Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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3 Monate Haft wegen Vorwurf sexueller Belästigung (Falschbeschuldigung)

Bernhard @, Wien, Thursday, 24.05.2018, 10:21 (vor 2136 Tagen)

In der Schweiz läuft die Justiz inzwischen Amok.

Weil eine Frau einen katholischen Priester beschuldigt sie sexuell belästigt zu haben, sitzt der Mann nun in Haft, vorerst für drei Monate.

Man kann noch nachvollziehen, dass man wegen den Vorwurf einer Vergewaltigung verhaftet wird, aber dass man inzwischen wegen den bloßen Vorwurf einer sexuellen Belästigung auf Monate hinter Schwedische Gardinen wandert, ist eindeutig eine Verletzung minimaler Menschenrechtsstandarts.

Hassoffensive geistig gestörter Weiber trägt Früchte.

Eine einzige Falschbeschuldigung kann so ziemlich alles zerstören, Familien, Freunde, Eltern usw.

Erkenner, Thursday, 24.05.2018, 11:34 (vor 2136 Tagen) @ Bernhard

Wenn einem Richter oder Staatsanwalt der Vorwurf sexueller Belästigung gemacht wird, dann schützen sie sich vor der Falschbeschuldigung und gehen gegen die Falschbeschuldigerin vor. Ich möchte nicht wissen, wie viele Falschbeschuldigungsverbrechen von Justiz und Frauen schon verübt wurden und unschuldige Menschenleben komplett zerstört haben, dadurch werden auch oft Familien zerstört wegen einer einzigen Falschbeschuldigung. In Sachen Frauen wird oft die Justiz selbst zum Falschbeschuldigungsstraftäter.

https://www.google.com/search?q=Schweiz+Priester+Vorwurf+sexueller+Bel%C3%A4stigung&source=lnms&sa=X&ved=0ahUKEwjks-CLgp7bAhUnLMAKHTOmApYQ_AUICSgA&biw=1280&bih=906&dpr=1

3 Monate Haft wegen Übertretung "der sexuellen Integrität"

Rosta, Friday, 25.05.2018, 16:21 (vor 2135 Tagen) @ Bernhard

http://www.gesetze.ch/sr/311.0/311.0_020.htm
5. Übertretungen gegen die sexuelle Integrität. Sexuelle Belästigungen

Wer vor jemandem, der dies nicht erwartet, eine sexuelle Handlung vornimmt und dadurch Ärgernis erregt, wer jemanden tätlich oder in grober Weise durch Worte sexuell belästigt, wird, auf Antrag, mit Busse bestraft.

http://www.gesetze.ch/sr/311.0/311.0_014.htm
Bestimmt es das Gesetz nicht anders, so ist der Höchstbetrag der Busse 10 000 Franken (~ 8600 Euro) .
Der Richter spricht im Urteil für den Fall, dass die Busse schuldhaft nicht bezahlt wird, eine Ersatzfreiheitsstrafe von mindestens einem Tag und höchstens drei Monaten aus.

http://www.strafgericht.bs.ch/gerichtsverfahren/zwangsmassnahmengericht.html
Besteht der Haftgrund nach Ablauf der vom Zwangsmassnahmengericht festgesetzten Dauer der Untersuchungshaft weiter, so kann die Staatsanwaltschaft beim Zwangsmassnahmengericht ein Haftverlängerungsgesuch stellen.


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Währenddessen in Deutschland:

[image]


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Hier scheint eine bemerkenswerte Taktik zu laufen:

Man bringt diese Sexualmoral durch, indem man auf einer Seite Feministen/Gutmenschen bestätigt werden ("böse Männer"), und auf der anderen Seite die treudoof-konservative Seite ("böse Ausländer").
Siehe:

https://www.blick.ch/news/schweiz/graubuenden/verhaftung-in-tujetsch-gr-churer-bischof-zeigt-priester-wegen-sexualdelikt-an-id8410222.html
Beim Priester handelt es sich um den deutsch-nigerianischen Doppelbürger

Und schon fluppt das Ding durch.

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