Tag Archiv: Gutmenschenschnappatmung

Kandel, 28.1.18, Eine Frau bricht das Schweigen – nennt Tat und Täter

Linke Fuzzis vergewaltigen die Sorgen von Frauen mit Lärm!

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Deutschland über alles

 

Das sogenannte Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil im März 1990 entschieden, dass das ganze Lied – also auch Strophe eins und zwei – unter dem Schutz der Kunstfreiheit interpretiert werden darf. Strafrechtlich geschützt ist allerdings nur die dritte Strophe. Wird zu offiziellen Anlässen – wie in den USA nun geschehen – die erste oder zweite Strophe gesungen, ist das keineswegs verboten.

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