Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Unsere tägliche Falschbeschuldigung gib uns heute (Gesellschaft)

Sigmundus Alkus, Saturday, 09.02.2013, 00:47 (vor 4094 Tagen)

Hier nachzulesen:

http://www.wa.de/lokales/hamm/stadt-hamm/hammer-wegen-vergewaltigung-unschuldig-haft-2739348.html

Immer hatte E. abgestritten, seine Ex-Lebensgefährtin in deren Wohnung missbraucht zu haben – in seinem 2002 geführten Strafprozess ebenso wie auch während der Zeit der Haftverbüßung. Drei Jahre und acht Monate lang beteuerte er auch im Knast seine Unschuld und musste deshalb bis zum letzten Tag seine Strafe verbüßen. E. galt als nicht kooperationsbereit und uneinsichtig. „Ich kann doch nicht etwas zugeben, was ich nicht getan habe“, lautete stets sein Standpunkt, sagt er auch heute noch.

Irgendwie kommt mir das bekannt vor.
An dieser Stelle hätte ich mir fast das Tablet an die Stirn geschlagen:


Im Oktober 2011 schließlich erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die heute 40-jährige Hammerin beim Landgericht Dortmund. Mittelbare Freiheitsberaubung wird ihr vorgeworfen, der Vorwurf der Falschaussage ist mittlerweile verjährt. Monatelang hatte es gedauert, um die Kompetenzfrage – Amts- oder Landgericht? – zu klären. Für den Fall einer Verurteilung kündigte die Staatsanwaltschaft bereits im März 2011 an, von sich aus eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Thomas E. betreiben zu wollen.

Das Landgericht ist zuständig, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als 4 Jahren zu erwarten ist. Was gibt es da zu klären? :-(

Und warum wird das Wiederaufnahmeverfahren nicht parallel
betrieben?

Unsere tägliche Falschbeschuldigung gib uns heute

Oliver, Saturday, 09.02.2013, 08:06 (vor 4094 Tagen) @ Sigmundus Alkus

Für die Wende in seinem Fall sorgte seine Ex-Lebensgefährtin. Wenige Monate nach der Haftentlassung im März 2010 gestand sie in einem Brief, dass die Vergewaltigungsvorwürfe von ihr frei erfunden worden waren. Aus Angst vor E. habe sie damals gemeinsam mit ihrem neuen Lebensgefährten die falschen Vorwürfe in die Welt gesetzt.


DA bin ich aber mal auf die Strafen für die BEIDEN gespannt!

--
Liebe Grüße
Oliver


[image]

Paralellen zum Fall "Arnold"!

Yussuf K., Saturday, 09.02.2013, 12:40 (vor 4093 Tagen) @ Sigmundus Alkus

5 Jahre Haft scheinen so eine Art "Normstrafe" für widerspenstige Falschbeschuldigte zu sein. Horst Arnold sein Fall ist ja völlig gleichgelagert.

Die Justiz macht keine Fehler, dass wissen wir doch alle und letztlich könnte die sich vor solchen blamablen Fällen retten, wenn die Leute wieder hingerichtet werden dürften. Wer gleich stranguliert wird, dem fehlt einfach die Luft um 5 Jahre zu labern: "Ich bin unschuldig!" Ich meine, man muss doch auch mal solche Richter und Staatsanwälte verstehen, die haben doch Ahnung, die kennen ihre Pappenheimer und wenn die einmal sagen "Die Erde ist eine Scheibe!" oder "Wasser fließt nach oben!", dann ist das eben so. Die wissen das sehr genau, weil sie Juristen sind. Das ist doch für die die rinste Zumutung, wenn ihre Entscheidung nach 5 Jahren wieder angezweifelt werden. Wo leben wir denn mittlerweile, wenn hier jeder anfängt über ein gewöhnliches Justiz-Urteil zu diskutieren und die Justiz als unfähig hinzustellen? Wir leben in einem Rechtsstaat, dass muss doch endlich auch mal der Letzte begreifen und endlich seine Fresse halten.

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