Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Hassmails (Recht)

adler @, Kurpfalz, Friday, 17.11.2017, 13:05 (vor 2344 Tagen)

Mail einer angehenden Juristin an ihren Ausbilder, weil sie mit dessen Beurteilung nicht einverstanden war:

[…] Alles andere hätte mich sehr gewundert, denn Menschen, die miteinander Kaffee trinken und gemeinsam zu Mittag essen, pissen sich nicht gegenseitig ans Bein, nicht wahr?

[…] Sie sind ein provinzieller Staatsanwalt, der nie aus dem Kaff rausgekommen ist, in dem er versauert. Ihr Weltbild entspricht den des typischen deutschen Staatsbürgers von 1940. Mit Ihrem Leben und Ihrer Person sind Sie so zufrieden wie das Loch vom Plumpsklo.

Als Sie mich vor sich hatten, sind Sie vor Neid fast erblasst. Ich konnte Ihren Hass geradezu sinnlich wahrnehmen. Am liebsten hätten Sie mich vergast, aber das ist ja heute out.

Also taten Sie das einzige, wozu Ihnen Ihre begrenzte Position die Möglichkeit bietet: Sie stellten mir ein wirres Zeugnis aus, das an jeder Realität vorbeigeht.

Nun, ich beglückwünsche Sie zu diesem strahlenden Sieg, genießen Sie ihn aufrichtig, kosten Sie ihn bloß richtig aus – denn während es für mich nur ein unerhebliches Ärgernis ist (welches mich, zugegeben ziemlich in meinem Rechtsempfinden berührt), ist es für SIE der Höhepunkt Ihres Lebens. Etwas Schöneres wird Ihnen während Ihrer armseligen Existenz nie erfahren. […]"

https://www.lto.de/recht/job-karriere/j/agh-unwuerdig-referendarin-berufsverbot-beleidigung-ausbilder/

Der zueigte sie an.

Weil das Verfahren nicht, wie sie es sich geträumt hatte, eingestellt wurde, schrieb sie nun der zuständigen Oberstaatsanwältin einen Brief:

"Ich bestaune die Praxis der Staatsanwaltschaft [Ort], Rechtsbrüche zu verfolgen, ohne sich selber an das Recht zu halten. Sollte das eine Frage der inneren Einstellung sein, gehören Sie nicht in den Justizdienst. Sollte das intellektuell bedingt sein, so besuchen Sie doch einmal eine Grundstudiumsvorlesung".

Das Amtsgericht verurteilte die damalige Referendarin aber wegen Beleidigung ihres Ausbilders zu 60 Tagessätzen à 30 Euro.

2014 beantragte sie, zur Anwaltschaft zugelassen zu werden. Die zuständige Kammer lehnte aufgrund der abgeurteilten Beleidigung sowie der Mail an die Oberstaatsanwältin aber ab: Die Frau habe während ihres Referendariats ein Verhalten gezeigt, welches sie als für den Anwaltsberuf als unwürdig erscheinen lasse, lautete die Begründung.

Natürlich klagte sie. Und unterlag.

Doch nun begann ihr Marsch durch die Instanzen. Überall unterlag sie. Vom Anwaltsgerichtshof (AGH) NRW bis zum Bundesgerichtshof (BGH)

Überall?s_traenenlachen

Es gibt da ein kleines Dorf im Karlsuher Schlosspark. Es nennt sich Bundesverfassungsgericht (BVerfGer). Dort werden politische RichterInnen, hingeschoben, z.B. Susanne Baer. Die hatte mal ein Genderkompetenzzentrum in Berlin aufgebaut und irgendwie finanziert bekommen. Näheres kann man bei Hadmut Danisch finden.

Dort sah frau das anders. SpülGel berichtet. Nun darf die Hassmailschreiberin doch Anwältin, Staatsanwältin, später sogar Richterin werden.

Vielleicht schafft sie es sogar bis in das abgeriegelte Dorf im Karlsruher Schlosspark.

Nichts ist unmöglich im Genderwahn.

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Ausschussquotenmann, Friday, 17.11.2017, 13:58 (vor 2344 Tagen) @ adler

Ich finde den vorgeschobenen Grund der Beleidigung lächerlich. Hier die Stellungnahme der RAK:
http://www.brak.de/zur-rechtspolitik/stellungnahmen-pdf/stellungnahmen-deutschland/2017/januar/stellungnahme-der-brak-2017-01.pdf

Wer bei dem Justiztheater nicht mitspielt gewinnnt eh keinen Prozess mehr und kann den Laden dann dichtmachen.

