gleichberechtigung oder Übervorteilung irgend eines Geschlechtes zu tun. Es gibt Regeln und Gesetze im Leben und an diese haben sich (sollten sich) alle halten. Meine Meinung!

Re: Beweislage?

Jens, Thursday, 13.06.2002, 23:08 (vor 8580 Tagen) @ SabineK

Als Antwort auf: Re: Beweislage? von SabineK am 13. Juni 2002 18:44:21:

Und meines Erachtens hat diese ganze Thematik überhaupt gar nichts mit Gleichberechtigung oder Übervorteilung irgend eines Geschlechtes zu tun.

Absolut korrekt.

Es gibt Regeln und Gesetze im Leben und an diese haben sich (sollten sich) alle halten. Meine Meinung!

Vollkommen richtig, obwohl ich allerdings wahrscheinlich Gesetze verletzen würde, wenn ich so einen Typen, der meine Freundin oder Kind so angraptschen würde, erwischen würde.

Jens

Re: Beweislage?

Rüdiger, Thursday, 13.06.2002, 23:31 (vor 8580 Tagen) @ SabineK

Als Antwort auf: Re: Beweislage? von SabineK am 13. Juni 2002 18:44:21:

<Eine Straftat ist es allemal. Und warum bitte sollen Straftaten dann nicht auch verfolgt werden?

Natürlich sollen die verfolgt werden, es dreht sich nur ums Strafmaß. Lebenslänglich für Ladendiebe fändest Du sicher auch unangemessen, oder? Oder einem bewährten Arzt die Approbation zu entziehen, weil er mal ne kleine Steuerhinterziehung begangen hat?

<Das Gericht hat die Straftat bewertet und entschieden.

Unangemessen hart, wie ich finde. Käme es allerdings noch mal vor, fände ich das Berufsverbot gerechtfertigt.

Und andererseits, was heißt schon, da steht Aussage gegen Aussage?

Genau das, was damit gemeint ist. Er sagt, er hat nicht gegrabscht, sie sagt, er hat gegrabscht. Wenn keine weiteren Indizien hinzutreten, müßte dann eigentlich freigesprochen werden. Leider arbeitet die Justiz in diesem Bereich nicht mehr so korrekt, mitunter verurteilt sie allein auf die Aussage des angeblichen Opfers hin und ignoriert sogar Indizien mit entgegengesetzter Aussage. Wärst Du ein Mann, würdest Du meine Angst vor Falschbeschuldigungen verstehen. Allein die Tatsache, daß hier zwei junge Frauen offenbar unabhängig voneinander diese Beschuldigung erhoben haben, veranlaßt mich zu glauben, daß hier tatsächlich etwas vorlag.

<Mensch Rüdiger, Eltern lieben ihre Kinder,

Versteh ich ja vollkommen, aber der Verstand sollte eingeschaltet bleiben.

<glaubst Du ernsthaft, so ein Verhalten, wie das vom Fahrlehrer, bleibt ungestraft?

Nö, natürlich nicht. Es fragt sich halt nur, welche Strafe angemessen ist.

<Kleine Zwischenfrage, hast Du Kinder?

Leider nein. Hätte ich aber welche, würde ich mich trotzdem bemühen, in kritischen Situationen ruhig Blut zu bewahren.

Und meines Erachtens hat diese ganze Thematik überhaupt gar nichts mit Gleichberechtigung oder Übervorteilung irgend eines Geschlechtes zu tun.

Doch, wenn nämlich eine Tendenz zur überharten und vorschnellen Verurteilung bei männlichen Tätern sichtbar wird (siehe oben).

<Es gibt Regeln und Gesetze im Leben und an diese haben sich (sollten sich) alle halten.

Ob diese Regeln und Gesetze sinnvoll sind oder geändert werden sollten, darüber wird es aber immer eine Diskussion geben.

Gruß, Rüdiger

Re: Beweislage?

Rüdiger, Thursday, 13.06.2002, 23:34 (vor 8580 Tagen) @ Rüdiger

Als Antwort auf: Re: Beweislage? von Rüdiger am 13. Juni 2002 20:31:41:

Mist, irgendwie ist bei meiner letzten Antwort der Zitattext von Sabine teilweise verschluckt worden - ich kann das jetzt aber leider auch nicht mehr rekonstruieren.

Gruß, Rüdiger

Re: Urteilsbegründung

SabineK, Friday, 14.06.2002, 12:24 (vor 8579 Tagen) @ Rüdiger

Als Antwort auf: Re: Beweislage? von Rüdiger am 13. Juni 2002 20:31:41:

Guten Morgen Rüdiger,

Deine Antwort habe ich auch trotz des verlorengegangenen Zitattextes verstehen können :-)

Natürlich sollen die verfolgt werden, es dreht sich nur ums Strafmaß. Lebenslänglich für Ladendiebe fändest Du sicher auch unangemessen, oder? Oder einem bewährten Arzt die Approbation zu entziehen, weil er mal ne kleine Steuerhinterziehung begangen hat?

