Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Begriff "Kindeswohl" ... Stand vom 01.12.2018 (Bildung)

Alfonso, Saturday, 01.12.2018, 20:36 (vor 1970 Tagen)

Das „Kindeswohl“ ist ein zwar häufig verwendeter Begriff gerade in familienrechtlichen Sachen, rechtsverbindich definiert ist er aber nirgends. Sich sträubende und weinende Kinder per Zwang von ihren Vätern zu trennen, um sie einer triumphalisch dreinblickenden Mutter zu übergeben, die nach der Scheidung das Sorgerecht erstritten hatte, gilt durchaus als Maßnahme im Interesse des „Kindeswohls“. Im deutschen Scheidungs-, Unterhalts- und Sorgerecht, das seit der Reform des Scheidungsrechts 1977 permanent weiter „modifiziert“ wurde, ist „Kindeswohl“ der gebräuchliche Begriff, um groteske Bevorzugungen von Müttern gegen das Wohl des Kindes zu rechtfertigen.

Quelle

Begriff "Kindeswohl" ... Stand vom 01.12.2018

Albert, Sunday, 02.12.2018, 00:21 (vor 1970 Tagen) @ Alfonso
bearbeitet von Albert, Sunday, 02.12.2018, 00:35

Schicker Beitrag zur Vaterentsorgung...

Einfach mal die Protagonisten des
familienpsychologischen Dienstes
auf Diensttauglichkeit (Professionalität)
überprüfen lassen.
Kommt auch immer sehr gut...

https://de.wikipedia.org/wiki/Psychisch-Kranken-Gesetz

Voraussetzungen:

-dickes Bankkonto
-falls nicht, guter Rechtsschutz
-prima Anwalt
-Eier im Sack

Obwohl die Missbrauchsparagraphen
verlängert wurden...niemand der begrabbelten
Teens hatte je eine Anzeige bezüglich der
MUSTERUNG erstattet...von Frauen, vor Frauen
begrabbelt worden zu sein.

Wenn mir zwei von drei Vergewaltigern ihre
Musterrung als tataulösenden Hintergrund angeben
zur "Vergewaltigung"...als Frauenschläger...
soll ich was annehmen?

Albert

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