Verar...e "hochzehn"! (Recht)
Jobcenter dürfen Zweit- und Drittfrauen bei Hartz IV nicht mehr anerkennen
VERARSCHE HOCHZEHN weil:
"...Deshalb müssten die Eheleute in einem solchen Fall als Partner in einem Hartz-IV-Haushalt anerkannt werden. Auch Vielehen dürfen nach der neuen Weisung nicht anerkannt werden, weil "nur eine Person als Partner" in einer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden könne. Das islamische Recht sehe zwar die Möglichkeit von Vielehen mit bis zu vier Ehefrauen vor.
Die BA stellt aber klar: "Die `Zweit- oder Drittfrau` bildet im SGB II regelmäßig keine Bedarfsgemeinschaft mit dem `Ehegatten`". Auch eine Anerkennung als eheähnliche Lebensgemeinschaft scheide aus, weil das Gesetz nur eine solche Partnerschaft zulasse. Finanzielle Nachteile müssen die Betroffenen aber trotzdem nicht befürchten
. Nach Angaben der BA wird eine nicht als "Partnerin" anerkannte Zweit-, Dritt- oder Viert-Frau dann als eigenständige Bedarfsgemeinschaft geführt...."
D.h. da eigenständige Bedarfsgemeinschaft im Endeffekt mehr KOHLE!
http://www.mmnews.de/politik/59865-jobcenter23
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