Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Aktion: Am dem 25 Mai tritt die neue DSGVO in Kraft. Antrag stellen auf Selbsauskunft und Löschung der Daten (GEZ)

Marvin, Friday, 18.05.2018, 03:06 (vor 2142 Tagen)

Am 25 Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung DSGVO in Kraft. Ab diesem Datum hat jeder Bürger das Recht auf Selbstauskunft und Löschung der Daten bei dem Beitragsservice bzw. bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt. Antrags Formulare über Selbstauskunft und Löschung der Daten liegen in PDF, Open Dokument und HTML Text vor. Es müssen 2 Briefe versendet werden, ein Brief an den Beitragsservice und ein Brief an die zuständige Landesrundfunkanstalt.

Bitte erst ab dem 25 Mai die Anträge stellen

Antrag an den Beitragsservice
Brief an den Beitragsservice in PDF
https://abmelden.tv/vorlagen/dsgvo/Datenschutzrechtliche%20Selbstauskunft%20an%20Beitragsservice.pdf

Brief an den Beitragsservice in Open Document
https://abmelden.tv/vorlagen/dsgvo/Datenschutzrechtliche%20Selbstauskunft%20an%20Beitragsservice.odt

Brief an den Beitragsservice in HTML/Text
https://abmelden.tv/vorlagen/dsgvo/Datenschutzrechtliche%20Selbstauskunft%20an%20Beitragsservice.html

Antrag an die zuständige Landesrundfunkanstalt
Brief an die Landesrundfunkanstalt in PDF
https://abmelden.tv/vorlagen/dsgvo/Datenschutzrechtliche%20Selbstauskunft%20an%20Landesrundfunkanstalt.pdf

Brief an die Landesrundfunkanstalt in Open Document
https://abmelden.tv/vorlagen/dsgvo/Datenschutzrechtliche%20Selbstauskunft%20an%20Landesrundfunkanstalt.odt

Brief an die Landesrundfunkanstalt in HTML/Text
https://abmelden.tv/vorlagen/dsgvo/Datenschutzrechtliche%20Selbstauskunft%20an%20Landesrundfunkanstalt.html

Die ganze Aktion hier im Link
https://abmelden.tv/aktion/

Liste und Adressen der Landesrundfunkanstalten

Marvin, Friday, 18.05.2018, 04:24 (vor 2142 Tagen) @ Marvin

Hier ist die Liste und Adressen von Intendanten der zuständigen Landesrundfunkanstalten
https://www.macht-steuert-wissen.de/gez-hilfe/liste-der-landesrundfunkanstalten/

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^Zur "DSGVO-Aktion" oben: Spart euch irgendwelche Schreiben. Das Regime hat natürlich bereits vorgesorgt!

Cyrus V. Miller ⌂ @, Wednesday, 23.05.2018, 21:12 (vor 2136 Tagen) @ Marvin
bearbeitet von Cyrus V. Miller, Wednesday, 23.05.2018, 21:23

Natürlich hat der Unrechtsstaat für den Fall eurer kleinen GEZ-Aufsässigkeiten schon lange (2016!) "Ausnahmeregelungen" für den Datenschutz festgelegt.

Ich zitiere aus der Begründung zum 21. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge:

"Darüber hinaus räumt die Datenschutz-Grundverordnung dem nationalen Gesetzgeber, insbesondere im öffentlichen Bereich, im Rahmen sog. Öffnungsklauseln, wie vor allem in den Artikeln 4, 23 Abs. 1 Buchst. e und 85, Regelungsspielräume ein.
Diese lassen im nationalen Datenschutzrecht Raum für Ausnahmen und Abweichungen von zentralen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung.
[..]
Die Ausnahmen und Beschränkungen sind bisher und auch zukünftig aufgrund der herausragenden Bedeutung freier, keiner staatlichen Kontrolle unterworfener Medien [=GEZ-Sender)..] geboten und gerechtfertigt. Ohne die Verarbeitung personenbezogener Daten auch ohne Einwilligung der jeweils betroffenen Personen wäre journalistische Arbeit [von ARD/ZDF] [..] nicht möglich."

