Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Falsches psychologisches Gutachten den Eltern die Kinder entzogen!

Joachim, Thursday, 23.05.2002, 21:19 (vor 8600 Tagen)

Heute in Taff auf Pro7 gesehen, dass manche Jugendämter durch falsch erstellte psychologische Gutachten von Psychologen den Eltern die Kinder einfach wegnehmen, die Sendung wird morgen um 6.42 Uhr wiederholt, ist zwar nur einige Minuten lang, aber unbedingt sehenswert und interessant, man könnte fast glauben dass damit Geschäfte gemacht werden! Deutschland wurde ja wieder mal vom EuGH verurteilt, 22 600 Euro Schadenersatz für die Eltern denen man einfach die Kinder wegnahm! Viele Väter haben in Deutschland das gleiche Problem, muss immer erst der EuGH ein Urteil sprechen, damit in Deutschland das Unrecht zu Recht wird? Den RichterInnen muss doch endlich mal ins Bewusstsein kommen, dasss man niemals einem Gutachten glauben schenken dar, sondern mehrere unabhängige Gutachten erstellen sollte und inkommpetente GutachterInnen sofortiges Berufsverbot erteilen sollte, denn die haben schon sehr viel Schaden angerichtet und werden nicht dafür zur Rechenschaft gezogen!

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Re: Falsches psychologisches Gutachten den Eltern die Kinder entzogen!

Maesi, Monday, 27.05.2002, 23:53 (vor 8596 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Falsches psychologisches Gutachten den Eltern die Kinder entzogen! von Joachim am 23. Mai 2002 18:19:09:

Hallo Joachim

Heute in Taff auf Pro7 gesehen, dass manche Jugendämter durch falsch erstellte psychologische Gutachten von Psychologen den Eltern die Kinder einfach wegnehmen, die Sendung wird morgen um 6.42 Uhr wiederholt, ist zwar nur einige Minuten lang, aber unbedingt sehenswert und interessant, man könnte fast glauben dass damit Geschäfte gemacht werden! Deutschland wurde ja wieder mal vom EuGH verurteilt, 22 600 Euro Schadenersatz für die Eltern denen man einfach die Kinder wegnahm! Viele Väter haben in Deutschland das gleiche Problem, muss immer erst der EuGH ein Urteil sprechen, damit in Deutschland das Unrecht zu Recht wird? Den RichterInnen muss doch endlich mal ins Bewusstsein kommen, dasss man niemals einem Gutachten glauben schenken dar, sondern mehrere unabhängige Gutachten erstellen sollte und inkommpetente GutachterInnen sofortiges Berufsverbot erteilen sollte, denn die haben schon sehr viel Schaden angerichtet und werden nicht dafür zur Rechenschaft gezogen!

Das Vorgehen des Jugendamtes und der deutschen Gerichte war hier wirklich der Hammer und widerspricht eindeutig der UNO-Kinderrechtskonvention. Wieder einmal zeigt sich in einem besonders krassen Fall, dass der juristische Begriff Kindeswohl nicht immer etwas mit dem realen Kindeswohl zu tun hat.
Besonders stoerend sind fuer mich folgende Aspekte:

1. Die Begruendung der Wegnahme des Sorgerechts (sollte eigentlich Sorgepflicht heissen) mit der intellektuellen Ueberforderung der Eltern. Zwar moegen die Eltern tatsaechlich intellektuell ueberfordert gewesen sein, das bedeutet aber noch lange nicht, dass sie nicht in der Lage sind, ihre Kinder zu erziehen; die Erziehungsfaehigkeit besteht IMHO aus wesentlich mehr als nur aus intellektuellen Faehigkeiten. Hand aufs Herz: viele Eltern sind in Teilbereichen der Erziehung ueberfordert. Wenn die Gerichte jedes Mal gleich das Sorgerecht entzoegen, haetten wir wohl nicht mal mehr genug Pflegeeltern (die muessten ja ebenfalls kritischer unter die Lupe genommen werden), die die Kinder betreuen koennten. Die Wegnahme der Kinder von ihren leiblichen Eltern sollte nur unter sehr restriktiven Bedingungen geschehen; dann naemlich, wenn deren Verbleiben ihre koerperliche und geistige Gesundheit tatsaechlich sehr beeintraechtigen wuerde, und andere Massnahmen als wenig erfolgversprechend erscheinen.

2. Es wurde von den Eltern um Hilfe ersucht; ihnen und den Kindern wurde jedoch nicht geholfen sondern geschadet. Jeder wird es sich, angesichts solcher Vorkommnisse, zweimal ueberlegen, bevor er den Staat (in Form des Jugendamts) um Hilfe bittet. Denn die Hilfesuchenden riskieren, dass sie auf Herz und Nieren vom Jugendamt geprueft werden, und ihnen das Sorgerecht entzogen wird bei Nichterfuellen der hoch gesteckten jugendamtlichen Normen fuer Eltern.

3. Soweit ich erkennen kann, wurden die beiden Kinder in verschiedenen Pflegefamilien untergebracht. Die Geschwister wurden also nicht nur von ihren Eltern sondern auch von voneinander getrennt. Mir scheint, dass dieses Jugendamt wirklich nicht viel ueberlegte, als es auch die Kinder noch auseinandergerissen hat.

Dein Verweis auf die von deutschen (und auch schweizerischen) Gerichten immer noch geduldete Umgangsvereitelung durch den kinderbetreuenden Elternteil sowie die mehrmalige Verurteilung Deutschlands durch den EuGH, ist in diesem Zusammenhang sehr wohl gerechtfertigt. Handelt es sich doch bei den meisten derartigen Faellen ebenfalls um eine Beeintraechtigung der Erziehungsfaehigkeit des umgangsvereitelnden Elternteil (man mag es auch auch als Ueberforderung ansehen). Trotzdem wird da von FamG auch heute noch allzu oft nach der Maxime geurteilt 'wenn die Mutter nicht will, kann man nichts machen', und der Umgang (im Sinne des Umgangsvereitlers) ausgesetzt. Und selbst wenn ein Richter kindeswohlwidriges Verhalten moniert, zu Sanktionen gegen den Umgangsvereitler kann er sich nur in den seltensten Faellen durchringen; meist bleibt es dann bei Ermahnungen.

Gruss

Maesi

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