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Justiz lässt die Hüllen fallen: RiLG Holger K. "Die Wahrheit interessiert mich nicht!" (Off-Topic)

Referatsleiter 408, Sunday, 10.02.2013, 14:10 (vor 4090 Tagen)

Skandal am ehrwürdigen Chemnitzer Landgericht. Zivilrichter Holger K. (55) lehnte in einem Verfahren einen Zeugen ab, sagte wortwörtlich: „Die Wahrheit interessiert mich nicht.“ Daher wurde der unerhörte Richter selbst zum Fall für die Justiz.​

Der Vorfall ereignete sich bereits im November 2011, kam aber erst jetzt durch eine scharfe Rüge des Bundesverfassungsgerichts ans Tageslicht.​

[image]

WAS WAR GESCHEHEN?​

In einem Verfahren forderte ein Schweizer Aktienfonds 20 000 Euro von einer Meeranerin (65) zurück. Das Geld war der Rentnerin zuvor ausgezahlt worden. „Die Forderung ist unberechtigt“, so ihr Anwalt Matthias Kilian (32) von der Kanzlei PWB. Er wollte daher einen Zeugen laden lassen, der dies beweisen soll. Doch Richter Holger K. lehnte dies ab.

Dabei kam es zum Eklat: „Sie sind doch der Wahrheitsfindung verpflichtet“, so der Anwalt im Prozess. Daraufhin der Richter: „Die Wahrheit interessiert mich nicht.“ Der Anwalt stellte daraufhin einen Befangenheitsantrag gegen Holger K.​

Unglaublich: Obwohl Holger K. die Aussage bestätigte, gaben ihm das Chemnitzer Landgericht und das übergeordnete Oberlandesgericht Dresden sogar noch Rückendeckung, lehnten einen Befangenheitsantrag ab. Erst das Bundesverfassungsgericht (Az.: 2 BvR 1750/12) setzte dem Treiben ein Ende.​

Die obersten Gesetzeshüter urteilten scharf (siehe Ausriss): Den abgelehnten Richter interessierten nach seiner Aussage weder Wahrheit noch Gerechtigkeit, es sei dem Kläger nicht zumutbar, sich in dessen Willkür zu begeben.​

Und auch das Chemnitzer Landgericht und Oberlandesgericht in Dresden werden von den Verfassungsrichtern zurechtgewiesen: Sie hätten die Tragweite verkannt, ihre Entscheidung sei willkürlich und verletze das Grundrecht auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren.​

Richter K. will sich trotz mehrfacher Nachfrage zum Urteil nicht äußern. Laut Landgericht steht er zu seiner Äußerung, fühlt sich jedoch missverstanden.​

Das sächsische Justizministerium zu BILD: „Wir werden die gerichtliche Entscheidung nicht bewerten“, so Sprecherin Birgit Eßer-Schneider (46). „Derzeit läuft eine dienstrechtliche Prüfung. Dabei wird festzustellen sein, ob der Richter Dienstpflichten verletzt hat.“

Quelle

Hier mal noch der Link zu der betroffenen Kanzlei: http://www.presseportal.de/pm/69720/2395695/saechsischer-willkuer-richter-die-wahrheit-interessiert-mich-nicht-das-bundesverfassungsgericht

PS: Das ist nicht nur in Chemnitz so üblich. Da kann man jedes beliebige Gericht benennen, dort geht´s doch nicht anders zu. Schon alleine da, wo das Gewaltschutzgesetz gegen Männer angewendet wird, hat sich jede Diskussion erledigt.

Justiz lässt die Hüllen fallen: RiLG Holger K. "Die Wahrheit interessiert mich nicht!"

Michael ⌂ @, Sunday, 10.02.2013, 15:42 (vor 4090 Tagen) @ Referatsleiter 408

Wenn es sich bei dem Richter um RiLG Holger Klyne handelt, dann ist der am Landgericht und nicht am Amtsgericht (passender Weise an der Kammer von Herrn Schick ...nomen est omen). Passend dazu ein Spruch, den ich während meiner Tätigkeit (ancient history) als Gerichtsreporter u.a. am LG und AG Chemnitz häufig zu hören bekommen habe:

Vor mir bekommen Sie ein Urteil, kein Recht...

Justiz lässt die Hüllen fallen: RiLG Holger K. "Die Wahrheit interessiert mich nicht!"

Ausschussquotenmann, Sunday, 10.02.2013, 16:16 (vor 4090 Tagen) @ Michael

Diese Aussagen sind zum Teil legitim. Es gilt im Zivilprozess der Begriff der formellen Wahrheit:
[768] Formelle Wahrheit wird genannt, was die Parteien im Zivilprozeß zufolge einer rechtskräftigen Entscheidung als wahr gelten lassen müssen. Die s. W. deckt sich nicht immer mit der materiellen, da diese infolge eines Mangels an Beweismitteln, unrichtige Aussagen von Zeugen etc. nicht in allen Fällen ermittelt werden kann, der Rechtskraft (s.d.) aber gewisse Wirkungen beigelegt werden müssen. In gewissem Umfange bietet die Wiederaufnahme des Verfahrens (s.d.) Abhilfe gegen unrichtige rechtskräftige Entscheidungen. Von formeller Wahrheit wird auch gesprochen, soweit freie Beweiswürdigung nicht besteht, das Gericht vielmehr ganz unabhängig von seiner Überzeugung gewisse Behauptungen als wahr oder als unwahr ansehen muß (s. Beweistheorie). In diesem Sinne wird s. W. begründet durch Eidesleistungen (s. Eid), durch das gerichtliche Geständnis (s.d.) sowie durch Urkunden, deren Inhalt nach dem Gesetz als wahr gilt (s. Urkundenbeweis).
http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Formelle+Wahrheit

Anmerkung

Referatsleiter 408, Sunday, 10.02.2013, 16:37 (vor 4090 Tagen) @ Ausschussquotenmann

Es gibt nur eine Wahrheit, die Wahrheit. Das herauszufinden ist die Aufgabe dieser Leute. Können sie dies nicht, sind sie dort fehl am Platze.

