Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Obwohl in der ZPO etwas anderes steht ... (Recht)

Mordor ⌂ @, DEUTSCHland, Saturday, 16.03.2019, 19:59 (vor 1839 Tagen)

... bekommt man in Gerichtsverfahren nur "Ausfertigungen" des Beschlusses/Urteils ohne Unterschrift des Richters. Begründung der Justizverwirrten: "Das Original ist unterschrieben und liegt bei den Verfahrensakten."

Rechtskraft haben solche Beschlüsse natürlich, geht es doch meist um Kindesunterhalt und Alltagssorge zu Ungunsten von Vätern.

Da verwundert es schon, so etwas hier zu lesen:

Fauxpas in der Dresdner Justiz: Wegen eines Formfehlers musste Ammar R. (26) aus der Haft entlassen werden.
Im Mai 2018 wurde Ammar wegen sexueller Nötigung, Drogenhandels und Körperverletzung nach monatelanger, zäher Verhandlung vom Landgericht Dresden verurteilt.

[...]

"Aber ohne die nötigen Unterschriften hat ein Urteil laut BGH eben keinen Bestand", erklärt Ammars Anwalt Christian Schößling (45), der das freilich rügte und bei den obersten Richtern recht bekam. Weil ein Richter aus der Kammer zwischenzeitlich in eine andere Abteilung wechselte, "rutschte" die Unterschrift schlicht durch.

Ein Fehler mit massiven Folgen: Ammar ist nicht nur frei. Der komplette Prozess muss von anderen Richtern neu verhandelt werden.

"Die Staatsanwaltschaft Dresden bedauert, dass es zur Aufhebung des Urteils gekommen ist, und hofft, dass das Verfahren vom Landgericht Dresden gleichwohl zeitnah verhandelt werden wird", sagt Jürgen Schmidt (43), Sprecher der Staatsanwaltschaft, die seit Jahren schier quer durchs Strafgesetzbuch gegen Ammar ermittelt. Doch nun ist der Fall keine vorrangige Haftsache mehr. Es kann dauern, bis der neue Prozess beginnt.

Quelle

Offenbar gilt die ZPO nur bei Ausländern, die der Linksstaat nach Sexualstraftaten zum Nachteil Deutscher schnellstens wieder in Freiheit wissen will.

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Ich kommentiere hier klimaneutral. Mein ökologischer Fußabdruck: https://www.youtube.com/watch?v=NzjU47tX_gQ | Infos für Klimaneurotiker: https://youtu.be/JcsSHPjdsOo

Urteil ohne Unterschrift eines Richters nicht gültig

Christine ⌂ @, Monday, 18.03.2019, 08:28 (vor 1838 Tagen) @ Mordor

Dieser Fall wurde bei Jouwatch ebenfalls behandelt und da dachte ich mir, dass fehlende Unterschriften bei Unterhalts- und Umgangsprozessen in der Tat Absicht sind, denn schließlich könnte sich der Wind mal drehen und dann können Richter immer behaupten, dass ja keine Unterschrift unter dem Dokument sei.

Ich weiß jetzt nicht, ob man das schon als Verschwörungstheorie ansehen kann, denn bei so viel Ungerechtigkeit kommt man halt schon mal auf solche Gedanken. Denn die meisten Richter können sich sicher sein, dass ein Vater nach solchen Prozessen keine Nerven mehr hat, wegen fehlender Unterschriften erneut zu prozessieren, vom fehlenden Geld mal ganz abgesehen.

Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

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Urteil ohne Unterschrift eines Richters nicht gültig

