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Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Schwedische Verhältnisse:Mann vor Gericht wg. Kondom abziehen. (Recht)

Urknall, Wednesday, 19.12.2018, 07:18 (vor 1927 Tagen)

Polizist nudelt Polizistentochter, hätte dabei Kondom abgezogen.Das Unschuldslamm von Frau rennt weg und erstattet als erstes eine Anzeige.
Und Bild berichtet einseitig und tendenziös, gespickt mit gemeinen Brand-Tipps.

Hab kompletten Text mit reingenommen, da dauernd wg. Adblocker unterbrochen wird.

von: ANNE LOSENSKY veröffentlicht am
18.12.2018 - 14:29 Uhr
Vereinbart ist Sex mit Kondom. Aber der Mann streift es beim Verkehr heimlich ab, macht ohne weiter.
Berlin – Erstmals stand ein Berliner wegen so genanntem „Stealthing“ vor Gericht. Er ist Polizist! Die Anklage der Berliner Staatsanwaltschaft wirft ihm sogar Vergewaltigung vor. Es ist der erste Fall, der deutschlandweit zur Verurteilung führt.
Angeklagt vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten ist Anton I.* (36, Name geändert). Tagsüber ist der Berliner Ordnungshüter in Uniform. Nach Feierabend sucht er seit Jahren in einschlägigen Internet-Foren nach sexuellen Abenteuern.

Unbemerkt soll er das Kondom entfernt haben

Laut Staatsanwalt habe er in der Nacht vom 17. zum 18. November 2017 in seiner Wohnung in Berlin-Neukölln zunächst einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit Nina V.* (26, Name geändert) gehabt. Auf deren „ausdrückliches Verlangen“ geschah dies mit Kondom.
Dann aber – laut Anklage „während des laufenden Geschehens, von der Geschädigten unbemerkt“ – soll I. das Kondom entfernt und den Geschlechtsverkehr ungeschützt fortgesetzt haben. Ihm sei dabei bewusst gewesen, dass der so von ihm „herbeigeführte ungeschützte Geschlechtsverkehr gegen ihren Willen erfolgte“ – ein Verbrechen strafbar nach Paragraf 177 Absatz 1 und Absatz 6 Strafgesetzbuch: Vergewaltigung!
Mindeststrafe hierfür: zwei Jahre. Bei rechtskräftiger Verurteilung zu mehr als einem Jahr Haft fliegt ein Polizist automatisch aus dem Dienst und verliert alle Pensionsansprüche.

Doch Anton I. behauptete felsenfest, dass das Gummi im Eifer des Gefechts gerissen sei: „Deshalb streifte ich es ab.“ Er habe danach „mit der Hand nachgeholfen“ und sei „außerhalb zum Orgasmus gekommen“. Das sei „nicht ganz in Ordnung gewesen“. Nina habe „wutentbrannt die Wohnung verlassen“. Per SMS bat er um Verzeihung für sein „dummes Verhalten“. Auch weil er gehofft habe, die Polizistentochter erneut zu treffen.

Am Ende wird der Polizist nicht als Vergewaltiger, sondern nur wegen eines „sexuellen Übergriffs“ verurteilt (§ 177 Absatz 1 Strafgesetzbuch): acht Monate Haft, ausgesetzt auf Bewährung. Damit fliegt er nicht automatisch aus dem Dienst. Mehr als 3000 Euro soll er der Nebenklägerin zahlen, die Kosten des Verfahrens sowieso. Er selbst hatte Freispruch verlangt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
https://www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/stealthing-vor-gericht-heimlich-kondom-abgezogen-polizist-verurteilt

Hier diese o.g. Paragraphen:
https://dejure.org/gesetze/StGB/177.html

Gruss

Kranke Weiber (und ihre Fusslappen) machen kranke Gesetze.

Alfonso, Wednesday, 19.12.2018, 09:34 (vor 1927 Tagen) @ Urknall

Hier diese o.g. Paragraphen:
https://dejure.org/gesetze/StGB/177.html

Man(n) erkennt an diesen Paragraphen wieder ganz deutlich die Handschrift von FEM-Nazis. Wie üblich ist wieder nur von "Tätern" ... also die männliche Form!, die Rede. Täterinnen? Gibt es nicht. Zumindestens nicht in deren hirntoten Leibern, für normale Menschen schon.

Die Feministin von heute ist meist so hässlich, zu deren Schutz wäre nie eine Änderung des StGB notwendig gewesen. Man kann da schon von einer "Überhöhung" sprechen. Auch wieder psychologisch bedingt.

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Kranke Weiber (und ihre Fusslappen) machen kranke Gesetze.

adler @, Kurpfalz, Wednesday, 19.12.2018, 13:14 (vor 1927 Tagen) @ Alfonso

Man(n) erkennt an diesen Paragraphen wieder ganz deutlich

Nicht nur Mann, auch die normale man.

die Handschrift von FEM-Nazis.

Noch deutlicher wird das bei der Gegenüberstellung des alten 177 seit 1998 mit der Änderung 2016. Wobei davon auszugehen ist, dass Hypochonterinnnen auch schon 1998 eine deutliche Verschärfung gelungen ist, denn das kollektive Irresein grassiert schon seit den 1970er Jahren mit der Akutphase der Geisteskrankheit ab den 1980ern.

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Was ist mit Pille "vergessen"?

Borat Sagdijev, Wednesday, 19.12.2018, 13:55 (vor 1927 Tagen) @ Urknall

Der Schaden hier ist ja fast ausschließlich imaginär, doch was ist wenn Frau die zugesicherte Verhütung "vergisst"?

Dem Mann bringt das evtl. erheblichen Verlust von Geld und Zeit.

Wer die paar noch f!ckbaren Weiber in Deutschland besohlt ist echt ein Depp.

--
http://patriarchilluminat.wordpress.com/
Patriarchale Spülregeln

Insofern sind die Messermorde der Merkelgäste schon irgendwie logisch.

Alfonso, Wednesday, 19.12.2018, 14:28 (vor 1927 Tagen) @ Urknall

Da gibt es keine lästigen Aussagen und Zeuginnenaussagen. Da ist alles endgültig geklärt. Vielleicht jetzt nicht unbedingt im Sinne der Frau, aber ganz rational gesehen. Wenn diese Logik der schwarzen Männer auch den weißen Männern einleuchtet, dann Gute Nacht Deutschland.

Bitte nicht auf mich meckern, ich habe die Merkel-Gäste hier nicht ins Land geholt. Ich gebe nur den Sachstand wieder.

Ist schon in Ordnung, lieber Alfonso! :-) Fröhliche Weihnachten!

Anne, Wednesday, 19.12.2018, 22:01 (vor 1927 Tagen) @ Alfonso

Hier meckert niemand herum. :-) Wir hören Dir sehr gern zu. Ist ehrlich gemeint. [image]

Die staatliche Ordnung muss wiederhergestellt werden! Wir in Sachsen werden den Anfang machen!

Alfonso, Wednesday, 19.12.2018, 22:37 (vor 1927 Tagen) @ Anne

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