Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Die Lügen über das Grundgesetz (Politik)

Chefkoch, Wednesday, 05.09.2018, 23:06 (vor 2062 Tagen)

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist nicht aus einer Souveränitätserklärung des Deutschen Volkes hervorgegangen, sondern durch eine schrittweise Ablösung von Besatzungsrechten
durch deren freiwillige Übertragung an deutsche Instanzen. Bei der gesetzgeberischen Gestaltung wurde von vornherein streng darauf geachtet, daß es einem „irregeleiteten Volkswillen“ nicht mehr möglich sein sollte, sich zu verwirklichen. So wurde ein System geschaffen, der die Entstehung eines selbstbestimmten Volkswillen unmöglich machen sollte. Mit der Einführung der 5%-Klausel wurde das Aufkeimen unerwünschter Konkurrenz schon von vornherein nahezu unmöglich gemacht. Dem (Bundes)Präsidenten wurde das Notverordnungsrecht genommen und dem Deutschen Volk zugleich das Recht abgesprochen, sich ihren Präsidenten selbst zu wählen. Zur bestmöglichen Unterdrückung jeglicher Opposition zum („demokratischem“) System wurde Art. 18 und Art. 21 Grundgesetz geschaffen. Schon das bloße Aufkeimen einer Opposition zum (von den Siegermächten installierten) System wurde somit unterbunden, und nur eine Scheinopposition innerhalb des Systems zugelassen. Um solche Vorkehrungen zu treffen, die jeden Ansatz im Keim erstickt, der sich gegen das herrschende Politsystem richten könnte, bedarf es der logischen Annahme, daß sich aus einem solchen Keim ein mehrheitlich getrage-
ner, ein allgemeiner Volkswille entwickeln könnte, der das bestehende System ablehnen würde. Es liegt hier also die Überzeugung zu Grunde, daß das Deutsche Volk, möglicherweise oder vielmehr wahrscheinlich, sich wieder ein anderes politisches System geben würde als die von den Siegermächten zwangsinstallierte repräsentative Demokratie.
Mit dem Wissen, daß der Nationalsozialismus dem mehrheitlichen Willen des Deutschen Volkes, also dem allgemeinen Volkswillen entsprochen hat, dieser von den Siegermächten als „irregeleitet“ definiert wurde, hatte man verständlicherweise mit dieser Gesetzgebung ein erneutes „Irrelaufen“ des Volkswillen verhindern wollen. Wird die Willensbildung durch Ausschluß bestimmter Elemente eingeschränkt und kanalisiert, ist sie nicht mehr frei, womit auch das Gemeinwesen, das Volk unfrei ist. Das Verbot einer Systemopposition ist somit nichts anderes als die Entmündigung des Deutsche Volkes, seine in Gesetze gegossene Entrechtung. Eine Demokratie im Sinne einer Volksherrschaft, die das Entstehen einer jeden Opposition zu sich selbst verbietet, führt sich damit selbst ad absurdum und entlarvt ihren totalitären Charakter. Es ist daher nicht verwunderlich, daß dem Deutschen Volk auch nicht einmal die Möglichkeit der Meinungsäußerung zum
Grundgesetz gegeben worden war, ist es doch nur eine Selbstbindungserklärung der
Lizenzparteien an die Fremdherrschaft.

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