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Grausamer Mord an hilflosem Mann - Frau wird nicht bestraft (Gewalt)

Bernhard @, Saturday, 07.04.2018, 09:39 (vor 2204 Tagen)

Auch bei Vorsätzlichem Mord müssen Frauen in der Schweiz keine Haftstrafe befürchten

Eine Frau in Zürich schlug im Streit "unzählige Male" mit einer Krücke auf ihren schwer kranken Mann ein.

"Es muss eine heftige, rücksichtslose und brutale Gewaltanwendung gewesen sein". so das Gericht.

Dabei wusste sie, so das Gericht weiter, sehr wohl auch was sie tat.

Sie handelte also mit Vorsatz, brutal und grausam.

Laut Strafgesetzbuch also vorsätzlicher Mord - wenn der Täter ein Mann ist und nicht bloß das Opfer.

Vorsätzlicher, brutaler Mord an einem hilflosen Mann also.

Und wie wird sie dafür betraft?

Ihr habe aber die Steuerungsfähigkeit gefehlt, so das Gericht weiter. s_nachdenken

Ja, das ist anzunehmen. Sie hat ihn ja aus blanker Wut totgeprügelt, indem sie unzählige Mal auf in eingeschlagen hat.

Auch jeder Musel, der seine Frau aus Wut vom Balkon wirft leidet unter einem "Verlust der Steuerungsfähigkeit".

Auch Sexualmördern fehlt bei ihrer Tat die Steuerungsfähigkeit, aber wird man als Mann, wenn man eine Frau brutal ermordet hat, etwa nicht weggesperrt?

Wenn ein Mörder (Mann) bei seiner Tat seine "Steuerungsfähigkeit" verliert, dann wird er als besonders gefährlich eingestuft und kriegt nicht nur eine höhere Haftstrafe, sondern wird nach deren Verbüßung auf unbestimmte Zeit verwahrt.

Aber natürlich, wenn eine Frau in ihrer Wut die "Steuerungsfähigkeit" verliert ist das was anderes.

Eine Frau, die aus blanker Wut ihre "Steuerungsfähigkeit" verliert, kann man unmöglich einsperren. Die ist bloß ein wenig krank, das arme Ding. s_taetschel

Deshalb gibts für den bruatalen Mord an einem hilflosen Mann auch bloß eine Therapie.

Tags:
Mord

Hasde ma n Link?

Don Camillo, Saturday, 07.04.2018, 10:51 (vor 2203 Tagen) @ Bernhard

- kein Text -

Hier

Marvin, Saturday, 07.04.2018, 11:05 (vor 2203 Tagen) @ Don Camillo

Mutter bringt Tochter mit Kissen um: Gericht entscheidet auf Freispruch

Christine ⌂ @, Saturday, 07.04.2018, 14:12 (vor 2203 Tagen) @ Bernhard

Dieser Frau fehlte vermutlich auch die Steuerungsfähigkeit.
 
Kempten: Eine Mutter erstickt ihr 9-jähriges Kind mit einem Kissen, sie wird freigesprochen
 
Kempten - Nach dem gewaltsamen Tod eines neunjährigen Mädchens in Lindau ist die Mutter am Dienstag vor dem Landgericht Kempten freigesprochen worden.
 
Damit folgte das Gericht der Verteidigung, die zuvor auf Freispruch plädiert hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine vierjährige Haftstrafe wegen Totschlags gefordert, wie ein Gerichtssprecher sagte.
 
In seiner Urteilsbegründung habe das Gericht die "Ausnahmesituation bei einem sogenannten Mitnahmesuizid" betont. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
 
Den Ermittlungen nach hatte die Mutter im September 2016 zunächst ihrer Tochter dämpfend wirkende Medikamente gegeben und die schlafende Neunjährige dann nachts mit einem Kissen erstickt. Danach soll die Frau selbst einen Arzneicocktail geschluckt haben.
 
Hintergrund der versuchten Selbsttötung sei der Suizid des Lebensgefährten der Frau zwei Monate zuvor gewesen, hieß es in der Anklage. Die Mutter habe den Tod ihres Freundes nicht verwinden können und sei psychisch auch nicht in der Lage gewesen, ihre Tochter für ihre geplante Selbsttötung bei Verwandten unterzubringen.
 
Das Familiendrama wurde erst einen Tag später entdeckt. Polizisten fuhren zu dem Haus, nachdem die Grundschule die Beamten informiert hatte, dass das Mädchen am Vortag nicht zum Unterricht gekommen war.
 
Auch der Arbeitgeber der Mutter meldete die Frau als vermisst.
https://www.tag24.de/nachrichten/kempten-mutter-tochter-ersticken-verteidigung-gericht-prozess-freispruch-suizid-487087#article

Zusatz aus einem anderen Bericht:

[..]Die Mutter habe den Tod ihres Freundes nicht verwinden können und sei psychisch auch nicht in der Lage gewesen, ihre Tochter für ihren geplanten Selbstmord bei Verwandten unterzubringen.[..]
https://www.tag24.de/nachrichten/kempten-bayern-totschlag-anklage-prozess-mord-frau-mutter-soll-tochter-erstickt-haben-484057#article

Verstehen tue ich das nicht, aber ich glaube, es ist auch besser so...

