Rückgriffsquoten bei Unterhaltsvorschuss rückläufig

Pressemeldung des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen -Unterhaltsvorschuss
(Hier als Pdf)

Inkassoverband fordert: Rückgriffsquoten steigern und kommunale Kassen entlasten

Berlin, 19. April 2011 – Die Rückgriffsquoten der Ämter auf geleistete Unterhaltsvorschussleistungen sind im vergangenen Jahr weiter gesunken.

Laut einer Statistik aus dem Bundesfamilienministerium liegen sie für 2010 nur noch bei durchschnittlich 18 Prozent – nach 20 Prozent im Jahr davor. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, fordert die Kommunen dazu auf, diese Rückgriffsquoten zu erhöhen und ihr Forderungsmanagement zu verbessern. Inkassounternehmen könnten die Ämter dabei unterstützen.

„Die vielerorts desaströse Kassenlage der Städte und Gemeinden macht diesen Schritt dringend erforderlich“, so BDIU-Präsident Wolfgang Spitz. „Da immer mehr Kommunen ihre Gebühren und Abgaben erhöhen und gleichzeitig Leistungen für die Bürger kürzen wollen, müssen Kämmerer alle ihre Einnahmepotenziale jetzt konsequent ausnutzen.“

Schlusslichter Berlin und Bremen

Die Statistik zeigt deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Demnach arbeiten die Behörden in Bayern immer noch am erfolgreichsten, auch wenn die Rückgriffsquote deutlich zurückgegangen ist. Immerhin holten die Bayern in 2010 noch rund 27 Prozent (Vorjahr: 34 Prozent) ihrer gezahlten Unterhaltsvorschussleistungen von den eigentlich zahlungspflichtigen Elternteilen – zumeist Vätern – wieder zurück. Das größte Bundesland Nordrhein-Westfalen liegt mit 18 Prozent genau auf Bundesdurchschnitt. Die beiden Schlusslichter sind Berlin mit 12 Prozent und der Stadtstaat Bremen, dessen Verwaltungen im vergangenen Jahr nur 10 Prozent der geleisteten Vorschusszahlungen wieder einbringen konnten.

Nur 18 Prozent ihrer ausbezahlten Unterhaltsvorschüsse holten sich die
Ämter 2010 bei den unterhaltspflichtigen Elternteilen wieder zurück.

Beim Unterhaltsvorschuss handelt es sich um eine Sozialleistung für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr, die bei einem allein erziehenden Elternteil leben. Hierbei gehen die kommunalen Jugendämter in Vorleistung für den anderen Elternteil, wenn er nicht seinen vollen Unterhaltsbeitrag leistet – dieser beträgt bei Kindern bis fünf Jahre 133 Euro, bei Kindern zwischen sechs und elf Jahren 180 Euro. Die Ämter fordern die ausgezahlten Gelder bei den eigentlich unterhaltspflichtigen Elternteilen wieder ein. Pro Jahr entsteht dabei bundesweit ein Fehlbetrag von rund 500 Millionen Euro.

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