Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Zeitdruck ist beim Urintest nicht erlaubt

Blog Leser, Wednesday, 16.11.2011, 20:48 (vor 4544 Tagen)

Ein Gefangener kann bei der Urinprobe nicht. Sollte Männern bekannt vorkommen. Nicht aber der fachkundigen Gefängnisärztin:
Die Anstaltsärztin erklärte lediglich, nach einem Konsum von 0,6 Litern Wasser habe der Gefangene auf jeden Fall urinieren können.
Damit sorgte sie für sieben Tage Radio- und Fernsehverbot sowie Einzelhaft. Die männersensible Willkür mußte erst durch das Kammergericht Berlin beendet werden.

Nur mal ganz vorsichtig einen Geschlechtertausch phantasiert: Männlicher Gefängnisarzt befindet über die wasserlassende Befähigung der weiblichen Gefangenen. Die Schlagzeilen mag dann jeder selber erahnen.

Udo Vetter berichtet im law blog


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