Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Kindesentführung,Angrabschschutz und Kinderrechte (Recht)

Bolle aus Berlin, Wednesday, 29.11.2017, 23:04 (vor 2311 Tagen)

Zwischen Mutterliebe und Selbstjustiz

Keine staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen einen Mütterverein wegen Arbeitsüberlastung.

Vielleicht bindet der Kampf zum Schutz von Frauen vor Gewalt die Kapazitäten. Es müssen halt Prioritäten gesetzt werden. Angrabschschutz oder Kinderrechte.Und jetzt gibt es noch weibliche strafrichterliche Gewalt gegen eine Frau und Mutter.Wer will da schon bei der Staatsanwaltschaft tätig werden und die Rübe hinhalten bei geschlechtergerechter Strafverfolgung?

Was es so alles gibt.

Da vermutet eine Berliner Amtsrichterin nach der Verkündung ihres Urteils wegen Kindesentführung "Strukturen" die die Tat ermöglichten.

Beim Vermuten bleibt es. Die gut organisierte Mütterlobby kann weiter machen. Auf andere Richterinnen und andere Gerichte ist immerhin Verlaß.

Arne Hoffmann fragt, ob der deutsche Staat verbrecherische Kindesentziehung unterstützt, während Martin Deeg

( erlebnisbegründet) deutlicher wird.

Alles wundersam

meint Bolle

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