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Berliner Verbrecherjustiz verteidigt Gesinnungsdiktatur. (Recht)

Ausschussquotenmann, Tuesday, 13.02.2018, 20:56 (vor 2257 Tagen)

Die Berliner Verbrecherjustiz* hat wieder ein Urteil gesprochen:

Er nannte Homosexuelle eine „degenerierte Spezies“. Er schrieb über Schwule und Lesben von „Gendefekt, degeneriert, egal wie man es dreht, es ist schlicht und ergreifend widernatürlich“. Er ließ verlauten, dass es schon Sinn habe, „dass sich Homosexuelle nicht vermehren können, so löscht die Natur Fehler im Programm“.

Der AfD-Politiker Kay Nerstheimer sitzt als fraktionsloser Parlamentarier im Berliner Abgeordnetenhaus. Am Dienstag wurde der 53-Jährige vom Amtsgerichts Tiergarten wegen seiner Äußerungen auf Facebook wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 100 Euro verurteilt.


Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten

Richterin Ta-Som Yun folgte mit dem Urteil dem Antrag von Staatsanwalt Holger Brocke. Der Verteidiger von Kay Nerstheimer, der AfD-Politiker Roland Ulbrich, hatte einen Freispruch gefordert. Sein Mandant habe „biologisch argumentiert“, hatte Ulbricht gesagt. Darüber hinaus sei es auch in der Wissenschaft durchaus üblich zu provozieren. Sein Mandant habe nur erklärt, dass sich Homosexuelle nicht fortpflanzen könnten. So wie Rollstuhlfahrer auch nicht imstande seien, zu laufen. Das Gericht müsse das Recht auf Meinungsfreiheit berücksichtigen. Sagte Ulbrich.

In der Anklage ging es um drei abschätzige Äußerungen Nerstheimers über Homosexuelle – geäußert jeweils im Dezember 2014. Die Richterin sagte, damit habe der Angeklagte die Gruppe der Homosexuellen beschimpft und verächtlich gemacht und somit in ihrer Menschenwürde verletzt. Nerstheimer habe damit die Grenze der Meinungsfreiheit überschritten.
Sechs Vorstrafen sprechen gegen Nerstheimer

Es gehe in dem Verfahren nicht um einzelne Worte, sagte die Richterin, es gehe um die gesamte Aussage des Angeklagten.
Er habe Lesben und Schwule damit als minderwertiges, unwertes Leben bezeichnet, so die Argumentation.

Zu Nerstheimers Gunsten wertete die Richterin, dass die Taten bereits lange zurückliegen und Nerstheimer nicht einschlägig vorbestraft ist. Gegen ihn sprächen jedoch die sechs Vorstrafen. Der Vater dreier Kinder ist unter anderem wegen Verletzung der Unterhaltspflicht, Betrugs, gefährlicher Körperverletzung, Unfallflucht und Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestraft.

Kay Nerstheimer hatte im September 2016 in Lichtenberg das erste Direktmandat für die AfD in Berlin gewonnen. Nach seiner Wahl hatte er jedoch auf einen Sitz in der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus verzichtet.
Man werde Rechtsmittel einlegen

Der später aus der Fraktion geflogene Andreas Wild, mit dem Nerstheimer zusammen im Abgeordnetenhaus nun die Fraktion „Die Blauen“ bilden will, hatte den Prozess als Zuschauer beobachtet. Wild sagte nach dem Urteil, die Richterin sei nicht ernst zu nehmen. Er habe an der Kompetenz der Frau gewisse Zweifel.

Verteidiger Roland Ulbrich sagte nach dem Schuldspruch, man werde Rechtsmittel einlegen. Entscheidend sei, dass eine solche Diskussion über Homosexuelle geführt werden darf und geführt werden muss.