Eigentlich gehört das in die Kategorie "Mord an Kindern", ok... werde ich darunter nochmals einstellen. Hab da noch andere Fälle offen.

Christine

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Mord

Frau erwürgt Schwangere, um ihr ungeborenes Kind zu stehlen

Christine ⌂ @, Saturday, 07.04.2018, 15:48 (vor 2203 Tagen) @ Bernhard

Mexiko: Leiche einer 20-jährigen Schwangeren wird in Haus entdeckt, doch ihr Kind ist weg
 
Tampico (Mexiko) - Es klingt nach einem absoluten Albtraum: Eine Schwangere (20) wird kurz vor der Geburt von einer Fremden umgebracht. Die hat es auf ihr ungeborenes Kind abgesehen.
 
Cinthia N. und die schwangere Jessica G. hatten sich Online kennen gelernt. Unter einem Vorwand, ihr Babykleidung verkaufen zu wollen, lockte Cinthia die 20-Jährige zu sich nach Hause.
 
Als Jessica auch nach Stunden nicht zurückkehrte, machte sich ihre Familie Sorgen und rief die Polizei.
 
Die Beamten fanden die 20-Jährige tot in Cinthias Haus. Sie soll erwürgt worden sein.
 
Die Ermittler wurden auf die Verbindung zwischen Cinthia und Jessica aufmerksam, als das örtliche Krankenhaus von einer Frau berichtet hatte, die mit einem toten Baby in der Klinik aufgetaucht war.
 
Sie behauptete, dass ihre Schwester Zuhause eine Totgeburt erlitten hatte.
 
Dabei war es Cinthias selbst, die kurz zuvor ihr Kind verloren hatte. Doch sie hatte es ihrem Mann verschwiegen.
 
Um ihre Fehlgeburt zu vertuschen, schmiedete sie einen grausamen Plan. Sie kontaktierte gleich mehrere schwangere Frauen im Internet, um sie zu töten und ihre ungeborenen Kinder zu stehlen.
 
Sie hoffte laut Metro durch ihre Horror-Aktion ihren Mann davon überzeugen zu können, dass sie ihr eigenes Kind Monate zuvor nicht verloren hat. Dafür musste eine unschuldige 20-Jährige ihr Leben lassen.
https://www.tag24.de/nachrichten/mexiko-frau-erwuergt-schwangere-stiehlt-ungeborenes-kind-baby-fehlgeburt-schrecklich-leiche-tot-498552#article

Christine

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Mord

Grausamer Mord an hilflosem Mann - Frau wird nicht bestraft

Bernhard @, Saturday, 07.04.2018, 17:25 (vor 2203 Tagen) @ Bernhard

Da war doch auch in der Schweiz vor einigen Jahren so ein Fall, wo eine eiskalte Killerin freigesprochen wurde.

Nachdem ihr Freund mit ihr Schluss gemacht hatte, ging die Frau nach Hause, holte ihre Dienstwaffe und ging in die Wohnung des Ex.

Als dieser die arme Frau angeblich bedrohte, will sie in Notwehr mehrfach auf ihn geschossen haben. Die Pistole, so die immerhin beruflich ausgebildete Pistolera, sei einfach so losgegangen.

Das sah auch der Richter so und sprach sie frei.

Nur hat die arme Frau nicht nur auf ihren Ex geschossen, sie hat ihm laut Gerichtsmedizin auch noch aus nächster Nähe gezielt einen Fangschuss verpasst, als der bereits mehrfach getroffen am Boden lag.

Aber bei so einem hübschen jungen Blondchen lässt man gern mal die Fünfe gerade sein.

Mutter und Tochter schlagen Frau mit Schaufel beim Besäufnis tot

Christine ⌂ @, Saturday, 07.04.2018, 20:10 (vor 2203 Tagen) @ Bernhard

Es ist unglaublich, dass Frauengewalt so gut wie gar nicht wahrgenommen wird. Dass darüber dann auch noch selten berichtet wird, ist dann auch nicht verwunderlich.

Hamburg - Vor dem Landgericht Hamburg müssen sich ab Donnerstag vier Angeklagte wegen Mordes verantworten. Sie sollen nach einem Trinkgelage eine 65-Jährige getötet haben.
 
Das spätere Opfer traf sich in der Wohnung der 37-jährigen Angeklagten in Hamburg-Bergedorf am Nachmittag des 11. Oktober 2017 zum Saufen. Dabei waren auch die drei anderen Tatverdächtigen, die 16-jährige Tochter der Mieterin, der 18-jähriger Freund der Jugendlichen sowie ein weiterer 25-jähriger Mann.
 
Der Anklage zufolge schlug und trat die 37-jährige Nachbarin dann im Laufe des Trinkgelages grundlos auf die 65-Jährige ein. Sie wehrte sich nicht. Anscheinend war das kein Einzelfall, denn zu solchen Gewaltausbrüchen soll es bereits mehrmals zuvor gekommen sein. Die Angeklagten wollten das Opfer quälen und es leiden sehen.
 