Mit diesen Beispielen hast Du sicherlich Recht. Da wäre dann schon eine Unverhältnismäßigkeit zu finden. Aber Rüdiger, das sind die falschen Beispiele. Tja, hätte der Fahrlehrer in seiner Freizeit gegrapscht, dann wäre ihm ganz sicher nicht die Fahrlehrer-Erlaubnis entzogen worden. Aber dadurch, daß er in seiner Funktion als Fahrlehrer, nämlich während einer Fahrstunde gegrapscht hat und dadurch seine Funktion für sich schamlos ausnutzte, ist es erst zum Entzug der Fahrlehrer-Erlaubnis gekommen.

Ich kopiere noch einmal die vollständige Kurzmitteilung, die auch auf der Webseite vom WDR zu finden ist, hier hinein. Vielleicht wird dann die Entscheidung des OVG, die Klage vom Fahrlehrer auf Entzug seiner Lizenz abzuweisen, etwas plausibler. Ich würde ja auch gern den Link zu dieser Seite angeben, weiß aber nicht, ob ich damit gegen bestehende Foren-Regeln verstoßen würde.

Ein Fahrlehrer, der wegen sexueller Übergriffe auf Schülerinnen verurteilt wurde, muss den Verlust seiner Fahrlehrer-Erlaubnis hinnehmen. Das geht aus einem am Dienstag (11.06.02) veröffentlichten Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) für NRW in Münster hervor (Az: 8 B 636/02). Ein Fahrlehrer aus Bochum hatte geklagt, weil die Stadt ihm nach dem Urteil die Lizenz entzogen hat. Das OVG bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen, das der Stadt Recht gab.

Die strafrechtlich festgestellten Übergriffe des Mannes auf zwei seiner Fahrschülerinnen rechtfertigten die Annahme, der Fahrlehrer besitze die notwendige Zuverlässigkeit für seinen Beruf nicht, begründete der 8. Senat des OVG die Entscheidung. Er habe die Pflicht zur gewissenhaften Ausbildung "gröblich verletzt" und seine Funktion ausgenutzt. Erschwerend komme hinzu, dass er die Frauen angegrapscht hatte, während sie die Autos steuerten.

Ich denke schon, daß jetzt ganz klar ersichtlich ist, daß bei diesem Urteil nicht eine Tendenz zur überharten und vorschnellen Verurteilung bei männlichen Tätern sichtbar ist. Wie schon einmal gesagt, man muß unterscheiden ob jemand seine "Funktion" sprich seinen Beruf ausnutzt oder ob dieser jemand seinen Berufsstand nicht ausgenutzt hat. Berufe mit sogenannten Funktionen findet man doch überall, z.B. Polizei, Feuerwehr, Ärzte, Lehrer, Vorgesetzte ... etc.

Gruß
Sabine

Re: Urteilsbegründung

Jörg, Friday, 14.06.2002, 21:31 (vor 8579 Tagen) @ SabineK

Als Antwort auf: Re: Urteilsbegründung von SabineK am 14. Juni 2002 09:24:51:

Ich kopiere noch einmal die vollständige Kurzmitteilung, die auch auf der Webseite vom WDR zu finden ist, hier hinein. Vielleicht wird dann die Entscheidung des OVG, die Klage vom Fahrlehrer auf Entzug seiner Lizenz abzuweisen, etwas plausibler. Ich würde ja auch gern den Link zu dieser Seite angeben, weiß aber nicht, ob ich damit gegen bestehende Foren-Regeln verstoßen würde.

Wieso solltest Du durch die Linksetzung auf eine solche Kurzmitteilung
gegen die Forenregeln verstoßen?

Jörg

Re: Urteilsbegründung

SabineK, Saturday, 15.06.2002, 10:10 (vor 8578 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Urteilsbegründung von Jörg am 14. Juni 2002 18:31:28:

Wieso solltest Du durch die Linksetzung auf eine solche Kurzmitteilung
gegen die Forenregeln verstoßen?
Jörg

Ähem, ich hab gestern wohl doch aus zeitlichen Gründen zu flüchtig die Foren-Regeln überflogen. Stimmt, das Linksetzen bezieht sich nur auf kommerzielle Seiten. Sorry, war mein Irrtum.

Gruß
Sabine

@Sabine

Odin, Saturday, 15.06.2002, 14:58 (vor 8578 Tagen) @ SabineK

Als Antwort auf: Re: Urteilsbegründung von SabineK am 15. Juni 2002 07:10:42:

Bist Du zufällig die Sabine, die - gemeinsam mit mir - aus Monikas Forum geflogen ist?
Wenn ja, hat sie Dir wenigstens den Hauch einer Begründung geliefert?

Re: @Sabine

SabineK, Saturday, 15.06.2002, 19:41 (vor 8578 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: @Sabine von Odin am 15. Juni 2002 11:58:14:

Bist Du zufällig die Sabine, die - gemeinsam mit mir - aus Monikas Forum geflogen ist?
Wenn ja, hat sie Dir wenigstens den Hauch einer Begründung geliefert?

Nein, Odin, die bin ich nicht. Ich kenne das Forum nur vom Lesen. Tut mir leid, da kann ich Dir beim Rätseln nicht weiterhelfen.