Im Klartext:
Es greift das sogenannte "datenschutzrechtliche Medienprivileg", welches auch weiterhin die Übermittlung von Millionen Meldedatensätzen an die Landesrundfunkanstalten der ARD erlaubt, sowie die anhaltende Überwachung des Melde- und Wohnungswesen durch den Beitraggsservice.
(Quelle)

Ihr werdet durch massenhafte Schreiben mit Lösch- und Auskunftsaufforderungen auch keine "Überlastung" des Systems bewirken. Ihr schafft damit höchstens noch mehr willkommene Arbeitsplätze im GEZ-Apparat, der euch ein Standardschreiben mit o.g. "Ausnahme-Begründung" zurücksendet. Gelöscht wird da gar nichts.

Nicht vergessen: Der Laden schafft es nach kleinen Anfangsproblemen mittlerweise mühelos, Millionen von Beitragsverweigerern mit massenhaften Konten- und Gehaltspfändungen zu schikanieren. Die haben Geld und Ressourcen ohne Ende. Zur Not wird eben "hintenrum" aus Steuermitteln quersubventioniert. Als ob Merkel ihren "Schwarzen Kanal" wegen ein paar Datenschutzschreiben besorgter Bürger aufgeben würde. Lächerlich.

Der eventuelle Mehraufwand durch euch kleine, aufsässige Querulanten wird in die nächste Zwangsgebührenerhöhung eingepreist.

Also, spart euch die Zeit, das Papier und das Porto.

Grundregel: Mit einem Willkür-Regime pflegt man keine Brieffreundschaften. :-D

^Zur "DSGVO-Aktion" oben: Spart euch irgendwelche Schreiben. Das Regime hat natürlich bereits vorgesorgt!

PACK-TV (der Echte Rechte), Thursday, 24.05.2018, 15:08 (vor 2136 Tagen) @ Cyrus V. Miller

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Nachbrenner/Korrektur: Auskunftsanfrage kann man schon machen. Aber NUR, wenn...

Cyrus V. Miller ⌂ @, Friday, 25.05.2018, 20:43 (vor 2134 Tagen) @ Cyrus V. Miller

...man wirklich Zeit, Lust und Geld hat, das Ganze auf dem Klagewege bis zum Ende durchzuziehen.

Was ich übersehen hatte:

Zwar wird man aufgrund der Ausnahmeregelungen bei der GEZ keine Löschung seiner Daten bewirken, wie ich bereits dargelegt habe.

Allerdings gibt es über das (weiterhin ohne Ausnahme bestehende) Auskunftsrecht durchaus einen Ansatz, die Drecksbande zu ficken:

In den Links von Marvin oben ist auch der "Folterfragebogen" von heise.de enthalten.
(Allerdings nicht im Original, das gibt es hier.)

Der ist in der Tat ganz gut und enthält ein paar sehr detaillierte Nachfragen. Diese dürften auch vom GEZ-Abzockservice kaum innerhalb der 4-Wochen-Frist korrekt beantwortet werden.

Vermutlich erhält man lediglich ein Textbaustein-Antwortschreiben mit gespeicherten persönlichen Daten, aber eben keine genauen Angaben zur Datenverarbeitung, zu denen die GEZ ebenfalls auskunftspflichtig ist.

Diese Angaben werden mit hoher Wahrscheinlichkeit unvollständig, unwahr oder fristüberschreitend sein und gegen die DSGVO verstoßen.

Da man diese Lügerei nun schriftlich hat, kann man auf dieser Basis rechtliche Maßnahmen einleiten. Zieht man diese bis zum EUGH durch, kann das ganz eventuell ganz spaßig werden.

Schön wäre natürlich eine Razzia und polizeiliche Beschlagnahme aller GEZ-Rechner, um zu prüfen, welche Daten dort tatsächlich gespeichert und wie verarbeitet werden, falls dem Auskunftsrecht des Bürgers nicht vollumfänglich nachgekommen wird. :-D

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