Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

125762 Einträge in 30752 Threads, 293 registrierte Benutzer, 201 Benutzer online (0 registrierte, 201 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Hinweis an die eifrigen MSM-Kommentatoren hier (Allgemein)

Joe, Gutmensch, DDR, Tuesday, 29.01.2013, 11:54 (vor 4095 Tagen)

Immer schön aufpassen:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Augsburger-Allgemeine-Polizei-holt-sich-Klarnamen-eines-Forennutzers-1793053.html

Augsburger Allgemeine: Polizei holt sich Klarnamen eines Forennutzers

Die Redaktion der Online-Ausgabe der Augsburger Allgemeinen musste am Montag der Polizei die Daten eines Foren-Nutzers der Polizei übergeben. Diese hatte auf Betreiben des Augsburger Ordnungsreferenten Volker Ullrich (CSU) vom Amtsgericht einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss erwirkt. Ullrich hatte sich durch Äußerungen des Nutzers im Forum der Augsburger Allgemeinen beleidigt gefühlt, wie die Zeitung berichtet.

Also wer nicht den Lentze machen will, sollte in der BRD gehostete Seiten am besten gar nicht aufsuchen.

Sollte man zwingend beachten!

Referatsleiter 408, Tuesday, 29.01.2013, 12:12 (vor 4095 Tagen) @ Joe
bearbeitet von Referatsleiter 408, Tuesday, 29.01.2013, 12:26

Solche "Massnahmen" verwundern in einer Diktatur nicht mehr wirklich. Zugleich aber ist es deutliches Zeichen purer Ohnmacht. Selbst wenn sie den einen User abzocken, dafür stehen plötzlich 5 neue Kritiker an einer anderen Stelle bereit. Google mal "BRD Beleidigungsgesetze", da findet man viele interessante Sachen. Amtsgerichte bestreiten übrigens damit 40% ihres "Umsatzes". Man muss sich unter diesem Aspekt auch nicht wundern, dass man ruckzuck wegen Beleidigung verurteilt wird, auch wenn da gar nix war. Ob man dabei schuldig ist, hängt vom Einkommen ab. Wo viel zu holen ist, da ist die Schuld natürlich besonders groß. Wo jedoch nix zu holen ist, gilt § 170 ZPO .... Einstellung wegen mangelndem öffentl. Interesse.

Die “Beleidigungsgesetze” in Deutschland = ZENSUR

Mit einem ungeheuren, jährlich steigenden Aufwand (rund 200.000 Ermittlungsverfahren und 25.000 Verurteilungen! Kostenfaktor für die Staatskasse geschätzte 200 Millionen Euro bei 1.000 Euro je Ermittlungsverfahren) versucht Deutschland, die Freiheit der Meinungsäusserung zu unterdrücken. Nicht im Jahre 1939 (damals waren das nur 50.000 Ermittlungsverfahren), sondern heute!

Daher wurde 2008 - (nachdem frühere Versuche einer Entkriminalisierung bereits gescheitert waren, u.a. wurde vorgeschlagen, die Straftaten zu Ordnungswidrigkeiten herabzustufen), eine Petition zur Abschaffung der “Ehrverletzungsdelikte” in Deutschland eingereicht. Entgegen der Bitte wurde die Petition vom Petitionsausschuss nicht öffentlich bekannt gegeben.

Das Bundesministerium der Justiz nahm aber dazu Stellung. Im Wesentlichen wurde gesagt, dass ”nur” 25.000 jährliche Verurteilungen wegen Meinungsäusserungen gar nicht so schlimm seien, und die Zahlen würden nicht stimmen. Dem wurde widersprochen und es konnte anhand der veröffentlichten Statistiken des BKA (Bundeskriminalamts) nachgewiesen werden, dass die mitgeteilten Zahlen von Briody sehr wohl haargenau stimmten, aber nicht die Zahlen des Ministeriums der Justiz, bzw. dass diese irreführend waren. Geholfen hat es gar nichts.

Festgestellt wurde auch, dass bei ganz wesentlichen internationalen Veröffentlichungen über die Abschaffung der Strafbarkeit von Ehrverletzungen der “Beitrag” Deutschlands zur Zensur falsch dargestellt wird, indem einfach die relevanten Zahlen nicht mitgeteilt werden. International werden einfach ein paar Zahlen weggelassen (es wird durch Mittelsleute bei den brisanten Stellen einfach mitteilen lassen, es liege kein Zahlenmaterial vor), und schon ist alles wieder in bester Ordnung.