Mordor ⌂ @, DEUTSCHland, Monday, 18.03.2019, 20:05 (vor 1837 Tagen) @ Christine

Ich hatte selbst den interessanten Fall, dass die Justizzekretärin vom dem vom Richter besprochenen Tonband etwas abtippte, was da so nie gesagt worden sein kann. Grotesk war, dass die Urkundenbeamtin der Geschäftsstelle sogar den Gleichlaut mit dem Tonband bestätigte. Ich habe diese Lügen dann bei der zuständigen Staatsanwaltschaft der Ordnung halber angezeigt, die mir wiederum die Verfahrenseinstellung nach ZPO mitteilte, weil das Tonband mittlerweile vermeintlich gelöscht sei. Es ging da um den Namen eines Jugendamtsmitarbeiters, der seit Jahren in diesem Familiengericht regelmäßig zu Verhandlungen anwesend war und dessen einfacher Name bekannt sein musste. In diesen "zusammenwirkenden" Kreisen kennt man sich. Für mich war klar, denen ist völlig wurscht, was sie da für Scheiße abtippen und die, die das auch noch bestätigt hat, hat sich das NIEMALS auch noch einmal angehört und "verglichen". Das ist alles nur ein einzigartiges Lügenkonstrukt. Die Justiz ist für mich nicht nur deshalb vollkommen unglaubwürdig und ein Fall für sich selbst.

Den Richter habe ich übrigens wegen der verweigerten Unterschrift auch angezeigt. Ich muss dazu sagen, mal habe ich Beschlüsse mit Unterschrift, mal wiederum nicht. Ich glaube schon, dass die gar kein Recht haben, hier Recht zu sprechen und Angst haben, für ihr gutbezahltes Schauspiel eines Tages haften zu müssen. Es muss ja für die einen guten Grund haben, warum sie nicht alle Beschlüsse/Urteile persönlich unterschreiben. Ich habe diese Pappnasen im Gericht auch dazu direkt/persönlich angesprochen, die schauen einen in solchen Momenten nur an und geben keine Antwort. Also überlässt man die Auslegung dieses rechtswidrigen Verhaltens weiterhin uns Bürgern.

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Ohne Geltungsbereich kein Gesetz

Don Camillo, Monday, 18.03.2019, 20:40 (vor 1837 Tagen) @ Mordor
bearbeitet von Don Camillo, Monday, 18.03.2019, 20:45

... Ich habe diese Pappnasen im Gericht auch dazu direkt/persönlich angesprochen, die schauen einen in solchen Momenten nur an und geben keine Antwort. Also überlässt man die Auslegung dieses rechtswidrigen Verhaltens weiterhin uns Bürgern.

Die ursprüngliche GG-Fassung vom Artikel 23, vom 23.05.1949 lautete:
"Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."

Der Artikel 23 beinhaltete den sogenannten Geltungsbereich und ist von Polit-Maden aufgehoben (ersatzlos gestrichen) worden und durch, äh, etwas anderes ersetzt worden, was mit Geltungsbereich nix mehr zu tun hat (siehe Anmerkung).

Der Geltungsbereich ist das Fundament von einem Gesetz und im Fall des GG von Deutschen "Rechtsstaat". Ohne den Geltungsbereich verliert das Gesetz seine gültigkeit. Denn ohne kann man nicht ersehen, wo dieses Gesetz zur Anwendung gebracht werden soll. Dem GG sind alle anderen Gesetzbücher untergeordnet. Somit ist das gesamte Gebiet Deutschland derzeit ein rechtsfreier Raum. Polit-Maden und Richter handeln also ohne rechtliche Grundlage und ohne Legitimation.


Anmerkung:
Gesetze haben feste Nummern. Gestrichene Gesetze sind daran kenntlich gemacht, daß diese Nummer nicht mehr durch ein anderes Gesetz belegt wird (Bsp.: StGB § 175 (weggefallen)). Und hier ist der angebliche Geltungsbereich bzw. die Position, wo der Art. 23 sich einst befand (und sorry, aber so eine Scheiße formatiere ich noch nicht einmal):

GG Art. 23

(1) 1Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. 2Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. 3Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.

(1a) 1Der Bundestag und der Bundesrat haben das Recht, wegen Verstoßes eines Gesetzgebungsakts der Europäischen Union gegen das Subsidiaritätsprinzip vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu erheben. 2Der Bundestag ist hierzu auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet. 3Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für die Wahrnehmung der Rechte, die dem Bundestag und dem Bundesrat in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind, Ausnahmen von Artikel 42 Abs. 2 Satz 1 und Artikel 52 Abs. 3 Satz 1 zugelassen werden.

(2) 1In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. 2Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.

(3) 1Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. 2Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des Bundestages bei den Verhandlungen. 3Das Nähere regelt ein Gesetz.

(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.

(5) 1Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. 2Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. 3In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.

(6) 1Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. 2Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.

(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

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