Logik eines Kaninchenzüchters

Nerstheimer selbst kommentierte den Schuldspruch mit den Worten: Das Urteil sei interessant. „Die Genossin Richterin hat sich an den Genossen Staatsanwalt gehalten.“ Der Mann, der im Prozess geschwiegen hatte, sagte nun, er sei damals bei Facebook beleidigt worden. Deswegen habe er das alles geschrieben.

Nerstheimer erklärte, dass er viele homosexuelle Freunde habe, trotzdem stehe er zu seiner Meinung. „Im Sinne der Biologie ist das nicht, das sagt einem jeder Kaninchenzüchter.“

Berliner AfD-Politiker verurteilt Nerstheimer muss 7000 Euro Strafe zahlen
https://www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/berliner-afd-politiker-verurteilt-nerstheimer-muss-7000-euro-strafe-zahlen-29697746


Sehr interessant ist die Auslegung. Es gehe nicht um einzelne Worte. Was darunter zu verstehen ist sagen uns jetzt solche Fachkräfte. Damit kann man sich alles zur Beleidigung und Volksverhetzung zurechtdeuten.

* https://de.scribd.com/document/352013840/Justitia

Schon wieder so ein Andersdenkender! Deren angestrebtes Urteil wäre wohl "Konzentrationslager" gewesen...

Don Camillo, Wednesday, 14.02.2018, 15:34 (vor 2257 Tagen) @ Ausschussquotenmann

... allerdings sind nach Akif „KZs ja leider derzeit außer Betrieb“. :-D

Ach ja, und ich streite nicht ab, daß die USA auf US-Morden an (je nach Hochrechnung) 50 - 100 Millionen US-Ureinwohnern aufgebaut ist und der Staat Israel derzeit eines der größten Konzentrationslager der Welt in betreibt:


08. Januar 2009
Empörung in IsraelVatikan vergleicht Gaza mit KZ

Der Vergleich des Gazastreifens mit einem Konzentrationslager durch einen hochrangigen Berater von Papst Benedikt XVI. ist in Israel auf scharfe Kritik gestoßen. Das Vokabular von Kardinal Renato Martino sei schockierend und gleiche der Propaganda der radikal-islamischen Hamas, sagte ein Sprecher des Außenministeriums in Jerusalem. "Wir sind erstaunt, Worte von einem geistlichen Würdenträger zu hören, die so weit entfernt von der Wahrheit und Würde sind."

Das israelische Außenministerium reagierte damit auf ein am Vortag erschienenes Interview einer italienischen Online-Zeitung. Darin erklärte Martino: "Es ist immer die schutzlose Bevölkerung, die den Preis bezahlt. Schauen wir uns die Lebensbedingungen im Gazastreifen einmal an: Das ähnelt immer mehr einem riesigen Konzentrationslager." Das Simon-Wiesenthal-Zentrum verglich Martino, der dem Vatikan-Rat für Justiz und Frieden vorsitzt, mit einem Holocaust-Leugner.

Papst Benedikt ging in einer Rede an Diplomaten aus rund 170 Ländern am Donnerstag nicht auf die Worte Martinos ein. Er appellierte jedoch an Israel und die Hamas, die Gewalt zu beenden. Die Auseinandersetzung bedeute großes Leid für die Zivilbevölkerung.

PS:
Und der Holocaust hat genau so stattgefunden, wie er im Gesetz steht. ;-)

PSPS:
Hatte ich eigentlich erwähnt, daß die Erde eine Scheibe ist? :-D

Entwohnung ist momentan en vogue.

Ausschussquotenmann, Wednesday, 14.02.2018, 15:53 (vor 2257 Tagen) @ Don Camillo

Die Berliner Justiz entwohnt Oppositionelle bis die Lagerhaltung wieder eingeführt wird. Der Vermieter darf ihm jetzt bestimmt kündigen, weil er homophob ist. Es reicht ja als Kündigungsgrund eigentlich schon aus, dass er bei der Afd und das Eigentum in Gefahr ist.
http://de.wikimannia.org/Entwohnung

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