Zwischenzeitlich verließen zwei der Angeklagten die Wohnung, um Drogen zu kaufen, die die Angeklagten gemeinsam einnahmen.
 
Dann soll die 37-Jährige wieder zugeschlagen und getreten haben. Plötzlich griff sie zu einer Schaufel und schlug damit auf die 65-Jährige ein.
 
Auch die 16-Jährige, ihr 18-jähriger Freund und der 25-Jährige sollen das Opfer mit der Schaufel verletzt haben. Dazu soll die 37-Jährige aufgefordert haben, um die 65-Jährige für angebliche Fehler zu bestrafen und ihr zu zeigen, „wo der Hase läuft“.
 
Als die Frau am Boden lag, bat die 16-Jährige ihre Mutter aufzuhören. Doch sie ließ nicht von der Frau ab. Schließlich schleppte sich die Schwerverletzte bis in den Wohnungsflur und brach dort zusammen. Die 37-Jährige soll erneut zugeschlagen haben, bis die 65-Jährige leblos am Boden lag.
 
Als die Angeklagten weder Atmung noch Puls feststellten, brachten sie den leblosen Körper gegen 20 Uhr in die Wohnung des Opfers. Dort legten sie die Frau ins Bett. Die 65-Jährige starb an den Verletzungen und wurde erst am Tag darauf tot aufgefunden.
 
Das Landgericht Hamburg beginnt am Donnerstag mit der Verhandlung gegen die vier Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Mordes. Es sind insgesamt 20 Verhandlungstage angesetzt. Anfang Juli sollen die Urteile fallen.
https://www.tag24.de/nachrichten/mord-pozess-hamburg-frau-ermordet-schaufel-erschlagen-501853#article

In diesem Fall ist es schon etwas seltsam, dass Mutter und Tochter in der Überschrift genannt wurden. Dann muss es schon sehr krass gewesen sein, was die Beiden da so getan haben.

Christine

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Frauengewalt

Grausamer Mord an hilflosem Mann - Frau wird nicht bestraft

Nepomuk, Wednesday, 11.04.2018, 13:53 (vor 2199 Tagen) @ Bernhard

Wenn eine schwangere Frau inkl. dem ungeborenen Kind getötet wird, so ist der Täter ein Doppelmörder. Denn lt. Gesetz wird dieses Kind als rechtsfähige Person angesehen.

Aber sobald Frau ihr Kind abtreiben will, bleibt sie natürlich STRAFFREI. Das Gesetz wäre nicht verabschiedet worden, wenn man es auf Abtreibungen übertragen hätte. Denn da ist das ungeborene Kind keine Person mit all ihren Grundrechten/Pflichten.

"The law explicitly provides that it does not apply to any abortion to which a woman has consented, to any act of the mother herself (legal or illegal), or to any form of medical treatment."

https://www.nrlc.org/site/federal/unbornvictims/keypointsuvva/

Grausamer Mord an hilflosem Mann - Frau wird nicht bestraft

Nepomuk, Wednesday, 11.04.2018, 14:17 (vor 2199 Tagen) @ Bernhard

Da war doch auch in der Schweiz vor einigen Jahren so ein Fall, wo eine eiskalte Killerin freigesprochen wurde.

Nachdem ihr Freund mit ihr Schluss gemacht hatte, ging die Frau nach Hause, holte ihre Dienstwaffe und ging in die Wohnung des Ex.

Als dieser die arme Frau angeblich bedrohte, will sie in Notwehr mehrfach auf ihn geschossen haben. Die Pistole, so die immerhin beruflich ausgebildete Pistolera, sei einfach so losgegangen.

Das sah auch der Richter so und sprach sie frei.

Nur hat die arme Frau nicht nur auf ihren Ex geschossen, sie hat ihm laut Gerichtsmedizin auch noch aus nächster Nähe gezielt einen Fangschuss verpasst, als der bereits mehrfach getroffen am Boden lag.

Aber bei so einem hübschen jungen Blondchen lässt man gern mal die Fünfe gerade sein.


Das Gleiche muss sich auch sein Bruder im Geiste - Richter a. D. Ulrich Vultejus - gedacht haben, als dieser in der „Zeitschrift für Rechtspflege“, Ausgabe 3/08 vom 11-4-2008 geschrieben hat:

"Ich bin in Strafverfahren gegen Frauen immer wieder in Schwierigkeiten geraten und habe mich deshalb jeweils gefragt, welche Strafe würde ich gegen einen Mann bei derselben Anklage verhängen und auf diese Strafe alsdann abzüglich eines ‚Frauenrabatts‘ erkannt. Ähnlich scheinen es auch meine Kollegen zu handhaben, wie die eben wiedergegebene rechtssoziologische Untersuchung ergibt."

Typisch Frauenbonus, bekommen dafür sogar noch Erholungsurlaub für die Morde!

Erkenner, Wednesday, 11.04.2018, 11:43 (vor 2199 Tagen) @ Bernhard

- kein Text -

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