Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Die Rolle des werdenden Vaters bei der Geburt ... mit Manual! (Vaeter)

Micha, Obb., Wednesday, 12.07.2017, 08:37 (vor 2451 Tagen)

Die Präsenz des Vaters bei der Geburt des Kindes hat Vor- und Nachteile. Viele werdende Väter sind dem Druck als tapferer Mann an der Seite der Partnerin nicht gewachsen. Um bei der Geburt nicht vollkommen überfordert zu sein, sollten Sie von vornherein einige Punkte bedenken. ....

Interessant:

"Wenn die Sexualität ein Jahr pausiert, nur weil der Mann genauer hingeschaut hat bei der Geburt, ist das sicher nicht sinnvoll."

Auch:

Stehen Mann und Frau die Geburt mit vereinten Kräften durch, so haben beide eine gute Basis gebildet für eine harmonische Zeit danach. Ganz nach dem Motto: "Gemeinsam durch dick und dünn." Als Vater fühlen Sie sich dann als fester Bestandteil der jungen Familie und können durch das Erlebte auch eine besonders intensive Beziehung zu Ihrem Kind aufbauen.

NUR DANN?

http://www.t-online.de/leben/familie/schwangerschaft/id_57573732/die-rolle-des-vaters-bei-der-geburt.html

lG
M:-D

Die Rolle des werdenden Vaters bei der Geburt ... mit Manual!

Bruno @, Wednesday, 12.07.2017, 16:42 (vor 2451 Tagen) @ Micha

Ich wurde von der Kindesmutter
(heute "Alleinerziehende", die
mich seitdem ausgrenzt) nicht
mal über die Geburt informiert.
Mein Kind ist entfremdet und
hat mich seit Jahren nicht mehr
länger als Minuten gesehen.

Die Rolle des werdenden Vaters bei der Geburt ... mit Manual!

Don Camillo, Wednesday, 12.07.2017, 18:29 (vor 2451 Tagen) @ Bruno

Ich wurde von der Kindesmutter
(heute "Alleinerziehende", die
mich seitdem ausgrenzt) nicht
mal über die Geburt informiert.
Mein Kind ist entfremdet und
hat mich seit Jahren nicht mehr
länger als Minuten gesehen.

Dazu fällt mir folgendes ein:

Die Grundrechte
Art. 6

(1)
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Immer wieder interessant zu sehen, wie der "Schutz der Familie" in der Praxis geregelt ist und wie viele sogenannte "Einzelfälle"* es doch gibt.


Anmerkung:

*"Einzelfälle"
- ist ein Widerspruch in sich, denn einen Einzelfall gibt es nur im Singular. Der Plural ist einer der typischen Taschenspielertricks der Fem-Fasch-Rhetorik.

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