In den verschiedenen Texten zum Phantomdelikt "Beleidigung" wurde klar dargelegt, dass immer mehr Bürger den totalitären Terror durchschauen, der hinter der Nullnummer "§185 StGB" steckt. Mittlerweile liegen sogar dem "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" mehrere Beschwerden wegen "§185 StGB" vor.
http://www.kirchenlehre.com/bel_eug.htm

Es ist reiner unvorhersehbarer und unvermeidbarer Zufall, ob man wegen irgendeiner Äußerung oder Geste angeklagt und bestraft wird. (Rechtsanwalt Claus Plantiko)
„Die Illusion der Ehrenschutzes in der OMF-„brd“ muss längst selbst von dem Dümmsten durchschaut sein. Dass bewusste ehrverletzende Lügen unter dem besonderen Schutz der OMF-„brd“ stehen, wurde bereits ausführlich in der Verleumdungs-Fallstudie bewiesen, und das intitut voigts hat erst kürzlich wieder auf den Irrsinn des angeblichen „Ehrenschutzes“ bei „Beleidigung“ hingewiesen. Trotz der unmöglich zu bestreitenden Sachlage, dass der vermeintliche „Ehrenschutz“ schon bei den Nazis und erst recht jetzt in der OMF-„brd“ im wesentlichen Täterschutz war resp. ist, besonders für Mitglieder der Justizmafia, wird gelegentlich noch immer von Privatpersonen auf „Unterlassung“ von „ehrverletzenden Äußerungen“ geklagt.“
http://www.kirchenlehre.com/plantik4.htm

http://blog.justizfreund.de/bverfg-aeusserung-durchgeknallter-staatsanwalt-stellt-nicht-zwingend-eine-beleidigung-dar/

Ich glaube die können ihre Entscheidung weiterhin aufrechterhalten, wenn sie diese besser begründen. Siehe Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/10/rk20171022_1bvr182216.html

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adler @, Kurpfalz, Saturday, 18.11.2017, 08:05 (vor 2344 Tagen) @ Ausschussquotenmann
bearbeitet von adler, Saturday, 18.11.2017, 08:14

Ich habe ihre Mail an ihren Ausbilder und den Brief an die Oberstaatsanwältin zitiert, soweit sie mir vorlagen und finde die Wortwahl unter aller Sau. Wer solche Briefe schreibt, die würde wohl nichtmal einen Schreibtischjob im einfachen Dienst bei einer Stadtverwaltung erhalten, trotz Tittenbonus dort. Ein Polizeibeamter würde nicht eingestellt werden oder wäre seinen Job los.

Aber als Jurist, wo über Menschenschicksale entschieden wird, soll so eine kranke Person tätig werden dürfen. Vielleicht liest du dir die (noch)mal durch?

Was irgendwelche Interessenverbände oder Interessenvertreter dazu schreiben ist mir egal. Deine links zu http://www.kirchenlehre.com/ (kirche zum Mitreden) haben mit dem Fall nur sehr weit hergeholt etwas zu tun.

Ich bin durchaus in der Lage, mich meines eigenen Verstandes zu bedienen und mir ein eigenes Urteil zu bilden.

Konklusio: Hätte diese Briefe ein angehnder Jurist, also ein Mann, geschrieben, wäre er auch vor dem politisch besetzten BVerfGer. gescheitert.

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Ausschussquotenmann, Saturday, 18.11.2017, 13:32 (vor 2343 Tagen) @ adler
bearbeitet von Ausschussquotenmann, Saturday, 18.11.2017, 13:43

Aber als Jurist, wo über Menschenschicksale entschieden wird, soll so eine kranke Person tätig werden dürfen. Vielleicht liest du dir die (noch)mal durch?

Wir reden hier nicht über eine Anstellung in der Justiz oder Verwaltung. Ich glaube Du hast noch nicht viel Erfahrungen mit der Justiz gemacht. Die Anwaltskammern sind völlig gleichgeschaltet und feministisch.

Der Kammerzwang ist bei Adolf eingeführt worden um Juden die Verteidigungsmöglichkeiten zu nehmen. Viele behaupten er wäre verfassungswidrig:
https://grundrechtepartei.de/rechtsstaatsreport/kammerzwang/?ak_action=reject_mobile
https://grundrechtepartei.de/2014/06/es-brauchte-vom-ersten-tag-an-willfaehrige-helfer-und-helfershelfer-um-die-unverbruechlichen-rechtsbefehle-des-bonner-grundgesetzes-einschliesslich-der-unmittel...
[image]

Und heute dient er auch wieder dazu unliebsame Personen auszuschließen.

Was irgendwelche Interessenverbände oder Interessenvertreter dazu schreiben ist mir egal. Deine links zu http://www.kirchenlehre.com/ (kirche zum Mitreden) haben mit dem Fall nur sehr weit hergeholt etwas zu tun.

Könnte man meinen. Aber was die dort über die Justiz schreiben hat mit Religion nicht viel zu tun.

Konklusio: Hätte diese Briefe ein angehnder Jurist, also ein Mann, geschrieben, wäre er auch vor dem politisch besetzten BVerfGer. gescheitert.

Sie ist doch gescheitert. Die haben nur den Auftrag bekommen ihre Ablehnung neu zu begründen. Das werden die jetzt machen.

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