Re: Beweislage?

carlos, Friday, 14.06.2002, 02:08 (vor 8580 Tagen) @ Rüdiger

Als Antwort auf: Beweislage? von Rüdiger am 13. Juni 2002 16:37:46:

PS: Du bist nach Carlos hier schon der zweite, der bekundet, in solchen Fällen gleich "rot zu sehen", nach dem Wildwestmotto "zuerst schießen, dann fragen" erstmal die vermeintlich Schuldigen in den Boden zu stampfen usw. usf. - nicht daß ich vorhätte, demnächst zu belästigen oder zu grabbeln, aber blümerant wird mir schon bei der Vorstellung, daß solche unbesonnenen, aufbrausenden Typen unsere Städte bevölkern. Ich kann mir schon vorstellen, wie das läuft. Frau sagt zu ihrem Freund: "Der Typ hat mich angemacht!" Freund hat dicke tätowierte Arme und hört gar nicht zu, sondern haut einem gleich aufs Maul;-) - nee danke, auf solche selbstgerechten Typen kann ich verzichten .....

...in aller Eile: Lies gefälligst erst einmal genau, was ich geschrieben habe, und dann red´, bzw. schreib´ drauf los. "zuerst schießen, dann fragen", etc...: so ein gequirlter Schwachfug. Du verwechselst: Ursache mit Wirkung, Aktion mit Reaktion und machst den Bock zum Gärtner. Grapschen: heuzutage kann sich ja jemand ausrechnen: sooo rigide werden die Konsequenzen schon nicht sein; es wird schon schiefgehen, wenn man seine Griffel nicht unter Kontrolle hat: mit 1000 Märkern oder so ist man dabei - der Spaß war´s ihm vielleicht sogar wert. Pech gehabt, verkalkuliert. Hätte er seine Pfote am Leibe gelassen, dann wäre niemandem nix passiert. Alles palletti? Ach ja, noch was: (Laut Schiller!) Es kann der
Friedlichste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. Heutzutage: siehe Bock und Gärtner...
carlos

Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert

Damian Demento, Friday, 14.06.2002, 14:44 (vor 8579 Tagen) @ Jens

Als Antwort auf: Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert von Jens am 13. Juni 2002 01:23:49:

Das Urteil ist vollkommen richtig. Der Fahrlehrer hat seine Hände bei sich zu behalten und damit nicht auf Wanderschaft zu gehen, erst recht nicht im Auto! Wer das nicht verstehen kann, soll sich vorstellen, seine Tochter oder Frau oder Feundin würde Führerschein machen.
Meine Freundin wurde vor kurzem auch begrapscht. Leider ist der unbekannte Typ auf und davon und sie kann nicht sages wer es war, ich habe es auch nicht gesehen. Ich würde diesen Typ am liebsten zu Brei schlagen, zusammentreten und die Finger brechen - das gleiche würde ich auch mit einer Frau machen, würde sie meinen Sohn auf die Weise belästigen - da mache ich keine Untschiede und die Konsequenzen wären mir in dem Augenblick egal.

Konsequent bist Du, das muß man Dir lassen. Aber mal ehrlich: Ist eine Berührung mit Totschlag zu vergleichen?

Jens - immer für Gleichberechtigung zu haben.

Durchaus, nur die Gerechtigkeit kommt bei Dir zu kurz.

P.S.: Dieses Posting soll nicht zur Gewalt aufrufen.

Zur Gewalt nicht, aber sehr wohl zur Gegengewalt.

Damian

Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert

Jörg, Saturday, 15.06.2002, 02:39 (vor 8579 Tagen) @ Damian Demento

Als Antwort auf: Re: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert von Damian Demento am 14. Juni 2002 11:44:16:

>P.S.: Dieses Posting soll nicht zur Gewalt aufrufen.

Zur Gewalt nicht, aber sehr wohl zur Gegengewalt.[/i]

Würde ich nicht so sehen. Auch wenn die diesbezügliche Haltung von
Jens sicherlich ziemlich indiskutabel ist, stellt die Darstellung seines
Standpunktes allein noch keine Aufforderung zur Gegengewalt dar.

Jörg

Re: Zweimal ANGEBLICH(!)gegrapscht, Karriere ruiniert

MM, Monday, 17.06.2002, 02:56 (vor 8577 Tagen) @ Rüdiger

Als Antwort auf: Zweimal gegrapscht, Karriere ruiniert von Rüdiger am 12. Juni 2002 14:27:31:

Ihr solltet alle bedenken, daß dergleichen heute

fast immer eine FALSCHE Anschuldigung IST!

Re: Zweimal ANGEBLICH(!)gegrapscht, Karriere ruiniert

Jörg, Monday, 17.06.2002, 03:49 (vor 8577 Tagen) @ MM

Als Antwort auf: Re: Zweimal ANGEBLICH(!)gegrapscht, Karriere ruiniert von MM am 16. Juni 2002 23:56:12:

Ihr solltet alle bedenken, daß dergleichen heute
fast immer eine FALSCHE Anschuldigung IST!

Das ist eine starke Aussage.
Ich würde das gerne nachvollziehen können. Wo sind die Belege dafür?

Jörg

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