Am 14.01.2010 beschloss nun der Deutsche Bundestag erneut, im vollen Wissen dieser Tatsachen, dass alles ganz wunderbar ist und § 193 StGB (Wahrnehmung berechtigter Interessen) vollkommen ausreiche, um der Freiheit der Meinungsäusserung Genüge zu tun.

Beschlussempfehlung Deutscher Bundestag 14.01.2010

Kommentar dazu:

International tanzt Deutschland damit wieder einmal aus der Reihe bzw. darf sich damit stolz als eines der repressivsten Länder der Welt bezeichnen, das die Zeichen der Zeit nicht erkannt hat.

Das Ganze wird als Arbeitsbeschaffungsmassnahme bewertet für ansonsten nutzlose Staatsdiener und als Versuch, bestehende Verkrustungen und Korruptionstatbestände ganz besonders im hoheitlichen Bereich methodisch und systematisch weiterführen zu können.

Warum denn ohne Zensur, wenn es auch mit Zensur geht? § 193 StGB (Wahrnehmung berechtigter Interessen) ist ein nutzloses Feigenblättchen vor der hässlichen Fratze mittelalterlicher Zensur. Richter und Staatsanwälte, besonders in den unteren Instanzen, verschwenden daran doch keinen Gedanken.

Quelle: http://www.jurablogs.com/de/die-beleidigungsgesetze-deutschland-zensur

PS: Bei dem Typen muss man sich nicht wirklich wundern: JURIST! ... und die haben ja bekanntlich Probleme mit Latten im Zaun.

http://www.augsburg-2008.de/
http://www.augsburgwiki.de/index.php/AugsburgWiki/UllrichVolker

Solches Pack sorgt schon dafür, dass ihresgleichen immer Arbeit hat. Der Herrgott möge solches Gesindel endlich von unseren Straßen fegen.

Hinweis an die eifrigen MSM-Kommentatoren hier

Holger @, Tuesday, 29.01.2013, 12:32 (vor 4095 Tagen) @ Joe

"Dem lag eine Beleidigung meiner Person durch einen Nutzer im AZ-Forum zugrunde, welcher mich der Rechtsbeugung bezichtigte"

Das ist in der Tat bemerkenswert: ein User wirft einem Staatsbüttel vor, Recht zu beugen und dies erfüllt den Tatbestand einer Beleidigung? Lachhaft und mit ziemlicher Sicherheit sogar zutreffend.
Bemerkenswert ist daran, daß dieser Hirni einen Richter fand, der auf so eine Lächerlichkeit Userdaten heranschaffen läßt- nochmal Rechtsbeugung!
Es zeigt sich aber ein klarer Trend: die Justizkriminellen lassen sich zunehmend zur Zensur instrumentalisieren.
Ich kann vor allem Bloggern nur raten, es zu machen wie wir hier.
Schön ist es auch, wenn der(die) Forenverantwortliche(n) gar nicht in der femischistischen Bumsrepublik wohnen...:-D

Das wären übrigens schon drei Anzeigen: Beleidigung, Verächtlichmachung von Staatsorganen, Aufforderung zum Begehen von Straftaten.
Wetten, daß auch bald die Volksverhetzung aktiviert wird?

Der hat sich keinen Gefallen getan ....

Yussuf K., Tuesday, 29.01.2013, 14:23 (vor 4095 Tagen) @ Holger

... lies mal hier den ersten Kommentar: http://regionales.t-online.de/polizei-durchsucht-redaktionsraeume-der-augsburger-allgemeinen-/id_61899738/index

Bin mir ziemlich sicher, dass der Schuss für den nach hinten losgeht. Der hat die Internetnutzer herausgefordert und wird dafür die Antwort bekommen. Letztlich macht er sich so nur zum Gespött. Die Redaktion durch die Polizei vermüllen zu lassen, ist ja wohl die Oberhärte. Aber daran sieht man mal, wie weit wir in diesem Land in Sachen "Meinungsfreiheit" wirklich sind.

Es war eine Richterin!

Daimyo, Tuesday, 29.01.2013, 16:45 (vor 4095 Tagen) @ Holger

Bemerkenswert ist daran, daß dieser Hirni einen Richter fand, der auf so eine
Lächerlichkeit Userdaten heranschaffen läßt- nochmal Rechtsbeugung!

http://www.heise.de/tp/blogs/6/153637

Weil das Internet kein rechtsfreier Raum sei, findet ein CSU-Politiker eine willige bayerische Richterin, die wegen eines Kommentars im Forum der Augsburger Allgemeinen die Polizei aufmarschieren lässt

powered by my little forum