Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Der Aktionsvorschlag

Ferdi, Friday, 17.05.2002, 20:59 (vor 8606 Tagen) @ Jens

Als Antwort auf: Der Aktionsvorschlag von Jens am 17. Mai 2002 17:43:26:

Hallo Jens,

die Firmen anschreiben und darauf aufmerksam machen, in welchem programmlichen Zusammenhang ihre Werbung auftaucht, kann man ja machen, obwohl ich die Befürchtung habe, dass sowas meistens nicht beachtet wird. Die Firmen buchen die Werbezeiten meistens nach einer Preisliste der Sender, in denen diese die Werbezeiten gestaffelt nach Tageszeiten verkaufen. Meistens wissen die Firmen garnicht, welchen Inhalt die Programme in denen ihre Werbeblöcke auftauchen, haben. Sie könnten - von uns darauf aufmerksam gemacht - aus allen Wolken fallen. Aber richtig wirksam würde so eine Aktion erst, wenn sie Umsatzrückgänge feststellen würden.

Das Auflisten der Sendungen, ihrer Inhalte und der dazugesendeten Werbeblöcke müsste aber völlig neutral geschehen, ohne Kommentare oder Aufrufe, die Produkte zu meiden. Das dürfen wir nicht, das könnte juristische Konsequenzen haben. Vielleicht ist jemand hier, der das aus juristischer Sicht mal bewerten könnte.

Bevor so etwas, etwa auf einer gesonderten Webseite, gemacht wird, sollte unbedingt juristischer Rat eingeholt werden. Sonst könnte die Sache sehr gefährlich werden.

Gruss,
Ferdi


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