Was der Richter da gesagt hat, ist z.B. die Wahrheit, aber er hat sich offensichtlich nur verquatscht. Man kann das mit zig Seiten umschwurbeln und den Menschen erklären, dass sie keine Menschen sind. Ganz sicher können solche "Rechtwissenschaftler" das mit ihrer Sprache auch beweisen, aber es ist nicht die Wahrheit. Dieses ganze Karnevalsgehample mit Kostümierung, das sinnfreie Geschwafele dient doch nur einem Ziel: Das Juristen daran ordentlich zu Lasten einer schwer arbeitenden Bevölkerungsschicht sich hemmungslos die Taschen vollhauen und sich tagtäglich an diesem Trog besinnungslos fressen können.

Insofern gibt es da nix zu begründen. Dein Zitat kommt aus diesen Kreisen, ist also auch kein Beweis. Recht kann nicht gebeugt werden, es gibt keines. Es gibt nur Willkür. Hier in diesem Land herrscht Dummheit, Machtgier und sadistische Arroganz. Wer in diesen Kreisen beruflich tätig ist, wird für dessen Vollzug fürstlich entlohnt. Gewissen unerwünscht.

Anmerkung

Ausschussquotenmann, Sunday, 10.02.2013, 17:09 (vor 4090 Tagen) @ Referatsleiter 408

Das greift zu kurz was Du hier erzählst. Wenn ein Zivilprozess läuft und die eine Partei reicht nicht die Beweise ein muss der Richter nach Aktenlage entscheiden, auch wenn er es nicht für die Wahrheit hält.

Davon zu unterscheiden ist die Willkür vieler Richter die ergebnisorientiert im Sinne ihrer politischen Überzeugung das Recht zur Hure machen, Tatsachen unterschlagen oder durch unendliche Auslegung am Gesetzt vorbei entscheiden.
Deshalb sollte man zuerst solche Aussagen im Kontext betrachten; um darüber zu urteilen. Danach kann man ja von mir aus aus tiefsten Herzen hassen.

Genauso liegt es mit dem Begriff der Gerechtigkeit. Die Justiz ist nicht in der Lage absolute Gerechtigkeit zu schaffen. Das kann vielleicht für Gläubige das Jüngste Gericht, aber keine irdische Justiz.

Ich bin ja gerne dabei die politische Justiz an den Pranger zu stellen. Um das aber glaubhaft zu betreiben bedarf es gewisser Differenzierungen. Und zwar nicht um es zu zerreden, sondern um dieser "Anklage" ein festes Fundament zu geben.

Juristisches Gebrabbel

Michael ⌂ @, Sunday, 10.02.2013, 17:08 (vor 4090 Tagen) @ Ausschussquotenmann

Es gibt keine formelle Wahrheit. Es gibt Wahrheit oder nicht Wahrheit. Dass Juristen behaupten, ihr subjektives Urteil, zu dem sie nach der Würdigung von "Beweisen" gelangt sind, sei eine Form von Wahrheit ist schon der Anfang aller Probleme und es hat natürlich eine nette Nebenwirkung, macht man sich doch immun demgegenüber, was normalerweise genutzt wird, um Urteile zu prüfen, Kritik, Nachprüfbarkeit... Und so können Juristen ihren Kauderwelsch als formale "Wahrheit" verkaufen und der Welt vormachen, das Urteil, das "formal wahr" sein soll, hätte irgend etwas mit "Wahrheit" zu tun.

Es gibt ein gutes Buch von Egon Schneider: Logik für Juristen, in dem er die Frage "formeller Wahrheit" sehr effizient und abschließend auseinandernimmt. Am Schluss bleibt übrig, dass jedes Urteil eine Momentaufnahme auf Grundlage verfügbarer Fakten ist. Die Richtigkeit (nicht die Wahrheit) des Urteils bemisst sich an der Haltbarkeit und Nachvollziehbarkeit der aus den Fakten gezogenen Schlüsse (des Urteils).

Korrekt!

Referatsleiter 408, Sunday, 10.02.2013, 17:32 (vor 4090 Tagen) @ Michael

Als Beispiel kann man Fälle wie den von Horst Arnold anführen. Das Schlimme daran ist ja, dass diese Leute nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Das muss sich dringend ändern. Unschuldige Menschen wie Horst Arnold wurden bis auf die Grundmauern ruiniert und gar in den Tod getrieben. Es gibt 100.000ende Fälle da draußen, die haben keine Kraft mehr, um an die Öffentlichkeit zu gehen.

Korrekt!

Derkan ⌂ @, Sunday, 10.02.2013, 17:45 (vor 4090 Tagen) @ Referatsleiter 408

Es gibt 100.000ende Fälle da draußen, die haben keine Kraft mehr, um an die Öffentlichkeit zu gehen.

Was für eine Öffentlichkeit, etwa die Erbsenhirrrnis - DSDS - Dschungelcamp - Bekloppten? Um diese Vakuumköpfe zu mobilisieren braucht du nur eine Journalistin und Brüderle, dafür kannst du dieses zu 100% verblödete RTL Zuschauer-Pack begeistern.

Habe fertig

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